ENEV auch bei Ferienhäuser

Diskutiere ENEV auch bei Ferienhäuser im EnEV 2002 / 2004 / 2007 / 2009 Forum im Bereich Bauphysik; Bevor ich lange suche bekomme ich hoffentlich hier eine Antwort. Ich soll ein Ferienhaus in einer Ferienhaussiedlung mit Keller bauen.Der Bauherr...

  1. matzi

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    Bevor ich lange suche bekomme ich hoffentlich hier eine Antwort.
    Ich soll ein Ferienhaus in einer Ferienhaussiedlung mit Keller bauen.Der Bauherr meinte wir brauchen das Haus ja nicht so viel dämmen,er ist ja doch nicht oft da.Ich habe ihm dann mitgeteilt das wir nach der ENEV bauen müssen.Ich gehe davon aus das die ENEV für alle BV gilt.
    Gruß Matzi
     
  2. #2 bauhexe, 18.07.2003
    bauhexe

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    Von wem anders sollte diese Frage kommen?
    Was besagt die ENEV?
    Wann gilt sie?
    .
    .
    .
    Ich sag nix mehr dazu. Bist Du nu Profi oder nicht?
    *besenlooping*
    Hexe
     
  3. matzi

    matzi

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    Bauhexe
    Ich bin mit Sicherheit kein Experte im lesen von Verordnungen und Gesetzestexten.Und es könnte ja sein das ihrgendwo im kleingedruckten oder umschrieben steht, das die ENEV für ihrgendwelche Sonderbauten nicht gilt.Wenn du geschrieben hättest : „ENEV gilt für alle BV.“ währe meine Frage beantwortet gewesen.Gruß Matzi
     
  4. Lebski

    Lebski Gast

  5. Bruno

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  6. JDB

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    Einziges Krtiterium hier dürfte sein : 4 Monate !

    § 2
    Begriffsbestimmungen
    Im Sinne dieser Verordnung

    1. sind Gebäude mit normalen Innentemperaturen solche Gebäude, die nach ihrem Verwendungszweck auf eine Innentemperatur von 19 Grad Celsius und mehr und jährlich mehr als vier Monate beheizt werden,
     
  7. Bruno

    Bruno

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    und warum ich bis § 2 Nummer 2 lesen musste:

    Wohngebäude sind eine Untermenge der länger als 4 Monate beheizten Gebäude mit normalen Innentemperaturen.
     
  8. #8 bauhexe, 18.07.2003
    bauhexe

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    Halllloooo
    wir reden hier von Ferienhäusern!

    Wenn da jetzt alle Bestimmungen vom Wohnungsbau anzuwenden sind, na zieht Euch mal warm an.
    1.) Erschließung, also nix da mehr mit lauschigen Plätzchen im Grünen. Da muß ja erst mal Trinkwasser verlegt werden und dann brauch ma nen Kanal. Strom oder Gas sind ja wohl das kleinere Problem. :cry
    2.) Jetzt kommt der Brandschutz :motz
    3.) Mindestraumgrößen :confused:
    4.) Belichtung und Mindestfenstergrößen :cry

    Ich glaube das dürfte für's Erste reichen Ihr könnt da ja weiter machen.

    Und dann noch:
    Wer lesen kann ist klar im Vorteil, weil sinngemäß sagt die ENEV:

    Die Beheizung bei mehr als 4 Monaten besagt, daß dann das Montabilanzverfahren anzuwenden ist. : :D :lock
    *dreifacherbesenlooping*
    Hexe
     
  9. Bruno

    Bruno

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    Mengenlehre

    Wohnhäuser im Sinn der EnEV (§ 2.2) müssen die Kriterien von Gebäuden mit normalen Innentemperaturen erfüllen, sind also eine Teilmenge von § 2.1. Häuser, die nicht 4 Monate auf 19° beheizt werden, sind also keine Wohnhäuser im Sinn der EnEV.
     
  10. MAB

    MAB Gast

    Mal ohne Verordnung, nur Verstand

    Es gelten ja immer noch gewisse Regeln, in diesem Falle DIN 4108.

    Aber jetzt mal nur Verstand eingesetzt: was macht es für einen Sinn, Ferienhäuser gegen Kälte (!) zu dämmen, die nur im Sommer bewohnt sind? Hat es überhaupt Sinn, da eine Heizung einzubauen?

