Welche Unterlagen bekommt der Bauherr bei Abgeschlossenheitsbescheinigung

Diskutiere Welche Unterlagen bekommt der Bauherr bei Abgeschlossenheitsbescheinigung im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Hallo zusammen, ich bin neu hier und hab auch schon gleich eine Frage an Euch. Ich habe eine Abgeschlossenheitsbescheinigung für einen...

  1. #1 bocky007, 07.03.2007
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    Hallo zusammen,

    ich bin neu hier und hab auch schon gleich eine Frage an Euch.

    Ich habe eine Abgeschlossenheitsbescheinigung für einen Bauherren fertiggestellt. Genehmigung vom Bauamt ist erteilt!

    Jetzt meine Frage:
    Welche Unterlagen muss ich dem Bauherren aushändigen?
    Der Auftrag lautet: Erstellen Sie eine Abgeschlossenheitsbescheinigung für ein Mehrfamilienhaus (5 Wohneinheiten).
    Jetzt möchte der Bauherr die kompletten Zeichnungen auch als DXF-Datei oder PDF-Datei oder DWG-Datei ausgehändigt haben um im späteren Fall Änderungen schnell herstellen zu können, falls ich mal nicht mehr erreichbar bin. Den kompletten "Antrag mit Zeichnungen etc.", welche ich beim Bauamt eingereicht habe, hat er bekommen.

    Vielen Dank schon mal für Eure Hilfe.

    MfG
    bocky007
     
  2. Bruno

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    Bei einem vom Architekten erstellten Bauantrag würde dem Bauherrn nur eine Papierausfertigung zustehen. Die Dateien in elektronischer Form sind Eigentum des Planers. Sie müssen nur geliefert werden, wenn es vereinbart ist. Selbstverständlich kann man die sich dann vergüten lassen.

    Beim Anwalt bekomme ich auch kein Word-Dokument des Mahnbriefs, beim Notar den Vertrag auch nicht als pdf.
     
  3. #3 Ralf Dühlmeyer, 07.03.2007
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    Wenn der AG...

    irklich als eie Alternative eine pdf.-Datei zuläßt und Du die erstellen kannst, dann gib sie ihm doch - das hilft genausoviel wie die Papierzeichnung :smoke .
    Und Du hast Deine Ruhe.
    Wenn nicht - dann siehe Bruno. Noch ist die Übergabe von elektr. Daten nicht zwingend, wenn es nicht im Vertrag steht.
    Ich kenne noch genug Architekten und INgs, die ohne CAD arbeiten - da wäre also eine Ungleichheit.
    MfG
     
  4. #4 bocky007, 07.03.2007
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    Vielen Dank für Eure schnelle Nachrichten.

    Bruno: Ich sehe es genau wie Du. Vereinbart ist nur die Bescheinigung und die hat der Bauherr.

    Wie sieht es aus, wenn in den Zeichnungen kleine Fehler enthalten sind, die aber vom Bauamt nicht bemängelt wurden da ja die Bescheinigung ausgehändigt wurde?
    Ich habe z.B. beim Ändern einer Wandstärke versehentlich drei Fenster gelöscht und das nicht gesehen. Jetzt will der Bauherr mir da einen Strick daraus drehen. Er ist ziemlich penibel.
    Er möchte auch gerne eine korrekte Bemaßung haben (nicht vereinbart und laut Bauamt unrelevant). Einige Türanschläge waren nicht richtig (habe die Daten von vorhandenen Zeichnungen übernommen). Ist doch eigentlich für die Abgeschlossenheitsbescheinigung nicht erforderlich, oder doch? Das Bauamt sagt nein.
    Jetzt will mir der Bauherr den Auftrag auch noch entziehen und von einem anderen Ing. auf meine Kosten fertigstellenlassen. Ohne das vorher mit mir abzusprechen.
    Wie soll und kann ich mich da verhalten?

    Könnt Ihr mir da helfen?

