Sind ratlos

Diskutiere Sind ratlos im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Au Mann.. Entschuldige, wenn der AN das hört, dass Dein SV vom Nachbarn empfohlen wurde .... der AN lacht und brüllt --> eigener SV = befangen =...

  1. #61 Ralf Dühlmeyer, 16.04.2007
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    22
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Au Mann..

    Das ist gelinde gesagt BLÖDSINN.
    Ein vom Gericht bestellter SV darf und wird nur an ihn gestellte KONKRETE Fragen beantworten.
    "Zeig mir mal die Mängel" ist keine konkrete Frage und wird von daher vom Gericht nicht an den SV als Beweisfrage gestellt.
    Zur sauberen Vorbereitung eines gerichtlichen Beweisverfahrens braucht es (neben dem RA) einen EIGENEN, also parteilichen SV, der überhaupt erst mal feststellt, was denn alles mangelhaft ist.
    MfG
     
  2. #62 Mike Wine, 16.04.2007
    Mike Wine

    Mike Wine

    Dabei seit:
    04.04.2007
    Beiträge:
    136
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Bauingenieur
    Ort:
    bei Bamberg
    Hallo empire SG,

    schreib doch bitte: ... ich erreiche den AN nicht (Ausbildung des AN ist nachrangig)

    nicht telefonisch --> besser mit E-Mail, hast Du doch! sonst kein Nachweis


    Welches Gewerk ist eigentlich insgesamt für sich fertiggestellt? Rohbau, Verfüllung? Dachstuhl?


    Bitte nicht wieder in die Ausführungsmodalitäten der Subs einmischen. Den AN fragen bzw. auffordern, wann wird was richtig fertig, wann kommt der nächste Schritt. Alle Mängel schriftlich festhalten. Wenn Du Dir nicht sicher bist, bezeichne den "Mangel" als Bedenkenanmeldung, also stelle nur fest, dass ein "Mangel" da ist. Der AN muss Dir dann den Beweis liefern!

    Denke daran: Mangel vor Abnahme --> keine Vergütung
    nach VOB kann der AN deshalb seine Tätigkeit auch nicht einstellen!!

    Du bist der Bauherr, entbindet dich leider nicht von der Pflicht, dass Du letztendlich für alles verantwortlich bist. Zumindest darfst Du als Laie nichts unterlassen haben, veranlassen kannst Du immer.


    Mein damaliger Bauunternehmer (> 80 Jahre) hat noch den Handschlag gelten lassen. Sein Kommentar nach der Abnahme: Mit dem Bauherrn den meisten Schriftverkehr, aber dafür keinen Ärger!! weil alles schriftlich vereinbart und nachlesbar war. Grüsse, Mike
     
  3. #63 Mike Wine, 16.04.2007
    Mike Wine

    Mike Wine

    Dabei seit:
    04.04.2007
    Beiträge:
    136
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Bauingenieur
    Ort:
    bei Bamberg
    Hallo H. Dühlmeyer,

    Danke für Ihre Meldung und Meinung!

    Ich habe gerade selber (privat) einen AN erwischt, der Basteln wollte und nicht richtig arbeiten. Der auch von mir angedachte Sachverständige vom Nebenort (zugelassener SV) hat mir ehrlich ins Gesicht gesagt, dass es besser sei, einen gerichtlich bestimmten zu nehmen.

    Als AG bzw. Bauherr könnne Sie rund um die Uhr Sachverständige bekommen, die schreiben, schreiben und schreiben nach dem Ansinnen des Bezahlers, das ist der AG. Jedoch sich unabhängige SV, die vom Gericht bestellt werden, für den weiteren gerichtlichen Fortgang ratsamer.

    Meine Formulierung ist daher stimmig. Was glauben Sie denn, wieviele private Gutachten von SV, die sich die Bauherrn privat besorgt haben, letztendlich in der Mängelbewertung bei Gericht haltbar sind? Ich habe viele lachende Gesichter von den ANs gesehen! Der AN bringt doch dann auch einen SV an (ebenso parteilich).

