Eternit Frage

Diskutiere Eternit Frage im Außenwände / Fassaden Forum im Bereich Neubau; Hallo, ich lese jetzt seit 1nem Jahr bei euch im Forum mit und da bei mir im Juni die Renovierung losgeht und ich jetzt anfange alles in die Wege...

  1. #1 Thorsten73, 05.03.2007
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 06.03.2007
    Thorsten73

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    Hallo, ich lese jetzt seit 1nem Jahr bei euch im Forum mit und da bei mir im Juni die Renovierung losgeht und ich jetzt anfange alles in die Wege zuleiten hab ich da noch fragen.Aber jetzt mal nur eine die diese bloeden Platten am Haus betreffen.Los gehts.....

    Das Haus habe ich geerbt und mein Großonkel hat im Jahr 1975 diese Platten anbringen lassen.Rechnung der Firma ist vorhanden aber ich weiss nicht ob man da einfach anrufen kann und ob die einem sagen koennen ob die Platten mit Asbest oder ohne sind,es soll ja welche ohne geben was das entsorgen vereinfachen wuerde.

    Gibt es eine moeglichkeit anhand einer Nummer oder eines Kuerzels herauszufinden ob die Platten Asbesthaltig sind? Mein Architekt meint ich solle mir eine Platte unter den Arm klemmen und die Entsorgerfirmen besuchen und da nachfragen. <- gute Idee??

    So das wars fuer den Anfang.Danke fuers lesen und hoffentlich bekomme ich auch nen paar nette Aussagen.

    Mfg
    Thorsten
     
  2. R.J.

    R.J.

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    Hallo.
    Sie schreiben Ethernit, soll heißen Eternit und meinen vermutlich Asbsetfaserzementplatten.
    Was sind das für Platten, Innenbereich, Außenbereich, Dach-, Decke,- oder Wandplatten? Klein- oder Großformatige?
    Wenn es einen begründeten Anfangsverdacht gibt ist die Chance recht hoch dass sie bei Platten von 1975 fündig werden. Die Firma die das mal eingebaut hat wird sich womöglich nicht mehr an diesen Auftrag erinnern. Zweifelsfrei erkennen kann man das unterm Elektronenmikroskop, ob ich beim da Entsorger nachfragen würde, keine Ahnung? Versuch macht klug.
    Wenn Sie Produkt- oder Chargennummern finden kann man natürlich auch beim Hersteller nachfragen.
     
  3. #3 Der Bauberater, 05.03.2007
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    die sind mit Asbest!

    Hallole Thorsten73,
    im Jahre 1975 hat noch keiner daran gedacht "asbestfreie" Platten zu bauen. siehe Seite 3 unten im Link.
    Eine Laboruntersuchung zeigt es 100%ig aber ein Profi sieht es auch an einer Bruchstelle. Die Bruchkanten sehen mit anders aus als ohne.
    M.E. ist bei Ihnen Asbest drinnen --> TRGS 519
    Gruß aus Baden
    http://www.maes.de/WOHNGIFT.pdf
     
  4. #4 Thorsten73, 05.03.2007
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    Hallo, die sind an der Fassade auf Holzsparren befestigt.Abmessungen 305x610 mm habe auch nur ca. 10 Platten im Keller.Werde wenn das Wetter besser wird mal einpaar an der Fassade abmachen vielleicht findet man dort eine Nummer.

    Mfg
    Thorsten
     
  5. #5 Thorsten73, 05.03.2007
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    Hallo Herr Bauberater, dann werde ich nicht weiter suchen den runter muessen die Platten doch.Wenn der Bericht in ihrem Link stimmt dann muessen es ja zu 100% Asbesthaltige Platten sein.

    Danke fuer die Antworten.

    Mfg
    Thorsten
     
  6. R.J.

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    Das glaube ich kaum. Zumindest habe ich bisher keine gesehen. Wenn unbedingt, warum nicht im Keller schauen?
     
  7. #7 Thorsten73, 05.03.2007
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    Hallo R.J., an den Platten im Keller habe ich nichts gefunden.Beim Entsorger wurde mir jetzt ein ca. Preis von 1000.- Eur genannt.Es sind ungefair 220m2.
    Ziemlich gesalzen der Preis aber dann sind die Platten weg.Wenn man denkt das das montieren der Fassade damals gute 16.000DM gekostet hat und nur gute 30 Jahre dran war.Hoffentlich hat die Fassade wenigstends was zur Waeremdaemmung beigetrage.

