Bauausführung ohne Auftrag

Diskutiere Bauausführung ohne Auftrag im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen! Ich habe mit meinem Trockenbauer telefonisch den Dachspitzausbau (Anbringen von GK auf vorhandener Dampfsperre) vereinbart...

  1. hjsch

    hjsch

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    Hallo zusammen!

    Ich habe mit meinem Trockenbauer telefonisch den Dachspitzausbau (Anbringen von GK auf vorhandener Dampfsperre) vereinbart gehabt. Ich hatte ihm gesagt, dass es nicht mehr als 1000 € kosten darf (Fläche ca. 31 qm). Nun habe ich eine Rechnung über 3300 € bekommen. Ich habe zu keinem Zeitpunkt ein schriftliches Angebot erhalten und auch keinen schriftlichen Auftrag erteilt. Ich halte 1000 € für angemessen. Die würde ich auch gerne Zahlen. Aber trotzdem stellt sich mir die Frage: Ist hier überhaupt ein rechtsverbindlicher Vertrag zustande gekommen? Ferner führt er "Folie mit Primur" auf, das ist doch schon in der Dampfsperre enthalten?

    Zu der Frage der Höhe der Rechnung habe ich unter "Baupreise" ein Thema eröffnet.

    Viele Grüße
    Hans-Jürgen
     
  2. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    Natürlich

    ist ein Vertrag nach BGB 631ff (glaub ich) zustande gekommen...

    Irgendwer hat jetzt nur die Details "vergessen" oder will diese nicht wahr haben.

    Ich sehe das ganz leidenschaftslos und habe bereits im anderen Beitrag geantwortet das hier (wenn nichts vereinbart war, zum. eine Partei sagt ja dieses) dann der Ortsübliche Preis für die Leistung zu zahlen ist. Hier wäre dann ein Rechtsanwalt gefragt der dieses über Beweis eines Sachverständigen einholt.
     
  3. hjsch

    hjsch

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    Hallo Robby!

    Habe ich mir fast gedacht, aber vielen Dank für die Auskunft. Ich werde mal erst die vereinbarten 1000 € zahlen und an die ursprüngliche Vereinbarung errinnern.

    Hans-Jürgen
     
  4. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    Das ist

    genau richtig so...

    Ich kenne Fälle da wird dann nämlich gar nix gezahlt! weil man ja 1000 vereinbart hatte ...

    Jeder soll sich an seinen Teil der Vereinbarung halten...
     
  5. #5 wabe, 11.02.2007
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 13.02.2007
    wabe

    wabe Gast

    dies zeigt wieder mal ganz eindeutig, dass man Aufträge schriftlich erteilen soll, denn hier steht zunächst Aussage gegen Aussage und keiner kann beweisen, dass er Recht hat.
    Man hat viel Ärger und es kostet Geld, denn Rechtsanwälte, Gutachter und Gerichte kosten zunächst und das Ergebnis ist nicht immer sicher, so dass im schlimmsten Fall anteilige Kosten anfallen.
    Ich würde zunächst versuchen, mich mit dem Handwerker zu einigen und auf alle Fälle den aus meiner Sicht vereinbarten Betrag bezahlen, wenn die Arbeit korrekt ausgeführt wurde.
     
  6. #6 BJ67, 11.02.2007
    Zuletzt bearbeitet: 12.02.2007
    BJ67

    BJ67

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    Na, Herr Wabe, schon mal Nr. 7 der Nutzungsbedingungen gelesen und realisiert ? Was ist an ihrem Beitrag nicht korrekt ? Schreiben Sie doch lieber bei Beruf : "Unternehmensberater Bau" , wer einen braucht wird Sie dann kontaktieren. Danke !

    ERGÄNZUNG: Und weshalb verlinken Sie überhaupt zu diesen blog-Seiten Herr Walker, wo Sie sich doch mit Walker-Beratung eine eigentlich sehr viel übersichtlichere Seite aufgebaut haben ??? Würde an Ihrer Stelle wohl auch diese in mein Profil nehmen und nicht diesen blog, oder schämen Sie sich für ihre Arbeit ???
     
Thema: Bauausführung ohne Auftrag
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