DIN4109 Tolleranzen nach versuchter Mängelbeseitigung?!?

Diskutiere DIN4109 Tolleranzen nach versuchter Mängelbeseitigung?!? im Mauerwerk Forum im Bereich Neubau; Hallo Johnboy, o.k., konkrete dB-Werte wurden also nicht vereinbart. Dann gilt: Der geschuldete Schallschutz kann sich auch aus der...

  1. Erik

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    Hallo Johnboy,

    o.k., konkrete dB-Werte wurden also nicht vereinbart.

    Dann gilt:
    Schreiben Sie doch dazu mal etwas.

    Wenn die Berechnung des Architekten mit dem Ergebnis 69 dB auf Basis der vereinbarten Bauweise erfolgte, wäre der aktuell vorhandene Luftschallschutz ca. 12 dB zu gering. Das sind WELTEN! D.h., es müsste gravierende Ausführungsmängel geben, die offenbar auch durch den „Neuaufbau“ der Trennwand nicht behoben wurden. Schalllängsleitung über Außenwände / mangelhafte Dachentkopplung wären evtl. auch noch Gesichtspunkte.

    Grüße LMK
     
  2. #22 Johnboy, 20.02.2007
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    nein, nein...:)

    wir haben schon 2 Jahre darin gewohnt, hat nur lange gedauert bis der BT sich geschlagen gegeben hat.

    also ein komplett eingerichtetes häussle. die haben mit staubwänden das haus zweigeteilt und alles bewegliche hinter den wänden verstaut. die decken mit stahlträgern abgestützt und dann waren maurer ca. 2,5 wochen beschäftigt und danach für weitere 3 wochen wurden die feinarbeiten (putzer, maler etc gemacht)
     
  3. #23 Johnboy, 20.02.2007
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    ......


    wenn das wirklich so ist, dann wird es ja noch interessanter. die frage ist, wie der BT sich da herauswinden will....

    werde heute abend nochmal die ausrechnung zücken und die einzelnen werte posten...

    gruß

    johnboy
     
  4. #24 Johnboy, 20.02.2007
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    So, jetzt habe ich den Zettel zur Hand und gebe mal wieder, was die hier ausgerechnet haben. Erstaunlicherweise steht darüber: Schallschutznachweis nach DIN4109, obwohl die sonst nirgends erwähnt wurde.

    Haustrennwand

    2*17,5 cm Poroton-Mauerwerk = 265,60 kg/m2
    2*1,5 cm Putz = 50,00 kg/m2

    Wandgewicht = 315,60 kg/m2


    Bewertetes Schalldämmaß

    vorh. R´wert 50*lg 315,60/300,00+20*lg 40/10 + 56 = 69,14 db
    > er. RW = 57,00 db

    DIN 4109 Tabelle 3 Seite 5 Zeile 20

    Der Vorschlag für einen erhöhten Schallschutz beträgt lt Tabelle 10.37 b Schneider 12. Auflage Rw = 67 db



    so, steht es da geschrieben. Wie gesagt, trotz mehrmaliger Durchsicht taucht die DIN 4109 im Vertrag nicht auf. Gibt es Klauseln im Vertrag, die sonst diese DIN als Grundlage einsetzen???

    Und was ist wenn nicht, werden dann 69 db geschuldet??? Fragen über Fragen....einen schönen Abend wünscht Johnboy
     
  5. #25 Ralf Dühlmeyer, 20.02.2007
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  6. #26 Johnboy, 20.02.2007
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    das ist ja interessant.....dann hat wohl der berechnende arichtekt keine ahnung.....aber 63 db laut wienerberger (solche johnboysteine haben wir übrigens auch) sind ja trotzdem noch deutlich höher als die 57 auf die sich unser BT bisher bezieht....

    gruß
     
  7. Josef

    Josef Bauexpertenforum

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    "hmmm"

    .
    meine Güte mir wird schlecht wenn ich "nur" dran denke (!)
    da könnt ich rechnerisch ermitteln was Ihr wollt ... diese Sanierung
    muss Schalltechnisch in die Hose gehn ... ich sag auch wo:
    .
    - Anschlüsse Aussenwände (!)
    .
    - Anschlüsse Innenwände (!)
    .
    - Anschlüsse Decken (!)

    .
    wenn da irgendwie Luft in´s Spiel kommt da geht er in die Knie
    der Schallschutz ... Theorie und Praxis ... und die Praxis bei sowas
    kann und muss versagen (!)
    .
    wieviel habt Ihr jetzt ... 56,4 dB ??? ... mich hätt´s ned gewundert
    wenn der Wert nach Sanierung schlechter gewesen wär (!)
    .
     
