Kosten für Sachverständige

Diskutiere Kosten für Sachverständige im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo! Ich belese mich seit einiger Zeit im Forum und überlege, meinen Hausbau durch einen Sachverständigen überwachen zu lassen. Dazu aber...

  1. #1 T. Herzog, 29.07.2003
    T. Herzog

    T. Herzog Gast

    Hallo!

    Ich belese mich seit einiger Zeit im Forum und überlege, meinen Hausbau durch einen Sachverständigen überwachen zu lassen.

    Dazu aber mal einige Fragen:

    1) Muß ich das mit dem Bauträger abstimmen? Kann er sich z.B. weigern, die Kellerisolierung vor dem Verfüllen "vorzuführen"? Sein Argument könnte ja sein, wir machen das gleichzeitig um im Zietplan zu bleiben u. müssen uns noch um andere Baustellen kümmern.

    2) Mit welchen Kosten muß ich den rechnen? Habe mal so Stundenpreise gesehn, aber wieviele STunden braucht so ein Mann/Frau? Hausbaukosten (excl. Grundstück) ca. 180000 EUR, 2 1/2 Geschosse + Keller, 180 qm Wfl.

    3) Was gibt es zu beachten, wenn ich den Sachverständigen beauftrage?


    Thomas
     
  2. #2 bauhexe, 29.07.2003
    bauhexe

    bauhexe

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    Sachverstand und Verstand von der Sache sollte jeder qualifizierte Bauing. / Archi haben.

    Stundensätze sind bei Ihnen sicherlich angebracht, da der Aufwand abhängig ist von der Art der Ausführung.
    Schauen und hören Sie sich in Ihrer Region um.

    Bei Ihrem BT sollten Sie mal die Termine abklopfen und auch um schriftliche Bestätigung bitten " damit Sie zur gegebenen Zeit auch Ihr Geld zur Verfügung haben", ist da ein gutes Argument.

    Gruß Hexe
     
  3. MB

    MB Gast

    Mehr dazu

    hier : http://www.svg-bau.de/Kosten/kosten.html

    Allerdings kann man sehr wohl pauschalen vereinbaren. Zum Beispiel:
    - Überprüfung der Bewehrung je Decke: 150 Teuro
    - Überprüfung Mauerwerk und Wand: 150 Teuro / Geschoß
    - Überprüfung Abdichtung Keller: 150 Teuro
    usw.

    Die Geaamtkosten belaufen sich ne nach Aufwand zwischen 2500 und max. 4000 Euro. Aber bitte nicht mit Bauleitung verwechseln.
     
  4. Ebel

    Ebel

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    Wenn Sie Ihr eigenes Grundstück betreten dürfen - und das sollten Sie sich nicht im Bauvertrag ausschließen lassen; wenn Sie es doch getan haben schleunigst ändern, notfalls mit RA-Hilfe - dann können Sie - oder stellvertretend von Ihnen beauftragte Personen - Ihr Grundstück betreten. Den BT hat erst mal gar nicht zu interessieren, ob sich diese Person Gutachter nennt. Der Gutachter darf und sollte keine Anweisungen geben - das ist ggf. Ihre Aufgabe. Er kann natürlich Hinweise geben - wenn der BT aber nicht darauf reagiert und einen Mangel weiter macht dann hat der BT das Nachsehen.

    Tja Honorar. Ist gar nicht so einfach. Ich würde einen Pauschalpreis vorschlagen, den Sie aushandeln müssen - auch in Abhängigkeit von Ihren Kenntnissen, Ihrer eigenen Beteiligung an der Bauüberwachung, Entfernung (manches ist telefonisch zu klären) usw.

