Rückabwicklung Hausfinanzierung Wie Was Wo ?

Diskutiere Rückabwicklung Hausfinanzierung Wie Was Wo ? im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, Sinn dieses Themas soll nicht Gajammer sein. Sondern mein Anliegen ist, ob jemand Erfahrung in der Rückabwicklung einer Hausfinanzierung...

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    Hallo,
    Sinn dieses Themas soll nicht Gajammer sein. Sondern mein Anliegen ist, ob jemand Erfahrung in der Rückabwicklung einer Hausfinanzierung hat? Ich frage deshalb, weil ich nächsten Montag einen Termin bei meiner Hausbank gemacht habe, die auch der Finanzierungspartner ist. Mein Altbau ist vor 4 Jahren über die Hausbank finanziert worden und hat sich im Nachhinnein immer mehr als Bauruine und Groschengrab rausgestellt. Alle Mittel die ich irgendwie zusammenkratzen konnte, sind in Sanierungsgeschichten geflossen, doch es ist ein Faß ohne Boden. Ich fühle mich total ausgebrannt und habe keine Energie mehr für dies Haus und will eigentlich nur noch den Kopf in den Sand stecken. Das dies nicht so funktioniert ist mir klar (hab ja auch Familie).

    Deshalb meine Frage. Hat noch einer einen Gedanken oder eine Rat hinsichtlich meines Ganges zu Hausbank ???
    Danke Karsten
     
  2. #2 Baufuchs, 31.01.2007
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Was

    soll denn mit der Bank besprochen werden?

    -Gibt es einen Käufer für das Groschengrab?
    -Wollen Sie dás Darlehen vorzeitig zurückzahlen?

    Oder was möchten sie mit der Bank regeln/vereinbaren?
     
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    Nun die Bank hat ja bei der Finanzierung alles in die Hand genommen und hat sozusagen alles gemanaget. Deshalb dachte ich mir, dass für den Fall eines Hausverkaufes auch die Bank der richtige Ansprechpartner ist. Mir gehts um Informationen bzgl. der Finanzierungsgeschichten. Regeln und Vereinbaren mit der Bank kann ich noch gar nichts zusagen, da mir die Infos fehlen, was überhaupt geht, wenn man solch Finanzierung abgeschlossen hat. Hauskäufer hab ich noch nicht und wird warscheinlich auch verdammt schwer. Ich hab ein Schrott-Haus und wills (auf legalem Wege) loswerden. Und ab hier bin ich überfragt. Ich weiß nicht, ob die Haus-Bank überhaupt zuständig ist, aber interessieren wirds sie schon, denn sie stehen ja im Grundbuch drin.
    Gruß Karsten
     
  4. #4 Baufuchs, 31.01.2007
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Die

    Eintragungen (Bank) im Grundbuch betreffen nur die Grundschulden (Darlehen) die Sie von der Bank erhalten haben.
    Eigentümer des Objektes sind Sie.

    Wenn Sie aus dem Objekt aussteigen wollen, geht dies nur über Rückzahlung des Darlehens an die Bank.
    Können Sie dies nicht aus Eigenmitteln (Erbschaft/Lottogewinn o.ä.) muss das Haus verkauft werden.

    Aber wie Sie selbst schreiben wird es wohl schwer, einen Käufer zu finden.
    Erzielen Sie beim Verkauf einen Preis der niedriger ist als die Restschulden bei der Bank, zahlen Sie weiter für etwas, was Sie nicht mehr besitzen.
     
  5. drulli

    drulli

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    Hallo, tut mir wirklich leid für Euch. Aber gut, dass Ihr selbst die Initiative ergreift.
    Hier meine Laienmeinung: Bevor Ihr zu Eurer Hausbank geht, solltet Ihr vielleicht erst mit einer unabhängigen Beratungsstelle sprechen (Verbraucherzentrale, Schuldnerberatung, Grundeigentümerverband oder so).
    Ich vermute, dass Eure Bank bei einem Hausverkauf vielleicht nicht unbedingt nur Eure Interessen (möglichst wenig Restschulden) verfolgt, wenn sie von Euch erfährt, dass Ihr in Finanzierungsschwierigkeiten geraten könntet. Dann wird sie vielleicht vorrangig an einem Verkauf zu allen Konditionen interessiert sein. Auch für Umschuldungsmaßnahmen hat sie natürlich nur die eigenen Angebote parat, welche nicht die günstigsten sein müssen.
    Der Geschäftszweck der Bank ist nicht, Euch aus Eurer Notlage zu befreien, sondern den Kredit zu sichern bzw. günstigst zu verwerten...
    Grüße!
    Uli
     
  6. #6 Alfred Witzgall, 31.01.2007
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    zunächst Vorsicht

    es hat schon Banken gegeben, welche nach einer derartigen "Information" nichts anderes zu tun hatten, als den Kredit sofort zu kündigen.

