BT will Abnahme, weil Konventionalstrafe droht

Diskutiere BT will Abnahme, weil Konventionalstrafe droht im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, leider habe ich keinen passenden Beitrag zu meiner Frage gefunden oder vielleicht doch nicht lange genug gesucht(?) Nun...

  1. JTR1

    JTR1

    Dabei seit:
    23.04.2006
    Beiträge:
    25
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Programmierer
    Ort:
    Stuttgart
    Hallo zusammen,

    leider habe ich keinen passenden Beitrag zu meiner Frage gefunden oder vielleicht doch nicht lange genug gesucht(?)

    Nun denn, hier mein Sachverhalt:
    Wir bauen ein schlüsselfertiges RMH (Reihenmittelhaus) nach ENEV mit einem Bauträger, Grundstück und Bauvertrag wurden zusammen notariell beurkundet, es gilt die VOB. Seit einiger Zeit wird auch schon gebaut und ist auch jetzt so gut wie fertig, aber leider wurden die Nachbarhäuser noch nicht verkauft und wurden deshalb auch nicht gebaut (werden auch vom selben BT vermarktet und sind ebenfalls projektiert). D.h. wir sind im Moment stolze Besitzer eines freistehenden "Einfamilien-Reihenmittelhauses" sind.

    Der BT sagt, dass das Haus jetzt fertig ist und wir einziehen können. Leider entspricht das Haus so aber nicht der ENEV und ist auch nicht Wind-/Wasserfest, da die Häuser nebendran ja noch fehlen, d.h. da sind vom Keller bis Dach 17,5er Kalksandsteine. Dazu kommt, dass das Gelände zum Garten hin noch angeschüttet werden muss, da die Baugrube nur 60cm tief ist, d.h. ab der Bodenplatte steht das Haus oberhalb der Grasnarbe (ist so geplant) und man fällt von der Erdgeschossterrassentür 2,50m nach unten. Die Anschüttung kann aber erst erfolgen, wenn die Nachbarhäuser gebaut wurden, weil ansonsten verständlicherweise Erde/Schotter nach nebendran bzw. in die zukünftige Baugrube fliessen. Zudem fehlen noch ebenso vetraglich vereinbarte Aussenanlagen wie Aussenputz-/farbe, Carport, Gehweg-/Terrassenbelag etc.

    Wir haben eine Konventionalstrafe vertraglich festgelegt. Wortlaut ist "Fertigstellung und Schlüsselübergabe des Hauses erfolgt bis X ... Sollte die Fertigstellung aus Gründen, die die Firma X zu vertreten hat, nicht rechtzeitig erfolgen, erhalten die Bauherren X EUR je Woche". Allerdings möchte natürlich der BT, dass wir jetzt abnehmen, denn das Haus sei ja fertig.

    Wie seht ihr das? Ist das Haus fertig? Wenn nein, ab wann ist das/ein Haus fertig?

    Ich freue mich auf Eure Meinungen.

    Grüße,
    JTR1
     
  2. #2 planfix, 15.03.2007
    planfix

    planfix Gast

    wenn ihr auch einziehen wollt, dann macht eine TEILABNAHME, ansonsten gilt nämlich nach 14 tägiger nutzung die abnahme.
     
  3. #3 VolkerKugel (†), 15.03.2007
    VolkerKugel (†)

    VolkerKugel (†)

    Dabei seit:
    11.01.2006
    Beiträge:
    6.966
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    63110 Rodgau
    Benutzertitelzusatz:
    Architekt . Nachweisberechtigter für Wärmeschutz
    Grundsätzlich ...

    ... ist das Haus nicht bezugsfertig, weil nicht uneingeschränkt nutzbar. Um die Konventionalstrafe kommt der BT nicht rum.

    Nehmt Euch aber um Gottes Willen einen Fachanwalt für Baurecht, der Euch dabei berät, sonst kann´s in die Hose gehen!
     
  4. JTR1

    JTR1

    Dabei seit:
    23.04.2006
    Beiträge:
    25
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Programmierer
    Ort:
    Stuttgart
    Teilabnahme ja,...

    ...aber wie formuliere ich dann, dass das keine Endabnahme ist?

    Denn durch Einzug sage ich ja, dass das Haus bezugsfähig ist und somit sind "Fertigstellung und Schlüsselübergabe" erfüllt.

