Fenstertür mit Aluschwelle

Diskutiere Fenstertür mit Aluschwelle im Fenster/Türen Forum im Bereich Neubau; Hallo alle zusammen. Ich habe mir Fenstertüren(Balkontüren) mit flachem Fenstertürprofil, geeignet für Rollstuhlfahrer, so der Wortlaut aus dem...

  1. #1 Bikerolli, 25.02.2007
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    Hallo alle zusammen.
    Ich habe mir Fenstertüren(Balkontüren) mit flachem Fenstertürprofil, geeignet für Rollstuhlfahrer, so der Wortlaut aus dem LV, einbauen lassen. Die Schwellen (Aluschwellen) haben keine thermische Trennung. Der Fensterbauer meint das hätte extra ausgeschrieben werden müssen. Er müsse nicht nachbessern. Ist das so, muss das extra ausgeschrieben werden?
    Wenn ja oder wenn nicht, wo kann ich mich dazu Beweiskräftig belesen. Ich habe keine Lust die Kosten für so einen Murks zu übernehmen.

    Danke im voraus.
     
  2. #2 Olaf (†), 25.02.2007
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    Abgesehen..

    von der miesen Beratung geht die Runde an den Fb.
    Alutrittschwelle/-trittschutz is "normal", thermisch getrennt is verbessert.
    Liefern muss er "nur" den Standard, wenn nix anderes gefordert ist.
    Tut mir leid, is aber so.
    (ich hoffe mal, Du hältst wegen der Schelle nicht den ganzen Rechnungsbetrag zurück)

    Olaf
     
  3. #3 Bikerolli, 25.02.2007
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    Erst einmal dank für deine Antwort.
    Ist aber Thermisch getrennt in Deutschland nicht standard?
    Gibt es darüber Unterlagen, du als Fensterbauer müsstest das doch wissen.
     
  4. Eric

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    Könnte aber eine Verletzung der Hinweispflicht des Fensterbauers bedeuten mit Haftung für die Mehrkosten, die jetzt gegebenenfalls erforderlich werden, weil eine gegebenfalls vorhandene Wärmebrücke mit zu erwartenden Bauschäden beseitigt werden muß. Hierbei wären erstattungsfähige Mehrkosten allerdings nur diejenigen Kosten, die bei rechtzeitigem Bedenkenhinweis vermieden worden wären. Alles andere wären Sowieso-Kosten. Falls ein Fachplaner vorhanden war, wäre der Anspruch gegen den Fensterbauer allerdings vermindert um den Planungsfehler, den sich der BH anspruchsmindernd entgegenhalten müßte. Faustformel: Nur 50 % der Mehrkosten gehen zu Lasten des Fensterbauers.

    Der Fachplaner würde demgegenüber die vorgenannten Mehrkosten ( nicht die Sowieso-Kosten ! ) zu 100 % tragen, weil der BH sich den etwaigen Verstoß gegen die Hinweispflicht seitens des Fensterbauers im Verhältnis zum Planer nicht anspruchsmindernd anrechnen lassen muß.

    Insofern ist es bei einem Planungsfehler immer sinnvoll, sich in erster Linie an den Fachplaner zu halten, der sich dann wegen der schwierig zu bemessenden und von der Einschätzung des Gerichts abhängigen Mitverursachungsquote wegen des Ausführungsfehlers ( fehlender Bedenkenhinweis ) an den Fensterbauer halten wird.
     
  5. Ryker

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  6. #6 Bikerolli, 25.02.2007
    Bikerolli

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    Was ist mit dem LV? Hätte da thermische Trennung ausgeschrieben sein müssen?
     
  7. Eric

    Eric

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    Ja, wenn anderenfalls eine Wärmebrücke mit der Gefahr von Bauschäden zu befürchten ist. Ob das in Ihrem Fall so ist, kann nur vor Ort und nach Durchsicht der Ausführungs- und Bestandspläne zuverlässig beurteilt werden.
     
  8. #8 Georg Battran, 26.02.2007
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    Mal ein paar Fragen?

    Hy
    Ich halte es wie OLAF!

    Aber noch was so drum rum!

    Was ist denn dir für ein Schaden entstanden??
    Was könnte denn für ein Schaden entstehen??
    Was erwartest du bei der Lieferung / Einbau / Verwendung von Profilzylindern. Ebenfalls thermisch getrennte ausführungen?
    Was erwartest du von dem 4 Kant Stift von Drücker aussen auf Drücker Innen bei einer Haustüre? Ebenfalls Thermisch getrennt?

    Positiv für deine Anfrage:
    Wie schaut es mit der Beratungspflicht aus?
    Gibt es vom FB eine gesonderte Zusatzposition in der Preisliste für thermisch getrennte Bodenschwellenausführung?
    Welche Temperatur an der Innenseite unten wird bei dieser Konstruktion bei DIN Temperaturdifferenz gemessen?
    Wird dadurch die Taupunkttemperatur unterschritten?
    Welcher Fußboden trifft auf die Schwelle innen an?

    Vielleicht hilft das was.

    Gruß
     
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