Umfrage zu Formulierung bzgl. Kellerwänden

Diskutiere Umfrage zu Formulierung bzgl. Kellerwänden im Abdichtungen im Kellerbereich Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen, aus aktuellem Anlass möchte ich gerne eine Umfrage durchführen zu einer Formulierung bzgl. der Kelleraußenwände in einer...

?

Verständniss der Formulierungen

  1. Der Keller muss in jedem Fall druckwasserdicht sein

    16 Stimme(n)
    59,3%
  2. Druckwasserdicht nur, wenn das Bodengutachten es verlangt

    10 Stimme(n)
    37,0%
  3. Es gibt einen Zusammenhang zw. "bodenmech. Erfordernis" und "druckwasserdicht"?

    5 Stimme(n)
    18,5%
  4. Die Begriffe sind unabhängig von einander

    9 Stimme(n)
    33,3%
Eine Auswahl mehrerer Antworten ist erlaubt.
  1. totto

    totto

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    Hallo zusammen,

    aus aktuellem Anlass möchte ich gerne eine Umfrage durchführen zu einer Formulierung bzgl. der Kelleraußenwände in einer Baubeschreibung. Dabei interessiert mich, wie Ihr diese Formulierung interpretiert/versteht. (Also keine Verbesserungsvorschläge, sondern nur wie Ihr denkt, dass die gegebene Formulierung verstanden werden muss).
    Gefragt sind ausdrücklich sowohl die Experten als auch die Laien. Vielleicht könnt Ihr kurz dazu schreiben, wie Ihr Euer Wissen einschätzt.

    Die Formulierung lautet wie folgt:

    "Die Kelleraußenwände werden nach bodenmechanischem Erfordernis ausgeführt (druckwasserdicht)."

    Folgende Fragen dazu:
    Wie versteht Ihr die Formulierung "bodenmechanisches Erfordernis"?
    Wie seht Ihr den Zusammenhang zwischen "bodenmechanisches Erfordernis" und "druckwasserdicht"?
    Muss der Keller druckwasserdicht sein?

    Wir freuen uns auf alle Rückmeldungen! Für eine möglichst zahlreiche Beteiligung wären wir sehr dankbar. :winken

    Totto
     
  2. #2 VolkerKugel (†), 06.03.2007
    VolkerKugel (†)

    VolkerKugel (†)

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    Die Formulierung ...

    ... ist etwas unglücklich/mißverständlich.

    Entweder wird das Ergebnis der bodenmechanischen Untersuchung abgewartet und dann nach den darin enthaltenen Gründungsempfehlungen gebaut
    oder gleich druckwasserdicht (besser geht nicht).

    Passt irgendwie nicht zusammen :konfusius .
     
  3. #3 VolkerStoeckel, 06.03.2007
    VolkerStoeckel

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    Hallo,
    kommt drauf an, wer die Formulierung in den Vertrag eingebracht hat.

    War es der Bauherr, so gibt die Formulierung viel her für Nachträge.

    Wenn der Unternehmer das Angebot erstellt hat, würde ich sagen, dass eine druckwasserhaltende Ausführung geschuldet wird.

    Mit freundlichen Grüßen
     
  4. Bruno

    Bruno

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    Eine Umfrage zum Ankreuzen hätte wesentlich mehr Akzeptanz. Soll jeder einen Roman schreiben? Wer wertet die Antworten (so denn welche kommen) aus und klassifiziert sie? Also muss die Arbeit sowieso jemand machen. Wieso also nicht vor der Umfrage?

    Wie versteht Ihr die Formulierung "bodenmechanisches Erfordernis"?

    gar nicht

    Wie seht Ihr den Zusammenhang zwischen "bodenmechanisches Erfordernis" und "druckwasserdicht"?

    nicht zu beantworten, weil ich Frage 1 nicht verstanden habe

    Muss der Keller druckwasserdicht sein?

    ja, steht doch da: Die Kelleraußenwände werden nach bodenmechanischem Erfordernis ausgeführt (druckwasserdicht)
    logisch gleichwertig mit "die Wände werden farbig gestrichen (gelb)"
     
  5. #5 Ralf Dühlmeyer, 06.03.2007
    Ralf Dühlmeyer

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    Bodenmechanik
    druckwasserdicht = eindeutig
    Also eine wasserdichte Wand, deren Dicke und ggf. Bewehrung nach dem anstehenden Boden bemessen wird.
    Aber was hilfts.
    Die Auslegung DIESES Vertrags nimmt ein Richter vor - im Zweifel.
    Und der mag andere Ansichten haben.
    MfG
     
  6. totto

    totto

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    Danke schon mal für Eure Rückmeldungen.
    Die Formulierung stammt vom Bauträger.

    Kann man ein Thema als Umfrage zum Ankreuzen formatieren? War mir unbekannt, sonst hätte ich es gemacht.

    Textliche Kommentare (ruhig sehr knapp) finde ich aber sogar noch hilfreicher.