    Oder andersrum: was ist mit Gartenlauben? Konsequent zu Ende nach Vorschrift gehandelt, müßten die auch nach ENEV gedämmt werden, wenn die zum Aufenthalt von Personen gedacht sind (wozu sonst?) und eben länger als 4 Monate über +19°C beheizt werden? Hier in der Nähe gibt es eine solche Siedlung (naja, ich glaube, da fleihen die Männer vor ihren Frauen :) ), sind die alle Verbrecher?
     
  11. Lebski

    Lebski Gast

    @ MAB: Klar!
    Sonst: ich glaube, eine vernüftige Antwort hat jeder verdient, sonst muss man ja nicht fragen. Matzi hat auch ein Anrecht darauf.
    4 Monate ist gut. Wasss, wenn der BH jetzt 4,5 Monate da ist?
    *ganzschnellwegrenn*
     
  12. Bruno

    Bruno

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    Sich aufhalten ist nicht wohnen. Gemäß Landesbauordnungen muss eine Wohnung Küche/Kochnische, WC und Bad haben. Gebäude, die das nicht haben, dienen nicht Wohnzwecken. Trotzdem können sie unter die EnEV fallen, wenn sie länger als 4 Monate beheizt sind. Andersrum müssten Gebäude, die nach LBO Wohngebäude sind, aus der EnEV fallen, wenn sie weniger als 4 Monate beheizt sind.
     
  13. MAB

    MAB Gast

    Wer macht denn die Planung?

    Es sollte doch wohl eine Baugenehmigung geben............ Dazu gehört eben auch der Nachweis nach ENEV. Schon eigenartig, die Frage.

    Aber, Lebski, die Frage ist völlig berechtigt, weil ich in Sondershausen bei einer Sanierung auch damit kämpfe. Eine Seite sagt: "wird nur selten beheizt, dann auch nur auf 18°C". Andere: "Ja, kann aber auch mal anders kommen". Wieder andere Seite: "wir haben Abwärme". Noch eine Seite "Und was ist mit Tee?" Quark :) Nee, die führen den Bereich Büros an.

    Ohne Zuordnung die Beteiligten:
    - Bauherr
    - Nutzer
    - Mieter (ist nicht Nutzer!)
    - Architekt
    - Bauleiter
    - Dachdecker

    Oder: was passiert, wenn ein Gebäude nach §2.2 bemessen wird, aber später nach §2.1 genutzt wird?

    Wer kontrolliert das eigentlich? Gibt es dann 40 Tage Einzelhaft bei Weihenstephan und Brot?
     
  14. Lebski

    Lebski Gast

    @ MAB: Dein Drohungen sind ein Fall füe AI!

    Ich denke, der BH soll einen Antrag auf Ausnahmegenhmigung stellen. Dann ist Matzi raus, jeder hat seine ruhe!

    So ganz private Meinung, Ahnung hab ich keine davon.
     
  15. MAB

    MAB Gast

    Hihi

    Wieder mal kurz Ernst. Ich frage mich, warum Matzi das Problem hat.

    Haste ja schon geschrieben: Aufgabe des Bauherren (bzw. Planers), aber nicht die des Ausführenden.
     
  16. matzi

    matzi

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    Danke für die vielen Antworten.Der Bauantrag ist von einem in Rente gegangenen Mitarbeiter des Bauamtes gemacht worden,mit einer ganz einfachen Standartbaubeschreibung.Der Bauherr war nun bei mir und hat sich meine Musterhütte angeschaut.Die ist natürlich auf dem neuesten Stand der Dämmtechnik.Ich hoffe jetzt das ich der einzigste bin der ihm ein Angebot macht.Sollte ich den Auftrag bekommen gehe ich zum Statiker und sage ihm, mit was für einer Dämmung er rechnen soll.
    Wenn dem BH das nun zu teuer ist geht er zu einer anderen Fa . und der rechnet nun mit viel weniger Dämmung,weil das FH ja nur 4 Monate bewohnt oder beheizt wird,und ich bin den Auftrag los.Und deshalb wollte ich mich bei euch Experten schlau machen.
    Gruß Matzi
     
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