Heizkostenberechnung Mietwohnung

Diskutiere Heizkostenberechnung Mietwohnung im Sonstiges Forum im Bereich Haustechnik; Hallo, es ist mal wieder soweit, 4 Experten gefragt, 2:2 Meinungen :mauer Frage: Wie dürfen die Heizkosten an eine Mietwohnung...

  1. #1 Landbub, 30.01.2007
    Landbub

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    Hallo,

    es ist mal wieder soweit, 4 Experten gefragt, 2:2 Meinungen :mauer

    Frage: Wie dürfen die Heizkosten an eine Mietwohnung weiterberechnet werden?

    Antwort A: Ausschließlich nach tatsächlich angefallenen Kosten, diese anteilig.
    Antwort B: Man kann die angefallene Wärmemenge mit dem Gaspreis verrechnen und entsprechend dem Mieter weiterbelasten.

    Der Hintergrund ist, dass ein Haus mit Mietwohnungen vom Besitzer mit einem Holzvergaserkessel beheizt wird, das Holz kommt aus dem eigenen Wald. Wie also sollte man da die tatsächlichen Kosten ermittlen? Den tatsächlichen Verbrauch zählt ein Wärmemengenmesser pro Wohneinheit.

    Kennt jemand Details oder eine Quelle, wo man diese nachlesen kann?

    gruss + dank!
     
  2. Eric

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    Ja kenn ich: § 1 Abs.1 Satz 2 BetrKV.

    Mithin gilt Antwort C.

    Oder meinen Sie, daß der Eigentümer das Holz unentgeltlich beistellen muß, nur weil er zufällig einen eigenen Wald hat?
     
  3. #3 Landbub, 30.01.2007
    Landbub

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    Der Mieter will das so haben. Er meint, er hätte das Recht, nur die tatsächlichen Kosten bezahlen zu müssen. Drum fragte mich mein Bekannter (dem das Haus gehört), was denn mein Stundenlohn sei, wenn ich ihm im Winter immer helfe, die Bäume mit der Winde aus dem Wald zu ziehen.

    Werde das mal so weitergeben - danke!
     
  4. Eric

    Eric

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    So sind halt manche Mieter.

    Alles Käse: Es gilt der übliche Preis für Brennholz bis Heizkeller Gebäude. Hierzu 3 Angebote einholen. Günstiges Angebot ( Wirtschaftlichkeitsprinzip ) in der Abrechnung bei den Gesamtkosten der heizung in Ansatz bringen. Verteilung der Kosten dann nach HeizKVO, also zum Teil nach Grundkosten ( m² ) und zum Teil ( max. 70 % )nach Verbrauch ( Heizkostenverteiler oder Wärmemengenzähler ).
     
  5. matula

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    Welcher Preis gilt - Vor oder nach Kyrill?

    Wennman kauft ist es einfacher - es gilt der tatsächlich bezahlte Preis, wenn versch. Angebote eigeholt wurden.
    Die Ermittlung des Preises fürs selbst produzierte Holz riecht nach Ärger.

    Um Ärger aus dem Weg zu gehen würde ich Zeitpunkt und Menge jeweils zum Tagespreis abrechnen, damit keiner den Vorwurf machen kann, dass immer der höchstpreis im Jahr angesetzt wurde.
     
  6. #6 Landbub, 31.01.2007
    Landbub

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    Da mich das bald selbst betrifft, habe ich da mal nachgebohrt.

    So, wie man einen Heizungs-Festpreis für die Wohnung festlegen kann, so kann man das angeblich auch pro verbrauchten KW machen. Muss im Mietvertrag so vereinbart werden.

    Im nächsten Leben werde ich Jurist :mauer
     
  7. Ryker

    Ryker

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    Ein Bericht ueber 1000 arbeitlose oder nicht in ihrem Bereich (sondern als
    Taxifahrer o.ae.) taetige Juristen in Hannover haben mich fuer dieses Leben
    eine andere Wahl treffen lassen. Wovon gibt's in Deutschland eingentlich
    nicht genug?
     
  8. #8 Landbub, 31.01.2007
    Landbub

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    Das mag schon sein.
    Aber wenn ich mir überlege, wie oft man im Beruf einen RA braucht... und wwenn man sieht, wie oft man in Bauforen liest "...ab zum Anwalt", glaub schon, dass der Markt groß ist.
     
  9. Eric

    Eric

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    Landbub mach weiter Computerrei aber laß das mit der Juristerei.

    Einen Heizungsfestpreis für die Wohnung kannste nicht rechtverbindlich vereinbaren, weil das gegen zwingende Vorgaben in der Heizkostenverordnung verstößt > Pflicht zur verbrauchsabhängigen Abrechnung der Heizkosten.

    Wenn mit Holz geheizt, könnte man vielleicht ???? individuell vereinbaren, daß der Heizwert des Holzes in Gas/Öl umgerechnet wird und als Kosten zugrundegelegt werden. Aber was soll das?

    In Deinem Fall ist es so, daß Dein Freund die üblichen Kosten der Lieferung von Holz durch einen Dritten ( obwohl aus dem eigenen Wald ) bei den Gesamtkosten der Heizung ansetzt und diese dann vertbrauchsabhängig aufteilt. Steht so in der bereits zitierten Betriebskostenverordnung.
     
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