Hilfe! Reicht WU-Beton als Abdichtung aus????

Diskutiere Hilfe! Reicht WU-Beton als Abdichtung aus???? im Abdichtungen im Kellerbereich Forum im Bereich Neubau; Hallo, Forum Wir haben ein DHH 100m von der Ruhr entfernt - nach langer Überlegung wegen Hochwasser, Hanglage und aufsteigendes Grundwasser -...

  1. #1 Bau2006, 04.02.2007
    Bau2006

    Bau2006 Gast

    Hallo, Forum
    Wir haben ein DHH 100m von der Ruhr entfernt - nach langer Überlegung wegen Hochwasser, Hanglage und aufsteigendes Grundwasser - gekauft. Man hat uns eine Weisse Wanne, dafür steht in der Baubeschreibung WU-Beton und Drainage zugesichert. Jetzt, nach Fertigstellung stellt sich heraus, dass keine Weisse Wanne und Drainage existiert. Es wurde lediglich zur Hangseite 35 cm dicke WU-Beton und alle weiteren Wände in 18 cm Wu-Beton mit Bitumenanstrich erstellt. Außerdem wird ein Teil des "Kellers" als Wohnraum - da Hanglage- genutzt, welche für die Steckdosen geschlitzt wurden. Der Bauträger meint, dies wäre ausreichend, da ja nur ein Teil des Kellers mit Erdreich aufgefüllt wurde. Meine Frage, reicht das wirklich aus???
     
  2. #2 VolkerKugel (†), 04.02.2007
    VolkerKugel (†)

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    Wo und wie ...

    ... hat man Ihnen die WW zugesichert, wenn in der Baubeschreibung doch was anderes steht ?
     
  3. #3 VolkerStoeckel, 04.02.2007
    VolkerStoeckel

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    Hallo,

    anscheinend wurde etwas anderes gekauft als verkauft. Der eine meint WU-Beton und daraus schloss der andere weiße Wanne.

    Hier sollte geprüft werden:
    1. Was wurde vertraglich vereinbart?
    2. Ist das vertraglich vereinbarte ausreichend?
    3. Wurde das vertraglich vereinbarte ausgeführt?

    Erst dann kann man sagen, ob was und ggf. was unternommen werden muss. Aus der Ferne, ohne nähere Angaben kann hier kaum was geraten werden.
     
  4. Eric

    Eric

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    Das machen wir mal systematisch und nach Fragenkatalog:

    1. Sie haben einen Bauträger-Kaufvertrag abgeschlosen, d.h. das vom BT beigestellte Grundstück gekauft und der BT hat sich im Vertrag verpflichtet, darauf eine Doppelhaushälfte nach Baubeschreibung und Plänen schlüsselfertig zu erstellen?

    2. Wann wurde dieser Vertrag abgeschlossen ?

    3. Was besagt die Baubeschreibung hinsichtlich der Erstellung des Kellers ( bitte hier im Wortlaut einstellen )? Wenn die Baubeschreibung hierzu nichts sagt, steht sonst irgendwo etwas von einer WW oder der Bauart des Kellers?

    4. Auf welcher Höhe über NN liegt die Unterkante der Kellerbodenplatte? Welcher Lastfall steht am Gebäude an? Gibt es ein Bodengutachten und was steht dort hinsichtlich des Bemessungswasserstands? Wenn kein Bodengutachten vorhanden ist oder aber vom BT nicht herausgerückt wird: Bemessungswasserstand beim für das Gemeindegebiet zuständigen Umweltamt, Untere Wasserbehörde, erfragen!

    5. Ist in den Keller bereits Wasser eingedrungen bzw. ist Feuchtigkeit vorhanden? Gegebenenfalls wo und in welchem Umfang?
     
  5. #5 Bauu2006, 04.02.2007
    Bauu2006

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    Zu 1: Ja
    zu 2: 23.12.2005
    ZU 3:"Die Ausführung der aufgehenden Wände im Kellerbereich erfolgt nach Statik aus Beton. Alle Betonarbeiten im Bereich des Kellers werden aus wasserundurchlässigem Beton (WU-Beton) gefertigt."
    Zu 4: Es werden keine genaue Angaben vom BT gemacht. Lt. angefordertem Bodengutachten liegt der Grundwasserspiegel 3m unter Kellersohle.
    Zu 5: Wir haben das Haus noch nicht abgenommen. Wir wissen jedoch, das in benachtbarten Häuser alteren Baujahres Wasser im Keller steht. Lt Aussagen der Nachbarn vom aufsteigenden Grundwasser.

