Beweissicherungsverfahren

Diskutiere Beweissicherungsverfahren im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, Wir hatten bei der Vorabnahme einen Gutachter dabei, der AN ebenfalls einen eigenen Gutachter. Beide Gutachter haben übereinstimmend...

  1. Aussie

    Aussie

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    Hallo,

    Wir hatten bei der Vorabnahme einen Gutachter dabei, der AN ebenfalls einen eigenen Gutachter. Beide Gutachter haben übereinstimmend diverse Mängel festgestellt, die der BT in den letzeten 3 Monaten nur sporadisch Mängel beseitigt hat.
    Dabei sind die wirklich gravierenden Mängel nicht behoben worden bzw. werden diese geleugnet, wohl auch, um die letzten Raten nach MaBV zu erhalten, die wir wohlweisslich nicht gezahlt haben.

    Daher stehen wir kurz davor, über unseren Anwalt ein "Beweissicherungs-verfahren" in die Wege zu leiten.

    Hat es nicht "Gewicht" bei Gericht, das der von der Gegenseite beauftragte Gutachter (der ja somit kein Parteigutachten erstellt hat), die Ansichten des "Parteigutachters" untermauert?

    Aussie
     
  2. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    Das hat mit Gewicht

    wenig zu tuen. Auch sein Gutachten ist ein Parteigutachten. Im selbständigen Beweisverfahren wird der Richter einen Gerichtssachverständigen Beauftragen, weil diese beiden als befangen gelten. Zum Beweis sind diese Gutachten aber dennoch hilfreich.
     
  3. #3 Carden. Mark, 01.02.2007
    Carden. Mark

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    und öbuv SV für das Maurer- und Betonbauerhandwerk
    Nicht nur zum Beweis.
    Der Gerichts SV hat diese dann in den Akten und wird die auch lesen.
    Er müsste nun etwas anderes schreiben als seine Kollegen.
    Dieses wiederum wird er dann begründen müssen.
    Des Weiteren sind die Parteigutachten für die Formulierung der Beweisfrage von unschätzbaren Wert. Was nützt der beste SV wenn die Fragen falsch gestellt werden?
     
  4. Aussie

    Aussie

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    Eigentlich

    schwer nachvollziehbar, dass ein nicht von mir beauftragter Gutachter ein Parteigutachter ist (o.K. der der Gegenseite)

    Na ja. Ärgerlich ist bei der ganzen Sache halt, dass der BT sehr wohl um die Mängel weiß, sie aber nicht behebt, auf Zeit spielt und darauf hofft, das uns die Luft (das Geld) ausgeht.
    Leider bleibt uns keine andere wahl, auf eigene Kosten das BSV einzuleiten, da der BT an einer schnellen Entscheidung (Schiedsgutachter) nicht interessiert ist; zumal sie ihm Kosten verursacht.


    Jürgen
     
  5. #5 Carden. Mark, 01.02.2007
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    und öbuv SV für das Maurer- und Betonbauerhandwerk
    Hast Du denn nicht mehr genug Geld in der Hinterhand von dem?
    Abnahme bezogen auf die Mängel verweigern.
    Oder zumindest Summe X für die voraussichtliche Mangelbehebung einbehalten. Warum gleicht ein BSV?
    Lass doch den anderen kommen.
    Vorausgesetzt, es ist alles berechtigt was vorgebracht wird.
     
  6. Aussie

    Aussie

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    Kann ich mir

    z.Zt. nicht vorstellen, wie das funktionieren soll.

    "Verhärtete" Fronten:

    Er ist im Verzug, da er mir nicht entsprechend dem Notarvertrag am 30.09.06 das bezugsfertige Haus übergeben hat.

    Er meint ich bin im Verzug, da ich 30 % des Kaufpreises nicht entrichtet habe (warum wohl: wegen der diversesten Mängel !) und will sich vollstreckbare Ausfertigung des Notarvertrages besorgen, um vollstrecken zu können. (Is schon widersprochen!)

    Aber ich will das Haus nicht erst in Jahren beziehen, wenn mir der Spaß an diesem durch den Ärger genommen wurde. Daher meine ich (auch unser Anwalt) muss ich aktiv werden.

    Wie würd es denn andersrum aussehen?? Ohne dass es ewig und drei Tage dauert?

    J
     
  7. #7 Carden. Mark, 02.02.2007
    Carden. Mark

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    und öbuv SV für das Maurer- und Betonbauerhandwerk
    OK
    jetzt erst BT gelesen
     
  8. #8 kanzenbach, 02.02.2007
    kanzenbach

    kanzenbach Gast

    Ihnen wird die Luft und das Geld ausgehen, weil Sie in dem Haus noch nicht wohnen. Der BT kann sauber Insolvenz anmelden, wenn Sie gewinnen. Sie müssen die Bank bezahlen und die Miete.