    Nicht dass Sie jetzt denken, ich wäre ein "Gerichtsfuzzi", aber während des Studiums konnten derartige Vorlesungen mit Prüfung abgelegt werden, man war öfters Zuhörer im Gerichtssaal. Hat ne Menge gebracht!

    Grüsse, Mike
     
  4. #64 Ralf Dühlmeyer, 16.04.2007
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    22
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Nun wollen wir doch mal...

    aufhören Äpfel mit Kartuffeln zu vergleichen.
    1)
    Wenn Sie bei einem BU 1, 2 Mängel feststellen und hierzu auch auf Grund Ihrer Ausbildung in der Lage sind, ist der Rat des Kollegen sicher richtig.
    Aber was meinen Sie, wieviel % der Bauherren DAS können. In den allermeisten Fällen ist es eher so, daß die Bauheren sich über eine schiefe Wand, die 1 mm ausserhalb der Toleranz liegt bis an die Herzinfarkt-Grenze aufregen und die wirklich schwerwiegenden Mängel als Schönheitsfehler ansehen.
    Hier macht es, wenn nicht eine baubegleitenden Qualitätskontrolle durch einen Fachmann erfolgt ist, meist nur Sinn, erstmal die Spreu vom Weizen zu trennen und dann ggf. den Gerichts SV zu holen.
    2)
    Natürlich gibt es Sachverständige, die Ihre Existensberechtigung und Ihr Honorar nur über möglichst viele "Treffer" meinen nachweisen zu können. Aber das kann und darf kein Maßstab sein.
    Sorry, aber bisher habe ich mit meinen "Behauptungen" vor Gericht letztinstanzlich noch immer gegen gegenparteiliche Gutachter und (leider) oft genug auch unhaltbare Gerichtsgutachten bestehen können.
    Und ich kann auch keinen dieser "Erfolgshonorarler" verstehen. Denn wenn der AG den Prozess mit Pauken und Trompeten verliert, den er auf Grund FACHLICH falscher Aussagen anfängt, haftet der SV ggf. für die entstandenen Kosten.
    MfG
     
  5. #65 Mike Wine, 16.04.2007
    Mike Wine

    Mike Wine

    Dabei seit:
    04.04.2007
    Beiträge:
    136
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Bauingenieur
    Ort:
    bei Bamberg
    völlig richtig

    Hallo H. Dühlmeyer,

    Ihrer umfassenden Meinung stimme ich zu. Sie haben mir auch meiner Anfrage parallel wertvolle Tipps gegeben, Danke auch Ihnen besonders! Ich kann mir zumindest dahingehend helfen, dass der wesentliche Baumangel betrachtet wird. Bei meinem AN ist der SV offenbar der Fachanwalt.

    Wenn der einzelne Mangel wirklich berechtigt ist, so wird ihn auch jeder ordentliche SV erkennen und bewerten können.

    Bei der Bauherrin liegt die Sache halt anders. Ich habe mal kurz Ihre Homepage studiert, Sie wären jetzt der ideale Unterstützer! An Ihrer Stelle hätte ich der Bauherrin ein Kostenangebot zugesandt. Bei dem AN sind Ihre Honorarkosten locker drin, so dass die Sache für die Bauherrin kostenneutral ausgeht. Auf dieser Baustelle sind offenbar schon viele "Stockfehler" passiert.
    Die Bauherrin wurde von der Gegenseite gnadenlos ausgenützt.

    Bei meiner beruflichen Tätigkeit haben auch manchmal die "Kunden", wenn Sie nicht vom Baufach sind, einen fachkundigen "Rechtsbeistand" dabei und wird auch von mir akzeptiert. Eigenartigerweise gibt es in solchen Fällen keine Schwierigkeiten. Die Betroffenen fragen dann lieber nochmals ihren Rechtsbeistand an, ob sie so alles verstanden haben; also es geht auch ohne Rechtsanwalt oder SV.