    Wie lässt sich dann noch eine Konventionalstrafe rechtfertigen? Evtl. lässt sich das mit einer neu formulierten Konventionalstrafe, die bei der Abnahme vereinbart wird und somit einen Einzug ermöglicht. Aber darauf habe ich ehrlich gesagt keine Lust (und wahrscheinlich der BT auch nicht).

    Noch was: Der ursprüngliche Titel dieses Themas lässt vermuten, dass der Termin zur Abnahme bereits steht. Dem ist nicht so, es gibt keinen schriftlichen Termin, der BT würde nur gerne eine Abnahme machen.

    Wir waren schon mal beim Anwalt, allerdings bzgl. Mehrwertsteuer. Dabei hatte er sich auch den Konventionalstrafenparagraphen angeschaut und meinte, dass der Begriff "Schlüsselübergabe" für uns günstig sei. Und um dieser Abnahme aufgrund Nutzung zu umgehen, ist es am Besten, nichts vor der Schlußabnahme reinzustellen wie z.B. Umzugskartons, Möbel etc. Wobei wir mittlerweile aber die Küche haben einbauen lassen... Denn es hiess, dass bis zum vereinbarten Termin alles fertig ist, weil die Häuser verkauft seien.

    Nun denn, wir hoffen, dass das jetzt nicht schon der gefürchtete Stolperstein ist und warten mal ab. Auf jeden Fall haben wir rechtzeitig den BT schriftlich auf die Konventionalstrafe hingewiesen und sie jetzt auch geltend gemacht, indem wir die Gesamtbausumme entsprechend kürzen. Bisher hat er nichts dagegen gesagt/ geschrieben.

    Grüße,
    JTR
     
  5. Eric

    Eric

    Dabei seit:
    08.07.2003
    Beiträge:
    5.055
    Zustimmungen:
    12
    Bezugsfertigkeit und Fertigstellung sind zwei völlig unterschiedliche Zeitpunkte mit voneinander abweichendem Inhalt.

    Fertigstellung bedeutet, daß alle Leistungen erbracht und die Protokollmängel behoben sind. Hier ist nix mit Fertigstellung. Denn das Haus " funktioniert " zur Zeit nicht, weil es so konzipiert wurde, daß auch die beiden Nachbarhäuser zeitgleich gebaut werden.

    Mangels Fertigstellung ist das Haus nicht abnahmefähig; es fehlt die Abnahmereife. Teilabnahmen kennt das BGB und die VOB nicht. Die müssten vereinbart werden, sie müßten also zustimmen. Sie wären aber nicht gut beraten, wenn Sie sich auf eine Teilabnahme einlassen würden. Denn, was ist, wenn der BT die Nachbarhäuser nicht los wird und demgemäß auch nicht weiter baut ( obwohl er die Häuser bauen muß ). Was passiert, wenn der BT insolvent wird und die unbebauten Nachbargrundstücke versteigert werden? Wie bekommen Sie dann die Dämmung und den Putz an Ihre beiden freistehenden Giebelwände? Dafür bräuchten Sie wegen des Überbaus durch Dämmung und Putz die Zustimmung der womöglich neuen Eigentümer der Nachbargrundstücke.

    Fordern Sie vom BT, daß er jetzt entweder die beiden Nachbarhäuser blitzartig hochzieht ( fehlende Kundschaft ist sein Problem ) oder, daß er Ihnen die beiden Nachbargiebel dämmt und verputzt und zwar so, daß jetzt die Anforderungen der ENEV und an die Optik ( ansprechendes Aussehen ) erfüllt werden und daran gegebenenfalls später ohne Probleme hinsichtlich Schallbelästigungen angebaut werden kann.

    Wenn Sie unter dem Druck der Verhältnisse ( z.B. Auszugstermin Mietwohnung )stehen, wird der BT sie auch ohne Abnahme einziehen lassen müssen. Steht zu befürchten, daß die Nachbarhäuser nicht in absehbarer Zeit fertiggestellt werden und bietet der BT auch nicht die Fertigstellung als freisstehendes EFH an, dann sollte die " Notbremse " gezogen werden > Rücktritt und Schadensersatz. Hierzu aber unbedingt vorher einen Bauanwalt konsultieren.

