Sondergebiet-Wochenendhausgebiet - Was umfasst alles eine Bauanzeige?

Diskutiere Sondergebiet-Wochenendhausgebiet - Was umfasst alles eine Bauanzeige? im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo, wir wollen unser Garten-Holzblockhaus so umbauen, dass wir dort ganzjährig wohnen können. Nun stellen sich für uns diverse Fragen....

  1. #1 nexibaby, 27.02.2007
    Zuletzt bearbeitet: 27.02.2007
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    Hallo,

    wir wollen unser Garten-Holzblockhaus so umbauen, dass wir dort ganzjährig wohnen können. Nun stellen sich für uns diverse Fragen.

    Wir haben den Umbau bereits mit einer Zimmerei durchgeplant. Es muss aber vorher eine Bauanzeige beim Bauamt eingereicht werden.

    1.) Was muss diese Bauanzeige, die vom Vorlageberechtigten eingereicht wird, alles umfassen? Ich frage hier als Privatperson an. Statik? Komplette Architektenzeichnung auch?

    2.) Müssen in der Bauanzeige auch Angaben zu Wärme/Isolierung (Energiebilanz heißt das glaube ich) gemacht werden?

    3.) Wann/In welchen Fällen muss eine Bauanzeige eingereicht werden?

    Was sagt mir dieser Passus im existierenden Bebauungsplan?

    ---
    Das Sondergebiet-Wochenendehausgebiet...-> Was sagt diese Bezeichnugn genau aus?

    Rechtsgrundlage: § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V. m. § 10 BauNVO -> Was sagt dies aus?

    Vorab vielen Dank.
     
  2. #2 nexibaby, 28.02.2007
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    Hat niemand eine Idee?
     
  3. #3 Olaf (†), 28.02.2007
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    Das..

    weiß der Vorlageberechtigte.
     
  4. Bruno

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    Ich zitiere aus der Brandenburgischen Bauvorlagenverordnung:

    § 12 Bauanzeigeverfahren

    Im Bauanzeigeverfahren sind folgende Bauvorlagen beizufügen:

    1. Amtlicher Lageplan (§ 2),
    2. objektbezogener Lageplan (§ 3),
    3. Außenanlagenplan (§ 4),
    4. Grundstücksentwässerungsplan (§ 5),
    5. Bauzeichnungen (§ 6),
    6. Baubeschreibung (§ 7),
    7. Nachweis der Bauvorlageberechtigung nach § 48 Abs. 4 der Brandenburgischen Bauordnung,
    8. Erklärung des Objektplaners nach § 57 Abs. 2 der Brandenburgischen Bauordnung,
    9. Erhebungsbogen für die Bautätigkeitsstatistik gemäß Hochbaustatistikgesetz.
     
  5. #5 K Heuer, 28.02.2007
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    woher nimmst Du eigentlich die Zuversicht, dass in einem Sondergebiet Wochenendhausgebiet "fest gewohnt " werden darf?
     
  6. Bruno

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    Ich zitiere zu Frage 3 aus der BbgBO:

    § 58 Bauanzeigeverfahren

    (1) Für die Errichtung und Änderung von Wohngebäuden geringer Höhe, einschließlich der zugehörigen Stellplätze, Garagen und Nebenanlagen, sowie für Gewächshäuser mit nicht mehr als 5 m Höhe im Geltungsbereich eines rechtswirksamen Bebauungsplans nach § 30 Abs. 1 oder 2 des Baugesetzbuchs wird abweichend von den §§ 56 und 57 auf Wunsch des Bauherrn ein Bauanzeigeverfahren durchgeführt, wenn das Vorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht widerspricht und die Erschließung gesichert ist.
     
  7. #7 nexibaby, 28.02.2007
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    @Bruno: Danke. Und woraus ergibt es sich, dass man eine Bauanzeige oder einen richtigen Bauantrag einreichen muss? Geht das aus dem Bebauungsplan hervor?
     
  8. Bruno

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    Ersteres sagt aus, dass ein Sondergebiet vorliegt, Wochenendhausgebiet ist eine Untermenge davon.

    Zweiteres sagt aus, dass die Gemeinde das Recht hat, die Gebietsart festzusetzen und dass sie es getan hat und ein Sondergebiet nach § 10 Baunutzungsverordnung festgelegt hat.
     
  9. Bruno

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    Das ergibt sich aus der Bauordnung; §§ 56-59. Für jeden Fall gibt es das passende Verfahren.
     
  10. Bruno

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    Ein beachtlicher Einwand. Die Gemeinde kann Dauerwohnen jederzeit untersagen und das mit Zwangsgeld, Auflage einer Stromabschaltung unter der Woche usw. durchsetzen.
     
  11. #11 nexibaby, 28.02.2007
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    Also ich kann dem nicht entnehmen, dass ich NICHT eine Bauanzeige einreichen soll. Denn es ist ja immerhin ein kleines Holzblockbaus.
     
  12. #12 Baufuchs, 28.02.2007
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Zur

    Frage Dauerwohnen in Wochenendhausgebieten: http://www.ra-kotz.de/wochenendhaus.htm
    Aber vielleicht meint der Fragsteller mit "ganzjährig dort wohnen können" nicht, das Wochenendhaus als Erstwohnsitz zu nutzen, sondern lediglich, das Holzhäuschen so aus-/umzubauen, dass es auch im Winter als Wochenendhaus nutzbar ist.
     
  13. BJ67

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    Und ich kann dem entnehmen, das Sie es wohl besser als der Architekt wissen. Weshalb fragen Sie dann ? :(

    Mit ner puren Bauanzeige kommen Sie schon deshalb nicht klar:

    Macht es aber, siehe Urteil von Baufuchs.

    Daher auf zum Bauvorlageberechtigten und zur Kostenminimierung ne Bauvoranfrage gestellt. Inhalt: "Ist Dauerwohnnutzung auf dem Grundstück möglich ?"
     
  14. #14 wasweissich, 28.02.2007
    wasweissich

    wasweissich Gast


    will er nicht , er will dort dauerwohnen , siehe andere themen
     
  15. #15 nexibaby, 28.02.2007
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    @Baufuchs: Ja, es soll nur saisonal genutzt werden.
    @wasweißich: Das ist hinfällig.
     
  16. #16 K Heuer, 01.03.2007
    K Heuer

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    das glaube ich nicht. In einem anderen Thread hast Du von "5 Jahre dort wohnen" geschrieben.
     
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