    Hoffentlich gehts bei der Bauherrin mal ordentlich weiter. Bin mal auf heute nachmittag gespannt!

    Grüsse, Mike
     
  6. #66 EmpireSG, 17.04.2007
    EmpireSG

    EmpireSG

    Dabei seit:
    01.03.2007
    Beiträge:
    28
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Industriekauffrau
    Ort:
    Gmünd
    Tut mir leid, dass ich mich erst jetzt melde, aber gestern kamen wieder einige Dinge dazwischen.

    Was sind „Stockfehler“ und was heißt gnadenlos ausgenützt???
    HILFE, es wird immer schlimmer statt besser.

    Meine Homepage, Du bist gut - ich wollte doch ANONYM bleiben, nicht das mich mein AN gleich morgen schlägt :D
    Kleiner Scherz am Rande

    Jetzt zu unserem SV:
    Das habe ich nicht richtig verstanden. Der Nachbar von meinen Eltern ist Vermessungs-Ing. und arbeitet aus beruflichen Gründen mit diesem SV zusammen.
    Seine genaue Berufsbezeichnung heißt (steht auf dem Briefkopf):
    Master of Engineering Dipl.- Ing. (FH) XXX XXX
    Von der Industrie- und Handelskammer Region XXX öffentlich bestellter und vereidigter SV für „Schäden an Gebäuden“
    Weitere Sachverständigentätigkeiten:
    Bauphysik, EnEV, Energieberater, Brandschutz und Wertermittlung Grund und Bau
    Wir haben diesen Mann beauftragt und der kennt unseren Architekten, sorry: AN gar nicht.

    Gewerke:
    Ich schreibe lieber was noch fehlt:
    Innen- und Aussentüren, Fliesen auf dem Boden, Innentreppe mit den richtigen Stufen, Außentreppe, Gipser – die Treppe eingipsen nach dem Estrich keine Ahnung wie man das nennt, Elektriker ist im Moment drin und macht voll fertig, Rollläden im gesamten Haus, Gastherme mit Gastank im Außenbereich, Kamin, elekt. Durchlauferhitzer, Waschbecken und WC, Außendämmung mit Farbe, Außenanlage: Terrasse, Eingangsweg und Garage.
    Strom & Telefon wird erst von der Stadt angeblich gemacht, wenn unsere Nachbarn mit der 1. Decke fertig sind, die wird heute voraussichtlich gegossen.
    Das müsste es gewesen sein.

    Jetzt lässt Du mich aber blöde aussehen, Was ist ein Ausschreibungsvertrag?
    Wir haben nur einen Generalunternehmervertrag, in dem alles drin steht, von Türen bis hin zur Betonwand bzw. Betondecke, die Fertigstellung, die Sonderwünsche, Zahlungsbedingungen und dann natürlich als Anhang unsere Hauspläne.
    Das ist ein Vertrag über ca. 15 Seiten (einseitig bedruckt) und mehr haben wir nicht.
    Er holt bei den Handwerkern Angebote ein – ca. 10 St. Dann sucht er die „besten“ aus incl. Besprechung, wobei er die mit den glatten Summen nicht nimmt. Er gibt uns dann die Namen der Firma, die er ausgesucht hat und wir können dann ja oder nein sagen. Wobei wir bis jetzt immer ja gesagt haben. Geldbeträge sehen wir NIE, ist ja auch verständlich.

    Habe gestern wieder meinem SV angerufen, wo die Liste mit den Mängeln ist – er war wieder im Gericht. Ich kündige dem und nehme einen anderen, der Zeit hat.
    Er hat mir aber bei der vor Ort Besichtigung ein paar Mängel angegeben:
    - Dränanlage: An den Richtungswechseln fehlen die Kontroll- und Spülschächte DIN 4095
    Wir waren da in den Neubaugebieten und haben das nirgends gesehen, wir finden das als Laien nicht so schlimm – eine Dränage liegt da drin oder sind wir wieder blind?
    - Fenster – Innenabdichtungen fehlen insbesondere am Bodenanschluss
    Hat der Estrichleger reingelegt
    - WDVS, das ich bereits hier gefragt habe
    Hatten wir einen Vororttermin mit dem Gipser, der uns das dann alles gezeigt und erklärt hat. Leider konnte damals mein Mann unseren SV nicht erreichen, den hätte ich gerne bei dem Gespräch dabei gehabt.

