Mindestmaße für Abrechnung

Diskutiere Mindestmaße für Abrechnung im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Morgen, ich hätte da mal ne frage. Wenn ich im kanalbau ein betonrohr abgemauert habe bzw. eine abmauerung abgebrochen habe und das dann...

  1. #1 abrechner, 16.02.2007
    abrechner

    abrechner

    Dabei seit:
    15.02.2007
    Beiträge:
    5
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Abrechner
    Ort:
    Stolzenau
    Morgen,

    ich hätte da mal ne frage. Wenn ich im kanalbau ein betonrohr abgemauert habe bzw. eine abmauerung abgebrochen habe und das dann abrechnen möchte, bekomme ich für ein DN 400 mit 24er mauerwerk nur 0,03 m³ raus. Meine frage ist nun, ob es dafür irgendwelche mindestmaße z.b. 0,1 m³ oder so gibt und falls ja, wüsste ich gern noch wo das geschrieben steht, denn ich müsste es dem auftraggeber dann ja auch nachweisen können.

    gruß, ich !
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 16.02.2007
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    21
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Nö...

    kein Mindestmaß.
    Entweder nach Maße abrechnen - gibt wahnsinnige Mengenpreise.
    Oder Kleinmengen im Stundenlohn.
    Aber es muss doch einen Vertrag geben, in dem auch die Abrechnungsgrundlagen geregelt sind.
    MfG
     
  3. #3 VolkerStoeckel, 16.02.2007
    VolkerStoeckel

    VolkerStoeckel

    Dabei seit:
    16.08.2005
    Beiträge:
    90
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Bauingenieur
    Ort:
    17358 Torgelow
    Hallo,

    wie lautet denn der LV-Text? Und, ist eventuell was in den Vorbemerkungen "versteckt"?

    Mit freundlichen Grüßen
     
  4. #4 abrechner, 16.02.2007
    abrechner

    abrechner

    Dabei seit:
    15.02.2007
    Beiträge:
    5
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Abrechner
    Ort:
    Stolzenau
    LV-Text

    abmauerungswerk herstellen

    abmauerungswerk, wasserdicht nach angabe des ag 0,24 m dick aus MZ 150/III in bestehenden, abwasserfreien kanälen herstellen

    abmauerungswerk abbrechen, entsprechend

    in den vorbemerkungen steht nur drin wie es herzustellen ist, aber leider nix zur abrechnung
     
  5. #5 Ralf Dühlmeyer, 16.02.2007
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    21
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Und welche Maßen...

    sind da als Vorgabe enthalten - oder maßefrei nur Preis erfragt???
    MfG
     
  6. #6 VolkerStoeckel, 16.02.2007
    VolkerStoeckel

    VolkerStoeckel

    Dabei seit:
    16.08.2005
    Beiträge:
    90
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Bauingenieur
    Ort:
    17358 Torgelow
    Hallo,

    nette Beschreibung die alles und nichts sagt. Hiernach wird eine wasserdichte Ausführung entsprechend den Spezialwünschen des Auftraggebers (welche zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe wahrscheinlich nicht bekannt waren) geschuldet, die mit Mauerwerk allein gar nicht herstellbar ist.

    Dumm gelaufen, aber einen zusätzlichen Vergütungsanspruch kann ich nicht erkennen. Eher eine von vornherein mangelhafte Leistung, weil der Erfolgt "wasserdicht" nicht erreicht wird.

    Mit freundlichen Grüßen
     
  7. #7 Manfred Abt, 16.02.2007
    Manfred Abt

    Manfred Abt

    Dabei seit:
    18.08.2005
    Beiträge:
    3.848
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Bauingenieur
    das schreibt man ja auch gefälligst nach Stück (bezogen auf die Dimenision, also: 1 Stück Abmauerung für DN 400) und nicht nach m3 aus. Nach Kubatur allenfalls bei Großprofilen ab ca. DN 1400. Selbst wenn in einer kubaturbezogenen Position die Anzahl und Durchmesser angegeben wären, wäre es für den Kalkulator doch unzumutbar, dass selbst auszurechnen.
     
  8. Bruno

    Bruno

    Dabei seit:
    28.02.2003
    Beiträge:
    3.943
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Dipl.-Ing.
    Ort:
    86167 Augsburg
    Benutzertitelzusatz:
    Bauexperte - Augsburg
    Falls in m³ ausgeschrieben und falls nur diese m³ abzurechnen sind, kann man m.E. schlecht sagen "dumm gelaufen". In solchen Fällen muss der Kalkulator eben richtig rechnen, z.B. mit Zeitwerten von 100 Stunden pro m³ Mauerwerk, und als Einheitspreis auch mal 6.000 €/m³ ins Angebot setzen. Ist ähnlich wie beim Schließen von Aussparungen im Mauerwerk im Hochbau, wenn die in Größenstaffeln, aber nach m³ ausgeschrieben sind, was ich in öffentlichen Ausschreibungen schon gesehen habe. Wer dann bei der Pos. "Aussparungen bis 200 cm² schließen" 300 €/m³ als EP angibt, kann halt nur 1 € abrechnen.
     
  9. #9 abrechner, 16.02.2007
    abrechner

    abrechner

    Dabei seit:
    15.02.2007
    Beiträge:
    5
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Abrechner
    Ort:
    Stolzenau
    es steht halt nur drin, dass das mauerwerk 24 cm dick sein soll, sonst nix an maßen
     
  10. #10 Ralf Dühlmeyer, 16.02.2007
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    21
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Aber in ein LV...

    gehört doch
    X m³ ...(Leistungstext)... a Y € = ... + Mettwurststeuer usw.
    Es ist doch ein Unterschied, ob ich 0,03 m³ oder 100* 0,03 m³ oder 3 m³ zu erstellen habe.
    Nixbegreif
    MfG
     
  11. #11 VolkerStoeckel, 16.02.2007
    VolkerStoeckel

    VolkerStoeckel

    Dabei seit:
    16.08.2005
    Beiträge:
    90
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Bauingenieur
    Ort:
    17358 Torgelow
    @Bruno,

    das "dumm gelaufen" bezog sich auf die wahrscheinlich nicht auskömmliche Kalkulation.
     