    Der Darlehensvertrag ist sicher so abgefasst, dass dies auch möglich ist.

    Andererseits ist es wiederum richtig, die Bank mit einzubeziehen.
    Vielleicht funktioniert es, wenn Sie die Bank eher um Rat fragen, wie Sie weiter vorgehen sollen.

    Allerdings ist mir unklar, wie es zu diesem Zustand kam. Beim Hauskauf hatten Sie doch hoffentlich (mit den entsprechenden Fachleuten) ein Modernisierungs- bzw. Sanierungskonzept mit allen Kosten erarbeitet.

    Wenn Sie davon schreiben, dass Sie ständig Geld "zusammenkratzen" kann ich das deshalb im Moment nicht nachvollziehen.

    Rückabwicklung gibt es nur, wenn Sie der Bank alle Schulden nebst Kosten zurückzahlen. Leider zeigt die Erfahrung, dass dann eher noch draufgepackt wird, als entgegengekommen. Vielleicht stoßen Sie aber auch auf Verständnis und man hilft Ihnen, eine Lösung zu finden. Wenn die Bank schlau ist, wird Sie diesen Weg versuchen.

    Gut wäre es natürlich, wenn Sie selbst ein Lösungskonzept hätten und die Bank dafür gewinnen könnten. Neben konkreten Zahlen spielt da auch der (Fingerspitzen-)Gefühlsbereich eine große Rolle und die Art der Bank.


    Ganz unbeschadet werden Sie kaum davonkommen.

    Andere Tipps haben schon Vorschreiber gegeben.
     
  7. #7 kanzenbach, 01.02.2007
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 01.02.2007
    kanzenbach

    kanzenbach Gast

    Aus der Erfahrung meiner Kunden xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx kann ich nicht empfehlen mit der Bank zu sprechen. Die Bank stuft den Kredit als notleidend ein und wird sich das Thema sehr genau ansehen.

    Sie können zwei Dinge tun.

    Sie finden einen Käufer, der Ihnen die Summe zahlt, die Sie brauchen, um die Bank abzulösen oder

    Sie bereiten Ihre Insolvenz vor.

    Einer meiner Kunden ist folgenden Weg gegangen. Wir haben ein Konzept erarbeitet und einen Käufer gesucht. Der Käufer war nicht bereit die Summe zu zahlen, die notwendig wäre, um die Bank abzulösen. Da mein Kunde über kein Eigenkapital verfügte und auch sonst nicht viel zu holen war, hat die Bank sich darauf eingelassen den angebotenen Kaufpreis zu akzeptieren und hat meinem Kunden die Restschuld erlassen. Dazu müssen Sie wissen, dass ein Verkauf vor der Zwangsversteigerung immer nur mit Zustimmung des Eigentümers erfolgen kann und das ist der Grund warum Banken manchmal die Restschuld erlassen, um schnell abzuwickeln und Kosten der Versteigerung zu sparen.

    Mit einem Profi an Ihrer Seite haben Sie erhebliche Spielräume. In Ihrer Situation ist die Bank ein Gegner und kein Freund.
     
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    Hallo,
    erstmal Danke für die ganzen Antworten. Also ich bin nicht pleite oder so, sondern möchte nur raus aus meinem Haus. Da viele Leute sich ja auch mal scheiden lassen, oder sich in ihrer Nachbarschaft unwohl fühlen, hab ich gedacht, dass solch Rückabwicklung gang und gäbe wäre ? Naja so kann man (ich) sich täuschen. Dann kann ich ja auch den Termin komplett absagen und einfach so versuchen einen Käufer für die Hütte zu finden. Hab warscheinlich nur zu kompliziert gedacht ... :irre
    Gruß Karsten
     
  9. #9 Ralf Dühlmeyer, 01.02.2007
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

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    Vorsicht....