    Der BT will nur Geld. Rechnen Sie bitte nach, was Sie jeden Tag verlieren.

    Manchmal können Sie Ihre Position verbessern, wenn Sie einen Schritt zurück gehen und dann zwei nach vorn.
     
  9. Aussie

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    Und wohnen

    werde ich in dem Haus nur dann können, wenn ich seinen Forderungen nachkomme, einen Großteil der ausstehenden Raten begleiche bis auf den Rest den er eh schon abgeschrieben hat.

    O.K. Miete muss ich dann nicht mehr zahlen.

    Habe dann aber ggf. eine Menge Probleme am Hals, die mich dann finanziell alle machen.
     
  10. #10 rudi1106, 03.02.2007
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    Ist das Haus denn bezugsfertig? Die Übergabe kann ein Rechtsanwalt sicher relativ zügig durchsetzen, ohne dass Geld gezahlt werden muss.
     
  11. Aussie

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    Nun

    Grds. wäre das Haus bezugsfertig. Probleme bereiten

    a) im Gartengeschoss 2 Wände, die sehr hohe Toleranzen aufweisen (Dellen in der Wand) also extrem schief sind

    b) im Galeriebereich zwei übereinanderliegende Fenster kein identisches Maß besitzen.

    Dies sind nur einige der Punkte, die der BT nicht nachbessert.

    Ist das bezugsfertig ??
     
  12. #12 Carden. Mark, 03.02.2007
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    Ich würde Ja sagen wenn ich rein wollte.
    Bezugsfertig hat mit Vorbehalte bei Abnahme erst einmal nicht zu tun. Aber Sie brauchen Rechtsbeistand.
    Hier sollten Sie technische Fragen stellen.
     
  13. Aussie

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    Da hätt ich viele

    Ich fang mal mit der Abdichtungsproblematik an:

    Text der Baubeschreibung: "Alle Betonarbeiten im Bereich des Kellers werden aus wasserundurchlässigem Beton (WU-Beton) gefertigt."
    Anmerkung: 60 % des Keller dient Wohnzwecken (Hanglage!)

    BT ebenso wie Immobilienmakler, der den Kauf vermittelte, haben stets von einer Weisssen Wanne gesprochen.
    Wir haben -wie wir bereits wissen- aus diversesten gründen keine WW (Wandstärke 18 cm); Wände sind geschlitzt (Elektrik); dient Wohnzwecken.

    So weit - so ungut -. BT schweigt sich aber partout über die hartnäckig gestellten Fragen, wie WU-Beton im Keller verarbeitet wurde und insbes. wie das Haus abgedichtet wurde, aus.

    Beide Gutachter haben dazu folgende Feststellungen getroffen:
    Anzweiflung des Einbau einer Horizontalsperre / der Dämmung gegen seitlich eindringende und aufsteigende Feuchtigkeit / des Vorhandenseins von Drainflies sowie Noppenfolie gegen mechanische Beschädigungen.

    Frage ist: Wurde danach überhaupt abgedichtet? o.k. - einen Bitumenanstrich haben wir gesehen!

    Jürgen
     
  14. Robby

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    ???

    Alle Betonarbeiten im Bereich des Kellers werden aus wasserundurchlässigem Beton (WU-Beton) gefertigt!

    -Dies ist keine Weiße Wanne!

    wie WU-Beton im Keller verarbeitet wurde und insbes. wie das Haus abgedichtet wurde, aus.

    -Bei einer weißen Wanne als WU-Bauteil bedatf es keiner Abdichtung gegen Wasser in flüssiger Form!

    Anzweiflung des Einbau einer Horizontalsperre

    - Wieso das ??? ist doch leicht feststellbar und wo soll die denn sein?? Vlt. nur im Keller notwendig?

    der Dämmung gegen seitlich eindringende und aufsteigende Feuchtigkeit

    -haben das die Gutachter gesagt??? Dämmung gegen Feuchtigkeit?? Die brauch ein WU Bauteil nicht gegen Wasser in flüssiger Form, höchstens die gegen aufsteigende Feuchtigkeit im Mauerwerk. mit Dämmung hat das nix zu tuen.

    des Vorhandenseins von Drainflies sowie Noppenfolie gegen mechanische Beschädigungen.

    - wird bei einer WW auch nicht benötigt das 1. sowieso nicht.

    o.k. - einen Bitumenanstrich haben wir gesehen!

    - Das ist als Abdichtung gegen Diffusion absolut ausreichend! Eine WW bedarf keiner weiteren Abdichtung gegen Wasser in flüssiger Form!

    Also hier stimmt einiges nicht! Vor allem die Gutachter wenn die das erzählt haben!
     
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