Berufsbild eines Bauleiters?

Diskutiere Berufsbild eines Bauleiters? im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo Zusammen, ich möchte gerne Wissen, ob ein Bauleiter in NRW ein gewisses Berufsbild haben muss. Bei der Suche hier im Forum habe ich sogar...

  1. unilan

    unilan

    Dabei seit:
    02.10.2006
    Beiträge:
    18
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Dipl.-Ing., Elektro
    Ort:
    NRW
    Hallo Zusammen,

    ich möchte gerne Wissen, ob ein Bauleiter in NRW ein gewisses Berufsbild haben muss. Bei der Suche hier im Forum habe ich sogar etwas von "Bäckern" gelesen.

    Liebe Grüße

    Unilan
     
  2. Robby

    Robby Bauexpertenforum

    Dabei seit:
    02.04.2006
    Beiträge:
    10.901
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Maurermeister, öbuv Sachverständiger
    Ort:
    Kempen / NRW
    Bauleiter

    leiten in der Praxis den Bau so wie z.B. Zitronenfalter Zitronen falten oder Gabelstapler Gabeln stapeln... nicht immer, aber immer öfter
     
  3. #3 Ralf Dühlmeyer, 15.03.2007
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    22
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    § 59a BauO NRW

    Ein gewisses Berufsbild ist also nicht erforderlich, "nur" viel Fachwissen.
    Ein guter Fliesenleger z.B. kann (i.d.R.) nicht beurteilen, ob sich der Zimmermann an die Statik gehalten hat oder ob das Dach einsturzgefährdet ist.
    Also wäre er als Bauleiter zumindest für diesen Bereich ungeeignet und müsste sich Hilfe, vielleicht einen Zimmerermeister, holen.
    MfG
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 15.03.2007
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    22
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Ach ja...

    Macht die Bauleitung jemand, der das Fachwissen nicht hat - und diese Frage entscheidet im Zweifel der Richter - haftet er für die Mängel und Schäden mit, die entstanden sind.
    Hat er keine Versicherung, dann mit allem, was ihm gehört - auch dem Teil seinen Hauses, der nicht der Bank gehört. !!!
    MfG
     
  5. Robby

    Robby Bauexpertenforum

    Dabei seit:
    02.04.2006
    Beiträge:
    10.901
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Maurermeister, öbuv Sachverständiger
    Ort:
    Kempen / NRW
    Ich denke eher

    das hier der Bauleiter des AN gemeint war und nicht der Fachliche Bauleiter um Sinne der LBO
     
  6. #6 VolkerKugel (†), 15.03.2007
    VolkerKugel (†)

    VolkerKugel (†)

    Dabei seit:
    11.01.2006
    Beiträge:
    6.966
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    63110 Rodgau
    Benutzertitelzusatz:
    Architekt . Nachweisberechtigter für Wärmeschutz
    Hallo Unilan ...

    ... ehe wir weiter rumstochern:

    Was ist bitte der Hintergrund Deiner Frage?
     
  7. unilan

    unilan

    Dabei seit:
    02.10.2006
    Beiträge:
    18
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Dipl.-Ing., Elektro
    Ort:
    NRW
    Hallo Volker, hallo Robby,

    damit ihr nicht weiter raten müßt, möchte ich euch den Hintergrund meiner Frage erklären.

    Ich möchte mein Elternhaus aufstocken (Drempelerhöhung um 80 cm, neues Dach mit Gauben, neues Treppenhaus vor das Haus gesetzt). Die Baugenehmigung habe ich bereits. Nun wollte ich die Baubeginnsanzeige versenden. Hierzu muß ich einen Bauleiter angeben. Hieraufhin habe ich den Sachbearbeiter der Baubehörde per Mail angefragt, ob er mich als Bauleiter anerkennt. Er sendete mir eine negative Antwort, die ich nicht akzeptieren kann.

    Vom Berufsbild her bin ich Dip.-Ing. Elektrotechnik. Seit meinem 14 Lebensjahr, bis zum Ende meines Studiums, war ich auf dem Bau beschäftigt. So habe ich zuerst für Firmen Diamantbohr- und Trenntechnik gemacht, Bauschlosserarbeiten, Heizung-Sanitär und Elektroinstallation. Später dann ohne die Firmen. In den letzten zehn Jahren habe ich ein 4 Familienmietshaus (ca. 70 Jahre alt) aufgestockt und komplett neu auf hohem Standard saniert (meine Mieter haben z.B. in ihren Wohnungen ein Belüftungssystem und im Bereich der Elektroinstallation ein Bussystem. Das Haus hat NEH-Standard). Alt sind eigentlich nur noch ein Teil der Außenmauern.
    Bauen ist für mich zum Hobby geworden und dient mir als Ausgleich zu meiner täglichen Büroarbeit.
    Das Verständnis der Bauphysik ist für mich kein Problem, und wenn ich mal Fragen habe, gibt es Internet, Herstellerfirmen und außerdem sind in meinem Bekanntenkreis viele selbstständige Handwerker.
    Da ich für mich selbst baue, lege ich natürlich einen sehr hohen Stellenwert auf die Ausführung, da Fehler später zu meinen Lasten gehen. Ungern mache ich Dinge zweimal.