  8. Erik

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    Hallo Johnboy,

    ich komme auch auf andere Werte (aber Laienberechnung, Experten: bitte korrigieren falls falsch)

    DIN 4109, Beiblatt 1:

    315,6 kg/m2 bringen 50 dB (Tabelle 1)
    + Zuschlag von 12 dB (Abschnitt 2.3.2, Voraussetzung aber: Fuge >=3cm und gefüllt mit vollflächig verlegten, dicht gestoßenen mineralischen Faserdämmplatten Typ T)
    = 62 dB
    (wenn Fuge breiter als 3cm, dann noch mal ein paar dB mehr, siehe z.B auch Link von Ralf).

    Dieses Nachrechnen der (vermutlich falschen) Berechnung Ihres Architekten bringt uns aber nicht viel weiter, Johnboy.

    Meine Frage war eigentlich, ob und wenn ja was nach Ihrem Vertrag/der Baubeschreibung hinsichtlich der Ausführung der Haustrennwände vereinbart war:
    - Material (Poroton, Kalksandstein…) und Steinrohdichte, falls angegeben
    - Dicke der beiden Schalen
    - Breite der Trennfuge und Füllung, falls ja, mit welchem Material
    - Art und Dicke des Putzes

    An Hand dieser Angaben können wir den geschuldeten Schallschutz ziemlich genau selbst ermitteln.

    Gruß LMK
     
  9. #29 Johnboy, 21.02.2007
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    es ist schon komisch...

    aber ich finde in den unetralegen keine auskünfte, die die trennwände näher spezifizieren ausser, dass es halt 17,5 poroton hochlochziegel mit 15mm putz

    mir wäre es auch lieber, wenn da mehr drinn stehen würde....
     
  10. #30 Ralf Dühlmeyer, 21.02.2007
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    Dann sei dreist...

    und leg die berechnung von Wienerberger zu Grunde ;)
    Dann uss Dein BT ja mit Zahlen aus der Tasche kommen oder die 63 dB fressen.
    MfG
     
  11. Laermi

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    Ja, aber die Wand ist nicht mehr Poroton

    sondern die eine Seite KS (Rohdichte???) und die andere Poroton.
    Und gibt es dafür auch ein berechenbares Dämmmaß?
     
  12. #32 Ralf Dühlmeyer, 21.02.2007
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    S.....egal...

    , was da JETZT ist. Es geht um den geschuldeten Lärmschutz! :motz
    MfG
     
  13. Erik

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    @ Laermi:

    Wie Ralf schon schrieb, zielte die Ursprungsfrage ja auf den geschuldeten Schallschutz.

    Eine Berechnung des Schallschutzes bei unterschiedlichen Trennwänden ist aber auch möglich, wenn man das jeweils verwendete Material kennt:

    Wand 1 inkl. Putz hat x kg/m2
    Wand 2 inkl. Putz hat y kg/m2
    x+y entsprechen laut Tabelle 1 z dB, dann noch mal 12 dB drauf.

    Gruß LMK
     
  14. #34 Erik, 21.02.2007
    Zuletzt bearbeitet: 21.02.2007
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    @ Johnboy

    Schließe mich Ralf an, würde es allerdings nicht mal als „dreist“ bezeichnen, da Fuge >=3cm und Dämmplatten Typ T den aRdT entsprechen dürften. Ergo: geschuldeter Schallschutz 62-63 dB; Anspruch auf 62 dB haben Sie nach den aRdT sowieso!!!

    Falls Ihr BT das nicht einsehen sollte (Sie warten ja derzeit noch auf Gutachten + Stellungnahme), dann empfehle ich, einen auf Baurecht spezialisierten Rechtsanwalt einzuschalten und mit ihm die weiteren Schritte zu klären.

    Bedenken Sie auch, dass Sie im Falle eines Verkaufs den mangelhaften Schallschutz angeben müssen (und damit ein Verkauf schwierig ist bzw. sich der erzielbare Kaufpreis deutlich reduziert). Geben Sie den Mangel nicht an, droht Ihnen eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung (vgl. http://www.baurechtsurteile.de/artikel427-0.html).

    Gruß LMK
     
  15. #35 Johnboy, 22.02.2007
    Johnboy

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    Guten Morgen Zusammen,

    ich bedanke mich schon einmal für die vielen Antworten und die rege Beteiligung. Hat mich / uns auf jeden Fall weiter gebracht, so dass wir jetzt ein wenig mehr Klarheit haben, um im Ernstfall die richtigen Schritte einzuleiten.