    Diese Woche:
    - Fliesenleger wurde am Montag (hatte bis heute Zeit) fertig mit den ganzen Wandfliesen im Haus incl. Verfugen
    - Elektriker wird heute oder morgen fertig mit dem kpl. Haus – au da fällt mir ein, was ist mit unserer Schüssel sorry: SAT-Empfänger
    - Gipser wird am Do. den Treppenabsatz vergipsen
    - Estrichleger kommt Do. oder Fr. und wird die Ecken ausbessern unser AN nimmt den Estrich so nicht ab – deshalb sollte unser SV auch kommen, aber wie gesagt nicht erreicht.

    Wenn etwas ist, rufe ich immer bei meiner Freundin an und frage, wenn Sie dann mal nicht Bescheid weiß, geht Sie sogar zu Ihrem Chef und fragt da nach. Leider ist Sie jetzt im Mutterschutz und arbeitet nicht mehr.

    Da mein Mann tagsüber arbeiten muss, bin ich leider diejenige die meistens mit dem A… von AN telefonieren muss. Ich glaube oft, das er mich als Frau nicht so ernst nimmt, wenn mein Mann anruft, gehen die Dinge schneller voran als bei mir und das KOTZT mich genauso an.
    Bin mir schon am überlegen, ob ich meinen Papa nicht auf den AN ansetze – der ist eh schon stinkig auf Ihn.
    Ich habe einfach das Gefühl, das er als AN – Schätzung: 67 Jahre uns „junge“ Leute (knapp über 30) nicht für voll nimmt – obwohl ich schon richtig böse zu Ihm war.
    - das nur als Info um mein Herz auszuschütten :fleen -
     
  7. #67 Ralf Dühlmeyer, 17.04.2007
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    22
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Oh, oh...

    Zum SV.
    Wenn der wirklich so engespannt ist (ists der einzige im Ländle oder Anwalts Liebling :confused: ), nehmt Euch eine EIGENE Bauleitung ins Boot.
    Ja kostet Geld - aber weniger als der Wertverlust des Hauses in Folge der ganzen Mängel.
    MfG
     
  8. Robby

    Robby Bauexpertenforum

    Dabei seit:
    02.04.2006
    Beiträge:
    10.901
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Maurermeister, öbuv Sachverständiger
    Ort:
    Kempen / NRW
    @Ralf

    gerade mit der "Lastfallreduzierung" durch nicht ordnungsgemäße Dränanlagen könnteman eine Daily Soap drehen :28:
     
  9. #69 Mike Wine, 17.04.2007
    Mike Wine

    Mike Wine

    Dabei seit:
    04.04.2007
    Beiträge:
    136
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Bauingenieur
    Ort:
    bei Bamberg
    Stockfehler

    Hallo empire SG,

    Stockfehler sind einfach vermeidbare Anfängerfehler.

    gnadenlos ausgenützt: Wie H. Dühlmeyer richtig ausgeführt und empfohlen hat, Du hast keinen baufachlichen Interessensvertreter, der Dich/Euch gegen den AN (angefangen vom Architekten als AN und GU) vertritt.

    Beispiel: Du schreibst, dass der Architekt, ich sage jetzt nur noch der AN, Dir Ausschreibungsunterlagen von den weiteren Sub-AN Dir vorliegt und Du könntest dann den richtigen auswählen. Woher weißt Du, ob alles für das Gewerk mit enthalten ist? Wie ist die Koordinierung zu den gerade laufenden Gewerken? Kostenfalle der nicht ausgeschriebenen jedoch notwendigen Teilleistungen! Sagt Dir dein Haupt-AN dazu alles? Allein nur vorlegen und die Verantwortung auf den AG schieben ist zu einfach.

