Qualität Außenputz

Diskutiere Qualität Außenputz im Außenwände / Fassaden Forum im Bereich Neubau; Hallo allerseits! Unser Haus wurde mit durchgefärbten Silikonharzputz verputzt. Da der Putzer ausgerechnet bei Regen und in der Kälte gearbeitet...

  1. Kajjo

    Kajjo

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    Hallo allerseits!
    Unser Haus wurde mit durchgefärbten Silikonharzputz verputzt. Da der Putzer ausgerechnet bei Regen und in der Kälte gearbeitet hat, sind nun einige Mängel zu erkennen.

    1. ca. A4-große Flecken, in denen der Putz leicht abgesackt ist und sich leicht vorwölbt, wobei die Struktur des Putzes glatter aussieht als sonst -- noch erkennbar aus mehr als 5 m Entfernung

    2. eine schmale Laufnase mit glatter Struktur, ca. 1 m lang, 0,5 - 1 cm breit

    Muß man diese Mängel akzeptieren? Gibt es Vorschriften? Wenn ja, welche?

    Wortlaut des Putzers: "Ja, kann passieren. Geht nicht besser, sonst müßte ich ja den ganzen Giebel nochmal putzen."

    Vielen Dank im voraus,
    Kajjo
     
  2. Netzer

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    Klar gehts besser,bei trockenen Wetter-wenn kein Regenwasser die Fassade runterlaufen kann!
    Muß er halt noch mal putzen der gute Mann!
     
  3. Kajjo

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    Er weigert sich aber strikt. Mein Generalübernehmer will das auch so akzeptieren. Ich bräuchte da schon genaue Vorschriften und Qualitätskriterien...

    Kajjo
     
  4. #4 VolkerKugel (†), 28.02.2007
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    Wozu ...

    ... braucht´s denn da "genaue Vorschriften und Qualitätskriterien", wenn der Mangel - wie beschrieben - offensichtlich ist.

    Der Gute hätte es wissen müssen, dass es bei dem Wetter in die Hose geht und was der GÜ sagt, spielt erst mal keine Rolle.
    Sie bezahlen das Ganze und wenn´s nicht ganz in Ordnung ist, wird´s auch nicht ganz bezahlt :konfusius .
     
  5. #5 Hundertwasser, 28.02.2007
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    Mängel per Einschreiben beim Vertragspartner anzeigen und Beseitigung einfordern. Frist setzen. Mit Gutachter drohen. Geld einbehalten. Und Fotos machen und hier zeigen.
     
  6. Kajjo

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    Tja, der Putzer findet's OK. Der Generalunternehmer war erst völlig meiner Meinung und hat nun den Schwanz eingezogen.

    Genau so sehe ich das auch. Welchen Anteil darf man denn zurückhalten? Sagen wir mal, der ganze Putz inkl. WDVS und Armierung (250 qm Außenwandfläche) kostet vielleicht 30,000 Euro und es handelt sich um hochwertigen Silikonharzputz, durchgefärbt, Qualitätsmarke. Es hätte eine Giebelseite neu geputzt werden müssen, also etwa ein Achtel der Fläche. Vorschläge geschäftsüblicher Einbehalte?

    Kajjo
     
  7. Kajjo

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    Ist geschehen. Der GÜ macht weiter und läßt das Gerüst abbauen.

    Geld einbehalten werde ich aber so sowieso.

    Kajjo
     
  8. Kajjo

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    Nochmal: Gibt es fest Kriterien, wie genau ein Putz aus welcher Entfernung mangelfrei zu sein hat?

    Ich gebe ja zu, daß es nicht aus 50 cm absolut gleichmäßig sein muß, aber Fehlstellen, die noch aus 5 m zu erkennen sind, sind doch nicht akzeptabel, oder?

    Viele Grüße,
    Kajjo
     
  9. #9 VolkerKugel (†), 28.02.2007
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    Architekt . Nachweisberechtigter für Wärmeschutz
    Genau ...

    ... kann das nur ein Sachverständiger vor Ort feststellen. Sorry :konfusius .
     
  10. #10 Hundertwasser, 01.03.2007
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    Optischer Mangel ist schwer zu definieren. Aber man kann sich an folgende Richtlinie halten:
    Der Putz ist in Ordnung wenn ein unvoreingenommener Betrachter keinen Mangel feststelle würde. Streiflicht bei der Beurteilung ist nicht erlaubt.

    Einbehalt ist auch nicht ganz einfach. Ein Weg wäre, die "ortsübliche Vergütung" bei der Innung abzufragen und mit den Quadratmetern zu multiplizieren. Diese Summe nochmal um ca. ein Drittel erhöhen. Das gibt dann den Betrag des berechtigten Abzuges. Einfacher aber nicht so aussagekräftig (aber für eine erste Einschätzung wirds reichen: Ich mache einen Siliconharzputz getönt für ca. 17,- €, Kunstharzputz etwa 14,50 € bei 2 mm Körnung, netto versteht sich.

    Vorsicht bei finanzieller Einigung mit dem Handwerker. Wenn der Putz nur optischen Mangel hat ist nicht viel zu erwarten. Der Putz erfüllt ja immer noch die ihm zugedachte Funktion des Witterungsschutzes.
     
  11. #11 MichaelG, 01.03.2007
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  12. #12 hamunaptra, 01.03.2007
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    Jeder Jeck ist anders......
    Einbehalt??

    @Hundertwasser:
    Ist es nicht noch immer so, dass der Unternehmer die Mängel-Beseitigungskosten festlegt???
     
  13. #13 Hundertwasser, 02.03.2007
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    Der Unernehmer? Der sagt dann die Mängelbeseitigung kostet nicht viel und geht.
     
  14. #14 Schwabe, 02.03.2007
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    Sie haben Recht, wenn der Putz keine Risse > 0,2 mm hat. Ansonsten erfüllt er die Funktion des Witterungsschutzes nicht mehr.
     
  15. Kajjo

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    Vielen Dank!

    Insgesamt sieht es aber mal wieder so aus, als ob das Handwerk mit dem Pfusch durchkommt. Ich sehe es einfach so: Wer bei Regen putzt und Pech hat, daß ihm ein Teil abrutscht, der muß halt noch einmal ran. Einfach trocknenlassen und hinterher meinen, mit 500 Euro Rabatt erspart man sich die ganze Arbeit, das ist doch nicht fair?!

    Ich werde mich nach Gutachtern umsehen. Eigentlich sehe ich nicht ein, daß so ein schwarzes Schaf der Branche überhaupt Geld für diesen Pfusch sieht. Kein Wunder, daß die Branche so in Verruf ist. Jeder macht Reklame mit Wunderqualität, aber hinterher ist Pfusch dann doch eben "im Rahmen des Normalen".

    Kajjo
     
  16. Josch

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    Bei welcher Temperatur sind den 0,2mm zulässig????
    Sonst einfach nochmal im Sommer reklamieren:think
     
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