    Trotz einer ähnlichen Schilderung bekam ich als Antwort, dass ich entweder Architekt, Hochbauing., Hochbautechniker oder Maurermeister sein müsste.

    Noch eine kleine Anmerkung:
    Unsere Baubehörde hier hat den Ruf einer Bauverhinderungsbehörde. Der Chef, hat schon Rückbauten angeordnet, die auf Gesetze von Kaiser Wilhelm beruhen und bei jedem normal denkenden Menschen nur Kopfschütteln hervorrufen.

    In der Erwartung Eurer Antworten verbleibe ich -

    mit lieben Grüßen

    Unilan
     
  8. #8 wasweissich, 16.03.2007
    wasweissich

    wasweissich Gast


    da fällt mir sofort s_________l ein , das bauamt geniest einen exellenten ruf:irre :angel: :yikes :mauer
     
  9. unilan

    unilan

    Dabei seit:
    02.10.2006
    Beiträge:
    18
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Dipl.-Ing., Elektro
    Ort:
    NRW
    Hallo wasweisich,

    nein, es ist nicht das Bauamt, was du meinst. Aber schön??? zu hören, dass noch mehr Leidensgenossen gibt. Man fühlt sich nicht so allein auf der Welt.

    Aber an den Rest der Forumsmitglieder, kann mir einer weiterhelfen?

    Gruß

    Unilan
     
  10. sepp

    sepp

    Dabei seit:
    12.11.2004
    Beiträge:
    4.217
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    architekt
    Ort:
    Saarland
    nein, es kann dir keiner helfen.
    die gemeinde hat das sagen und wenn du nicht die nachweisliche qualifikation hast, siehts halt schlecht aus.
     
  11. sepp

    sepp

    Dabei seit:
    12.11.2004
    Beiträge:
    4.217
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    architekt
    Ort:
    Saarland
    wenn ein maurer-oder zimmermeister dabei ist, könnts was werden
     
  12. #12 hardyfree, 21.03.2007
    hardyfree

    hardyfree

    Dabei seit:
    19.03.2007
    Beiträge:
    4
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Dipl.-Ing.
    Ort:
    Leipzig
    Hallo Unilan,

    schon in deiner Bauanzeige konnte der Bauleiter benannt werden, bestätigt durch den Entwurfsverfasser und den Bauherren.

    Wie Ralf Dühlmeyer schon ausführt, gibt es kein eindeutiges Berufsbild eines Bauleiters und somit ist die Ablehnung durch das Bauordnungsamt bei deiner Qualifikation ( siehe analog Dipl.-Ing. gleichgestellt Meister bei Eintrag in die Handwerksrolle ) sicherlich ein Willkürakt ohne sachliche Grundlage.

    Um meine Ausführung abzukürzen kann ich nur empfehlen, Einsicht in das "Bauleiterhandbuch" von Prof.Dr.oec.Dipl.-Ing.Helbig u.A. (Verlag Rudolf Müller) zu nehmen.

    Nach meiner Teilnahme an mehreren Fachvorträgen von Prof.Helbig und dem intensiven Studium dieses Praxishandbuches kann ich sagen, daß ich eine einigermaßen große Rechtssicherheit erlangt habe.

    Es wird dir bei der Auseinandersetzung mit dem Bauordnungsamt eine große Hilfe sein.

    Zum Schluß ein praktischer Hinweis. Setze den Entwurfsverfasser ( Bauvorlageberechtigten) als Bauleiter ein, mache zu seiner Absicherung einen kleinen Bauleitervertrag und übernimm die Bauleitung selbst. Das kratzt zwar etwas am Selbstwertgefühl, erleichtert aber den Vorgang.

    Viel Erfolg!
     
