Grunderwerbssteuer kommt Bauherren teuer zu stehen

Diskutiere Grunderwerbssteuer kommt Bauherren teuer zu stehen im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo Ihr Häuslebauer, nachdem ich bislang nur still mitgelesen habe möchte ich heute meinen ersten Beitrag verfassen. Hoffe ich schreibe im...

  1. #1 vennbahnblick, 13.02.2007
    Zuletzt bearbeitet: 02.03.2007
    vennbahnblick

    vennbahnblick

    Dabei seit:
    13.02.2007
    Beiträge:
    2
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Industriekauffrau
    Ort:
    Aachen
    Hallo Ihr Häuslebauer,

    nachdem ich bislang nur still mitgelesen habe möchte ich heute meinen ersten Beitrag verfassen. Hoffe ich schreibe im richtigen Unterforum. Wer noch in der Planungsphase ist und einen Grundstückskauf erwägt, den dürfte dieses Thema auf jeden Fall interessieren.

    Berlin. Der Erwerb von Immobilien könnte bald viel teurer werden. Denn die Grunderwerbssteuer, die bisher bundeseinheitlich 3,5 Prozent des Grundstückswertes betrug, kann seit Mitte vergangenen Jahres von den einzelnen Bundesländern neu festgelegt werden.
    In Berlin ist das bereits geschehen. (...)

    Den vollständigen Artikel findet Ihr hier: http://tinyurl.com/26l89q

    Wer hat schon Erfahrungen mit dieser neuen Rechtslage gemacht?

    Grüße vom :winken

    vennbahnblick
     
  2. #2 Stefan61, 26.02.2007
    Stefan61

    Stefan61

    Dabei seit:
    13.01.2007
    Beiträge:
    635
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    StB
    Ort:
    Hannover
    Das ist bisher ein reines Berliner Problem, weil die pleite sind und ihre Klage vor dem Bundesverfassungsgericht auf Beistandszahlungen abgeschmettert wurde. Nun müssen die Berliner Häuslebauer für den Größenwahn des Senats zahlen (mir persönlich immer noch lieber, als wenn die Steuerzahler der soliden Länder aufkommen müßten). In Ländern mit Budgetüberschüssen wäre auf Dauer sogar eine Senkung der GrErwSt denkbar.
     
  3. #3 T9-Liebhaber, 26.02.2007
    T9-Liebhaber

    T9-Liebhaber

    Dabei seit:
    13.03.2006
    Beiträge:
    248
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Staatl. gepr. Bautechniker
    Ort:
    Bayern
    Benutzertitelzusatz:
    Gutachter Wasserschäden
    Das richtige Forum schon, aber in der falschen Schrift...is echt anstrengend zu lesen...die Normschrift tuts doch auch.
     
  4. wabe

    wabe Gast

    Welche Länder haben denn einen Budgetüberschuss? Es gibt einige Länder, die davon träumen, bei äußerster Sparsamkeit und Nutzen aller Einnahmemöglichkeiten in 4-5 Jahren einen ausgeglichenen Haushalt zu haben, was ich aber nicht glaube.
    Ich denke, das Beispiel Berlin wird bald Schule machen und nicht nur in den "armen" Bundesländer
     
  5. Uli R.

    Uli R.

    Dabei seit:
    24.10.2003
    Beiträge:
    1.664
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    -
    Ort:
    Rheinland-Pfalz
    LOL .. also denkbar ist vieles das sicher, aber mal im Ernst das freiwillig auf Einnahmen verzichtet wird, das glaubste doch nicht ernsthaft. Gerade nicht wenn man Verantwortung auf die Länder verteilt.
    Wenn man hier auf Einnahmen verzichtet haut man es dort wieder drauf, wie sagt der Politiker so schön: das muss kostenneutral erfolgen

    Senkt jemand die Grunderwerbssteuer, was soll er damit für einen positiven Effekt erzielen der wieder neue Einnahmen generiert?

    Davon ab ist das ja eh eine extra dubiose Steuer die es so vermutlich nur gibt weil in diesem Breich viel Geld bewegt wird ohne das der Staat normalerweise mitkassieren können dürfte, naja und das darf halt nicht sein
     
  6. Julius

    Julius

    Dabei seit:
    25.03.2004
    Beiträge:
    23.204
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Kabelaffe
    Ort:
    Franken
    Benutzertitelzusatz:
    Werbung hier erfolgt gegen meinen Willen!
    @ wabe
    Zumindest Bayern hatte 2006 wenigstens einen ausgeglichenen Haushalt.
     
