Rohbaubegutachtung durch Sachverständigen?

Diskutiere Rohbaubegutachtung durch Sachverständigen? im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Ich hol.. mir schon immer mal ein Bier und ne Tüte Erdnüsse:shades

  1. #21 Olaf (†), 26.02.2007
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    Ich hol..

    mir schon immer mal ein Bier und ne Tüte Erdnüsse:shades
     
  2. Robby

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    zu dem Club mit den 3

    Buchstaben sag ich jetzt hier mal nix... da gabs letztens auf einer Baustelle noch was richtiges zum lachen ...

    Sachverstand gibts in dem Bereich nicht für 50€...
     
  3. ISYBAU

    ISYBAU

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    Werbung für 3 oder mehr buchstaben gehört hier auch nicht rein. man könnte ja fast meinen, es gäbe DIE lösung
     
  4. Bruno

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    Nicht ganz. Es sind 25%. Ausführungsfehler liegen mit 38% klar vorn. Die Planungsfehler resultieren übrigens daraus, dass gar kein Architekt tätig war. "Planungsfehler" heißt nämlich im ursprünglichsten Sinn: die Planung fehlt. Gerade beim Einfamilienhaus wird überproportional oft auf die Ausführungsplanung verzichtet.
     
  5. Eric

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    Da habe ich mich auch schon schlappgelacht. Ist ja auch irgendwo klar. Ein Haus ist halt kein Auto, auch wenn die es meinen und seit einigen Jahren u.a. für BT Zertifikate über TÜV-geprüfte EFH erstellen.

    Sachverständige für 50,00 EUR/Stunde: Gibts da außer TÜV noch andere Adressen? Würde mich fürs Rheinland interessieren. Kenne dort leider keinen.
     
  6. #26 Refloat, 27.02.2007
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    Das sollte keine Werbung sein und ich möchte auch keinem Architekten etwas unterstellen. Kenne selber viele Gute aber eben auch andere. Unter Sachverständigen sind selbstverständlich auch die meißten Architekten!
    Die 50,- Euro sind der übliche Satz für Gerichtsgutachten, daher dürfte es wohl machbar sein jemanden zu finden. Freie Gutachter können auch teurer sein.
    Wie auch immer... Kosten / Nutzen vergleichen, andere Bauherren nach schlauen Leuten fragen. Sachverstand ist nicht automatisch mit der Visitenkarte vorhanden. Da kann durchaus auch ein erfahrener Handwerker helfen.
    Manchmal versteht der Unwissende nicht den Profi, was zu Unklarheiten führt. Also könnte auch der Architekt nochmal gefragt werden, wieso und weshalb etwas so oder so gemacht wird.
    Zu der prozentualen Verteilung der Ursachen von Baufehlern liegen mir andere Daten vor. Sicherlich sind 25 % aber auch schon`ne Menge.
     
  7. #27 Ralf Dühlmeyer, 27.02.2007
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    Woher stammt denn ...

    DIESE Weisheit???
    Hier sehe ich andere Sätze. Und die sind schon ein paar Jährchen alt. Sollte die zufällig jemand gesenkt haben? :smoke
    MfG
     
  8. Bruno

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    Und wenns 50% Planungsfehler wären: als Seitenhieb gegen Architekten ist die Aussage nicht im geringsten geeignet (oben stand "Und an alle Architekten: Die meißten Bauschäden entstehen nachweislich durch Planungsfehler."). Richtig muss es heißen:

    An alle Bauherren: Viele Bauschäden entstehen nachweislich durch Planungsfehler, im Wortsinn durch fehlende Planung!

    Die Planungsfehler resultieren nämlich daraus, weil auf den Sachverstand des planenden Architekten verzichtet wurde.

    Aus einem aktuellen Artikel auf fenster1.de:

    ... liegen mit 38 % Fehler in der Ausführung und mit 25 % in der Planung an der Spitze, gefolgt von 19 % Bauleitungsfehlern ... Diese Ergebnisse lassen auf ein erhebliches Qualitätsdefizit bei der Vergabe und Durchführung von Bauleistungen schließen. Nur in geringem Umfang - das zeigt eine aktuelle Umfrage vom Bauherren-Schutzbund und dem Verband Wohneigentum e.V. - werden Architekten oder Fachingenieure zur Planung herangezogen und zu selten Fachfirmen mit der Bauausführung beauftragt.
     