  13. Bruno

    Bruno

    Dabei seit:
    28.02.2003
    Beiträge:
    3.943
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Dipl.-Ing.
    Ort:
    86167 Augsburg
    Benutzertitelzusatz:
    Bauexperte - Augsburg
    Andersrum ist es. Die Entscheidung liegt im Ermessen der Behörde. Diese trifft die Entscheidung sehr wohl auf der Basis einer sachlichen Grundlage und zieht die per Berufsausbildung erworbene Qualifikation heran. Alles andere wäre unsachlich, insbesondere die Würdigung von Aussagen wie "Bauen ist für mich zum Hobby geworden und dient mir als Ausgleich zu meiner täglichen Büroarbeit". Demnächst kommt jemand auf die Idee, den Anwaltszwang vor Gericht dadurch zu umgehen, dass er Juristerei als Hobby angibt und auf das Schauen von 200 Folgen Barbara Salesch verweist.
    Jeder Entwurfsverfasser, der nur einen Funken Verstand hat, wird ein solches Ansinnen ablehnen. Ein "Bauleiterverträgle" kann ihm nicht die Last abnehmen, bei Verstößen gegen das Baurecht strafrechtlich und bußgeldmäßig herangezogen zu werden, für Versäumnisse, Verstöße, Unfälle usw., die er nicht einmal mitbekommen hat. Einfach mal die Paragrafen zur Ordnungswidrigkeit lesen. Abgesehen davon, dass ein solcher Vertrag, der nur zur Umgehung einer gesetzlichen Pflicht dient, sowieso in der Pfeife zu rauchen ist. Das Thema anerkannte Regeln der Bautechnik, zivilrechtliche Haftung, Inanspruchnahme der Berufshaftpflichtversicherung, Rabattrückstufung, Selbstbehalt usw. lasse ich mal ganz außen vor.
     
  14. #14 hardyfree, 21.03.2007
    hardyfree

    hardyfree

    Dabei seit:
    19.03.2007
    Beiträge:
    4
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Dipl.-Ing.
    Ort:
    Leipzig
    Hallo Bruno,
    ich stimme der Ausführung vollkommen zu. Von einem Bauleiter im Sinne der Tätigkeitsmerkmale seiner zu erbringenden Leistungen ist mit Sicherheit eine so hohe Qualifikation (Theorie und Praxis) zu erwarten, die erst nach vielen Berufsjahren erlangt werden kann.

    Leider sieht die Wirklichkeit in vielen Fällen anders aus.

    Die Anforderungen, die an einen Bauleiter größerer Bauvorhaben gestellt werden sind so hoch, daß sie von einer Einzelperson vielfach nicht erfüllt werden können - also Oberbauleiter/Fachbauleiter.

    Damit wir uns richtig verstehen, mein Beitrag bezog sich ausschließlich auf das Bauvorhaben von Unilan, der in seinen Ausführungen Sachkunde auswies.

    Er ist selbst Bauherr, sein Bauvorhaben ist überschaubar und er wird sich sicherlich von seinem Architekten und von den Gewerken kompetenten Rat einholen.

    Nicht umsonst habe ich eindringlich auf das Bauleiterhandbuch" von Prof.Helbig hingewiesen.
     
  15. #15 Ralf Dühlmeyer, 21.03.2007
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    22
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Sorry....

    aber das klingt eher nach Anleitung zur Akquise eines Stempelaugusts.
    Und leider gibt es genug Dummis, die sowas auch noch machen - auf beiden Seiten.
    MfG
     
  16. #16 hardyfree, 21.03.2007
    Zuletzt bearbeitet: 21.03.2007
    hardyfree

    hardyfree

    Dabei seit:
    19.03.2007
    Beiträge:
    4
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Dipl.-Ing.
    Ort:
    Leipzig
    Hallo Ralf Dühlmeyer,

    sicherlich haben sich unsere Beiträge zeitgleich überschnitten. Wieweit geht der Ermessensspielraum einer Baubehörde?

    Der angeführtr "Stempelaugust" hätte schon in seinem Bauantrag den Bauleiter benennen können. Als Entwurfsverfasser hätte er die Problematik schon vor Erteilung der Baugenehmigung klären können.

    Ich denke, ein weiterer Disput über das Thema Bauleiter erübrigt sich, solange es keine eindeutige Regelungen gibt.

    Was ist mit den "Bauleitern" kleinerer oder namhafter (Haus) - Baufirmen, die in der Baugenehmigung benannt werden und sonst vertraglich nicht benannt werden? Was ist mit den Bauleitern, die als Einzelpersonen im Bauantrag benannt werden und mit dem Bauträger keinen eindeutigen (Bauleiter-) Vertrag haben. Was ist mit den Bauleitern, die keine ausreichende Qualifikation haben und von der Baubehörde (ohne Überprüfung der Person) auf Grund der Tatsache, daß ein "bekannter" Baubetrieb/Bauträger einreicht bestätigt werden?

    Ich denke die Problematik ist endlos aber auch sicherlich ein bedeutender Grund für Mängel am Bau mit all seinen Folgen.
     