    Die Vertragsstrafe ist nach alledem noch das geringste Problem. Der Kerl will Ihnen eine Bauruine zum Bezug andienen. Sind sie erst mal drin, will er wahrscheinlich Geld und wird Ihnen erklären, daß auch mit der Konventionalstrafe nichts mehr ist, weil Sie mit dem Einzug akzeptiert hätten, daß das Haus bis zum Verkauf der Nachbarhäuser so stehen bleibt.Das muß insofern alles vorher unter Hinzuziehung eines Bauanwalts akzeptiert werden. Über die Anwaltskosten würde ich mir da auch keine Gedanken machen. Die hat der BT zu tragen, da er mit der Fertigstellung im Verzug ist.
     
  6. #6 Christian St, 16.03.2007
    Christian St

    Christian St

    Dabei seit:
    25.09.2006
    Beiträge:
    134
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Bauunternehmer
    Ort:
    Mülheim/Ruhr
    manchmal wundert man sich noch

    es kommt unmissverständlich rüber, dass der Focus eindeutig auf das abkassieren der Konventionalstrafe liegt.
    Gekürzt hat man ja schließlich schon.
    Watt solln son Scheiß???
    Erklär dem BT, dass du eine vernünftige , nutzbare ,übergangsweise für maximal 6 Monate vorgehaltene, alternative Hauseingangssituation erwartest und dass er übergangsweise die Giebelseiten mit Dämmwolle und Folie in geeigneter Größe dauerhaft wetterfest auszustatten hat.
    Darüberhinaus muss der Garten absturzsicher ausgebaut werden.
    Desweiteren muss erklärt werden, wie es weitergeht, wenn in den nächsten 6 Monaten nicht verkauft wird.
    Was wird dann??
    Ich würde verlangen, dass spätestens im September die Baugruben verfüllt werden müssen und die Hauszufahrt dauerhaft angelegt wird.
    Diese Problematik ist wichtig, nicht Ihre Geilheit auf die Konventionalstrafe.
    Oder wohnen sie in so einer "Ladenhütergegend", wo zu erwarten ist, dass sowieso kein Dummer mehr in die "Falle" reintappst?
    Und wieso is der BT eigentlich so schwach auf der Brust, dass er nich mal eben die beiden Keller links und rechts reinkloppt??
    Weil vielleicht Ihr Geld fehlt??
    :boxing
    Gruss Christian
     
  7. franz

    franz

    Dabei seit:
    10.02.2006
    Beiträge:
    63
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Sachenverarbeiter ;)
    Ort:
    Nähe Ingolstadt
    Hab das jetzt nur so nebenbei durchgelesen.. aber mir vermittelt das ganz und garnicht das er unbedingt abkassieren will. Eher ratlos.. weils eine echt beschissene Situation is... für beide.
    Genau.. was soll der Scheiß. Der Verkauft eine Schlüsselfertige Hütte, und dann sollt der, der die Hütte zahlt in einen Baubunker einziehen ohne Dämmung, Aussenanlagen, etc.
    :wow Ja sach mal... der BT hat halt hoch gepokert und ganz einfach diesmal verloren.Damit muss man auch rechnen, unternehmerisches risiko. Und wenn er dann noch sagt das die anderen Häuser verkauft sind, und das stimmt garned. :( Aber dafür kann der Kunde nix. Man kann sich da schon einigen. Aber im obengenannten Fall würd ich auf alles fälle auf nummer Sicher gehen. Nicht weil ich ein böser Mensch bin. Aber ich muss für die Hütte bzw die Finanzierung 30 Jahre arbeiten das das Geld wieder rein kommt. Passiert das was die anderen schon angedeutet haben.. BT-Pleite oder stellt sich Quer, etc... dann hast einen großen Haufen Sch**** .. äh Dings ;) Und komm da mal wider raus als Normalarbeiter.
     
  8. #8 raimund, 16.03.2007
    raimund

    raimund

    Dabei seit:
    31.12.2006
    Beiträge:
    9
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Bauherr
    Ort:
    Tirol
    @ Christian St

    der BT hat seine Leistung nicht erbracht, ergo kein Geld. Vermutlich ist die
    Konventionalstrafe zu niedrig - sonst würde der BT schon dazu schauen, daß
    er seine Leistung ordentlich und termingerecht fertig bringt.
     
  9. #9 rudi1106, 16.03.2007
    rudi1106

    rudi1106

    Dabei seit:
    30.01.2007
    Beiträge:
    325
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Rechtsanwalt
    Ort:
    Delmenhorst
    Bauträgervertrag und VOB vereinbart? Das passt ja super zusammen (Geht praktisch überhaupt nicht). Das würde ich vom Anwalt auch mit klären lassen, vor allem falls die Gewährleistungsfrist verkürzt werden sollte.
     
