Gewährleistung eingebautes Material

Diskutiere Gewährleistung eingebautes Material im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, habe gerade folgenden Fall: Kunde meldet sich, Dachfensterrolladen läuft nicht mehr. Lieferung und Einbau waren 2003. Kein VOB...

  1. carpe

    carpe

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    Hallo,

    habe gerade folgenden Fall:

    Kunde meldet sich, Dachfensterrolladen läuft nicht mehr. Lieferung und Einbau waren 2003. Kein VOB Vertrag.

    Wie ist das mit der Gewährleistung auf gelieferte Materialien. Stehe ich da voll in der Haftung wenn der Hersteller des Rolladens nur eine 2 Jährige Garantie übernimmt?
    Bin da etwas unsicher momentan.
     
  2. PG196

    PG196

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    Leider wohl. Der Rollladenhersteller bezieht sich wahrscheinlich auf § 634 a I Nr. 1 BGB, wonach die Gewährleistungsfrist für die Herstellung einer Sache 2 Jahre ab Abnahme beträgt, bei Bauwerkserstellung nach Nr. 2 halt 5 Jahre.
    ...und bitte bei dem Wörtchen "Garantie" aufpassen;) , das würde nur heißen, dass sich in dieser Zeit das Problem der Beweislast erleichtert
     
  3. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    Versteht man unter Garantie

    nicht etwas grundsätzlich anderes???

    Ich hab es mal so erklärt bekommen...

    Garantie, garantiert etwas jedoch nicht die Funktion.

    Beispiel: Ich kaufe einen Wecker, der Hersteller garantiert das mit diesem Wecker ein verschlafen nicht mehr passiert. Ich verschlafe, Garantiefall obwohl der Wecker ganz ist. Wäre er kaputt nennt sich das Gewährleistung.

    So hab ichs jedenfalls mal erklär bekommen
     
  4. Bruno

    Bruno

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  5. carpe

    carpe

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    Also der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung ist mir schon bekannt.
    Tatsache ist Hersteller gibt 2 Jahre Garantie.
    Meine Frage zielt eher daraufhin ab ob ich die Gewährleistung für das selbst nicht hergestellte sondern nur gelieferte Produkt Rolladen dem Kunden gegenüber leisten muss.

    Prinzipiell sieht das dann ja nso aus, daß ich in der Zone zwischen 2 und 4 (5) Jahren immer den schwarzen Peter habe wenn ich einem Kunden etwas liefere und dieses dann im Einsatz versagt.
     
  6. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    Dank dir

    ist ja recht kompliziert...
     
  7. #7 wasweissich, 20.03.2007
    wasweissich

    wasweissich Gast

    ich glaube ,das du mit der technischen funktion eines gelieferten bauteils nicht haften musst , weil du das teil nicht gebaut , sondern verkauft hast . bei uns ist es bei den umwälzpumpen(schwimmteich) so , dass wir von unserem lieferanten abgestempelte garantieurkunde auf den namen des kunden bekommen , die dieser mit der pflegeanleitung bei übergabe bekommt.............
    (bisher hatten wir zum glück nur einen schaden nach ablauf der garantie , hat der hersteller günstig ausgetauscht , wir haben in kulanz umgebaut .)

    gruss j.p.
     
  8. #8 rudi1106, 21.03.2007
    rudi1106

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    Eventuell sind Gewährleistungsansprüche des Kunden auch schon verjährt. Das kommt auf den Vertrag an. Sind denn nur die Rolläden eingebaut worden?
     
  9. sepp

    sepp

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    ich hab hier was gefunden
    komplett unter http://www.jur-abc.de/cms/index.php?id=101
     
Thema: Gewährleistung eingebautes Material
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