  17. #17 hardyfree, 21.03.2007
    hardyfree

    hardyfree

    Dabei seit:
    19.03.2007
    Beiträge:
    4
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Dipl.-Ing.
    Ort:
    Leipzig
    Hallo Ralf Dühlmeyer,

    sicherlich haben sich unsere Beiträge zeitgleich überschnitten. Wieweit geht der Ermessensspielraum einer Baubehörde?

    Der angeführtr "Stempelaugust" hätte schon in seinem Bauantrag den Bauleiter benennen können. Als Entwurfsverfasser hätte er die Problematik schon vor Erteilung der Baugenehmigung klären können.

    Ich denke, ein weiterer Disput über das Thema Bauleiter erübrigt sich, solange es keine eindeutige Regelungen gibt.

    Was ist mit den "Bauleitern" kleinerer oder namhafter (Haus) - Baufirmen, die in der Baugenehmigung benannt werden und sonst vertraglich nicht benannt werden? Was ist mit den Bauleitern, die als Einzelpersonen im Bauantrag benannt werden und mit dem Bauträger keinen eindeutigen (Bauleiter-) Vertrag haben. Was ist mit den Bauleitern, die keine ausreichende Qualifikation haben und von der Baubehörde (ohne Überprüfung der Person) auf Grund der Tatsache, daß ein "bekannter" Baubetrieb/Bauträger einreicht bestätigt werden?

    Ich denke die Problematik ist endlos aber auch sicherlich ein bedeutender Grund für Mängel am Bau mit all seinen Folgen.
     
  18. sepp

    sepp

    Dabei seit:
    12.11.2004
    Beiträge:
    4.217
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    architekt
    Ort:
    Saarland
    er haftet bis er der baubehörde schriftlich mitteilt, die bauleitung nicht zu übernehmen, oder bis sich ein dummer/"bauleiter" gefunden hat.

    das gleiche..

    der haftet auch und bestenfalls sein arbeitgeber mit.

     
  19. juwido

    juwido

    Dabei seit:
    15.11.2006
    Beiträge:
    326
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Maschinenbauingenieur
    Ort:
    Dortmund
    Haftung...Baubehörde

    Hallo !

    Seht's mal so: Auch der Bauherr ist für einiges Haftbar zu machen, wenn der auch Bauleiter ist, dann fällt einer aus, den die Behörde "anzapfen" kann.....
     
Thema: Berufsbild eines Bauleiters?
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. berufsbild bauleiter

    ,
  2. sachkundenachweis bauleiter bw

    ,
  3. bauleiter qualifikation nrw

    ,
  4. wer kann als bauleiter angegeben werden,
  5. Elektroinstallation Kempen,
  6. bauleiter berufsbild,
  7. Sachkundenachweis Bauleitung,
  8. Bauleitung berufsbild,
  9. bauleiter nrw qualifikation,
  10. beruf des bauleiters,
  11. berufsbild eines bauleiters ,
  12. Sachkundenachweis bauleiter,
  13. kann ich den bauleiter ablehnen,
  14. erforderliche qualifikation eines bauleiters,
  15. berufsbild bauleiter 59a,
  16. bauleiter nrw,
  17. landesbauordnung nrw bauleiter
Die Seite wird geladen...

Berufsbild eines Bauleiters? - Ähnliche Themen

  1. Als dipl.-Bauleiter CH in Deutschland selbständig werden?

    Als dipl.-Bauleiter CH in Deutschland selbständig werden?: Hallo zusammen Ich habe hier viele Jahre als Gast begeistert mitgelesen. Und empfinde das Forum als ein sehr guten Anlaufpunkt für alle am Bau...
  2. Anfängerfrage: Brauche ich einen Architekten/Bauleiter

    Anfängerfrage: Brauche ich einen Architekten/Bauleiter: Hallo Zusammen, ich bin absoluter Laie und Neuling im Haus-Bussines, aber wir träumen vom Eigenheim und haben was sehr passendes in konkreter...
  3. Unverschuldete Mehrkosten von Schlussrechnung der Bauleitung abziehen

    Unverschuldete Mehrkosten von Schlussrechnung der Bauleitung abziehen: Huhu, es gab schon viele Fragen zu diesem Thema, aber noch keine die auf meinen Sachverhalt zutrifft. Im Rahmen der Kernsanierung unseres...
  4. Bauleiter beendet Tätigkeit per sofort!?

    Bauleiter beendet Tätigkeit per sofort!?: Hallo liebes Forum, bin neu hier und bitte Euch um Hilfe. Kurze Erläuterung zu meinem Forumsname: Ich habe eine ETW bei einem Bauträger gekauft...
  5. Brauch ich einen bauleiter

    Brauch ich einen bauleiter: Hallo, ich bin neu hier im forum, vll kann mir jemand die frage beantworten. wir haben eine bestehende Halle angemietet und müssen eine...