Nachträgliches Abdichten bei Fall 6

Diskutiere Nachträgliches Abdichten bei Fall 6 im Abdichtungen im Kellerbereich Forum im Bereich Neubau; Ahso, sorry robby, da habe ich dich vorhin missverstanden... ich teile euch die Ergebnisse mit, sobald diese vorliegen. Und ja, die Gutachten...

  1. #21 Uwe2007, 04.03.2007
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    Ahso, sorry robby, da habe ich dich vorhin missverstanden... ich teile euch die Ergebnisse mit, sobald diese vorliegen.
    Und ja, die Gutachten sind für ein Selbständiges Beweisverfahren.
     
  2. Robby

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    Dann sollten

    die Beweisfragen richtig formuliert sein :D
     
  3. #23 planfix, 04.03.2007
    planfix

    planfix Gast

    Ist der gutachter jetzt schon gerichtlich bestellt oder euer eigener?
    ein gerichtlich bestellter darf nur das begutachten, was von gericht in auftrag gegeben wurde. nimm unsere hinweise hier um alles zur sprache zu bringen. wenn der gutachter nur die fuge bopla wand begutachten soll, kommt er nie auf die zu dünne bopla. Stelle dem gutachter fragen, er darf nicht eigenständig auf "entdeckungsreise" oder weitere mängelsuche gehen, er darf aber alle eure fragen beantworten.
     
  4. #24 Uwe2007, 04.03.2007
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    Haste sicher recht. Ist unser eigener. Wir werden ihn nach der Bopla befragen. Danke.
     
  5. Robby

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    Nicht nur

    sondern nach der ABdichtung in dem hier vorliegenden Lastfall.

    Der eigene macht ja ein GA zur Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens.

    Wenn es hieraus zu einem Prozess kommt wird noch ein Gerichts SV bestellt.
     
  6. #26 Uwe2007, 19.03.2007
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    Gutachten eingetroffen

    Heute ist das Gutachten eingetroffen. Kernaussage ist, dass nach DIN 18195-6 eine Abdichtung gegen drückendes Grundwasser (Weisse Wanne) erforderlich gewesen wäre.
    Nun steht aber immer noch die Frage im Raume, welche Möglichkeiten nun zu nachträglichen Abdichtung zur Verfügung stehen. ???
     
  7. Robby

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    Mhhh

    Gut der Lastfall war ja zu erwarten...

    Was schlägt der GA vor ???

     
  8. #28 Uwe2007, 19.03.2007
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    Genau genommen eigentlich: pflaster aufnehmen, graben, zweilagig abkleben, Übergänge mit Abschlussprofil sichern und mit schotter anfüllen.
    Außerdem schreibt er, dass nicht alle zur Festlegung der Mängelbeseitigung erforderlichen Parameter (Bodenplatte) bekannt sind. Diese könnten, soweit überhaupt möglich, erst nach Freilegung der relevanten Bauteile beurteilt werden.
     
  9. #29 Uwe2007, 19.03.2007
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    Eine Ausführung der Abdichtung nach den Regeln der Technik ist nachträglich nicht mehr gegeben. Die nachträgliche Abdichtung kann folglich nur normativ ungeregelter Art sein.
     
  10. #30 Robby, 19.03.2007
    Zuletzt bearbeitet: 19.03.2007
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    Da hat er

    Ausnahmslos Recht!

    Ist die Bopl. WU Bauteil ??? Dann gäbe es jedoch eine Möglichkeit... Theoretisch
     
  11. #31 Uwe2007, 19.03.2007
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    Ja WU, allerdings nach Plan nur 20cm...
     
  12. Robby

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    also kein

    WU Bauteil...
     
  13. #33 Carden. Mark, 19.03.2007
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    und öbuv SV für das Maurer- und Betonbauerhandwerk
    Ich habe nicht alles gelesen.
    Ich bin nur hier drüber gestolpert:

    Das ist aber nur bedingt Richtig

    Aus der DIN 18195-1
    1.2 Diese Norm gilt nicht für
    – die Abdichtung von nicht genutzten und von extensiv begrünten Dachflächen (siehe DIN 18531),
    – die Abdichtung von Fahrbahnen, die zu öffentlichen Straßen oder zu Schienenwegen gehören, z. B. Fahrbahntafeln,
    – die Abdichtung von Deponien, Erdbauwerken und bergmännisch erstellten Tunnel.
    – nachträgliche Abdichtungen in der Bauwerkserhaltung oder in der Baudenkmalpflege, es sei denn, es können hierfür Verfahren angewendet werden, die in dieser Norm beschrieben werden.[/U]– Bauteile, die so wasserundurchlässig sind, dass die Dauerhaftigkeit des Bauteils und die Nutzbarkeit des
    Bauwerks ohne weitere Abdichtung im Sinne dieser Norm gegeben sind. In diesem Sinne gilt sie auch nicht für
    Konstruktionen aus wasserundurchlässigem Beton.
     