    Beste Rettung: Besorge Dir einen Baufachmann, wie ich Dir schon geschrieben habe (und auch H. Dühlmeyer). Weitere Tipps zum Umgang mit dem AN siehe meine Beiträge weiter oben!

    Grüsse, Mike
     
  10. #70 Mike Wine, 18.04.2007
    Mike Wine

    Mike Wine

    Dabei seit:
    04.04.2007
    Beiträge:
    136
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Bauingenieur
    Ort:
    bei Bamberg
    schreibe bekanntlich im Doppelpack

    Hallo empire SG,

    die von Dir genannten noch ausstehenden Gewerke, es geht ja schon auf´s Ende zu. Na, ja, zeitlich gesehen!!

    Sofern Du/Ihr immer noch ohne eigenen Baufachmann darsteht, einfach die Freundin anrufern und um Rat fragen --> so wird keine Baustelle als Bauherr geführt! Ein sehr guter ernstgemeinter Rat, spätetens zur Schlußrechnung kommt dann die Quittung: Besorgt Euch endlich einen eigenen Bauleiter etc., sonst seit Ihr Ausrichter der nächsten olympischen Schwimmwettbewerbe!! Eurer Bauleiter muss täglich auf der Baustelle sein und die Sache in die Hand nehmen, d.h. den AN und die nachfolgenden Unternehmer kontrollieren. Euer Unternehmervertrag gehört ordentlich unter die Lupe!!

    Wieviele Schreiben hat der AN schon von Dir erhalten mit einer Mängelanzeige bzw. Anmeldung von Bedenken?

    Du hast einen Vertrag mit dem AN, zumindest nach BGB oder VOB, der AN ist verpflichtet ein mangelfreies Werk herzustellen. Wenn Dir bei Deiner Baustellenkontrolle etwas auffällt --> Schreiben an den AN, nicht an die Freundin mit irgendwelchen geistigen Blähungen. AN Frist setzen zur Reaktion.

    Aus Deinen bisherigen Postings entnehme ich ja, dass Du/Ihr mit dem AN derartige Differenzen habt, die vermutlich nicht mit einer guten Flasche Rotwein abgetan sein werden. Lege jetzt Beweise an, Schreiben an den Vertragspartner = AN, chronologisch, mit Fotos. Klagen über den AN bringt jetzt nichts mehr, Ihr habt den halt genommen! Auch wenn der Herr über 66 ist, müsste er auch genügend Fachkunde dazu haben. Sag ihm doch mal ordentlich ins Gesicht, wer hier der Auftraggeber ist (= Geldgeber) und wer die Arbeit anschafft!

    Ein SV braucht erst M.E. eingreifen, wenn gegenseitige unverrückbare Vorstellungen von einer Mängelbewertung vorliegen, oder als sofortige Feststellung bei später nicht mehr einsehbaren Bauteilen. Wie gesagt, Euch fehlt der eigene Bauleiter!

    Z.B. die Drainageschächte (Kontrollschächte) können aus den textlichen Festsetzungen aus dem Bebauungsplan entnommen werden. Müsste jeder Architekt kennen, egal ob als AN oder als eigener Bauleiter.


    Ja, ja, es war deftig, Grüsse, Mike
     
  11. #71 Mike Wine, 20.04.2007
    Mike Wine

    Mike Wine

    Dabei seit:
    04.04.2007
    Beiträge:
    136
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Bauingenieur
    Ort:
    bei Bamberg
    Wie ist der Sachstand?

    Guten Morgen empire SG,

    wie ist der Sachstand? Sind die Hebel an den richtigen Stellen (=AN) angesetzt?