    Mfg
    Thorsten

    Mfg
    Thorsten
     
  8. R.J.

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    1000€

    mit oder ohne Demontage? Mit wäre sicherlich günstig.
    Tja, solche Platten waren mal der letzte Schrei :yikes . Zur Wärmedämmung haben die sicherlich nichts beigetragen, weil hinterlüftet. Wenn dann geringfügig zum sommerlichen Wärmeschutz.

    Gut ist es wenn du in jedem Fall mal die oben genannte TRGS 519 durchliest. Evtl auch noch die Asbest-Richtlinie. 220m2 sind nun keien Arbeiten geringen Unfangs mehr. Fraglich ist ob du das als Privatperson selbst machhen darfst bzw. solltest. Da bin ich momentan auch nicht auf dem laufenden.
     
  9. #9 Thorsten73, 05.03.2007
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    Hallo, der Preis ist ohne Demontage da ich mir eine die Demontage eines Fachbetriebs nicht leisten kann.Dazu ist die Renovierung schon teuer genug.

    Hab mir dazu schon einige Vorschriften und was es sonst noch gibt durchgelesen.Denke die Platten sind nach gut 2 Tagen runter und in den Bigbags verpackt.Die Holzlatten werden wohl auch noch gut einen Tag benoetigen.

    Mfg
    Thorsten
     
  10. #10 Der Bauberater, 06.03.2007
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    Das gibt Ärger,

    Hallole Thorsten73,
    Sie dürfen das gar nicht ohne Ausbildungsnachweis nach TRGS 519 machen. Wo kein Kläger... aber wenn es einer sieht, gibts böse auf die Finger. Vorsicht! Oder doch besser einen DD holen, der die Platten ausbaut und "zur Abholung bereit stellt"
    Gruß aus Baden
     
  11. #11 Hundertwasser, 06.03.2007
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    Vorausgesetzt es handelt sich um Asbestzementplatten und du baust die Platten einfach ab, dann stehst du mit einem Bein im Knast und mit dem anderen auf einer Bananenschale. Such dir in den gelben Seiten ein Labor das eine Asbestzementanalyse vornehmen kann. Wenn AZ vorliegt dann lass einen Profi ran.
     
  12. R.J.

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    Nun mal langsam.
    Als Privatperson hat man m.W. schon die Möglichkeit im gewissen Umfang Arbeiten vorzunehmen. Bei 220m2 bin ich allerdings auch skeptisch.

    Bauberater und Hundertwasser, wo genau steht was man als Privatperson darf und was nicht? Ab wann ist eine Fachfirma (wieso DD) einzuschalten? Wo ist die Grenze?
     
  13. #13 VolkerKugel (†), 06.03.2007
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  14. Bruno

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    Ohne den Umgang mit Asbest verharmlosen zu wollen: als Privatmensch darf ich viel, solange es nicht Dritte berührt bzw. gefährdet.

    Die TRGS ist eine präzisierende Vorschrift zur Gefahrstoffverordnung. Tenor ist der Schutz von Beschäftigten und von "anderen Personen", worunter ich Dritte verstehe, aber nicht die "eigene Person". Auch in anderen Vorschriften aus dem Arbeitsrecht, z.B. den Arbeitsstättenrichtlinien, geht es nie um den Chef selbst. Der darf sich allerlei gefährlichen und bedenklichen Zuständen aussetzen, während er die selben Zustände seinen Beschäftigten nicht zumuten darf.

    Bei Asbest spielt die Gefährung Dritter eine große Rolle, weil das Ganze tödlich ausgehen kann. Passiert eine solche Gefährdung, ist sofort das Strafrecht im Spiel. Erlebt habe ich das bei der Fassadensanierung eines bewohnten Wohnheims, wo unsachgerecht ein Eindringen von Asbeststaub in versehentlich gekippte Fenster nicht ausgeschlossen wurde, weder mechanisch noch organisatorisch. Hier wurden ganz klar "andere Personen" gefährdet. Der Unternehmer ist auch regelmäßig aus dem Strafrecht wegen Körperverletzung dran, wenn er seinen Mitarbeitern die Schutzmaßmaßnahmen nach TRGS 519 nicht angedeihen lässt.