  14. #34 Robby, 19.03.2007
    Zuletzt bearbeitet: 19.03.2007
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    Richtig

    ist klar, aber hier zielt es ja in Richtung was seinerzeit erbracht hätte werden müssen. Deshalb mein Hinweis auf "Funktionierende Möglichkeiten"... Diese Müssen ja innerhalb der Sanierung nicht mehr in der 18195 geregelt sein, was idR bei 20cm Bopl. Dicke und drückendem Wasser aus Grundwasser schwerlich möglich sein wird.
     
  15. #35 Uwe2007, 20.03.2007
    Zuletzt bearbeitet: 20.03.2007
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    Also der GA empfiehlt ja hier die zweibahnige Abdichtung mit Abschlussleiste, von Fachfirma ausgeführt. Geben die mir darauf Gewährleistung? Das Bodengutachten hat übrigens ergeben, das der Bemessungswasserstand bis 20 cm unterhalb Gelände liegen kann... Also bis zum Ende der vorhandenen Kiesschicht...
     
  16. #36 Carden. Mark, 20.03.2007
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    Benutzertitelzusatz:
    und öbuv SV für das Maurer- und Betonbauerhandwerk
    Die ausführende Fa. gibt auf der Arbeiten natürlich Gewährleistung.
    Es sein denn, die halten sich durch begründete Bedenkenanmeldungen hier heraus
     
  17. #37 Carden. Mark, 23.03.2007
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    und öbuv SV für das Maurer- und Betonbauerhandwerk
    :28: OK
    Ich habe mir auf Bitte von anderer Seite doch durchgelesen.
    Mir fällt hierbei folgendes auf:
    Ist überhaupt gesichert, dass es sich hier um Grundwasser, Hochwasser oder Schichtenwasser handelt und nicht um Zeitweise aufstauendes Sickerwasser.
    Drückendes Wasser ist erst einmal alles.

    Zu den Bauteildicken:
    Die WU-Rili „empfiehlt“ eine Mindestdicke von 25 cm bei drückendem Wasser.
    Dieses impliziert aber, dass es auch „dünner“ geht, wenn die Tauglichkeit nachgewiesen wird.
    Dieses wäre zu prüfen.
    Die Mindestdicken sind aber schon als aRdT anzusehen.

    Hier wurde nun angedeutet, dass, wenn der Beton außerdem noch „verdurstet“ ist, die Platte noch mehr in Frage zu stellen wäre.
    Gilt natürlich auch bei 5 cm dickere Platten.

    Ob die Platte einen Schaden hat oder nicht, wird der GA wohl kaum nach dem
    ausgraben des Arbeitsraumes feststellen können.
    Da die Sohle ja schon durch„etwaig“ undichte Fugen abgesoffen ist, ist auch das
    Messen nun Sinnfrei.
    Wenn also Bedenken hinsichtlich der Schadensfreiheit der BP bestehen, dann muss
    der Estrich raus. Mindestens aber da, wo Fehlstellen vermutet werden.

    Einen Schaden durch zu großen Hydrauledruck auf die BP durch Auftrieb kann ich
    mir bei dieser Wasserhöhe nicht vorstellen. Es sei denn, die Bewehrung und die
    Ausführung war murks. Bleiben noch die Rohrdurchgänge usw. der Bodenplatte?

    Ergo:
    Die angedachte Sanierung der Wände „analog zur DIN 18195-6“ ist OK.
    Nebst sämtlicher Randparameter der DIN 18195-9

    Nur welche hätten wird denn gerne.
    Der WU-RiLI ist es „fast“ egal ob das Wasser aufstaut oder was auch immer.
    Drückendes Wasser ist drückendes Wasser.
    Die 18195-6 macht hier aber klare und manchmal schwer verdauliche Unterschiede.
    Das Bv ist nun 4 Jahre alt. Aus Zwängungen und schwinden ist keine Rissbildung in
    der Bodenplatte mehr zu erwarten. Ist diese nun dicht gegen tropfbares Wasser,
    könnte die Platte von oben gegen aufsteigende Feuchtigkeit abgedichtet werden,
    wenn dieses Notwendig erschein. Aufsteigendes Wasser steigt ohne Druck auf. Die
    Platte wäre dann dicht.
    Sollten doch Rissbedingte Undichtigkeiten in der Bodenplatte entstanden sein, wäre
    zu klären, ob diese doch vom Hydrauledruck des Grundwassers stammen. Wenn
    nicht, könnten diese verpresst werden.
    Dieses dann nach der Richtlinie „Richtlinie für Schutz und Instandsetzung von
    Betonbauteilen", Teil 2
     
  18. #38 Uwe2007, 24.03.2007
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    Vielen Dank für die Infos
     
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Nachträgliches Abdichten bei Fall 6

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