    Unser Problem ist grundsätzlich die Abdichtung. Wie kann bzw. wird WU-Beton, wenn keine Weisse Wanne, denn abgedichtet. Ist dafür ein Mindeststärke der Wand notwendig?
     
  6. Josef

    Josef Bauexpertenforum

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    "hmmm"

    was hast Du denn da ? ... 2 Accounts hier ??? ... oder sogar noch mehr ???
    ... also einer muss min. weg, entscheide Dich welcher Dein künftiger
    Account bleiben soll ... jeder "nur" einen mehr iss hier ned (!)
    .
     
  7. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    WU Beton

    alleine machts nicht. Das müßte dann ein Bauteil gemäß der WU-Richtlinie sein.

    Man geht hierbei von Stärke der Boplatte >= 25cm und der Wände von 30cm aus. Hierbei sind natürlich auch die anderen Randparameter wichtig.

    Hier nur ein Teil:" Rohrdurchführungen, Bauteilanschlüsse, Grundriss, Bewehrungsgrad, Art und Einbau des verwendeten Betons sowie die Angriffe des Wassers auf das Bauteil... um nur einen Teil zu nennen.

    Ob das hier entsprechend und ausreichend ausgeführt wurde muß sich ein Fachmann vor Ort mit den erforderlichen Unterlagen ansehen.

    Eine Abdichtung gegen Diffusion ist bei Wohnraumähnlichen, höherwertigen Kellerräumen immer noch anerkannte Regel der Technik.
     
  8. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    Aufsteigendes Grundwasser??

    Gibt das Baugrundgutachten nichts über den höchsten gemessenen Grundwasserstand an ???
     
  9. #9 Bauu2006, 04.02.2007
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    Sorry, da ist irgendetwas schief gelaufen mit der Anmeldung. Bauu2006 soll bleiben. Danke. :winken
     
  10. #10 Bauu2006, 04.02.2007
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    Nein, da es nur eine Momentanaufnahme aus 2000 ist. Weitere Angaben macht BT nicht. BT ist auch nicht kooperativ hinsichtlich weiterer Aussagen zur Abdichtung.
     
  11. Robby

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    Der kann

    (auch wenn ich ihm jetzt bisher ohne Kenntnis des Vorgangs noch nix vorwerfen kann) erzählen was er will. Obs richtig ist oder nicht kann dann lediglich ein eigener Fachmann beurteilen.

    Leider sagt die Erfahrung das viele BT / BU selber zu wenig Fachleute sind um sich ausreichen zu dem Thema zu äußern.
     
  12. #12 Bauu2006, 04.02.2007
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    Dies wurde uns mündlich zugesichert, mit der Erklärung, das stehe für WU-Beton. Da bereits schon DHH standen und wir mit den zukünftigen Nachbarn gesprochen haben, durften dort die Keller/bzw. Wohnraumwände im Keller nicht geschlitzt werden. Diese haben dann Vorwände aus Gipskarton oder sichtbare Kabelkänale bekommen. Alles wegen WW.
     
  13. Robby

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    Genau so Aussagen meine ich!

    WU Beton ,macht kein Bauteil gemäß der WU - Richtlinie!
     
  14. Eric

    Eric

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    zu 3.: Keine WW nach Baubeschreibung expressis verbis vereinbart. Ist aber unschädlich: Sofern eine WW erforderlich sein sollte, würde sie vom BT auch geschuldet. Er hat geplant und gebaut. Bereits die Planung muß die örtlichen Gegebenheiten berücksichtigen. Keine Mehrkostenforderung in diesem Fall, da schlüsselfertige Fertigstellung zum Festpreis verreinbart war.

    zu 4 und 5: Die Aussagen dürften sich widersprechen. Wenn bei Ihren unmittelbaren Nachbarn Grundwasser im Keller steht, denn dürfte bei Ihnen der höchste zu erwartende ( und tatsächlich auch mitunter eintretende ) Grundwasserspiegel (= Bemessungswasserstand ) nicht 3 m unter der Kellersohle liegen. Umgekehrt: Vielleicht ist das bei den Nachbarn gar kein Grundwasser, sondern nur aufstauendes Sickerwasser. Mithin alles unklar und
    in sich widersprüchlich.