    Der Bauleiter hat mir gestern telefonisch nocheinmal bestätigt, dass im Bauvertrag kein Hinweis auf Schalldämmung gegeben ist.....

    @erik

    das Problem des Verkauswertes ist uns sehr gut bewusst und das ist auch unsere größte angst in Zeiten der unsicheren Arbeitsmarktlage.

    hinzukommen noch die beiden Geburten (auf jeder seite eine), die in den nächsten Wochen anstehen und somit sicherlich auch den Geräuschpegel deutlich ansteigen lassen (-;

    Wir werden nun wohl in der nächsten Woche eine Stellungnahme erhalten und müssen dann weitersehen, in wieweit wir damit und mit den nächsten Schritten zufrieden sind.

    ein finanzieller Ausgleich kommt für uns nicht in Frage, da wir das Problem beheben wollen....schliesslich soll unser haus ja noch 20-30 jahre unser hasu bleiben...

    ich werde, sobald alles vorliegt hier einen bericht schreiben, damit alle Beteiligten aufgeklärt sind.

    Vielen Dank nochmal

    Johnboy
     
  16. OM

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    An Johnboy und alle Juristen,

    ich verstehe nicht, warum Johnboy auf 63 dB abstellen sollte. Das Zitat aus dem Schreiben des BT

    verstehe ich so, dass der BT darlegen will, dass mit dem von ihm gewählten Wandaufbau 69,14 dB erreichbar sind, dass dies mehr als der Mindeststandard 57,00 dB sind und sogar noch über dem erhöhten Schallschutz von 67 dB liegt. Ob da jetzt ein Fehler in der Berechnung ist oder nicht, ist nach meiner Laienmeinung absolut irrelevant. Für mich als Kunden dieses BT würde ich erst Ruhe geben, wenn eine Messung mindestens 69,14 dB ergibt, da er diesen Schalldämmwert - wenn auch erst nach Vertragsschluss - als erreichbar angibt.

    mfg
    OM
     
  17. Erik

    Erik

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    @OM
    Ralf und ich wollten Johnboy nur aufzeigen, welchen Schallschutz er in Wahrheit beanspruchen kann.

    Wie es jetzt weitergeht, wissen wir ja noch gar nicht; insbesondere bleibt abzuwarten, wie sich der BT zu dem letzten Gutachten positioniert. Sofern der BT weiterhin davon ausgehen sollte, dass er 69 dB schuldet (kann ich mir aber nicht vorstellen), braucht Johnboy ihn natürlich nicht auf den Fehler hinzustoßen. Aber: Sollte der BT sich irgendwann revidieren und bspw. behaupten, dass mit dem IST-Zustand der geschuldete Schallschutz erfüllt ist, muss – da die Abnahme bereits erfolgt ist – Johnboy beweisen, dass dies nicht Fall ist. Und dann muss das Gericht respektive ein Gutachter feststellen, was nach der geschuldeten Bauausführung erreichbar ist.

    @Johnboy
    Viel Glück – natürlich auch für’s Baby – und halt uns auf dem Laufenden!
     
  18. #38 Johnboy, 23.02.2007
    Johnboy

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    hallo erik,

    kann es kaum noch erwarten, dass endlich das schreiben des BT kommt....

    allerdings wäre es natürlich schön, wenn er denken würde er schuldet 69db.
    momentan gehen die ja davon aus, dass sie nur 57 db schulden.....

    alles was darüber hinausgeht werden wir ihnen ja noch erzählen müssen, wenn die stellungnahme nicht unseren vorstellungen entspricht....

    na ja...wird schon und ich sag dann bescheid...

    vielen dank für die guten wünsche...momentan siehts ja danach aus, als hätten beide parteien jeweils zwei kinder zu umsorgen, da man eh alles vom nachbarkind hört....vielleicht ist auch ein durchbruch sinnvoll und wir machen dann auf großfamilie:(

    beste grüße

    johnboy
     
  19. Laermi

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    wie steht

    eigentlich Ihr Nachbar zu dem ganzen Thema -stört es ihn auch und will er alles mitmachen/versuchen oder denkt der sich: lass Johnboy mal machen...?
     
  20. #40 Johnboy, 26.02.2007
    Johnboy

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    nein, nein, das denkt er nicht. die situation ist ja hüben wie drüben identisch, also ziehen wir am gleichen strang und werden das auch gemeinsam durchziehen, wenn wir wissen, was als nächstes kommt....
     
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