Stürze - Abplatzungen

Diskutiere Stürze - Abplatzungen im Mauerwerk Forum im Bereich Neubau; Hatte ich weiter von schon beschrieben, Abdichtung des Außenmauerwerke nach Teil 6. Die Noppenbahn und die Wärmedämmung des Kellers sind...

  1. NOVA

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    Hatte ich weiter von schon beschrieben, Abdichtung des Außenmauerwerke nach Teil 6.

    Die Noppenbahn und die Wärmedämmung des Kellers sind wiedermal meine Aufgabe.

    Des weiteren ist das eine 25cm Platte ( WU-BEton)

    Innen Vorschlag der Baufirma:
    Abklebung mit Bitumenpappe entsprechen der Vorschrift (G200)

    Achja, nochmal Grundwasser liegt bei ca.15,00m
     
  2. Ebel

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    Schichtenwasser

    Drückendes Schichtenwasser ist genau so gut (bzw. schlecht) wie Grundwasser. Bis zum Erdmittelpunkt geht auch Grundwasser nicht.

    Was macht der Fundamenterder (gefordert in DIN 18015 und weiteren nach DIN 18014)? Ich befürchte mal wieder sorgfältig funktionsUNfähig hergestellt.
     
  3. MB

    MB Gast

    Teil 6

    Der Teil 6 der DIN 18195 besteht aus zwei wesentlichen Teilen:

    Absatz 8: Abdichtung gegen drückendes Wasser
    Absatz 9: Abdichtung gegen aufstauendes Sickerwasser

    Maßgebend ist der Kahrhundertwasserstand, also der höchste je gemessene Grundwasserstand, nicht der jetzige.

    G 200 S4 ist OK. Muß aber vollflächig verschweißt sien. Vorher Bitumenvoranstrich auf Emulsionsbasis.

    Zur Abdichtung nochmal: auf das Mauerwerk darf in der jetzigen Form überhaupt keine Abdichtung drauf. Das ist viel zu uneben.

    Uns bei Teil 6, Abs. 8 ist Dickbeschichtung eben nicht zulässig.

    Ich komme gerade von einer solchen Baustelle und hab mich genug geärgert. Die reißen jetzt die Dickbeschichtung wieder mühsam ab.....
     
  4. NOVA

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    Der Fundamenterder/Potentialausgleich läuft innerhalb der Bodenplatte herum. Hatten wir drauf geachtet, das der richtig ist.
     
  5. Ebel

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    Genau

    habe ich doch vemutet, daß der "Fundamenterder" von der Erde sorgfältig durch eine Folie isoliert und damit funktionsunfähig ist.
     
  6. NOVA

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    WAT DENN FÜR NE FOLIE? DIE unter der Platte liegt?
     
  7. #47 NOVA, 29.07.2003
    Zuletzt bearbeitet: 29.07.2003
    NOVA

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    DIN 18015-1, Punkt 8: "Bei jedem Neubau ist ein Fundamenterder für diese Gebäude und seine Installationen vorzusehen; er ist an die Potentialausgleichsschiene (Haupterdungsschiene) anzuschließen. Für die Planung und Ausführung von Fundamenterdern gilt die DIN 18014."
    ´
    DIN 18014, Punkt 2.1: "Der Fundamenterder ist ein Leiter, der in Beton eingebettet ist, der mit der Erde großflächig in Berührung steht (aus: DIN VDE 0100 Teil 200/11.93)."
    ´
    DIN 18014, Punkt 4.1.2: " Der Fundamenterder ist so anzuordnen, daß er allseitig von Beton umschlossen ist. Wird Bandstahl verwendet, ist er hochkant zu verlegen.

    Noch schnell ein Link zu einem Merkblatt für eben diesen:http://www.marzinzik.de/formular/Merkblatt Erder.doc
     
  8. #48 Markus Gräfe, 29.07.2003
    Markus Gräfe

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    auch wenn schon 100x diskutiert:

    Das mit dem Fundamenterder wüßte ich gerne auch noch mal. Einmal ringsrum um die Bodenplatte im Beton, dann im Gebäude nach außen geführt (Potentialausgleich) und im Boden an zwei Hausseiten je eine Fahne bis an die Grundstückoberfläche geführt (ggf. Anschluß der Blitzableiter). Was ist daran falsch? Das Fundament ist doch so gut geerdet. Da ändert doch auch eine PE-Folie über der Sauberkeitsschicht aus Kies nichts....

