Regelung von Kränen im Baugebiet...

Diskutiere Regelung von Kränen im Baugebiet... im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Hallo! Ich werde bald anfangen zu bauen und übernehme den Kran von meinem Nachbar. Er steht direkt an meinem Grundstück. Nun ist aber an dem...

  1. #1 Stefan77, 04.03.2007
    Stefan77

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    Hallo!

    Ich werde bald anfangen zu bauen und übernehme den Kran von meinem Nachbar. Er steht direkt an meinem Grundstück. Nun ist aber an dem Grundstück gegenüber ein weitere Nahcbar angefangen zu bauen.
    Die Firma mit der er baut möchte nun einen Kran an sein Grundstück stellen. Das Problem ist das er eigentlich im weg steht und nicht über meinen schwingen kann da er kleiner ist.
    Nun meinte der Unternehmer das man diese beiden Kräne (Meiner und seiner...) mit Betonklötzen sichern muss.

    Stimmt es das ich es machen muss und die Kosten dafür trage?!

    Gibt es eine Regelung (BG...etc.) in der Sache?! Nach dem Motto "Wer zuletzt kommt..."

    Gruss Stefan
     
  2. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    Hab ich gesehen

    der Kran...

    eigentlich gilt wer zu spät kommt...
     
  3. #3 Stefan77, 04.03.2007
    Stefan77

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    Würde ich auch sagen. Dann muss ich mir mal den Herrn von der BG schnappen wenn er wieder durchs Baugebiet kurvt...
    Der wird es ja wissen...
     
  4. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    Meist läßt sich auch

    einer ein bisschen tiefer stellen im Turm, sodass beide übereinander Drehen können wenn der höhere den Ausleger noch steiler stellt.
     
  5. Lukas

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    Ham die nicht am Podsdaimlerplatz sogar Kranballett gemacht?
     
  6. #6 Stefan77, 04.03.2007
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    Also mit höher oder tiefer ist eh schlecht...
    Ausleger 25m der ander evtl. nur 20. Stehen
    aber ca. 10-12m auseinander.

    Ist also mehr der Turm der im weg ist...
     
  7. Lukas

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    Und?
    Gips nen Grund, daß die immer Vollkreise machen müssen?
     
  8. #8 Stefan77, 04.03.2007
    Stefan77

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    Ne, es wurde aber gesagt das die frei drehen müssen bei Wind usw...
     
  9. Lukas

    Lukas

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    Son Kran dreht sich doch wohl nicht allein in den Wind, wies Fähnchen.
     
  10. #10 Baufuchs, 04.03.2007
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Doch

    Lukas, das machen die !
     
  11. #11 Stefan77, 04.03.2007
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    Sollte er, ansonsten würde er ja umkippen...
     
  12. Lukas

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    Wieder was gelernt.
    Die, die ich kenne werden händisch nach Hauptwindrichtung gedreht.

    Als Bodenleger braucht man zum Glück selten nen Kran.:)
     
  13. #13 Stefan77, 04.03.2007
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    Und dann steht da einer die ganze Nacht und dreht den Kran immer in die aktuelle Windrichtung?! :respekt

    Gruss Stefan ;)
     
  14. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    Man kann den auch von Hand

    feststellen aber wenns kippt gibts Ärger...

    aber bei 20 und 25 m seh ich schon eine Möglichkeit mit der Turmhöhe...
     
  15. #15 wasweissich, 04.03.2007
    wasweissich

    wasweissich Gast

    doch die drehen sich nach feierabend wie sie wollen...
     
  16. #16 Torsten Stodenb, 05.03.2007
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  17. #17 VolkerKugel (†), 05.03.2007
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    Es gibt die ...

    ... Baustellenverordnung, nach der der Bauherr für die Sicherheit auf seiner Baustelle verantwortlich ist.
    Er kann dafür einen Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinator (SiGeKo) beauftragen, der hier - wenn ich das Alles richtig gelesen habe - den anderen Kran an der Stelle nicht zulassen würde.
    Die BG wäre hier schon der richtige Ansprechpartner, das Amt für Arbeitsschutz würde mit Sicherheit einen SiGeKo fordern :konfusius .
     
  18. #18 MLiebler, 06.03.2007
    Zuletzt bearbeitet: 06.03.2007
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    Servus,

    - Krane müssen sich in Feierabendstellung frei in den Wind drehen können.
    - wenn der neu dazugekommene Kran niedriger ist als der bestehende und mit seinem Schwenkbereich in den Mast des bestehenden kommt, ist wohl der neue so im Schwenkbereich zu blockieren, das keine Kollisionsgefahr besteht.
    - diese Blockierung oder auch eine Abspannung des Auslegers mit Betongewichten ist aber nach Maßgabe des Kranherstellers auszuführen.

    Ansonsten gilt, wer zuerst.....
    Daher würde ich mich vom Nachzügler zu nichts knödeln lassen. Eigenmächtig eine Abspannung vorzunehmen, ohne OK des Kranherstellers oder eines Sachkundigen, sowieso nicht.
    By the way: Schon einmal das "Kranbuch" gesehen und kontrolliert?
    Oder die Auftsellvorschriften der BG dazu angeschaut?

    Zum Berliner Kranballett:
    da sind die Krane meist über einen PC vernetzt.
    Da werden während der Arbeitszeit die Schwenkbereiche gegeneinander blockiert, wie sich halt gerade die Ausleger bewegen. Die Kranhersteller haben dafür passende Software.
     
  19. Lukas

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    Ist das jetzt schlimm, daß ich da nen Widerspruch sehe?

    :winken
     
  20. #20 Ralf Dühlmeyer, 06.03.2007
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    Nö...

    Zwei Möglichkeiten:
    Entweder der Kran kann a´la Wetterhahn in den Wind drehen. Dann reicht sein normales Gestell.
    Oder er kann es nicht (weils sonst Kransalat gibt). Dann muss er gegen Windlast anders (meist durch Zusatzgewichte auf den Füßen) gesichert werden. DAS muss aber für den Einzalfall berechnet werden.
    MfG
     
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