    Folglich muß das derzeit erst angeforderte Bodengutachten eingesehen und ausgewertet werden.

    Nach Klärung des Lastfalls muß das sich hieraus ergebende Bauerfordernis der tatsächlichen Ausführung vor Ort gegenübergestellt werden. ( Soll-Ist-Vergleich ).

    Hier fehlen verwertbare Aussagen zum Soll ( Lastfall ) und zum Ist. Mit der Aussage WU-Beton und Bitumenanstrich ist hinsichtlich des " Ist " nichts anzufangen, weil nicht klar ist, was Sie unter einem " Bitumenanstrich " verstehen ( tatsächlich nur Anstrich, womit, oder Bitumendickbeschichtung, wieviel Lagen, Dicke, mit/ohne Gewebeeinlage, wie hoch usw. ).

    Das bringt so nichts. Sie sollten einen Fachmann hinzuziehen, der sich das vor Ort ansieht und dann mit Ihnen entscheidet, ob überhaupt abgenommen werden kann.

    Stimmt Bau-Soll mit dem Bau-Ist nicht überein, haben Sie einen schweren Mangel. Das sehen Sie ja bei den Nachbarn.
     
  15. Robby

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    @Eric Genau

    alles andere bringt wie so oft leider gar nix!:28:
     
  16. #16 Bauu2006, 04.02.2007
    Bauu2006

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    Vielen Dank!
    Wir werden einen Gutachter hinzuziehen. Uns ist wichtig, dass das der Keller dicht ist - egal mit welcher Methode. Übrigens: Bitumenanstrich ist wirklich nur ein Anstrich!
     
  17. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    Aber bitte keinen

    der nicht ausreichend von der Materie versteht!
     
  18. Eric

    Eric

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    Ich sehe es Ihnen als Laie nach. Aber Ihre Aussagen sind alle viel zu ungenau. Haben Sie das Bodengutachten jetzt eingesehen oder nicht? Haben Sie das, was sie als Inhalt des Bodengutachtens anführen, nur vom BT erzählt bekommen oder hat er es Ihnen das Bodengutachten in Ablichtung übergeben?

    Ich kann mir nicht vorstellen, daß in dem Gutachten nur eine " Momentaufnahme " angegeben ist. Das wäre nicht das, wovon ich rede. Entscheident ist nicht die " Momentaufnahme ", sondern der aufgrund längerer Beoachtung zu erwartende höchste Grundwassertstand. Der ist in der Phase " Grundlagenermittlung " vom BT zu klären!

    Daß ein BT " mauert ", ist nicht unüblich, allerdings hier wegen der Schäden bei den Nachbarn ( gleiche Bauzeit ? ) auch verdächtig.

    Es hilft nichts: Da der BT " mauert ", müssen Sie jetzt mit einem eigenen Fachmann an die Sache ran. Kopf in Sand stecken und awg, wäre das Schlimmste, was Sie jetzt in diesem Stadium ( vor Abnahme ) machen könnten!
     
  19. #19 Bauu2006, 04.02.2007
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    Wir haben nur einen Auszug vom Bodengutachten bekommen. Der BT behauptet, das wir unten am Hang lägen, da wo Wasser im Keller ist bzw. war, wäre ja oberhalb unserer Lage. Wasser im Keller haben auch die ältern Häuse, welche nichts mit unserem BT zu tun haben. Außerdem sind noch andere Mängel aufgetreten, welche im Vorabnahmeprotokoll festgehalten wurden. Die Geringfügigen sind nach 4 Monaten tatsächlich fast alle behoben worden.
     
  20. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    So bringt das

    stochern im Halbdunkel gar nix... leider. Sie als Fachlaie können ja viel erzählt bekommen.

    Sinnvoll:" Begehung mit einem Fachmann im Rahmen einer Vorbegehung vor Abnahme, sichten und prüfem der Unterlagen und dann Soll - Ist Vergleich anstellen."

    Wie Eric oben schon beschrieben hat.
     
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