    Grüsse, Mike
     
  12. #72 Mike Wine, 20.04.2007
    Mike Wine

    Mike Wine

    Dabei seit:
    04.04.2007
    Beiträge:
    136
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Bauingenieur
    Ort:
    bei Bamberg
    immer fachlich und bestimmend bleiben

    Hallo,

    Rat für Wochenende: Immer fachlich bleiben und den Ton angeben.
    Wie und in welcher Form kümmert sich eigentlich Dein Mann um die Baustelle oder machst Du das alles alleine?

    Grüsse, Mike
     
  13. #73 Mike Wine, 21.04.2007
    Mike Wine

    Mike Wine

    Dabei seit:
    04.04.2007
    Beiträge:
    136
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Bauingenieur
    Ort:
    bei Bamberg
    Was gibts neues??

    Hallo empire SG,

    Du meldest Dich gar nicht mehr. Was gibts neues? Wo können wir Dich unterstützen?

    Grüsse, Mike
     
  14. #74 EmpireSG, 24.04.2007
    EmpireSG

    EmpireSG

    Dabei seit:
    01.03.2007
    Beiträge:
    28
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Industriekauffrau
    Ort:
    Gmünd
    Hallo,
    hatten gestern abend einen Termin mit unserem Baubegleiter...
    Deshalb habe ich heute auch wieder nicht viel Zeit, die Kleine schläft und das muss ich ausnutzen um ein paar Unterlagen für H.XXX rauszusuchen um Ihm die nachher vorbeizubringen.

    Mein Mann kümmert sich auch um die Baustelle, aber meistens erst nach Feierabend und da bringt man einfach nicht mehr soviel zustande, deshalb mache ich immer die Vorarbeit.

    Habe aber noch kurz etwas
    Zitat von mir:
    Bin mir schon am überlegen, ob ich meinen Papa nicht auf den AN ansetze – der ist eh schon stinkig auf Ihn.
    Zitat von Ralf Dühlmeyer:
    Bloß nicht, macht alles nur noch schlimmer

    Ohne das ich es wusste, hat mein Daddy mit AN am Freitag gesprochen!!!
    Jetzt werden unsere Fenster (Backen/Wangen oder ähnlich) im ganzen Keller sogar verputzt!!
    Ich glaube er braucht einen gleichwertigen Gegenspieler - hart, bestimmt, aber das es für unseren AN immer noch ein Ausweg gibt.

    Dafür hätten wir 5 Wochen reden müssen...

    Auf jeden Fall meinte AN - diese Woche würde nichts passieren, bis der Fliesenleger den Boden drin hat.

    Da muß ich morgen früh nochmal mit Ihm reden bzw. faxen.

    Sorry, aber ich muss die Unterlagen zusammenstellen.

    Vielen vielen Dank nochmal für Eure Hilfe, melde mich wieder.
     
  15. #75 Mike Wine, 24.04.2007
    Mike Wine

    Mike Wine

    Dabei seit:
    04.04.2007
    Beiträge:
    136
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Bauingenieur
    Ort:
    bei Bamberg
    jetzt wirds besser



    Hallo empireSG,

    ich dachte schon ich hätte Dich mit meinem Geschreibe eingedöselt, offenbar hattest Du schon den Tag der "Regeländerung".

    Prima, Du bzw. Ihr habt jetzt einen Baubegleiter, hoffentlich einen mit Können gegenüber dem AN. Zweites Prima, Du erkennst, dass Dein Architekt Dein AN ist, mit dem Eurer Bauvorhaben abzuwickeln ist. :respekt

    So, jetzt gehts wieder ins Detail. Nachdem schon so viel vorgefallen ist (mal allgemein ausgedrückt ohne eine Bewertung), müssen die Tätigkeiten des AN überprüft werden, gerade wenn andere Firmen weiter arbeiten. Sonst schiebts eine Firma auf die nächste ... Halte Dich bzw. der "Baubegleiter" mit Bedenkenanzeigen und Mängelhinweisen an Deinen AN.

    Ich gehe mal davon aus, dass Eurer "Baubegleiter" einer "vom Bau ist"?