    Sie haben ein Darlehn, das vermutlich über eine Grundschuld abgesichert ist.
    Zum Verkauf brauchen Sie also die Freigabe der Bank.
    Da Sie dort wahrscheinlich einen laufzeitgebundenen Vertrag unterschrieben haben und die Laufzeit noch nicht rum sein dürfte, ist es mit der Tilgung der Restschuld nicht getan.
    Die Bank hat ANRECHT auf den entgangenen Gewinn
    Und das kann richtig teuer werden - Stichwort Vorfälligkeitsentschädigung.
    MfG
     
  10. #10 kanzenbach, 01.02.2007
    kanzenbach

    kanzenbach Gast

    Wenn Sie die Vorfälligskeitsentschädigung vermeiden wollen, dann finden Sie einen Käufer, der Ihre Finanzierung übernimmt.
     
  11. #11 Ralf Dühlmeyer, 01.02.2007
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

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    Hiiiiillllfffffeeeeee....

    Auch das geht NUR, wenn die Bank mitspielt!!!!
    Man, laß die dummen Ratschläge.
    Hier geht ohne die Bank und ohne eine saugute Beratung GAR NICHTS.
    Ausser weitermachen bis die Vertragsfrist abgelaufen ist.
    MfG
     
  12. #12 kanzenbach, 01.02.2007
    kanzenbach

    kanzenbach Gast

    Ich finde Ihren Angriff unfair, muss aber bestimmt den Umgangston in diesem Forum noch lernen.

    Es gibt sehr viele Möglichkeiten, die ich alle sehr gern und ausführlich beschreiben werden, wenn es verlangt wird. Ich schreibe nicht gern Romane und das ist der Grund für die meine Art, es einfach und klar zu sagen.

    Es geht ohne sauteure Beratung und es geht auch gegen die Bank und wer sich genauer informieren möchte, kann aus dem Verlag, dass auch mein Fachbuch herausbringt, den Titel: "Die Bank als Gegner" lesen und erhält wertvolle Tipps, wie mit Banken zu verhandeln ist.

    Die Autoren sind Rechtsanwälte und haben unzählige Prozesse gegen Banken geführt und gewonnen.

    Evtl. glauben Sie den Herren E.-A. Bach, V. Friedhoff oder U. Qualmann
     
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    Also falls es Jemanden interessieren sollte,
    den Termin hätte ich mir schenken können. Bla bla bla ... verscherbeln sie die Hütte für Max.Geld und lösen die bestehende Kreditverpflichtung ab. Punkt aus. Die evtl. Vorfälligkeitsentschädigung ist mit 6 Riesen auch noch überschaubar und die abgeschlossenen Bausparverträge werden mit aufgelöst. Also alles halb so wild und doch relativ easy zu händeln. Der eigentliche Verkauf läuft ja sowieso über einen Notar und der macht oder veranlasst ja auch die "Grundbuchsachen". So oder so änlich kanns denn laufen ... also

    Braucht jemand hier ein Haus für viel Geld ??? :lock *Versuchen kann mans ja*

    Tschau Karsten :winken
     
  14. #14 Melchior34, 06.02.2007
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    Pu jetzt hab ich alles gelesen. Tja. Karsten das war doch klar. Bank will Geld zurück. Die schwierigste Aufgabe kommt noch. Wer kauft wenig Haus für viel Geld? :)
     
  15. BJ67

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    Wenn Sie die unangenehmen Folgen einer möglichen Versteigerung durch die Bank, welche kalte Füße bekommt und den Kredit fällig stellt (dürfen die in der Regel, schauen Sie in Ihren Vertrag), und die bei unzureichendem Zuschlagspreis wohl zwangsläufige Privatinsolvenz oder maximalen Rest-Eigenkapital-Vernichtung vermeiden wollen, müssen Sie jetzt den niedrigsten möglichen (Ver)Kaufpreis für ihre Immobilie kennen. Dieser dürfte die valutierende Grundschuld der Bank zzgl. der Vorfälligkeitsentschädigung sein.

    Bis zum Tag des Nutzen/Lasten-Übergangs müssen Sie das Darlehen naklar weiter bedienen.

    Vergessen Sie schon mal alle aus Eigenkapital getätigten Aufwendungen zurück holen zu wollen. Wenn in der Situation eine schwarze Null bleibt, haben Sie schon viel geschafft. Gut, 10T€ Verhandlungsspielraum würde ich wohl noch drauflegen, aber das wars dann auch.
     
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Rückabwicklung Hausfinanzierung Wie Was Wo ?

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