    Letztlich entscheidet die Frage natürlich im Zweifelsfall ein Richter. Aber ich will mit der Umfrage sicherstellen, dass ich nicht durch Voreingenommenheit etwas missverstehe. Deshalb interessieren mich möglichst viele andere Meinungen.
     
  7. #7 Ralf Dühlmeyer, 06.03.2007
    Ralf Dühlmeyer

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    Ich bin so frei...

    und hab eine Umfrage eingestellt.
    Es sind Mehrfachnennung möglich.

    MfG
     
  8. totto

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    Danke :)

    Jetzt hoffe ich nur noch auf eine möglichst zahlreiche Beteiligung. :bounce:
     
  9. juwido

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    Na, dann will ich mal "meinen Senf dazugeben":

    Ich würde in einem Baugrundgutachten die möglichen Lastfälle zum Thema Wasser nicht unbedingt nur bei der "Bodenmechanik" suchen, sondern in einem eigenen Kapitel.
    Wenn Druckwasserdichtigkeit erforderlich bzw. gefordert, dann bitte der komplette Keller und nicht nur die Wände.

    m.f.G. J.W.
     
  10. #10 totto, 08.03.2007
    Zuletzt bearbeitet: 08.03.2007
    totto

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    Bisher haben sich schon fast 20 Leute beteiligt, vielen Dank !

    Vielleicht kommen ja noch einige dazu !


    Eine Frage an alle, die "Druckwasserdicht nur, wenn das Bodengutachten es verlangt" gewählt haben: Wie deutet Ihr es, dass "druckwasserdicht" in Klammern dabei steht?
     
  11. wimala

    wimala

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    Sorry ....

    ... vielleicht bin ich ja doof, aber wie komme ich zur Umfrage ....??:confused:
     
  12. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    Ganz oben...

    über dem 1. Posting
     
  13. wimala

    wimala

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    Shame on me ....

    .... Brille auf und doch nichts gesehen:sleeping
    Besten Dank für den Hinweis!
     
  14. juwido

    juwido

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    noch ein Kommentar

    Also, so aus dem textlichen Zusammenhang gerissen....

    Wenn Gutachten vorliegt, könnte sich die Anforderung "druckwasserdicht" daraus ergeben haben.

    Wenn Gutachten noch nicht vorliegt, könnte es sein, dass die Ausführung der Wand, oder Wandelemente, oder ...
    , also das Material bzw. Bauteil unabhängig vom Gutachten auf jeden Fall "..dicht" ausgeführt wird.

    Auf jeden Fall ist nur von den Kelleraussenwänden die Rede, der Text zu anderen Bauteilen, insbesondere zur Bodenplatte könnte ähnlich lauten, da könnte jetzt aber auch nur stehen: Bopla nach Erfordernis ...:deal
     
  15. totto

    totto

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    Sorry, ich hatte etwas gekürzt.

    Wörtlich steht da: Stahlbeton-Bodenplatte und Stahlbeton-Kelleraußenwände nach statischem und bodenmechanischem Erfordernis (druckwasserdicht).

    Fällt noch irgendjemand eine Erklärung ein, warum der Keller nach der Formulierung NICHT druckwasserdicht sein muss?
     
  16. #16 VolkerKugel (†), 11.03.2007
    VolkerKugel (†)

    VolkerKugel (†)

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    So wie das jetzt formuliert ist ...

    ... heißt das:

    Die statischen und bodenmechanischen Untersuchungsergebnisse fordern einen druckwasserdichten Keller, der hiermit versprochen wird.

    Warum haste denn das nicht gleich gesagt :confused: :fleen :confused:
     
  17. Bruno

    Bruno

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    Ausgangsfrage:

    Die Formulierung lautet wie folgt:

    "Die Kelleraußenwände werden nach bodenmechanischem Erfordernis ausgeführt (druckwasserdicht)."


    4 Tage später:

    Sorry, ich hatte etwas gekürzt.

    Wörtlich steht da: Stahlbeton-Bodenplatte und Stahlbeton-Kelleraußenwände nach statischem und bodenmechanischem Erfordernis (druckwasserdicht).


    Finde ich im Zusammenhang damit, dass eine Formulierung von vielen Fachleuten ausgelegt werden soll, nicht in Ordnung. Schade dass ich nachgedacht habe.
     
  18. totto

    totto

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    Tschuldigung nochmals! :cry Hatte der BoPla in dem Zusammenhang keine so große Bedeutung beigemessen.

    Volkers Interpretation trifft im Prinzip genau den Kern. Die Frage ist nur, was passiert, wenn nach Vertragsabschluss neue Erkenntnisse dazu führen, dass der Bodengutachter sagt: "Druckwasserdicht ist doch nicht unbedingt erforderlich."

    Muss dann trotzdem noch druckwasserdicht? Bzw. wie würdet Ihr den Vertrag dann lesen?
     
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