    Warum Pauschalhonorar: Wenn Stundensätze oder Besuchsanzahl vereinbart werden, dann streiten immer zwei Seelen: beim BH das minimieren (und dann vielleicht an der falschen Stelle) und beim Baubetreuer vielleicht zu extensiv, der Bauherr zahlts ja. Ggf. wenn sich herausstellt, das evtl. mehr notwendig ist als dem Pauschal zu Grunde liegt dann muß der Baubetreuer eine Änderungskündigung aus wichtigem Grund machen. Der wichtige Grund ist der übermäßig erforderliche Einsatz. Wenn der Pfusch des Baubetriebes diesen hohen Betreuungsaufwand erfordert, dann können Sie dem Baubetrieb prinzipiell die Mehrkosten auf's Auge drücken - Ihr Baubetreuer wird Ihnen dabei helfen. Wenn der Baubeteuer sich bei der Verhandlung über Ihren Anteil getäuscht hat, hat er ggf. Pech gehabt, wenn Sie aber z.B. versprochen haben, jeden Tag auf der Baustelle vorbeizusehen und Bilder machen wollen und sich dann nicht dran halten, wäre evtl ein höheres Honorar auf Ihre Kosten fällig.

    Ansonsten ist der Baubetreuer ggf. als Letzter haftbar (also von der Haftpflichtversicherung überzeugen) und kann sich nicht mit irgendwas der Haftung entziehen. Aber damit Sie vom Baubetreuer auch das haben, was Sie wollen - Referenzen geben lassen.
     
  5. #5 Gast-SV, 29.07.2003
    Gast-SV

    Gast-SV Gast

    Wenn ich mir die vorliegenden Eckdaten anschaue: 180 m² Wohnfläche für 180.000 EUR inclusive Keller läuten bei mir gleich mehrere Alarmglocken. Die hier vorgesehene kostengünstige Bauausführung erfordert in der Regel einen sehr hohen Überwachungsaufwand, der im voraus nicht zu kalkulieren ist. Ein erfahrener SV wird sich deshalb kaum zu einer Pauschalpreisvereinbarung bereit erklären. Aus meiner Erfahrung ist es für beide Parteien am günstigsten, sich an die HOAI zu halten. Die Leistungsphase 8 bietet hier genug Spielraum, um die Leistungen einzugrenzen und das Honorar im Vorfeld zu vereinbaren. Bei kostengünstigen Bauausführungen sollten Sie Ihrem Erfüllungsgehilfen mindestens den Mittelsatz zubilligen.

    Einen Baubetreuer - wie von Herrn Ebel vorgeschlagen - brauchen Sie auf Ihrer Baustelle nicht, da - wie ich annehme - Sie von einem Bauträger oder Baubetreuer Ihr Haus errichten werden lassen.
     
  6. Ebel

    Ebel

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    Baubetreuer

    @Herr Gast-SV ich verstehe Ihren Beitrag nicht. Natürlich ist die HOAI Grundlage der Honorarvereinbarung.

    Wenn Sie SV sind, müßten Sie wissen, daß es keinen mangelfreien Bau gibt und der Wettbewerbsdruck dazu führt, daß einige AN einige Mängel in Kauf nehmen.

    Deswegen wird ein Baubetreuer gebraucht, der wirtschaftlich nur dem Bauherren verpflichtet ist und dessen Aufgabe die Aufdeckung und Verhinderung von Mängeln ist, damit der Bauherr einen mangelarmen Bau erhält - und ich habe noch nicht erlebt, das hinterher ein Bauherr gesagt hat: Sie hätte ich mir sparen können, sondern: Was hätte ich bloß, wenn ich Sie nicht gehabt hätte.

    Wenn Sie dagegen maulen, muß ich Ihre Sachkompetenz anzweifeln.
     
  7. MB

    MB Gast

    Erfahrung

    und natürlich Studium der Pläne lassen sehr wohl pauschale Angebote zu. Ein Bauherr würde sich wohl auch kaum auf etwas anderes lassen als auf einen Festpreis. Habe ich auch Verständnis vor (wenn ich so manche Abrechnungen meiner "Kollegen" sehe).

    Kommt es zum Streit, muß der Überwacher eben mehr arbeiten. Dann wiederum kann er aber versuchen, die Mehrarbeit auf den Verursacher abzuwälzen. Das geht auch, führt aber hier zu weit.

    Übrigens kenne ich keinen SV, der sich wirklich in ALLEN Gewerken auskennt.

    Ich hab zum Bleistift keinen blassen Schimmer von Sanitärtechnik. Dafür habe ich aber einen, der die Bilder beurteilt oder eben selber hinfährt.
     
  8. Ebel

    Ebel

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  9. MB

    MB Gast

    Das war ja einfach....

