Lieferant liefert nicht

Diskutiere Lieferant liefert nicht im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Hallo, wir ziehen Ende Februar in unser "fast fertiges Haus". Leider ist das Dach noch nicht dicht weil wir die im Oktober 2006 bestellten und...

  1. Dylan

    Dylan

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    Hallo,

    wir ziehen Ende Februar in unser "fast fertiges Haus". Leider ist das Dach noch nicht dicht weil wir die im Oktober 2006 bestellten und bezahlten Dach - First und Ortgangziegel noch nicht geliefert wurden. Der Dachdeckerbetrieb erzählt uns seitdem, dass Lieferschwierigkeiten bei Erlus dafür der Grund sind?

    Ich habe den Dachdeckerbetrieb jetzt gewechselt weil fast das gesamte Dach falsch gedeckt ist. Ende dieser Woche wird das Dach von einem anderen Betrieb abgedeckt, incl. Verlattung, etcetera, und komplett neu eingedeckt, incl. zweier Dachausbauten. Die Kosten gehen mittlerweile in unerme...

    Da der neue Betrieb das Dach nun "hoffentlich" besser eindeckt fehlen mir die Ziegel die ich von der ersten Firma nicht geliefert bekam.

    Was kann ich tun? Kann ich mich schriftlich zur Wehr setzen, vielleicht eine Frist zur Lieferung setzen. Wie sieht so etwas normal aus?

    Danke.
     
  2. Eric

    Eric

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    Ich hoffe für Dich, daß Du die gesetzlichen Voraussetzungen dafür geschaffen und die Beweise zu 100% gesichert hast, daß Du den anderen Betrieb ( = Ersatzunternehmer ) beauftragen durftest. Anderenfalls geht das ganz fürchterlich in die Hose: Es sind dann zwei Dächer von Dir zu bezahlen, obwohl Du nur ein Dach hast !:bounce: :bounce:

    Sollten die Voraussetzungen einer Ersatzvornahme vorliegen und die Beweise gesichert sein, würde nichts dagegen sprechen, den Ersatzunternehmer auch noch mit der Lieferung der fehlenden Teile zu beauftragen.

    Wie gesagt " sollten " und ich halts schon für heftig, alles neu zu machen. Einen dahingehenden Anspruch haste nur, wenn 100% sichergestellt ist, daß die jetzige Arbeit völlig unbrauchbar ist.

    Also: Erst mal gründlich Nachdenken und bis zum Abschluß des Nachdenkens den Ersatzunternehmer erst mal stoppen. Beim Nachdenken hilft ein Bauanwalt, der nach Deiner Fragestellung nie im Leben eingeschaltet ist. Denn: sone Frage ist Pipilulli im Vergleich zu allen anderen Problemen.

    Bitte im Forum nachlesen unter Baubegriffe > Mangel.
     
  3. Dylan

    Dylan

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    Danke. Die Voraussetzungen sind erfüllt. Mir fehlt nun wie bereits beschrieben das Material, dass ich natürlich nicht ein zweites mal bezahlen möchte, daher dachte ich daran dem Dachdecker eine Frist zu setzen. Ich weiß nur nicht wie das aussieht.
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 15.02.2007
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    Wo ist das Problem....

    Der "alte" Betrieb wird Ihnen keine Teile mehr liefern - der schmeißt die liber in den Container.
    Also muss der Kladeradatsch neu her.
    Und weil der "neue" DD eh teurer sein wird als der "alte", kommts auf die paar Okken auch nicht mehr an.
    Wiederkriegen tun Sie doch eh nix vom "alten".
    Was sagt denn der Anwalt???
    MfG
     
  5. Lukas

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    Das passt nicht zusammen.
     
  6. #6 VolkerStoeckel, 15.02.2007
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    Hallo Lukas,

    der alte Dachdecker hat schon kassiert und der Insolvenzantrag muss wohl nur noch eingeschmissen werden.

    Zwei zum Preis von Einem ist meisten ein Schnäppchen, hier heißt es aber wahrscheinlich Eins zum Preis von Zwei. :cry

    Mit freundlichen Grüßen
     
  7. Lukas

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    Hallo Volker,

    wo hastn die Insolvenz her?:Roll

    Ich dachte eher an die Fristsetzungen, als Voraussetzung für die Ersatzvornahme.

    :winken
     
  8. #8 VolkerStoeckel, 15.02.2007
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    Der Rest ist eine Vermutung.
     
  9. Eric

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    Dann soll Dylan mal was zu der Vermutung sagen!

    Allerdings wär dann der Fall zu Ende.

