abschlussleisten an rollladenkasten

Diskutiere abschlussleisten an rollladenkasten im Praxisausführungen und Details Forum im Bereich Architektur; folgendes thema würde mich interessieren: ... an einem objekt mit 30er aussenmw (dämmqualität) werden fenster mit sog. 'aufsatzrollladenkästen'...

  1. #1 citizen, 11.03.2007
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    folgendes thema würde mich interessieren:

    ... an einem objekt mit 30er aussenmw (dämmqualität) werden fenster mit sog. 'aufsatzrollladenkästen' montiert. die kästen sind entsprechend dem system 30cm tief. die unteren blechschienen (anschlag für rollladen und kastendeckel und zur eigenstabilität) haben jeweils einen blechüberstand von ca. 5,0mm, also ein gesamtkastenmasz in der tief von ca. 31 cm.

    ... die ausführende/folgende gipserfirma nun, meldet bedenken an, weil nach ihrer ansicht die o.g. blechüberstände zu gering wären, damit sie 'ihren putz' einigermaszen korrekt aufbringen könnte.. (originalton!)

    ... wer ist nun verpflichtet etwaige 'aufsatzschienen' (um ein korrektes masz zu erreichen) zu montieren? ... der fensterbauer oder der gipser?

    ... übrigens, keiner der gewerke kann auf eine din/en verweisen!...:e_smiley_brille02:

    ... zum grusse, citizen

    ... hab zwar eine reaktion (als objektüberwachung) parat, mich würden andere meinungen dennoch interessieren...
     
  2. #2 VolkerKugel (†), 11.03.2007
    VolkerKugel (†)

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    Das ist ein ...

    ... Ausschreibungsfehler. Schlicht und einfach.
    Der Putzer hat Recht, Rolladenkästen gibt es mit allen möglichen Arten von Anputzschienen.
    Muss halt vorher geplant sein :konfusius .
     
  3. #3 Hundertwasser, 11.03.2007
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    Sehe ich als Handwerker genauso wie Volker.
     
  4. #4 citizen, 11.03.2007
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    ... nun, hier gibt es keine ausschreibungen (hätt ich vielleicht dazuschreiben sollen), der bauherr wa hier selbst tätig und hat die gewerke kostenanschläge anfertigen lassen, da er meinte er könne sparen...

    ... davon abgesehen, kann es sich aber nicht (hätte man ausgeschrieben) um einen ausschreibungsfehler handeln... der fensterbauer ist nicht verpflichtet vorleistungen für den gipser zu erbringen..., eher hätte der gipser beim baustellenbesuch zur 'bauaufnahme' für seinen kostenanschlag bedenken anmelden müssen, oder eine 'zusätzliche schiene im ka anbieten müssen...

    ... im nachhinnein bedenken oder kosten anzumelden, halt ich für abenteuerlich... :shades

    ... ich denk der gipser hat ein problem...
    ... zum grusse, citizen
     
  5. #5 VolkerKugel (†), 11.03.2007
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    Natürlich ...

    ... ist der Fensterbauer nicht zu Putzervorleistungen verpflichtet.
    Dafür gibt´s aber den Planer, der alle Arbeiten zu koordinieren hat.

    Und wenn´s den Planer nicht gibt, hat der den Schwarzen Peter an der Backe, der ihn sich gespart hat.

    "Der xy hätte aber ..." ist kein stichhaltiges Argument. Wenn jeder Handwerker ohne genaue Vorgaben vor sich hin wurschteln darf, passiert das halt :konfusius .

    Der Bauherr kann ja jetzt das beim Planen eingesparte Geld in die erforderlichen Zusatzleistungen investieren (was ja soo wild auch nicht werden kann). Maximal: Nullsummenspiel :fleen .
     
  6. #6 VolkerKugel (†), 11.03.2007
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    Nachtrag ...

    ... wieso datt denn ? Der Ausschreibende hätte das Problem :deal !
     
  7. #7 bauworsch, 11.03.2007
    bauworsch

    bauworsch Gast

    VOB/C ATV DIN 18350:

    3.8 Kanten sind mit Eckprofilen herzustellen

    4.2.18. Ausbildung von Kanten ohne Profile sind Besondere Leistungen

    Soviel für die ausscheibende Zunft.

    Da also Eckprofile dran müssen, "Sowiesoleistung", vom Putzer dranmachen lassen und bezahlen und den Fensterbauer in Frieden lassen.
     
  8. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    Ob die VOB da vereinbart ist ???
     
  9. #9 MichaelG, 12.03.2007
    Zuletzt bearbeitet: 12.03.2007
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  10. #10 Ralf Dühlmeyer, 12.03.2007
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    Einspruch, Euer Ehren...

    VOB 2002 (jaja, ich weiß - veraltet)
    Unter 3.x keinerlei Aussage zu Profilen.
    4.2.24 Einbau von ...Eckschutzschienen... u.Ä. = Bes. Leistung.
    Es war also bis 2006 das gute alte Sparschalungsbrett mit den Mauerhaken Nebenleistung.
    Ich hab den Putzern immer gesagt: Mit den Eckprofilen erspart Ihr Euch das Abschalen der Ecken (=Mehraufwand gegenüber Profil) und das soll der Bauherr noch bezahlen? Nein. Ihr dürft gerne Schalen. Hat nie einer gemacht.
    Nur wenn die Schienen ausdrücklich verlangt sind, werden sie vergütet.
    Man hat sich also mit der VOB 2006 an die Baustellenwirklichkeit angepasst und die (günstigeren) Profile zur 1. Wahl und die (aufwändigere) Abschalung zur bes. Leistung erklärt.
    Warum sollte diese für den Putzer günstigere Leistung/Lösung nun plötzlich noch zu vergüten sein?
    Voraussetzung: Er kann die Massen einkalkulieren, in dem ihm Stck Fenster/Öffnungen und lfdm Ecken usw. angegeben werden.
    MfG
     
  11. sepp

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    mir ist da immernoch das detail etwas unklar.
    aufsatzrolladen klar!
    untere schiene für putzanschlag klar, sofern es sich um einen deckel handelt der zum überputzen bestimmt ist.
    jetzt gibts da aber mehrere sorten:
    mit integrierter abschlußschiene für WDVS oder ohne WDVS,
    ohne integrierte schiene usw. usf.
    hat der deckel eine hartschaumlage?

    und was haben wir nun? wenn schiene nur 5 mm = für WDVS
    war sich der gipser der situation bewusst?

    = planungs + ausschreibungsfehler
    normale abschlußschiene ist eh müll, dafür gibts bei den meisten rollihersteller passende eckabschlußschienen. die soll gefälligst der, der die verantwortung hat auf die baustelle karren.
     
  12. #12 VolkerKugel (†), 12.03.2007
    VolkerKugel (†)

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    Hamm wir doch ...

    ... schon durch (siehe oben).

    Und der Herr citizen ist ja auch schon lange weg :konfusius .
     
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