    Mängel etc. können halt am besten vor Ort begutachtet und bewertet werden, dass weitere Verfahren geschieht dann ebenfalls mit den Personen vor Ort am besten. Wir hier, zumindest ich, können nur Deine Sinne und Augen für bestimmte Sachen schärfen und Dir zur Überlegung mitgeben.


    Grüsse, Mike
     
  16. #76 EmpireSG, 26.04.2007
    EmpireSG

    EmpireSG

    Dabei seit:
    01.03.2007
    Beiträge:
    28
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Industriekauffrau
    Ort:
    Gmünd
    Die waren am Montag gleich zu zweit da (Brüder), die hat unser Anwalt auch empfohlen.
    Ich finde wieder nur schlimm, das die 2 Jungs unseren AN kennen....
    Mehr möchte und kann ich nicht dazu sagen.

    XXX Bauplanung - Entwurf - Planung - Bauleitung
    Daddy - Bautechniker
    1. Sohn Dipl-Ing., SV für EnEV
    2. Sohn Dipl-Ing.

    Es gibt auch noch etwas beruhigendes, das was die 2 gesehen haben ist im ganzen ok. Jetzt werden die unsere Bilder anschauen und mal nach Baumängel sehen.
    Unseren Einzugstermin finden Sie für unwahrscheinlich :boxing

    Ich darf Euch nochmal eine dumme Frage stellen.
    Unser AN ist heute überraschender Weise mal wieder auf dem Bau aufgetaucht und ich habe mit Ihm mal wieder "stark" diskutiert (leider war mein Mann nicht dabei).
    Er möchte, das wir die Tapezierarbeiten und den Bodenbelag (wir machen alles außer Fliesen) erledigen und dann möchte er erst weitermachen - vor allem das Treppenhaus muss von uns fertiggestellt werden. Wir möchten das vergipsen lassen (Strukturputz) und der möchte erst fast zum Schluß kommen, damit er "Unebenheiten" an Türen, Sockelleisten usw. ausgleichen kann. Unser AN möchte aber, daß unser Gipser sofort kommt, damit nachher der Treppenbauer incl. Maler von Treppe reinkommt. Werde ich mal wieder verarsc... oder ist das wirklich so?
    Mein Gipser ist Fachmann und hat das gelernt und dann ist da noch mein AN - dem ich eigentlich NICHTS mehr glauben kann.
    Wer hat Recht bzw. was ist üblich?
     
  17. #77 EmpireSG, 26.04.2007
    EmpireSG

    EmpireSG

    Dabei seit:
    01.03.2007
    Beiträge:
    28
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Industriekauffrau
    Ort:
    Gmünd
    Hoffnung

    Habe ich Euch eigentlich erzählt, das es mir wieder besser geht?

    Die 2 Jungs haben mir wieder Mut gemacht und es würde nicht alles so schlimm aussehen.
    Aber ich hab da noch was:

    Die Fuge im Estrich (2. von unten) ist schräg durch den Raum.
    Immerhin kann ich jetzt noch darüber lachen, es wir also nie gefliest bzw. muss dieser Fuge in unser Fliesenbild eingearbeitet werden.

    Ich lerne :biggthumpup:
     
  18. #78 Mike Wine, 26.04.2007
    Mike Wine

    Mike Wine

    Dabei seit:
    04.04.2007
    Beiträge:
    136
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Bauingenieur
    Ort:
    bei Bamberg
    na also geht doch



    Hallo empire SG,

    jetzt hast Du/Ihr euren Bauleiter vor Ort, geht doch.

    auf die schnelle: Ich würde mir meinen Bodenbelag nicht zusammentrampeln lassen.

    Meine Vorgehensweise zur zeitlichen Erledigung: Innenputz --> Estrich --> Innentüren, Treppeneinbau --> Bodenbelag incl. Sockelleisten, Fliesen,
    Tapezieren zum Schluß

    Von oben nach untern arbeiten.

    Bei Innenputz und Estrich sind Austrocknungszeiten zu beachten.

