Wärmedämmung, aber welche stärke?

Diskutiere Wärmedämmung, aber welche stärke? im Sanierung konkret Forum im Bereich Altbau; Hallo Leute, ich möchte bei unseren Altbau 1936 eine Wärmedämung auf die Außenwand aufbringen. Jetzt stellt sich mir die Frage welche stärke...

  1. Holle

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    Hallo Leute,

    ich möchte bei unseren Altbau 1936 eine Wärmedämung auf die Außenwand
    aufbringen. Jetzt stellt sich mir die Frage welche stärke sollten die Platten haben? Ich möchte natürlich nicht zu wenig aber auch nicht unnötig viel dämmen.
    Kann einem das nur ein Energieberater oder Architekt sagen?
    Gibt es kein Programm oder so wo man das berechnen kann?
    Danke für eure Antworten.

    Gruß Holle.
     
  2. #2 Jürgen Jung, 14.02.2007
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    genau so ist es

    beide können das, und ein Programm gibt es auch dazu.

    Nur das Programm berechnet nur das, was man eingibt, und diese Daten muss jemand sammeln und eingeben, der etwas davon versteht :D

    Suche Dir einen Fachmann/Fachfrau vor Ort, um die Massnahme mit Dir durzusprechen, es gibt viele bauphysikalische und bautechnische Dinge zu berücksichtigen.

    Viel hilft nicht viel, wenn es falsch durchdacht ist.


    Gruß aus Hannover
     
  3. #3 Hundertwasser, 15.02.2007
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    Auch abklären was an flankierenden Maßnahmen richtig und sinnvoll wäre. Beispielsweise Fensteraustausch o.ä.

    Die Berechnung muss drei FAktoren berücksichtigen:
    Wird die Obergrenze von U=0,35 eingehalten (Vorschrift aus EnEV)
    Muss ein anderer, geringerer U-Wert erzielt werden für eventuelle zinsverbilligte Darlehen (KfW)
    Ist bauphysikalisch alles in Ordnung (kein Tauwasserniederschlag)

    Also auf diese Punkte besonderst achten.
     
  4. jugi

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    Wenn ich an einem Haus etwas anbaue und aufstocke muss ich mich ja die Vorgaben der enev einhalten. Wie sieht das denn aus, wenn ich an einer Außenwand kein WDVS anbringen kann (Grenzbebauung) oder mir die vom Nachbarn genehmigte Dämmstärke nicht ausreicht um einen U-Wert von 0,35 zu erreichen?

    Gruß
    jugi
     
  5. #5 bauworsch, 21.02.2007
    bauworsch

    bauworsch Gast

    Aus der LBO Hessen:

    An bei Inkrafttreten dieses Gesetzes bestehenden Gebäuden nachträglich angebrachte Außenwandverkleidungen, die dem Wärmeschutz und der Energieeinsparung dienen, können in dem hierfür nötigen Umfang in die Tiefe der Abstandsflächen hineinragen.
     
  6. Bruno

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    Ergänzung: über die Grenze darf man natürlich nicht. Die EnEV hat dann Pech gehabt. Will man trotzdem bestimmte U-Werte, bleibt nur Innendämmung.
     
  7. #7 planfix, 21.02.2007
    planfix

    planfix Gast

    Jupp, ... und bei innenwanddämmung UNBEDINGT einen glasernachweis führen
     
  8. jugi

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    Was ist denn ein glasernachweis? Und wofür ist der gut?
     
  9. #9 Hundertwasser, 08.03.2007
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    Dere rechnerische Nachweis das bauphysikalisch alles in Ordnung ist im sog. Glaserverfahren. Herr Glaser hat sich darum verdient gemacht, ein Verfahren zu entwickelt mit dem man Tauwasserniederschläge berechnen kann. Enstprechende Berechnungen stellen Energieberater, Architekten und Tragwerksplaner an.
     
  10. #10 Claudia888, 14.04.2007
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    Bei 2-schaligem Mauerwerk käme auch eine Kerndämmung mit Perlite oder Rigiperl infrage.
    Vorsicht bei Ausschäumen, das Verfahren ist nicht bauaufsichtlich zugelassen.
     
  11. R.J.

    R.J.

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    Leider versagt das Glaserverfahren in der Realität bei Innenendämmung regelmäßig!
    Entweder mal in die Normung schauen, da sind u.a. Grenzwerte des sd-Wertes für Innendämmungen angegeben oder ganz optimal feuchtedynamische Betrachtung, Stichwort "Wufi".

    Beim zweischaligen MW wäre die Dämmung auf dem Aussenmauerwerk ohnehin ziemlich nutzlos. Nicht zugelassenen Methoden sollten hier mal außen vor bleiben.

    P.S.
    Ups, ich seh gerade das Thema ist ja schon über einen Monat alt...
     
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