Eigenbaunachweis BGBau überfordert

Diskutiere Eigenbaunachweis BGBau überfordert im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo. Wir haben eine Erinnerung des Eigenbaunachweis der BGBau bekommen. Ausgerechnet jetzt ist mein Mann auf Montage...also hoffe ich...

  1. #1 Stefan2610, 28.02.2007
    Stefan2610

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    Hallo.
    Wir haben eine Erinnerung des Eigenbaunachweis der BGBau bekommen.

    Ausgerechnet jetzt ist mein Mann auf Montage...also hoffe ich jemand kann mir auf die schnelle helfen ;-).

    Also ...wir haben ausschliesslich mit gewerblichen Unternehmen Umbauen lassen (Punkt 3.).
    Meine Frage ist im Punkt 2. wird nach Abschluss der Arbeiten gefragt
    2.1 die Eigenbauarbeiten sind beendet und zwar seit dem ..... ja /nein (sind sie seit Nov. also ja? das Wort Eigenbauarbeiten verwirrt mich?!)
    2.2 Die Eigenbauarbeiten werden ausschliesslich durch den Babuherrn oder seine Ehegatten fortgeführt (ohne Mithilfe anderer) ja/nein?

    Wir haben lediglich selber Laminat gelegt und Tapeziert. heisst das 2 schliesst drei aus oder umgekehrt. Ich bin verwirrt und weiss nicht so ganz ob ich einfach bei allem ja ankreuzen soll.

    Über Hilfe wäre ich echt Dankbar!
    Danke euch!!!! :-) Melli
     
  2. #2 VolkerKugel (†), 28.02.2007
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    Ich würde ...

    ... das Formular unausgefüllt zurückschicken mit einem Begleitschreiben:
    "Die Umbauarbeiten wurden ausgeführt von
    Firma A
    Firma B
    Firma C und
    Firma D" (jeweils mit kompletter Anschrift).

    Das reicht normalerweise. Laminatverlegung und Tapezieren iss nix, was die BG interessiert.
     
  3. #3 Christ 32, 12.03.2007
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    einfach ankreuzen das alles von gewerblichen Unternehmen gemacht worden ist und unterschreiben. Bodenbelag und Tapeten interessieren dabei nicht.
     
  4. #4 NG´ler, 19.03.2007
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    Grundsätzlich richtig ABER: Bodenbelagsarbeiten und Malerarbeiten sind die klassischen Eigenbauarbeiten und somit wird wohl jede Bezirksverwaltung der BG BAU hier nachfragen. Also ruhig angeben, dass diese Arbeiten durch die Bauherren ausgeführt wurden.
     
  5. #5 BetonMiller, 06.08.2007
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    Auch wenn das längst gelaufen ist...
    Es ging hier wohl um die Versicherungsbeiträge, die man als Bauherr für
    nicht gewerbliche Helfer bezahlen muß.
    Wenn der Bauherr aber die Arbeiten als selbst ausgeführt abgibt ( tapetzieren, Parkett verlegen ), dann sollte dies unkritisch sein, oder?
     
  6. wabe

    wabe Gast

    Ich würde auf jeden Fall die Eigenleistungen Bodenleger und Maler angeben, und zwar als reine Leistung des Bauherrn und Ehegatten.
     
  7. MaMa

    MaMa

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    Mit Acryl und Schaum kann man ganze Häuser baun.
    Rundablage...

    Reiner Erfahrungsbericht:
    Bei einem meiner letzten BV´s habe ich das in Absprache mit dem Bauherrn immer in die Rundablage getan. Nach 3 oder 4 Schreiben von denen kam nix mehr...
     
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