Folgen einer Unterschreitung der bauordnungsrechtlichen Abstandsflächen

Diskutiere Folgen einer Unterschreitung der bauordnungsrechtlichen Abstandsflächen im Praxisausführungen und Details Forum im Bereich Architektur; Hallo an das Forum! Kurze Frage an die Runde, scheinbar gibt es hierfür keine ausdrückliche Regelung: Welche rechtlichen und tatsächlichen...

  1. #1 bruchpilot, 12.02.2007
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    Hallo an das Forum!

    Kurze Frage an die Runde, scheinbar gibt es hierfür keine ausdrückliche Regelung:

    Welche rechtlichen und tatsächlichen Folgen für mich als Bauherr hat die Tatsache, dass durch meine Baufirma die gesetzlichen und (auch in der Baugenehmigung festgeschriebenen) vertraglichen Abstandsflächen unterschritten wurden???? Konkret heißt das, dass der geforderte Mindestabstand in alle Richtungen mindestens 3m betragen muss; hatte zufällig mal nachgemessen und tatsächlich kam dabei in einer Richtung nur ein Abstand von 2,90m heraus.....

    Da diese Abstände im Nachhinein nicht mehr korrigiert werden können (wir wohnen seit einigen Monaten im Haus), mache ich mir nun ein wenig Sorgen, was mir von Seiten der Baubehörde bzw. des Ordnungsamtes möglicherweise blühen kann - Abrissverfügung???? Ordnungswirdrigkeitsverfahren???

    Ist dies ein erheblicher Baumangel, der mich gegenüber der Bau-Fa. zum Schadensersatz berechtigt????

    Danke im Voraus für Eure Beteiligung an diesem Thread.
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 12.02.2007
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    10 cm...

    Wer hat die festgestellt?
    Sie mit dem Bandmaß? Besser vomn Vermesser (Haus einmessen lassen), sonst gibts schon Streit um die Meßart.
    Wenn tatsächlich 10 cm, gibt es in manchen LBO´s (Berlin = ???) Rundungsregeln, die bei 10 cm grad noch greifen würden.
    An sonsten:
    Abrissverfügung -> unwahrscheinlich, weil wohl nicht verhältnissmässig
    OWi -> wenns einer offiziell macht, BEVOR Sie handeln, recht wahrscheinlich.
    Heilungsmöglichkeiten:
    Baulast auf Nachbars Grundstück - sofern der genug Abstand gelassen hat (und er mitspielt) Kann der Nachbar sich "vergolden lassen"
    Dispens der Bauordnung -> braucht eine SEHR gute Begründung
    Haus verschieben -> siehe Abrissverfügung.
    ****
    In jedem Falle schnell klären, solange beim BT/GÜ/GU noch was zu holen ist.
    MfG
     
  3. #3 bruchpilot, 12.02.2007
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    Danke für die schnelle Antwort!

    Ich habe tatsächlich mit dem Bandmaß gemessen, professionelles Equipment stand mir nicht zur Verfügung. Danach sind es (ca.) 10cm Unterschreitung der geforderten 3m Abstandsfläche.

    Es geht hier eigentlich "nur" um die Abstandsfläche nach vorn zwischen Haus und Anliegerprivatstraße bzw. dem beginnenden Gehweg dazu, zu meinen beiden Nachbarn links und rechts ist der Abstand (hofftl.) okay. Haus steht in Berlin - hat man da tatsächlich 10cm Puffer???
     
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