Gewährleistung

Diskutiere Gewährleistung im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo! Mich beschäftigt folgende Frage: Die Gewerke Dachstuhl/Dacheindeckung wurden bei uns damals komplett an den Zimmermann übergeben....

  1. Rene'

    Rene'

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    Hallo!

    Mich beschäftigt folgende Frage:

    Die Gewerke Dachstuhl/Dacheindeckung wurden bei uns damals komplett an den Zimmermann übergeben. Nach Rücksprache mit uns und mit unserem OK hatte er das Gewerk Dacheindeckung an einen Dachdecker vergeben. Beide Gewerke wurden bis auf Kleinigkeiten die sofort noch behoben wurden zufriedenstellend ausgeführt.
    Nun hab ich heute erfahren das der Zimmermann konkurs angemeldet hat und somit die Gewährleitung auf seine Gewerke wohl futsch ist. Ist somit die Gewährleistung auf die Dacheindeckung nun auch flöten?! Wie gesagt hatte er den Auftrag an eine andere Firma weitergegeben.
    Die Rechung für Dachstuhl/Dacheindeckung kam wie vereinbart vom Zimmermann.

    Könnte mich da mal jemand aufklären wie das jetzt aussieht?

    Danke und Gruß,
    Rene'
     
  2. #2 VolkerKugel (†), 14.02.2007
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    Was bitte ...

    ... ist ein "OK" :confused:
     
  3. Rene'

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    Hallo Volker!

    Vereinbart war das der Zimmermann auch das Dach eindeckt. Aus gesundheitlichen Gründen (Fußbruch) konnte er das aber nicht. Da wir keine Zeit hatten 4-6 Wochen auf seine Genesung zu warten schlug er vor das er den Auftrag an einen Dachdecker vergibt mit dem er hin und wieder zusammenarbeitet.
    Dazu haben wir dann OK gesagt. ;)

    Gruß Rene'
     
  4. #4 VolkerKugel (†), 14.02.2007
    VolkerKugel (†)

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    O.k. ...

    ... ich dachte, Ihr hättet noch einen OberKoordinator oder sowas :lock .

    Aber im Ernst: ich fürchte, Ihr habt da wenig Chancen. Der Dachdecker ist nicht Euer Vertragspartner und wurde auch nicht von Euch direkt bezahlt.

    Gibt´s denn Anlass zur Befürchtung, dass die Dacheindeckung die 5 Jahre nicht übersteht?
     
  5. Rene'

    Rene'

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    Hallo Volker,

    z.Zt. gibt's noch keinen Anlass zur Sorge. Aber mit dem Gedanken das die Gewährleistung nun futsch ist lässt's sich auch nicht gerade besser schlafen. :fleen

    Danke für deine Info.

    Gruß Rene'
     
  6. #6 VolkerKugel (†), 14.02.2007
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    Das Dach ...

    ... hat doch jetzt schon mal Kyrill schadlos überstanden?

    Dann macht Euch mal keinen Kopp und schlaft wieder ruhig :konfusius
     
  7. Eric

    Eric

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    Dachdecker war SUB des Zimmermanns. Also gibt es zwei Vertragsverhältnisse:

    1. Zimmermann und Dachdecker über die Dacheindeckung ( Subunternehmer-Werkvertrag )

    2. BH mit Zimmermann über Zimmermannsarbeiten und Dacheindeckung

    BH hat folglich mit Dachdecker kein Vertragsverhältnis und damit auch keine unmittelbaren Gewährleistungsansprüche.

    Mittelbare Gewährleistungsansprüche wären denkbar, wenn der Zimmermann seine Gewährleistungsansprüche gegen den Dachdecker an den BH abgetreten hätte. Dies ist aber offenbar nicht erfolgt.

    Im Fall der Fälle könnte man überlegen, den Ins-Verwalter darauf anzusprechen, ob er die Gewährleistungsansprüche des insolventen Zimmerers an den BH abtritt. Das bringt allerdings nur etwas, wenn der Dachdecker sein Geld vom Zimmermann erhalten hat. Im übrigen wird sich der Ins-Verwalter die Abtretung wahrscheinlich vergüten lassen.
     
  8. Rene'

    Rene'

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    Hallo!

    @Volker: Kyrill konnte dem Dach nich anhaben. Aber es soll ja Handwerker geben die schlimmer sind als Kyrill..

    @Eric: Danke für die detailierte Auskunft!

    Hab gerade mit dem Dachdecker direkt telefoniert und mir klingelt jetzt noch das rechte Ohr.
    Ich sollte mir die Gewährleistung sonstwo hinstecken da ich ja nicht sein direkter Auftraggeber war.
    Ausserdem prüft er ob er nicht die noch vom Zimmermann an ihn zu zahlenden 1500 € von mir holen kann. Darauf hin erwiederte ich Ihm er sollte sich wegen seiner 1500€ an den Autraggeber wenden. ;)

    Die Rechung Dachstuhl/Dacheindeckung des Zimmermanns an mich ist übrigens zu 100% bezahlt.

    Mit Verlaub, aber sowas kotzt mich an. Da bezahlt man viel Geld und hat noch nicht einmal Gewährleistung?!?!? Die ausführende Firma existiert ja noch.