  12. #12 Manfred Abt, 16.02.2007
    Manfred Abt

    Manfred Abt

    Dabei seit:
    18.08.2005
    Beiträge:
    3.848
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Bauingenieur
    Interessante Frage. Wobei der Begriff wasserdicht für Kanäle und Schächte im Sinn der DIN EN 1610 und ATV-DVWK-Arbeitsblattt A 139 zu bewerten ist. Jedenfalls sind Abwasseranlagen auch aus Mauerwerk zulässig, werden auf Dichtheit geprüft und sind nicht unbedingt die schlechtesten. Bei runden Abmauerungen DN 400 mit vorgegebenen Klinkermaßen und max. zulässigen Fugenbreiten von 8 mm wird das aber zugegebenermaßen sehr sehr schwierig.
     
  13. #13 Manfred Abt, 16.02.2007
    Manfred Abt

    Manfred Abt

    Dabei seit:
    18.08.2005
    Beiträge:
    3.848
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Bauingenieur
    @ abrechner: es gilt doch bestimmt die VOB, ist denn die 10 % Grenze der Mehr-/Mindermengen eingehalten? Wenn nicht wäre da doch ggf. noch was zu machen.
    Aber ich glaub, zu diesem Thema ist u.U. jetzt im Forum schon mehr Geld verbraten als um was es geht.
     
  14. #14 VolkerStoeckel, 16.02.2007
    VolkerStoeckel

    VolkerStoeckel

    Dabei seit:
    16.08.2005
    Beiträge:
    90
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Bauingenieur
    Ort:
    17358 Torgelow
    @Manfred,

    was soll denn dabei rauskommen.

    § 2 Nr. 3. (3) VOB/B
    "... Die Erhöhung des Einheitspreises soll im Wesentlichen dem Mehrbetrag entsprechend, der sich durch die Verteilung der Baustelleneinrichtungs- und Baustellengemeinkosten und der Allgemeinen Geschäftskosten auf die verringerte Menge ergibt. ..."

    Das werden doch meistens nur Cent-Beträge. Es wird ja wohl kaum um
    100-te Kubikmeter gehen, von denen jetzt nur noch einer kommt.

    Mit freundlichen Grüßen
     
  15. #15 Manfred Abt, 16.02.2007
    Manfred Abt

    Manfred Abt

    Dabei seit:
    18.08.2005
    Beiträge:
    3.848
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Bauingenieur
    @Volker: schöner Sinnspruch in der Signatur, bin ich froh, dass der schon vorher drin stand! Aber im Ernst: dieser Satz wird doch nicht gelebt, zumal ich das Wörtchen "soll" hier wirklich als soll und nicht als "muss" interpretieren würde. Wichtiger ist m.E. der zweite Halbsatz von Satz 1 ", soweit der AN nicht ..." . Ich glaub eh nicht, dass es hier um kriegesentscheidende Summen geht.
    Ich vermute mal, der Vordersatz war 1 m3, und bei der Kalkulation hat man halt einen normalen Preis für 1 m3 Kanalklinkermauerwerk eingetragen ohne drüber nachzudenken. Eigentlich Problem der Firma, aber ungenau/unfair ausgeschrieben war es wahrscheinlich auch.
    Wenn ich auf der rechnungsprüfenden Stelle säße und nicht das Gefühl hätte, an anderer Stelle über den Tisch gezogen zu werden würd ich bei der Prüfung mal denken "das Leben ist ein Geben und Nehmen", und dann in diesem Sinne entscheiden.
     
Thema: Mindestmaße für Abrechnung
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. kubatur abrechnen

    ,
  2. VOB Abrechnung von Kleinmengen

Die Seite wird geladen...

Mindestmaße für Abrechnung - Ähnliche Themen

  1. Einblassdämmung Mindestmaß Hohlraum

    Einblassdämmung Mindestmaß Hohlraum: Hallo in die Runde, wir denken drüber nach, ob wir eine Kerndämmung für das Mauerwerk unseres 1971 BJ Einfamilienhauses machen. Außen 11,5 cm...
  2. Decke abhängen / Mindestmaß

    Decke abhängen / Mindestmaß: Guten Tag, da der Estrich bei uns im EFH (Kernsanierung) noch nicht komplett rausgenommen wurde und die Handwerker erst ab Mitte Januar wieder...
  3. Aufsatzrolladen Mindestmaße

    Aufsatzrolladen Mindestmaße: Hi, kann mir jemand ein Mindestmaß für einen Aufsatzrolladen sage , um eine Rollade (elektr. Antrieb) unterzubringen für ein Fenster 1 Meter...
  4. Abweichung von DIN 18022 bzw. VDI 6000-1 63cm Platz für WC

    Abweichung von DIN 18022 bzw. VDI 6000-1 63cm Platz für WC: Hallo Leute, ich bin neu hier im Forum und hab auch leider gleich ein Problem, wo ich um Eure Einschätzung dankbar wäre. In unserer...
  5. Balkontür Mindestmass und passt dass ?

    Balkontür Mindestmass und passt dass ?: In diesen Hauswinkel im Obergeschoss soll eine Balkontuer Wände sind Tragend WDVS noch nicit existend aber bei ner 30er Wand (U=0,7) wohl...