    Gruß, Markus
     
  9. Ebel

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    Da ändert doch auch eine PE-Folie über der Sauberkeitsschicht aus Kies nichts....

    Aber sicher. Die PE-Folie ist erstens nichtleitend und zweitens wasserdampfsperrend.

    Das kleine Fehlstellen vorhanden sind und damit kleinflächige Berührungen entstehen, widerspricht der Vorschrift "... in großflächiger Berührung steht". Dadurch wird der Erdungswiderstand unzulässig hoch.

    wasserdampfsperrend: Der Beton kann ggf. vollständig austrocknen. Trockener Beton ist ein schlechter Leiter, also wieder "Dadurch wird der Erdungswiderstand unzulässig hoch."
     
  10. #50 Markus Gräfe, 29.07.2003
    Markus Gräfe

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    gut, das mit dem Erdungswiderstand leuchtet mir ein. Aber Wie ausführen? Damit müßte eine Sauberkeitsaschicht aus Kies verboten sein (ich höre Josef schon jubeln). Wird aber immer noch so ausgeführt und die Folie brauche ich ja dann, um zu verhindern, daß der Beton in die Sauberkeitsschicht eindringt. bzw. das Wasser zu schnell rausgeht
     
  11. Ebel

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    Abdichtung

    Und die Abdichtung ist auch eine Folie. Das das nicht extra in dem Blatt steht, folgt daraus, daß außer DIN 18195 Teil 6 richtig gearbeitet wird (?)

    Soweit ich weiß, macht Josef das Ganze richtig.
     
  12. #52 Markus Gräfe, 29.07.2003
    Zuletzt bearbeitet: 29.07.2003
    Markus Gräfe

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    Zitat:
    Bei Gebäuden mit einer Abdichtung ... muß der Fundamenterder in der Betonschicht unterhalb der Abdichtung verlegt werden.

    Welche Betonschicht unterhalb der Abdichtung (Folie), wenn die Sauberkeitsschicht aus Kies hergestellt wurde? Heißt das, daß in diesem Fall der Fundamenterder in der Sauberkeitsschicht verlegt wird? Dann wär's aber kein Fundamenterder...

    Nachtrag zum Verständnis: Ich habe bei mir keine Streifenfundamente sondern eine selbsttragende Bodenplatte. D.h. Sauberkeitsschicht aus Kies, PE-Folie, bewehrte Bodenplatte, in der sich der Fundamenterder befindet und seitlich heraus und dann an die Oberfläche geführt wurde.
     
  13. Ebel

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    Betonsauberkeitsschicht

    Die Sauberkeitsschicht wird aus Beton hergestellt. Kies ist sowieso keine Sauberkeitsschicht, sondern eine kapillarbrechende Schicht.

    Mal bei Josef seine Erfahrungen zu Sauberkeitsschicht usw. ansehen.

    Ergäzung: bewehrte Bodenplatte auf Kies. Bloß gut, daß keiner die Unterseite der Bodenplatte ansehen kann.
     
  14. NOVA

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    Themen

    Alles ganz gut und schön. :mauer

    Aber ich glaube Fragestellung war zu Anfang mal
    "Stürze und Abplatzungen"
    und nicht wie bauen ich eine Bodenplatte mit oder ohne Fundamenterder.
     
  15. MB

    MB Gast

    Weitverzweigt......

    ... ist die Welt des Bauens. Passiert nunmal.

    Zurück zum Sturz: ausbauen lassen und neu machen. Wie schon weiter oben erwähnt, wurde ja kein kaputter Sturz bestellt und bezahlt(!!).

    Ein Riesenproblem stellt das zwar nicht da, aber wie heißt es so schön: "Wehret den Anfängen"
     
  16. NOVA

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    Ja, Ja.