  7. #7 Christ 32, 12.03.2007
    Christ 32

    Christ 32

    Dabei seit:
    23.02.2006
    Beiträge:
    216
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Techniker
    Ort:
    Nüsttal
    unsere Grunderwerbssteuer fürs unbebaute Grundstück letztes Jahr war recht niedrig, wenn dann die 3,5 % auf den reinen Netto- Grundstückspreis ohne Erschließungs und Anschlusskosten.

    Am besten sind die Genehmigungsgebühren des Landratsamts für die Solebohrungen. Und in zwanzig Jahren kommt dann der nächste Gebührenbescheid weil die Nutzungs- Erlaubnis ausgelaufen ist.
     
  8. SaschG

    SaschG

    Dabei seit:
    26.03.2007
    Beiträge:
    14
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    FGM
    Ort:
    Berlin
    Nun, die Grunderwerbssteuer kommt ja nicht primär "den Häuslebauer" teuer zu stehen, sondern allgemein die Erwerber von Immobilien. Kauft der zukünftige Häuslebauer sein Baugrundstück unbebaut und läßt später darauf bauen, dann hat er sogar noch "gespart" (obwohl die Einsparung bei der GrErwSt durch die Teuerung am Bau evtl. wieder aufgefressen wird...).

    Wen wundert denn überhaupt noch, wenn irgendeine Steuer erhöht wird?
     
  9. #9 Christ 32, 16.04.2007
    Christ 32

    Christ 32

    Dabei seit:
    23.02.2006
    Beiträge:
    216
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Techniker
    Ort:
    Nüsttal
    bei mir gibts zwischen Bauanfang Ende November 2005 und einem Anfang ein Jahr später über 30.000,- Differenz ....
     
  10. Looner

    Looner

    Dabei seit:
    04.03.2008
    Beiträge:
    18
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    kaufman i.EH
    Ort:
    Velten
    Allgemeine Frage zu diesem Thema,

    ist es rechtes wenn Vater Staat beim Kauf des Grundstücks (ohne Einwirkung der Baufirma von statten gegangen) einen vorläufigen Bescheid über die Grunderwerbssteuer erlässt, in welcher der Grundstückskaufpreis zu Grunde gelegt wird , der Bauherr anständig bezahlt und 3 (!!!) Jahre später eine Nachberechnung in der zum Grundstückspreis auch der Preis fürs Haus (!!!) in die Berechnung einbezogen wurde.
    Die rechtfertigen das mit einem "einheitlichen Vertragswerk"

    Seht ihr irgendwelche Chancen aus der Sache rauszukommen???
    Ich mein das Grundstück wurde ja schließlich unbebaut gekauft, und später (zwar im Zuge des Kaufs aber erst nach Übergang in den Besitz) wurde gebaut.
    Auf den Bau des Hauses wurde ja schließlich schon die Mehrwertsteuer gezahlt!?!
     
  11. #11 Alfred Witzgall, 19.03.2008
    Alfred Witzgall

    Alfred Witzgall

    Dabei seit:
    30.09.2003
    Beiträge:
    401
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Bankfachwirt (Honorarberater)
    Ort:
    wechselnd
    Benutzertitelzusatz:
    Suche hier weder Kundschaft noch Empfehlungen
    rechtens..?

    Was sagten denn damals StB bzw. Anwalt, als Sie den Vertrag prüfen liesen?
     
  12. #12 Stefan61, 19.03.2008
    Stefan61

    Stefan61

    Dabei seit:
    13.01.2007
    Beiträge:
    635
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    StB
    Ort:
    Hannover
    1. Materiellrechtlich ist die Sache klar: Wer ein Grundstück von einem Bauträger kauft und es anschließend bebauen läßt, schuldet Grundsteuer auf den gesamten Boden- und Bauwert. Das ist nichts Neues und bedeutet einen gewichtigen Nachteil des Bauens mit Bauträgern. Ist das Gebäude z. B. 500.000 Euro wert, zahlt man im Vergleich zum freien Kauf und Bau glatte 17.500 Euro Grunderwerbsteuer mehr.

    2. Formellrechtlich kann die Finanzbehörde den Bescheid vorläufig stellen oder unter Vorbehalt der Nachprüfung erlassen und dann innerhalb der Festsetzungsfrist ändern. Diese Frist beträgt bei der Grunderwerbsteuer 4 Jahre.

    3. Das Argument einer Doppelbelastung mit Grunderwerb- und Umsatzsteuer greift nicht durch, weil z. B. auch der Benzinkäufer doppelt belastet wird, und zwar mit Energie- (früher: Mineral-) und Umsatzsteuer.