    Gruß Rene'
     
  9. Eric

    Eric

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    Mit Verlaub, die fehlende ( gemeint: durch die Insolvenz des Zimmerers wirtschaftlich entwertete )eigene Gewährleistung ist die Kehrseite des Umstands, daß der Dachdecker die ihm fehlenden 1.500 € auch von Dir nicht fordern kann. Es fehlt eine vertragliche Beziehung zwischen Dir und dem Dachdecker und das beruht wiederum darauf, daß Du dem Zimmerer beide Gewerke übertragen hast.

    Es wäre noch schöner, wenn man sich immer die Rosinen herauspicken könnte. Aber wofür der ganze Streß? Vielleicht hält ja das Dach.

    Neue Lösung: Du kaufst dem Inso-Verwalter die Forderung ab gegen Zahlung der noch offenen 1.500 € an den Dachdecker. Ich bin mir ziemlich sicher, daß der Inso-Verwalter da mitmacht, da sich die Masseschulden verringern und er einen Inso-Schuldner weniger hätte.

    Also ran an den Speck.
     
  10. #10 Olaf (†), 15.02.2007
    Olaf (†)

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    Ne, ne so wird das nix.
    Der InsV hat ja keine Forderung gegen Rene, die Fo des Dachdeckers ist auch keine Masseschuld sondern ne einfache Insolvenzforderung und die kann (darf) der InsV auch nicht befriedigen. Er könnte zwar dem InsV die GL-Ansprüche abkaufen (was weiß ich, vielleicht f. 500 € oder so), aber ob der DD im Falle eines Falles (ihm fehlt ja Geld) so richtig begeistert sich der Sache annehmen wird, ist ne ganz andere Frage. Außerdem könnte er den Anspruch gegen seine Forderung aufrechnen. Traurig, aber wahr.

    Olaf
     
  11. Eric

    Eric

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    @Olaf

    Der InsV hat im Falle, daß Mängel auftreten sollten, einen Gewährleistungsanspruch gegen den Dachdecker. Den Anspruch kann er verkaufen ( sog. Forderungskauf ).

    Als Kaufpreis kann vereinbart werden, daß Rene

    a) die Insolvenzforderung des Dachdeckers gegen den Gemeinschuldner befriedigt

    und

    b) meinetwegen noch 500,00 EUR für die Abtretung an den Insv zur Masse zahlt.

    Man könnte auch nur b) vereinbaren. Dann wäre aber klar, daß der Dachdecker im Falle der Geltendmachung des abgetretenen Gewährleistungsanspruchs ein Zurückbehaltungsrecht wegen der offenen 1.500 EUR hätte ( Aufrechnen kann der Dachdecker nicht, weil nur Geld gegen Geld aufgerechnet werden kann !), was auf eine Zug-um Zug-Nachbesserungsverpflichtung hinausliefe.

    Fall b) wäre also jetzt zu empfehlen, wo noch keine Mängel da sind, als künftige Absicherung für Rene. Tritt der Gewährleistungsfall dann ein, müßte Rene überlegen, ob er von dem für ( meinetwegen ) 500,00 EUR gekauften und abgetreten Anspruch auch tatsächlich Gebrauch gemacht.

    Das würde er nur dann, wenn die Kosten der Nachbesserung höher als 500,00 + 1.500,00 EUR sind.

    Aber gut, daß wir darüber geredet haben.
     
  12. #12 Olaf (†), 15.02.2007
    Zuletzt bearbeitet: 15.02.2007
    Olaf (†)

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    Der Verwalter...

    wird sicher nicht nein sagen, wenn ihm Rene 500 Euronen nachträgt:shades
    So ne Variante sollte man sich aber genau überlegen, macht nur Sinn, wenn der GL-Anspruch gegen den DD mit ner Bürgschaft einer Bank untersetzt ist, die der InsV verkaufen kann.
    Sonst ist dann vielleicht der DD auch in InsO, wenns ans Leisten geht.:eek:

    Interessant wäre auch zu wissen (weiß Rene sicher nicht), ob die 1500 "normaler" Werklohn sind oder der SiEinbehalt des Zimmerers gegenüber dem DD.
     
  13. #13 VolkerKugel (†), 15.02.2007
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    Jetzt macht doch mal ...

    ... den armen René nicht noch ganz wuschig.

    Was soll eigentlich an einem orkanerprobten Dach noch viel passieren in der Gewährleistungszeit?
    Mit hoher Wahrscheinlichkeit nix, was über 2.000 € rausgeht :konfusius .
     
  14. Eric

    Eric

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    W i e s o ?

    Er hat gefragt, wir haben geantwortet und er hat noch zusätzlich eine Sonderlösung bekommen.
     
  15. Rene'

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    Hallo!

    Danke für die rege Diskussion.

    Ich werd wohl von irgendwelchen Vorschlägen Abstand nehmen da ich hoffe (!) das sich während der Gewährleistungszeit kein Schaden ereignet und bei meinem Glück befürchte (!) das der Dachdecker nach irgendeiner Zahlung auch noch Insolvenz anmeldet. ;)

    Nochmals Danke und Gruß,

    Rene'
     
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