  10. #10 Thomas B, 16.03.2007
    Thomas B

    Thomas B

    Dabei seit:
    17.08.2005
    Beiträge:
    11.181
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Dipl.Ing.
    Ich zäume den Gaul mal anders herum auf!

    Die Frage ob Abnahme oder keine Abnahme oder Teilabnahme oder was weiß ich sind ja alle interessant. Wirklich.

    Aber: Was passiert nach so einem Akt??? JTR1 bezieht seine Immobilie. Am ersten Sonntag stürmen die Kinder in freudiger Erwartung des Gartens durch die Terrassentür und sehen sich einem jähen Abgrund gegenüber. Oder ein Gast, der sich nicht auskennt, versucht eine nächtliche Terrassenbegehung. Im kommenden Winter dann, wenn die Temperaturen -trotz Klimawandels- mal wieder fallen kann der Bauherr muntere Bächlein Kondenswasser bewundern, die beide Giebelwände in kürzester Zeit in ein Biotop verwandeln. Oder aber packt die Keule aus und heizt das weg.

    Also: Vergessen wir doch die Konventionalstrafe (erstmal) und überlegen wie der Fragesteller überhaupt da einziehen kann. M.E. ist das Haus nicht gefahrlos zu bewohnen (Terrasse) und Schäden sind beim Gebrauch vorprogrammiert. Jetzt ist guter Rat teuer, denn wenn diese Punkte nicht befriedigend gelöst werden, kann er m.E. gar nicht einziehen.

    Gruß

    Thomas
     
  11. Uli R.

    Uli R.

    Dabei seit:
    24.10.2003
    Beiträge:
    1.664
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    -
    Ort:
    Rheinland-Pfalz
    Ohne auf die Thematik in der Fragestellung einzugehen, eingehen zu können ... Das ist ein relativ theoretischer "Fall",sogar sehr bis sehr sehr theoretisch, oder?:D
     
  12. #12 Thomas B, 16.03.2007
    Thomas B

    Thomas B

    Dabei seit:
    17.08.2005
    Beiträge:
    11.181
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Dipl.Ing.
    Gar nicht!

    Kurz und gut: Das Haus ist nicht verkehrsicher! Ganz einfach. 2,50 m Absturzhöhe finde ich jedenfalls knackig!

    Gruß

    Thomas
     
  13. Bruno

    Bruno

    Dabei seit:
    28.02.2003
    Beiträge:
    3.943
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Dipl.-Ing.
    Ort:
    86167 Augsburg
    Benutzertitelzusatz:
    Bauexperte - Augsburg
    Genau meine Meinung. Solches Denken an den schlimmstmöglichen Fall und vor allem das Rechtfertigen irgendwelcher Handlungen mit einer solchen Denke, ohne dass der Schaden des zur Argumentation verwendeten Ereignisses mit der Wahrscheinlichkeit seines Eintretens multipliziert wird, ist unseriös.

    Ein paar Beispiele:

    Mangels Ortskenntnis überfährt die Ehefrau bei der ersten Fahrt zum Supermarkt vom neuen Heim aus ein Nachbarkind tödlich. Klar dass man sich danach in dieser Gegend nicht mehr blicken lassen kann. Lieber gar nicht erst in die neue Umgebung ziehen?

    Der halbfertige Giebel zieht brütende Sperlinge an. Was wenn jetzt einer von denen Vogelgrippe hat und die Kinder ansteckt, diese dann die Klassenkameraden und anschließend bricht die weltweite Pandemie mit 60 Mio. Toten aus? Nicht auszudenken, lieber vor Einzug die Fassade fertigstellen lassen.

    Das neue Heim liegt 20 km näher am AKW Kümmelmücke. Wenn das jetzt hochgeht?

    Angesichts dieser furchtbaren und tödlichen Risiken würde ich mir den Einzug sehr sehr gut überlegen ...
     
  14. #14 Thomas B, 16.03.2007
    Thomas B

    Thomas B

    Dabei seit:
    17.08.2005
    Beiträge:
    11.181
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Dipl.Ing.
    Theoretisch....?

    Ich verstehe Euch nicht so ganz!