    An einen Ausbau der Stürze denke ich schon gar nicht mehr. Da die Hochbaufirma einen Gutachter kommenlassen wollte.
    Die Firma Wienerberger war auch vor Ort und soll festgestellt haben, ALLES IM RAHMEN DER DIN.

    Der eine Gutachter stellt diesen und jenen Fehler/Mangel fest und ein anderer sagt halt das es im Toleranzbereich liegt.

    Meine Feststellung für alle die Bauen wollen:

    SCHAUT EUCH AM BESTEN MEHRERE OBJEKTE DER FIRMEN AN UND REDET MIT DEN BAUHERREN, WAS SIE FÜR PROBLEME HATTEN.

    Dazu gibt es ja bereits mehrere Sendungen im TV
     
  17. MB

    MB Gast

    Nee, Nee

    Zunächst mal:
    Was für ein Gutachter? öffentlich bestellt? IHK oder HWK?
    Und wer bezahlt den wohl?

    Fragen Sie den doch mal, auf welche DIN der sich bezieht.

    Wie soll das weitergehen? Das ist ja erst der Keller!

    Um Mißverständnisse zu vermeiden: ich schrieb ja schon, daß der Fehler nicht so tragisch ist. Aber gefallen lassen muß man sich das auch nicht.

    Komisch, beim Autokauf wird um jeden Kratzer gefeilscht, obwohl das Auto technisch in Ordnung ist.
     
  18. NOVA

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    Angeblich ein "Freier Unparteiischer Gutachter" der schon im Bauwerksvertrg mit NAMEN und Anschrift angegeben ist.
    Wer den Bezahlt? Natürlich Wir!! Warum sollte es mal anders Herum sein? Der bezieht sich auf die DIN-Toleranzen im Hochbau.
    Wir haben einen vor Baubeginn schon einen Gutachter für Bauschäden angagiert, den wir selber bezahlen.
    Der ist der selben Meinung wie ich und wie geschrieben hat der auch eine Baumängelanzeige geschrieben.
    Aber es kam bis jetzt zu keiner Einigung. Wir werden uns für das Putzen den Keller ein Angebot machen lassen. Am besten von Ihm selbst und dann die Abschlagsrechnung um diesen Betrag kürzen. Angedroht hatten wir Ihm soetwas schon. Komentar:"Dann müssen wir das halt vor Gericht klären."
     
  19. MB

    MB Gast

    Der Nebel lichtet sich

    Ja, das sind doch mal Infos, die das Ganze besser beleuchten.

    Das Problem scheint aber eher vertraglicher Natur zu sein. Wäre wahrscheinlich einfacher gewseen, sich gleich auf einen Schiedsgutachter zu einigen.....

    Naja, der Unternehmer ist ja noch in der Beweispflicht. Mit Hilfe Ihres Gutachters können Sie dann die Beweise ja prüfen.
     
  20. NOVA

    NOVA

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    wie gesagt, der Unabhängige Gutachter steht im Vertag schon fest vor Baubeginn!!???

    Was ich in den Absprachen erlebt habem passt einfach auf keine Kuhhaut.

    Die Reaktion auf die Mängelanzeige von uns war eine Baubehinderungsanzeige von Ihm.

    Zur erläuterung vor Baubeginn waren Hausbaufirma, Mein Gutachter, der Tiefbauer und der Hochbauer zur GS BEsichtigung. Es gab keine Komentare zur GS-Größe (15m breit und 41m lang; von den15m hat er nur 10m zur Verfügung, der in dem restlichen Teil ist der Revisionsschacht für Wasser und Abwasser, da auf dem Hinteren Teil des GS noch ein Bungalowsteht, der auch stehen bleibt incl. Wasser und Abwasser ).
    Jetzt wo er fast fertig ist mit dem Keller fällt Ihm auf das er kein Material lagern kann und das er keinen Container stellen kann.
    Ist schon einwenig witzig.

    Wiso ist der Unternehmer in der Beweispflicht?
    Er bruft sich doch auf seine sch... DIN-Toleranzen im Hochbau und das hat Wienerberger angeblich auch festgestellt hat.
     
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Stürze - Abplatzungen

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