    Ich glaub, das ist auch wieder so ein Fall: Dylan versteht uns und wir ihn nicht:yikes

    Dylan hat ( vermutlich wegen USt-Erhöhung ) in 2006 bezahlt und müßte an sich das Geld ( soweit keine brauchbare Leistung/Material vorhanden ist ) zurückhaben wollen, damit er den Ersatzunternehmer bezahlen und das fehlende, aber bereit mitbezahlte Material bezahlen kann. Das ware dann so etwas wie Rücktritt oder ( besser ) Schadensersatz wegen Nichterfüllung.

    Das gibts aber nur bei Mangel, nach vergeblicher Fristsetzung und bei Verschulden. Diese Voraussetzungen sollen laut Dylan vorliegen. Glauben wir es ihm einmal.

    Aber warum fragt er dann, ob und wie er nochmal eine Frist setzen soll, damit er die fehlenden Teile bekommt.

    Wirrwar hoch drei nach dem Motto: Ich bastele mir mein eigenes Recht ( und falle damit auf die Nase ).

    Bitte nicht schimpfen:smoke
     
  10. Dylan

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    War meine Frage so kompliziert?

    Okay, dann die ganze Geschichte:

    Der 1. Dachdecker ist ein alter Kunde von mir (bin selbständig). Ich habe in 10 Jahren nie schlechte Erfahrungen gemacht, und ihm aus diesem Grund auch den Auftrag erteilt unser Dach zu decken. Meine Frau und ich haben im Sept. 2006 bei ihm Pfannen ausgesucht und bestellt. Die Pfannen sind dann im Oktober geliefert und sofort bezahlt worden. Das in den Europaletten keine First- und Ortgangziegel waren habe ich nicht geprüft / sicher mein Fehler, aber ich hatte keinerlei schlechte Vermutung. Sicher Dummheit.

    Mit der USt-Erhöhung hatte das nichts zu tun, das Dach sollte nach Absprache mit dem Dachdecker umgehend eingedeckt werden. Außer dass das Dach dann fehlerhaft verlattet und mit Pfannen eingedeckt wurde ist aber nichts weiter passiert. Da wir in 2006 einen enormen Bauboom hatten nahm ich an das der Dachdecker es einfach nicht schafft / dann Anfang 2007 die vielen Sturmschäden bei uns im Münsterland, es gab immer wieder Gründe warum es nicht weiter ging mit unserem Dach. Vor drei Wochen habe ich mich an drei andere Dachdeckerunternehmen gewendet und um Hilfe an unserem Dach gebeten. Leider ohne Erfolg, niemand möchte die "miserable Arbeit" des 1. Dachdeckers fortsetzen (deshalb die Frage an drei Unternehmen). Da die drei Unternehmen fast wörtlich die gleichen Fehler am Dach aufgezeigt haben muss ich als Laie davon ausgehen dass das so ist wie sie sagen. Jetzt hat sich ein Unternehmen bereit erklärt das Dach neu einzudecken. Puuhhh. Und ich möchte gern die Pfannen vom 1. Dachdecker die ich bezahlt habe.

    Das wars, lange Geschichte.
     
  11. Eric

    Eric

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    Geschichte ist nicht lang, dafür aber immer noch unklar.

    Versteh ich das jetzt richtig wie folgt:

    Dachdecker hat Auftrag zur Lieferung der Pfannen und Eindeckung des Dachs bekommen ( = Werkvertrag ). Pfannen hat er bis auf die First- und Ortgangpfannen geliefert und auf dem Dach verlegt. Die bestellten Pfannen ( also auch die First- und Ortgangpfannen ) wurden von Dir durch Abschlagszahlung auf den Gesamtwerklohn bezahlt. Jetzt hat sich herausgestellt, daß die Pfannen fehlerhaft verlegt sind. Außerdem kommt der Dachdecker nicht bei, um die Restarbeiten zu erledigen.

    Ich gehe von einem BGB-Werkvertrag aus. Dann mußt Du die mangelhaften Leistungen rügen und dem Dachdecker eine angemessene Frist zur Nachbesserung setzen. Zur Erledigung der Restarbeiten mußt Du ihm eine Frist zur Fertgstellung setzten. Restarbeit ist die komplette und mangelfreie Dacheindeckung und nicht die Lieferung der paar fehlenden Pfannen an die Baustelle. Das gäbs nur bei reinem Kauf der Pfannen. Du hast aber keinen Kauf-, sondern einen Werkvertrag.

    Alles natürlich auch beweiskräftig.

    Solang Du das nicht getan hast, ist nichts mit Ersatzvornahme durch neuen Unternehmer. Denn dann zahlste 2 Mal.

    Habe ich Dir aber bereits zu erklären versucht.
     
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