    Ich kann Ihre Enttäuschung zwar verstehen, aber man hätte die Sache vor drei Jahren eindeutig so voraussehen können.
     
  13. #13 Rüganer, 20.03.2008
    Rüganer

    Rüganer Gast

    Ist das nur bei Kauf von Bauträgern so?
    Oder gilt das auch, wenn das Grundstück von einer "Erschliessungsfirma" gekauft wurde und ich mir dann selber einen GÜ gesucht habe, der mir das Haus da drauf stellt?
     
  14. Looner

    Looner

    Dabei seit:
    04.03.2008
    Beiträge:
    18
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    kaufman i.EH
    Ort:
    Velten
    1.
    natürlich "rechtens" sorry Tippfehler.

    in wie fern prüfen, es gibt ja 2 Verträge, einen fürs Grundstück (über Makler von Privat gekauft) und einen über das Haus (von der Baufirma)

    2.
    Schließe mich der Frage von Rüganer an...

    Denn der Fall ist ja der, das das Grundstück privat gekauft wurde und dann eine "unabhängige" Baufirma gesucht, gefunden und beauftragt wurde. Also nix Bauträger.

    Wie Stefan61 schon sagt, der Bescheid wurde damals (also beim ersten mal) mit Vorbehalt auf Nachprüfung gestellt.
    Und nun, Jahre später kam die Nachprüfung mit bekanntem Ergebnis.

    Das Schlimme dabei, auf Nachfrage beim zuständigen Finanzamt auf Ratenzahlungen der Steuer wurde dies mit dem Argument Zitat: "Wer sich ein Haus und ein Grundstück leisten kann, hat auch das Geld für die Grundsteuer" zurückgewiesen. Unglaublich in meinen Augen.
     
  15. #15 Alfred Witzgall, 20.03.2008
    Alfred Witzgall

    Alfred Witzgall

    Dabei seit:
    30.09.2003
    Beiträge:
    401
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Bankfachwirt (Honorarberater)
    Ort:
    wechselnd
    Benutzertitelzusatz:
    Suche hier weder Kundschaft noch Empfehlungen
    wollte nur wissen, ob es auch jeman geprüft hat, oder ob soviel rechtliches und steuerliches Wissen vorhanden sind.
    Was sagt den Ihr Steuerberater dazu ?
     
  16. #16 Stefan61, 20.03.2008
    Stefan61

    Stefan61

    Dabei seit:
    13.01.2007
    Beiträge:
    635
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    StB
    Ort:
    Hannover
    @Looner und Rüganer: Ich hatte aufgrund der obigen Sachverhaltsdarstellung einen Kauf beim Bauträger angenommen. In diesem Fall bildet der Gesamtwert von Grund und Gebäude die Bemessungsgrundlage.

    Dasselbe gilt, wenn die Vertragsparteien versuchen, diese unangenehme Rechtsfolge durch ein sogenanntes Koppelgeschäft zu umgehen. Bei einem Koppelgeschäft besteht ein einheitlicher Gesamtplan zum Erwerb von Grund und Gebäude, doch wird dieser Gesamtplan formal in zwei separate Transaktionen aufgespalten.

    Ganz anders liegen die Dinge aber, wenn zwei unabhängige Rechtsgeschäfte vorliegen. Ein Beispiel: A kauft den Grund und Boden vom Privatmann B. Er beauftragt sodann den Generalunternehmer C mit dem Bau. Lösung: Es liegt kein Koppelgeschäft vor, so daß Grunderwerbsteuer nur für den Erwerb des Grund und Bodens entsteht.

    Zusätzlicher Hinweis für Looner: Wenn Sie gegenüber dem Finanzamt als Laie auftreten (und zum Beispiel von Ratenzahlung sprechen statt Stundung oder von Widerspruch statt Einspruch oder von Einkommen-s-steuer statt Einkommensteuer), dann haben Sie schon verloren. Nach Ihrer letzten Information ist fraglich, ob Sie überhaupt Grunderwerbsteuer für das Gebäude schulden; das Stundungsproblem stellt sich dann gar nicht. Nehmen Sie sich einen kompetenten Bevollmächtigten, der die Sache für Sie durchficht.
     
  17. Looner

    Looner

    Dabei seit:
    04.03.2008
    Beiträge:
    18
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    kaufman i.EH
    Ort:
    Velten
    Tja erstmal wirds geprüft und einspruch dagegen eingelegt. Steck auch nicht 100% in dem Fall drin, betrifft meine Eltern, allerdings baue ich auch derzeit und deswegen könnte es mich auch in absehbarer Zukunft betreffen.