    Da läßt man die Terrassentür (zum Lüften) mal offen stehen oder der/die Kleine öffnet sie alleine und abwärts geht's. Sorry....das ist nicht theoretisch, sondern das Haus ist nicht verkehrssicher. Punkt.

    So lange nichts passiert, ist es ja wurscht. Passiert aber was, möchte ich die Versicherung sehen, die für den Schaden aufkommt, wenn hier grob fahrlässig gehandelt wurde.

    D.h. also, daß zumindest eine Absturzsicherung montiert werden muß. Das ist nun wirklich nicht lebensfremd. Im Gegenteil.

    Gruß

    Thomas
     
  15. Bruno

    Bruno

    Dabei seit:
    28.02.2003
    Beiträge:
    3.943
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Dipl.-Ing.
    Ort:
    86167 Augsburg
    Benutzertitelzusatz:
    Bauexperte - Augsburg
    Auch die Vogelgrippe droht überall. Vor kurzem wurde die Stallpflicht für 100 Mio. Stück deutsches Geflügel bis 31. Oktober verlängert.

    In der jüngsten Risikobewertung des Bundes (bzw. seines Friedrich-Loeffler-Instituts FLI) steht:

    Das Risiko einer Infektion von Nutzgeflügelbeständen mit erheblichen wirtschaftlichen Folgen wird weiterhin als hoch eingestuft.

    Und zum letzten Vogelgrippe-Fall in einem Geflügelbetrieb in England sagt das FLI:

    Diskutiert wird ein möglicher direkter Eintrag, z.B. über einen kleinen Wildvogel, der über das Lüftungssystem in den Stall gelangt sein könnte.

    Die Weltgesundheitsorganisation WHO sagt dazu:

    Vogelgrippe: WHO mahnt Europa zur Vorsicht
    "Eine Mutation kann überall erfolgen", sagte WHO-Sprecher Gregory Hartl am Sonntag in Genf mit Blick auf Großbritannien, wo die Vogelgrippe im Osten des Landes ausgebrochen war. Großbritannien und Europa könnten leicht zum Ursprung einer gefürchteten Mutation des auf den Menschen übertragbaren Vogelgrippe-Virus H5N1 sein, die zu einer Pandemie führen könnte.


    Wenn das nicht konkret ist ... Also hütet euch vor den kleinen Wildvögeln!

    "Da läßt man die Terrassentür (zum Lüften) mal offen stehen ..." ist brandgefährlich!
     
  16. franz

    franz

    Dabei seit:
    10.02.2006
    Beiträge:
    63
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Sachenverarbeiter ;)
    Ort:
    Nähe Ingolstadt
    Passend zum letzten Beitrag kann ich nur sagen "da hauts mir doch den Vogel naus". Wer diese Aussage... Terrassentür... 2,5m nach unten.. Kinder im Haus in Frage stellt bezüglich Sicherheit... und dann Vergleiche zieht mit Vogelgrippe... und "totgefahren weil kein navi" zieht.... na...nanana

    .... da rollt sich bei mir die Tapete auf... UND ES IS NO GARNED TAPIZIERT.

    Sowas währ absolut unverantwortlich. Und wer Kinder hat weis des. Die haben "Blitzideen" und dann gehts verflucht schnell. Bei uns hatten wir mal einen ähnlichen Fall im Ort. Mamma und Kind besuchen bekannte auf der baustelle.. türen, fenster.. alles schon da.. nur geländer etc hat noch gefehlt. die stehen VOR dem haus 10m entfernt Haustür angelent.. kind schreit "gucken" und brennt entgegen den stoprufen durch die haustür ins treppenhaus... ohne geländer. Blitzschnell gegangen. In Keller gestürzt und war sofort tot. Und jetzt möchte ich den sehen, der sich der Frau gegenüber diese Aussagen nach dem motto.. "jamei.. risiko" aussprechen traut. Da sag ich auch.. "jamei.. risiko". Des überlebt du ned.
     
  17. Bruno

    Bruno

    Dabei seit:
    28.02.2003
    Beiträge:
    3.943
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Dipl.-Ing.
    Ort:
    86167 Augsburg
    Benutzertitelzusatz:
    Bauexperte - Augsburg
    Klar Franz. Bei mir direkt vor dem Haus haben sie neulich jemanden totgefahren, ging blitzschnell, keine 30 m weg. Aber gegenüber einem Rohbau ist der Straßenverkehr bezüglich Risiko ein Klacks. Hast du belastbare Daten über tödliche Unfälle von Kindern am Bau? Ich hätte welche zum Straßenverkehr.