    Gruß
    bocky007
     
  5. #5 Ralf Dühlmeyer, 07.03.2007
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    Juhu...

    ein ganz ein schlauer - Bestandspläne inclusive.
    Für die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist nur relevant, ob die Einheiten funktionieren (also z.B. Bad + Küche haben), die LBO-Vorschriften erfüllt sind und -GANZ WICHTIG- das die Zuordnung der Räume zu den Einheiten erkannbar und nachvollziehbar ist.
    Vermaßungen wären nur notwendig, um Mindestgrößen lt. LBO o.ä. prüfbar zu machen. Wenn es sich hier nur um die Aufteilung eines Mietshauses handelt, daß so baurechtlich genehmigt war, reichen der Bauordnung i.d.R. die Bestandsunterlagen.
    Zu r Abgeschlossenheitsbescheinigung gibt es auch keinen Teil in der HOAI, allso kann von dort kein Pflichtenkatalog hergeleitet werden.
    Die fehlenden Fenster könnten ein Mangel an Deinem Werk sein (trotz Genehmigung), wenn der Raum dadurch zur Abstellkammer würde. Hier einfach nachbessern.
    Wenn er Dich kündigen will und Dich zur Nachbesserung aufgefordert hat, solltest Du Dir eine RA holen. Ich weiß, bei "den paar €" Honorar einteurer Spass. Aber wenn Du irgendwas versäumst und der sich wirklich Bestandspläne machen läßt, kann das teuer für Dich werden.
    MfG
     
  6. Bruno

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    Ich würde noch ein einziges kurzes klärendes Gespräch führen. Die einfachen Nachbesserungen (versehentlich gelöschte Fenster, Türanschläge drehen) würde ich machen. Bemaßung nicht mehr. Es scheint tatsächlich so zu sein, dass der AG mehr will als beauftragt, nämlich Bestandspläne. In dieser Richtung würde ich ohne zusätzliches Honorar nicht ergänzen. Das Ziel ist erreicht (Abgeschlossenheitsbescheinigung). Ein Bauantrag ist auch nur ein Bauantrag und kein Werkplan oder Bestandsplan. Da dürfen jede Menge Maße fehlen. Die DXF will der AG offensichtlich, damit ein anderer weiterarbeiten kann. Ich würde ohne Vergütung nichts liefern, hier nur gegen saftige Vergütung Zug um Zug bei Lieferung.

    Und schon mal darauf einstellen, dass ohne RA und Klage das vereinbarte Honorar nicht fließen wird. Also mit einfachsten Mitteln die Fälligkeit herstellen, aber nicht mehr als nötig tun. Mängel bezüglich des vertraglich Vereinbarten beseitigen, Rechnung mit Fälligkeitsdatum stellen, danach ohne Mahnung ab zum Anwalt. Solche AGs haben es nicht anders verdient.
     
  7. #7 bocky007, 07.03.2007
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    Das ist es ja gerade. Er hat mich nicht aufgefordert die Pläne nachzubessern.
    Ich würde es ja tun. Er will es ja nur nicht. Ich will den Mist ja vom Tisch haben.
    Die Räume wo die Fenster fehlen ist ein WC, Abstellraum und Arbeitszimmer welches allerdings an einer anderen Stellen noch ein Fenster hat.

    Gruß
    bocky007
     
  8. #8 bocky007, 07.03.2007
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    Die Rechnung ist ja glücklicherweise schon bezahlt. Er will nur die Hälfte wiederhaben.

    MfG
     
  9. #9 bocky007, 07.03.2007
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    Das ist die Autragslage:
    Neufertigung von Plänen (Grundrissen aller Ebenen, Ansichten, Schnitt) in
    der zur Beantragung der Aufteilung in Teileigentum erforderlichen
    Ausführungsqualität.

    MfG
     
  10. Bruno

    Bruno

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    Noch einfacher. Wie beschrieben die kleinen Mängelchen beheben, eine Papierkopie ausliefern und ein Angebot für die DXF unterbreiten.
     
  11. sepp

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    das amt hat die teilung genehmigt = auftrag erfüllt.
     
  12. #12 bocky007, 07.03.2007
    Zuletzt bearbeitet: 07.03.2007
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    Vielen Dank für Eure Antworten.
    Ich gehe davon aus, dass er einen RA einschaltet, aber ich bin auch Eurer Meinung.

    Vielen Dank noch mal

    MfG
    bocky007

    PS: Vielleicht hat ja noch jemand dazu was zu schreiben.
    Ich warte mal ab.
     
  13. #13 bocky007, 11.03.2007
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    Keiner mehr ´ne Meinung dazu?

    Hat denn keiner mehr eine Meinung dazu?:cry
     
  14. #14 VolkerKugel (†), 11.03.2007
    VolkerKugel (†)

    VolkerKugel (†)

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    Ich denke mal ...

    ... was zu sagen ist, ist gesagt :konfusius .
     
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