    Wenn ein AN z.B. beim Türeneinbau die Zarge setzt, gibt ihm ein Stück Boden oder Fliese (Restteil vom Lieferanten, kann eingesaut werden), dann kann er seine Höhe einstellen.So habe ich es gemacht, keine Probleme.

    Also viel Glück und Erfolg beim weiteren Vorgehen, füttere Deine Bauleiter mit Arbeit!


    Grüsse, Mike
     
  19. #79 EmpireSG, 01.06.2007
    EmpireSG

    EmpireSG

    Dabei seit:
    01.03.2007
    Beiträge:
    28
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Industriekauffrau
    Ort:
    Gmünd
    Zahlungen

    Hallo ich habe mal eine Frage zum VOB Zahlungsplan:

    Es sind ja 7 AZ die mein GÜ uns stellen darf. Mich würde es jetzt mal interessieren, was eigentlich zu jeder AZ fertig sein muss.

    Damit Ihr mich nicht falsch versteht:
    3. AZ = Rohinstallation von Heizungsanlage/Sanitäranlage/Elektroanlage - Verglasung.

    Unser GÜ hat bereits AZ: 1-4 +6 AZ gestellt, aber unsere Heizungsanlage/Sanitäranlage und die Elektroanlage ist angefangen aber noch nicht fertiggestellt.
     
  20. Uwe!

    Uwe!

    Dabei seit:
    04.01.2006
    Beiträge:
    2.445
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Industriekaufmann
    Ort:
    -
    Rohinstallation ist nicht vollständig fertig, insofern kann das ok sein, aber zumindest die Rohinstallation sollte fertig sein.
    Wasser: alle Frisch und Abwasserleitungen vollständig verlegt, "Putzstopfen" auf den Wasserletungen, Leitungen Abgedrückt
    Heizung: alle Rohre und Verteiler verlegt, gespült, abgedrückt. Muss von der Heizung selbst was da sein????
    Elektro: alle Leerdosen in der Wand, alle Kabel gezogen, noch nichts angeschlossen

    Das wäre für mich das Minimum, was für die Rohinstallation fertig sein muss.

    Und warum schon die 6. AZ aber noch nciht die 5.?

    Bin kein Jurist, würde mich aber auf den Standpunkt stellen, dass die 6. AZ nciht fällig sein kann bevor die 5. AZ fällig ist.
     
Thema:

Sind ratlos

Die Seite wird geladen...

Sind ratlos - Ähnliche Themen

  1. Wände verputzen - ratlos

    Wände verputzen - ratlos: Hallo Zusammen, ich hoffe ich bekomme hier etwas Hilfe. Wir sind in den finalen Zügen in unser EFH zu ziehen. Aktuell geht es langsam daran die...
  2. Ratlos - Wasserleckage Kaltwasserleitung

    Ratlos - Wasserleckage Kaltwasserleitung: Guten Abend zusammen, ich wende mich heute an Euch, weil ich nicht mehr weiter weiß. Ich habe ein Holzständer-Fertighaus aus den späten 90ern....
  3. Rollläden zentral steuern - bin ratlos und brauche Hilfe

    Rollläden zentral steuern - bin ratlos und brauche Hilfe: Hallo zusammen, wir bauen aktuell unser EFH mit einem GU. Wir haben im Angebot elektronische Rollläden und Raffstore. Im Angebot ist auch für...
  4. Bodenaufbau 1.OG - Ratlos

    Bodenaufbau 1.OG - Ratlos: Hallo zusammen, wir haben im letzten Jahr ein Haus aus den 60ern erworben und haben es komplett entkernt. Im 1.OG hatten wir einen Bodenaufbau...
  5. Bitte um Einschätzung, bin ratlos

    Bitte um Einschätzung, bin ratlos: Hallo die Runde, Brauche eurer Einschätzung zu folgenden Thema... Hab im Frühjahr eine noch nicht gebaute Wohnung gekauft. Der Bau ist...