    Halten wir unsere Zahlen nebeneinander, dann werden wir sehen, dass der Schulweg gefährlicher ist als ein Rohbau. Darum lässt auch jeder, der Kinder hat und verantwortlich denkt, die nicht in die Schule.

    Übrigens, im letzten Jahrhundert sind zig Millionen an der Spanischen Grippe gestorben, einem Vogelgrippevirus wie man heute weiß. Dagegen sind Rohbauunfälle ein Klacks.

    Ja so ist das mit der Risikowahrnehmung, wenn man nicht genau nachrechnet.

    PS: das mit der Vogelgrippe ist nicht meine Argumentation, sondern die offizielle der WHO und von Politikern wie Seehofer. Sollte nur ein schlechtes Beispiel sein.
     
  18. #18 Ralf Dühlmeyer, 16.03.2007
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    22
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Jetzt kommt mal wieder runter...

    JEDER Tote oder Verletzte ist einer zuviel !!!!!
    Ich kann doch nicht ein Risiko damit abwiegeln, daß ein anderes grösser ist.
    Also bitte, so geht es nicht.
    Ob etwas für den Einzelnen bzw dessen Schutzbefohlene ein Risiko ist, muss der entscheiden. Aber so zu tun, es für niemand ein Risiko, weil es für X oder Y persönlich keines ist, geht weit am Ziel vorbei.
    MfG
     
  19. Uli R.

    Uli R.

    Dabei seit:
    24.10.2003
    Beiträge:
    1.664
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    -
    Ort:
    Rheinland-Pfalz
    Soeben war es noch ein des Nachts im Hause spatzierender, ortsunkundiger Gast, den es im Dunkeln zur Terrasse zieht, um vielleicht ein wenig die Mitternachtssonne zu genießen und schwupp. DAS ist theoretisch und dazu habe ich das geschrieben nicht zu dem Nachgeschriebenem
     
  20. Robby

    Robby Bauexpertenforum

    Dabei seit:
    02.04.2006
    Beiträge:
    10.901
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Maurermeister, öbuv Sachverständiger
    Ort:
    Kempen / NRW
    2,5

    m Absturzhöhe finde ich heftig... ZUmindest solch ein Gefahrenpotential muß der gesunde Menschenverstand absichern. Steht doch auch so in der LBO. Wenn ich sowas auf einer Baustelle offen lasse ohne Zaun o.ä. möchte ich den Archi / BG Onkel und was weiß ich wen noch, mal rumflippen sehen!
     
Thema: BT will Abnahme, weil Konventionalstrafe droht
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. Einzug in halbfertiges haus teilabnahme

Die Seite wird geladen...

BT will Abnahme, weil Konventionalstrafe droht - Ähnliche Themen

  1. Abnahme durch TÜV Süd für 38 Einheiten Neubau

    Abnahme durch TÜV Süd für 38 Einheiten Neubau: Hallo, ich hätte gerne eure Meinung zu folgendem Thema: Ich bin Eigentümer einer "Neu"bauwohnung, welche seit gut einem Jahr vermietet ist....
  2. Abnahme/Hausübergabe vor Fertigstellung / Fertighaus technikfertig

    Abnahme/Hausübergabe vor Fertigstellung / Fertighaus technikfertig: Hallo zusammen, wir bauen gerade ein Fertighaus und stehen etwas im Verzug mit der Fertigstellung. Eine aviserte Hausübergabe und Fertigstellung...
  3. Abnahme

    Abnahme: Hallo zusammen, habt ihr ein paar Tipps für eine Tiefbau- Erdarbeiten - Abnahme. Worauf sollte man achten. Klar, dass das vertragliche erfüllt...
  4. Abnahme - optische Mängel - SV wie kommunizieren

    Abnahme - optische Mängel - SV wie kommunizieren: Hallo Zusammen, ich lese schon länger mit und hätte ebenfalls eine Frage. Wir haben ein Haus vom Bauträger gekauft und auch ein gutes Gefühl mit...
  5. Abnahme eines Spiegel/ Lampen

    Abnahme eines Spiegel/ Lampen: Liebe Community, ich bin kurz davor zu verzweifeln! Könnt ihr mir helfen, wie ich diesen Spiegel bzw. die Lampen entferne? Der Spiegel selbst ist...