    Die Gefahrstoffverordnung gilt gem. ihrem § 1 nicht in Haushalten. Ich lese das so, dass ich in meinem Wohnzimmer mit Asbest stauben darf. Allerdings nur, wenn ich alleine bin, sonst bin ich wegen Körperverletzung dran. Setze ich in meinem Garten Asbeststaub frei und der bleibt da, könnte das Gleiche gelten. Spätestens wenn der Wind den Staub zum Nachbarn weht, dürfte Schluss mit lustig sein. Man versetze sich nur in die Rolle des Nachbarn.

    Staub entsteht durch Bruch, z.B. beim Runterwerfen von Platten oder beim Ausreißen aus festgerosteter Verschraubung. Eine Mindestfaserkonzentration, ab der Gefahr auftritt, gibt es nicht. Eine einzige eingeatmete Faser kann mittelfristig tödlich sein. Die Entscheidung, die einzuatmen, sollte jedem selbst überlassen werden.

    An den Folgen von Asbeststaub sterben in Deutschland meines Wissens genauso viele Menschen wie an AIDS. Es ist also keine abstrakte Gefahr wie die Vogelgrippe, sondern eine konkrete.
     
  15. R.J.

    R.J.

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    Hallo Volker,
    das Problem mit Wikipedia ist, dass dort jeder schreiben darf. Das bedeutet im Umkehrschluss für mich, dass ich nicht alles ungeprüft glauben kann. Unabhängig davon finde ich auch dort nicht die Antwort auf die Frage.
     
  16. sepp

    sepp

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    vorsicht mit selber machen!
    die platten sind an der fassade.
    asbest gilt als gefahrstoff und als besonders überwachungsbedürftiger abfall.
    hier iss nix mit "wo kein dritter"
    wenns einer sieht kanns ne Anzeige wegen unerlaubten Umgangs
    mit gefährlichen Abfällen geben.

    gefahrstoffverordnung
    § 1 Anwendungsbereich

    (1) Diese Verordnung gilt für das Inverkehrbringen von Stoffen, Zubereitungen und Erzeugnissen, zum Schutz der Beschäftigten und anderer Personen vor Gefährdungen ihrer Gesundheit und Sicherheit durch Gefahrstoffe und zum Schutz der Umwelt vor stoffbedingten Schädigungen.
     
  17. Ryker

    Ryker

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    An asbestfreien Faserzementplatten faende sich ein "AF"-Praegestempel.
    Desweiteren glaube ich, dass Du Dich verschaetzt, was den Preis der
    Demontage angeht, lass Dir einfach mal vom DDM Deines Vertrauens
    ein Angebot dazu machen, der hat meist billige Firmen an der Hand.
     
  18. R.J.

    R.J.

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    Glaube ich nicht, dass auf so ollen PLatten irgendein "AF" Stempel zu finden wäre. Wieso rufen denn alle nach dem DD oder DM, wenns um die Entsorgung geht?
    Zum Preis, das demontieren und ist schon teuer. Weil es lange dauert (z.B. Zwangspausen bei schweren Arbeiten mit Maske, weil alles dierekt eingepackt werden muss...) und weil vor allem die Deponieren sich das entsorgen gut entlohnen lassen.

    Ich will jetzt nicht lügen, aber soweit ich mich erinnere hatte bei einem Objekt vor einiger Zeit die Bauherrin das billigste Angebot mit ca.15€/m2 Demontage+Entsorgung auf dem Tisch.

    Hat denn keiner eine Quelle mit expliziten Angaben zu erlaubt und nicht erlaubt?
    Hat irgendwer das Handbuch Gebäude-Schadstoffe (Zwiener)? Da könnte so etwas stehen.
     
  19. #19 R.J., 06.03.2007
    Zuletzt bearbeitet: 06.03.2007
    R.J.

    R.J.

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    Hey, können Moderatoren ändern ohne Änderungsindex?
    Der Zusatz beim Sepp war vorhin definitiv noch nicht da.

    Ist die Verordnung hier wirklich gültig? Es wird ja nix in Verkehr gebracht, oder.
     
  20. Ryker

    Ryker

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    Weil die haeufig
    a) Einen TRGS 519 - Schein haben (so wie ich, hat ca. ein Drittel der juengeren DDM)
    oder
    b) eben einen billigen Demonteur an der Hand haben.

    Wenn Du selbst schnell genug (innerhalb von ca. 3 Minuten) einen Deiner
    Beitraege aenderst, wirds nicht angegeben, dass Du's geaendert hast.
     
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