Wann mit Eigenleistungen beginnen?

Diskutiere Wann mit Eigenleistungen beginnen? im Ausbaugewerke Forum im Bereich Neubau; In unserem Neubau wurde heute die Heizung in Betrieb genommen. Estrich wurde am 31. Januar gegossen. Laut Bauleiter konnen wir schon mit dem...

  1. Nata

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    In unserem Neubau wurde heute die Heizung in Betrieb genommen. Estrich wurde am 31. Januar gegossen. Laut Bauleiter konnen wir schon mit dem Grundieren, Spachteln, Streichen, Tapezieren etc. beginnen. Ist es so? Oder lieber paar Wochen abwarten? Und noch eine Frage - wann lohnt es sich einen Entfeuchter ins Haus zu stellen, um Trocknungszeit zu verkürzen? Danke!
     
  2. Nata

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    Titel soll natürlich "Wann mit EigenleiStungen beginnen" heißen. ;)))
     
  3. drulli

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    Ich hol' schon mal die Kristallkugel...
    Wie soll hier jemand beurteilen, ob Ihr anfangen könnt, trocknen müsst, etc.?
    Mehr Informationen täten gut:
    Wann kam der Putz rein?
    Wurde gelüftet?
    Ist Feuchtigkeit zu sehen, zu fühlen, zu messen?
    Nicht, dass ich dann eine Antwort hätte, da bin ich Laie bzw. Betroffener. Aber die Experten hier können nicht hellsehen.

    Grüße!
    Uli
     
  4. #4 VolkerKugel (†), 21.03.2007
    VolkerKugel (†)

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    Architekt . Nachweisberechtigter für Wärmeschutz
    Vorsicht ...

    ... was ist mit der Abnahme?

    Wenn Ihr anfangt dort zu werkeln, gilt das Haus in der Regel als abgenommen!
     
  5. Nata

    Nata

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    Der Putz kam Anfang Dezember rein. Natürlich haben wir regelmäßig gelüftet, tun auch weiterhin. OG,EG sind relativ trocken. Im KG noch ziemlich feucht, auch sichtbar, besonders an den verputzten Betonwänden. Da wollen wir eben mit dem Entfeuchter nachhelfen. Wann wäre denn das Gerät am besten aufzustellen?
     
  6. #6 VolkerKugel (†), 21.03.2007
    VolkerKugel (†)

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    Architekt . Nachweisberechtigter für Wärmeschutz
    Nochmal ...

    ... was ist mit der Abnahme? :deal
     
  7. #7 Baufuchs, 21.03.2007
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @ Volker

    Bezügl. Abnahme die VOB/B bemühen:
    Gem. §12 Nr. 5 (2) = "Die Benutzung von Teilen einer baulichen Anlage zur Weiterführung der Arbeiten gilt nicht als Abnahme"
     
  8. #8 VolkerKugel (†), 21.03.2007
    VolkerKugel (†)

    VolkerKugel (†)

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    Architekt . Nachweisberechtigter für Wärmeschutz
    Und was ist ...

    ... wenn´s ein BT-Objekt ist?

    Hier fehlen halt immer die grundlegenden Infos :fleen !
     
  9. Nata

    Nata

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    Abnahme ist noch nicht erfolgt. Nach der Antwort von Baufuchs bin ich aber erleichtert. Abnahme kommt irgendwann in April (hoffentlich).

    Was ist mit meiner Frage? Hat j-d einen Tipp für uns, wie wir das am besten anstellen? Haben für nächste Woche Helfer organisiert. Geplant war Grundieren, Tapezieren, Strreichen in oberen Stockwerken. Können wir das u.U. machen oder dochnoch abwarten? Der Bauleiter meinst, wenn die Firma das gemacht hätte, hätten die schon mit den Arbeiten angefangen. Hilfe!
     
  10. Nata

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    Is' ein BT-Objekt...
     
  11. #11 Ralf Dühlmeyer, 21.03.2007
    Ralf Dühlmeyer

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    Bodenbeläge...

    verlegen, wenn die Verlegereife erreicht ist. Nachweis ist NUR über CM-Messung möglich. Diese ist Leistungsumfang des Bodenlegers - also Ihre.
    Entfeuchter kann ca. 14 Tage nach Abschluß von Putz-/Estricharbeiten (je nachdem, wer später ist) rein und muss fürs Tapezieren aus sein.
    MfG
     
  12. #12 Nata, 21.03.2007
    Zuletzt bearbeitet: 21.03.2007
    Nata

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    Vielen Dank!!! Ist es für die Aufstellung des Entfeuchters wichtig, ob die heizung im Betrieb ist oder nicht? Laut Bauleiter bringt es nix, wenn die Heizung nicht läuft. Und was ist mit Wänden? Wann dürfen wir mit den Wänden anfangen?
     
  13. #13 Baufuchs, 21.03.2007
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @Nata

    Nach den Angaben aus älteren Beiträgen ist es eben kein BT Objekt:
    Den Unterschied zwischen BT (Bauträger) und GU/GÜ mal hier nachlesen.
     
  14. #14 Hundertwasser, 21.03.2007
    Hundertwasser

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    Warme Luft transportiert mehr Feuchtgkeit als kalte. Es bringt aus diesem Grund wenig, Lufttrockner in ein ungeheiztes Haus zu stellen. Die warme Luft nimmt überschüssige Feuchtigkeit aus der Wand auf, der Trockner nimmt diese dann aus der Luft auf. Wenn die Wände trocken sind kann tapeziert werden. Wie Ralf schon schrieb: Trockner aus beim tapezieren. Am besten auch nicht heizen, erst am Tag nach dem Tapezieren wieder heizen. Bei zu warmer und trockner Luft trocknen Tapeten sehr schnell an der Oberfläche ab, das Kleisterbett ist noch nass. Dadurch entstehen offene Tapetenstöße.
     
  15. Nata

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    Sorry, tatsächlich Begriffe verwechselt - is'ein GU-Objekt. Ändert das was?
     
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