    Nein, im Ernst: ein wirklich wachsamer Bauherr. Ich möchte die Leistung keinesfalls schmälern, aber dennoch zu bedenken geben:

    - Kann der Bauherr selber Bewehrung abnehmen?
    - Feststellen, ob das Fugenblech (wenn vorhanden) richtig verarbeitet wurde?
    - Fenstereinbau beurteilen?
    - Statik nachvollziehen bzw. deren Umsetzung?
    - Installationsarbeiten beurteilen?
    - Elektroarbeiten beurteilen?
    - Dachdeckungs- und Klempnerarbeiten?

    Grundproblem ist ja, daß man vor allem das kontrollieren muß, was man später nicht mehr sieht bzw. schwer freizulegen ist. So zum Beispiel der Fundamenterder :) aber auch die luftdichte Schicht, Z-Folie, Wärmedämmung etc.
     
  10. Ebel

    Ebel

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    Umfang

    Ich habe ja mit meiner Bemerkung nicht unterstellt, daß dieser Bauherr keinen Fachmann an seiner Seite braucht, sondern nur gezeigt, daß eine baufirmaunabhängige Überwachung notwendig ist. Daß der Bauherr einen Mangel gefunden hat, bedeutet nicht, daß keine weiteren Mängel vorhanden sind.
     
  11. MB

    MB Gast

    Möönsch, Herr Ebel

    Mein Text sollte doch nur Ihre Aussage unterstützen. War doch gar kein Widerspruch.

    Ich bin übrigens gerade dabei, Bilder mit Mängeln zusammenzustellen. Und zwar nicht offensichtliche Mängel, sondern für den Laien nicht erkennbare.

    Daran kann sich dann jeder Bauherr selber testen. Aber ob ich das vor Weihnachten noch hinkriege?
     
  12. Ebel

    Ebel

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    Habe ich auch nicht so verstanden. Aber ich wollte verstärken, daß das Finden eines Mangels nicht qualifiziert, alle Mängel zu finden.

    Wo ist denn der Gast-SV geblieben? Der war wohl von einer Firma, die lieber keinen SV auf der Baustelle hat? Man kann dann nämlich nicht so schludrig bauen! Seitdem seinem falschen Rat widersprochen wurde, blieb er still.
     
  13. MB

    MB Gast

    Das hab ich jetzt davon

    Pauschalangebot abgegeben (Vor einem Jahr!) und das hoch angesetzt. Ich wollte nicht wirklich.

    Heute war Schlußbesprechung. Die Zeit dafür hatte ich nicht mal in dem hohen Angebot einkalkuliert. Ist eben mein Risiko.

    Allerdings wurden durch Änderungen, die technisch nicht nur gleichwertig, sondern teilweise sogar höherwertig genau das Dreifache des Preises (Kontrolle) eingespart.

    Und damit besonderen Dank an Herrn Ebel (wen muß ich noch alles bezahlen?): mit dem Fundamenterder habe ich ausschließlich von Ihnen gelernt. Der E-Planer (nicht der Ausführende!) war richtig begeistert und wird wohl bald hier auftauchen.

    Der Bau war übrigens von einem Architekten geplant, der Bauleitung abgelehnt hatte. Alle Änderungen waren mit dem Architekten abgesprochen. OK, teilweise hitzig, teilweise im Biergarten :)
     
  14. berndk

    berndk

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    hallo thomas,

    falls das kein nick ist, hast du einen berühmten Namensvettern:
    Thomas Herzog, Arch. in München.

    Er plant übrigens auch EFH - gar keine schlechten:)
     
  15. #15 stefanSmi, 21.09.2003
    stefanSmi

    stefanSmi

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    mit gefährlichem Halbwissen
    180 qm Wohnfläche mit Keller für 180 t€???
    Kann ich dazu mehr info haben, wir wollen ähnlich groß bauen (bei idealen voraussetzungen kaum Ausbub, ebene Lage ,leicht erreichbar, reiner Kiesboden, null wasserprobleme...) aber die Angebote liegen (massibauweise) doch mehr als 15% drüber (trotz unüblich hoher Eigenleistung). Falls du mir infos senden kannst (Stefan@profidev.de) wäre ich dankbar.
     
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