  9. Bruno

    Bruno

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    Im Übrigen muss ich jedem Kollegen davon abraten, für kleines Geld (hier in den Raum gestellt 2 Std. a 50,-) eine Rohbauabnahme durchzuführen. Ich tue es jedenfalls nicht.

    Grund:

    Das ist eine werkvertragliche Tätigkeit. Der Bauherr hat Interesse an dem Ergebnis, also an einem Stück Papier, in dem ich bestätige: der Bau ist mangelfrei.

    im Ergebnis:

    Gesamtschuldnerische Haftung für alle handwerklichen Fehler, die im Lauf der nächsten 5 Jahre ans Licht kommen und bei denen nur der geringste Verdacht besteht, der Sachverständige hätte sie bei seinem Kurzbesuch vor 5 Jahren eventuell erahnen können, also sehen müssen. Da nach 5 Jahren mindestens 25% der Firmen insolvenzbedingt ausgefallen sind, droht die Abrechnung von einem Viertel solcher Bauschäden über meine Haftpflichtversicherung. Dank Rabattrückstufung und Selbstbeteiligung belastet jeder Schaden den eigenen Geldbeutel mit rund 5.000 €. Das heißt: wenn ich nur in jedem 50. Fall solcher 100-€-Abnahmen für einen Baufehler herangezogen werde, rechnet sich das schon nicht mehr. Simples statistisches Denken zeigt, dass man von solchen Aktionen deshalb lieber die Finger lassen sollte.
     
  10. Bruno

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    Ergänzung:

    Wie findig Gerichte und Auftraggeber sind, wenn es darum geht, dem Objektüberwachenden ein Mitverschulden anzuhängen um jemanden für die Haftung zu haben (was durchaus verständlich ist), zeigen zahlreiche Urteile. Neulich gelesen: der A. hätte an Verpackungsresten erkennen können, dass falscher Mörtel für das Einsetzen von Ankern verwendet wurde. Deshalb musste der A. über 1 Mio. € zahlen für das Demontieren und Neumontieren einer Natursteinfassade.

    Man sollte also bei der Risikoabschätzung davon ausgehen, dass man als 100-€-Abnahmegehilfe immer in die gesamtschuldnerische Haftung hineingezogen wird. Sich vertraglich zu enthaften geht nicht, Haftungsausschlüsse und -erleichterungen sind regelmäßig unwirksam.
     
  11. Eric

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    Anderer Fall:

    Gerichtssachverständiger hat sich dazu überreden lassen, die an das Gerichtsverfahren folgende Sanierung zu beaufsichtigen. Gebühren dafür rund 2.000,00 EUR. Er übersah Mängel und hat die Zahung an den Handwerker freigegeben. Untzernehmer wurde insolvent. Die erneut fällige Sanierung mit Kosten von über 20.000,00 EUR hat der SV bezahlt, nachdem er sich bis zum OLG vergeblich bemüht hat, sein nach seiner Auffassung fehlendes Verschulden nachzuweisen.

    Bruno hat da völlig Recht: Die Vergütung muß auch immer in einer angemessenen Relation zur Haftung stehen. Und die ist für Privatgutachter sehr hoch. Anders bei Gerichtsgutachter, weil die ein Haftungsprivileg haben.
     
  12. #32 Ralf Dühlmeyer, 27.02.2007
    Ralf Dühlmeyer

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    Ich würde es...

    ein bissel anders formulieren
    Nicht
    sondern:
    Die Vergütung muss so sein, daß sie immer in einer wirtschaftlich angemessenen Relation zum notwendigen Überwachungsaufwand steht.
    Wenn ich angemessen überwache (und ggf. plane), senke ich mein Haftungsrisiko deutlich.
    MfG
     
  13. Robby

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    Nur mal so

    JVEG (Justizvergütungs- und Entschädigungsgsetz) sieht bei Schäden an Gebäuden / Bauwerksabdichtung Honorargruppe 6 = 75€ vor.

    @Eric Was hast du gegen ge TÜV´te Häuser... Die beurteilen auch schon mal falsche Keller als dicht! Dafür ist der Bremsweg des Hauses scheinbar tip top :biggthumpup:
     
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