    Den Stand den ich bisher hatte, war das man Grundsteuer
    (in dem Falle liegen ja 2 separate (Rechts-)geschäfte vor wie in meinem Falle auch)
    nur auf das Grundstück zahlt. da es ja unbebaut gekauft wurde.

    Aber wie gesagt, das Finanzamt spricht von einem "einheitlichen Vertragswerk" das in einem zeitlichen Zusammenhang zueinander steht?
    Verstehe das so das der Kauf des Grundstückes und der Bau des Hauses zeitlich so eng zusammenhängen das es vom Amt als ein Vorgang angesehen wird.
     
  18. #18 Baufuchs, 20.03.2008
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Mir

    ist auch nicht ganz klar, warum man sich keinen fachlichen Rat einholt, bevor man in einem solchen Fall mit dem Finanzamt Kontakt aufnimmt.

    Die Frage nach "Ratenzahlung" sagt dem FiAmtsMann: "hat keine Einwände gegen die Festsetzung, will/kann nur nicht den Steuerbetrag in einer Summe zahlen."

    Grundsätzlich stellt sich in so einem Fall die Frage, wie das FiAmt darauf kommt, einen "wirtschaftlichen Zusammenhang" zwischen dem privaten Grunderwerb und dem Bau des Hauses herzustellen, wenn es denn so wie beschrieben gelaufen ist.

    Nur ein enger zeitlicher Abstand zwischen Grunderwerb mit "A" und Abschluß Bauvertrag mit "B" reicht dafür nicht aus.

    Hat "B" schon mal die Grundstücke von "A" im Komplettangebot beworben?
    Ist "B" mit "A" geschäftlich verbandelt?
    Bauen mehrere Grundstückserwerber von "A" mit Bauunternehmer "B"?
     
  19. #19 Rüganer, 20.03.2008
    Rüganer

    Rüganer Gast

    Wäre das denn ausreichend, um einen wirtschaftlichen Zusammenhang zugrunde zu legen?
    Das ließe sich doch bspw. in einem Neubaugebiet mit > 60 Grundstücken und Verzögerungen beim Verkauf (daher zeitlicher Druck und schneller Baubeginn) gar nicht vermeiden.
     
  20. #20 Baufuchs, 20.03.2008
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Das wäre

    nicht ausreichend, könnte aber das FiAmt auf den Gedanken des wirtschaftl. Zusammenhangs bringen/gebracht haben.

    Ist uns auch schon mal passiert, da aber der Nachweis erbracht werden konnte, dass alle Grundstückskäufer völlig frei ihren Unternehmer wählen konnten/gewählt haben, war die Sache vom Tisch.
     
Thema:

Grunderwerbssteuer kommt Bauherren teuer zu stehen

Die Seite wird geladen...

Grunderwerbssteuer kommt Bauherren teuer zu stehen - Ähnliche Themen

  1. Grunderwerbssteuer

    Grunderwerbssteuer: ich habe ein Grundstück von Stadt Liegenschaftsamt schon reserviert und Notar Termin ist im September bausgemacht. Meine Frage ist wie kann man...
  2. Grunderwerbssteuer, nachträgliche Sonderausstattungen

    Grunderwerbssteuer, nachträgliche Sonderausstattungen: Hallo, ich habe zum Thema bereits einiges gelesen, aber es war mir nicht möglich, eine klare Aussage zu identifizieren. Mal angenommen man kauft...
  3. Grunderwerbssteuer bei folgender Konstellation

    Grunderwerbssteuer bei folgender Konstellation: Hallo Zusammen, wir sind dabei ein Grundstück zu kaufen. Es handelt sich um ein Bauerwartungsland. Der Stadtrat war Vorort und hat auch...
  4. Frage zu Grunderwerbssteuer bei Kauf von einer Privatperson

    Frage zu Grunderwerbssteuer bei Kauf von einer Privatperson: Hallo liebe Bauexperten und Helfer, erstmal ein kurzes 'Hallo' an alle, nach langem Mitlesen habe ich mich aufgrund einer Frage auch hier...
  5. Grunderwerbssteuer / Grundbucheintrag / Eigentümer

    Grunderwerbssteuer / Grundbucheintrag / Eigentümer: Hallo, gestern erwähnte mein Notar so im Nebensatz, dass das mit dem Finanzamt und der Grunderwerbssteuer durchaus ein paar Wochen dauern kann,...