Nachträglich Verblenden und Dämmen

Diskutiere Nachträglich Verblenden und Dämmen im Energiesparen, Energieausweis Forum im Bereich Altbau; Hallo, wir habern vor unser Haus nachträglich mit Klinkern zu Verblenden, also ein zweischaliges Mauerwerk herzustellen.Kann mit jemand sagen,...

  1. #1 linusine, 07.02.2007
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    Hallo,

    wir habern vor unser Haus nachträglich mit Klinkern zu Verblenden, also ein zweischaliges Mauerwerk herzustellen.Kann mit jemand sagen, ob die Mindestvoraussetzungen für das ÖkoPlus Programm(KfW) bei folgender Ausführung erfüllt werden:

    60 mm Mineralwollplatten WLG 030
    30 mm Luftschicht
    105 mm Klinker

    Das ganze soll, wie gesagt, nachträglich auf Edelstahlkonsolen angebracht werden. Gibt es hierzu vielleicht auch ein paar Hinweise ?:lock


    Vielen Dank

    Hajo
     
  2. #2 Ingo Nielson, 07.02.2007
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    hallo hajo, der beschriebene aufbau ist nicht din-konform > din1053 8.4.3.2.
     
  3. #3 linusine, 07.02.2007
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    hallo,

    das ging aber schnell. vielen dank.
    wie muss der aufbau denn sein, damit er din konform ist?

    tnx
     
  4. #4 Ingo Nielson, 07.02.2007
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    siehe din.
    normen kosten in deutschland allerdings geld und sind urheberrechtlich geschützt.
    beschwer´dich bei unserer regierung, mir passt es auch nicht ... ;-)
     
  5. #5 Ingo Nielson, 07.02.2007
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    ernsthaft: das muß vernünftig geplant werden, dann erhälst du alle antworten zu konstruktion und enev. und zur din 1053
     
  6. #6 Ingo Nielson, 07.02.2007
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    ps: oldenburger format oder wd?
     
  7. #7 Carden. Mark, 07.02.2007
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    und öbuv SV für das Maurer- und Betonbauerhandwerk
    Was Ingo versucht Dir hier zu sagen ist, wenn eine Luftschicht geplant wird, so muss diese wenigstens 40 mm dick sein.
    Oder gleich Kerndämmen, dann reicht Fingerspallt (2,0 cm)
     
  8. #8 Ingo Nielson, 07.02.2007
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    ich habe gar nicht versucht, eine din-gerechte lösung zu finden, mark, da ich der meinung bin, das hier sachverstand vor ort engagiert werden muß.
    der ist wohl zur zeit noch nicht vorhanden.
     
  9. #9 Melchior34, 07.02.2007
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    Nö, Du hast versucht Deine Planungsleistung zu verkaufen, nicht wahr?
     
  10. Berni

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    Ja Melchior34,

    der fährt da glatt von Schleswigholstein aus hin.:bounce:
     
  11. #11 Carden. Mark, 07.02.2007
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    und öbuv SV für das Maurer- und Betonbauerhandwerk
    aber bestimmt nicht für einen HOI Honorar.

    SAchverstand ist hier weiß wohl gebraucht.
    spätestens bei der Abfangung.
    Geprüftes System, Einzelnachwes etc.
     
  12. Bruno

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    @Melchior34: Bauherren sollten keine Expertenantworten verwässern. Zynismus ist auch fehl am Platz. Schon wieder haben wir 3 Beiträge (einschl. meiner Ermahnung), die dem Frager gar nichts nützen und das Forum wegen Trollerei aufblähen. Gehen Sie Ihr Geld essen.
     
  13. #13 Ingo Nielson, 07.02.2007
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    nach weinsberg oder was? :irre
    zunächst mal habe ich kostenlos darauf hingewiesen, dass der aufbau nicht den fachregeln entspricht.
    deine beiträge sind dagegen sinnfrei / nutzlos für den fragesteller.
     
  14. #14 Melchior34, 07.02.2007
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    So Bruno. Der Kollege Nielson schreibt in seiner ersten Antwort.

    "Aufbau nicht DIN konform."

    Folgerichtig wird gefragt.

    Wie muss der aufbau denn sein, damit er din konform ist?

    Dann kommt von Nielson der Quatsch, dass DIN Normen Geld kosten und urheberrechtlich geschützt sind. Ist zitieren auch verboten?

    Dann noch einmal nachgelegt von Nielson. "ernsthaft: das muß vernünftig geplant werden, dann erhälst du alle antworten zu konstruktion und enev. und zur din 1053"

    Dann der erste zielführende Hinsweis des Sachverständigen Mark Caden.

    Außerdem habe ich verstanden, dass Sie und Nielson Planungspartner sind. Macht Spass sich die Bälle hin und her zu werfen?

    So werden Sie keine Planungsleistungen verkaufen.
     
  15. Bruno

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    Ich bin hier nicht zum Verkaufen. Ihnen würde ich eh nichts verkaufen. Aber ich fütter schon wieder den Troll mit dem vielen Geld ohne den wir alle hungern müssten ...
     
  16. #16 C. Schwarze, 07.02.2007
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    @linusine
    lese dich da mal durch:
    din 1053 in auszügen
    http://www.ziegel.de/normen/050001010100000A LTB - Gesamtübersicht/050001010100000A00A.htm
    für die Konsolen bei www.halfen.de
    http://www.halfen.de/s/22_979/halfen/container/container_1.php
    und willste es supergut und rundum, kannste den keller aufgraben,(may be neu abdichten) mit perimeterdämmung(bei BASF mal googlen) dämmen und dann ein 2. fundament für die verblender machen, und das ohne nachweis, wärmebrückefrei.

    und/oder nimm hier die Stichpunkte und nutze die Suchfunktion, www.bau.de hat auch eine(bessere)

    punkt 8.4.3.2
    http://www.ziegel.de/normen/EE%20ge...schalige%20Au%DFenw%E4nde%20mit%20Luftschicht
     
  17. #17 linusine, 08.02.2007
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    Vielen Dank für die netten Antworten, ..... sie haben mich leider nur nicht viel weiter gebracht. Ich dachte, das Forum ist dazu u.a. dazu da, Fragen zu stellen und Antworten zu bekommen.

    Schönen ABend noch ....
     
  18. #18 Carden. Mark, 08.02.2007
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    und öbuv SV für das Maurer- und Betonbauerhandwerk
    Die Antwort ist doch klar herauszulesen.
    Alleine geht das nicht.
    Das muss geplant werden.
    Das wäre nicht der erste komplettabriss einer nachträglich erstellten Verblenderfassade
     
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