Holzhaus 17 cm höher, als vorgegeben!!

Diskutiere Holzhaus 17 cm höher, als vorgegeben!! im Baumurks in Wort und Bild Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, Wir bauen ein Holzhaus, bzw. Blockbohlenhaus. Lief auch alles wie geplant mit Fachkräften, dachten wir. Nun stolperten wir darüber, dass...

  1. #1 sikakue, 22.03.2007
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    Hallo,
    Wir bauen ein Holzhaus, bzw. Blockbohlenhaus. Lief auch alles wie geplant mit Fachkräften, dachten wir. Nun stolperten wir darüber, dass die Innenwandständer nicht passten, die Zimmerleute mussten sie an der Decke unterfüttern und zwar um exakt 17 cm. Riefen dann die Herstellerfirma zu Rate, die kamen mit einem Fachmann und der stellte fest, dass das gesamte Haus 17 cm zu hoch ist. Und zwar weil die Rähm, auf der das Dach aufliegt, nicht eingelassen wurden, sondern auf den Aussenwandständern aufgelegt wurden.
    Fazit: Brüstungshöhe zu hoch, Bodentreppe passt nicht, Rigibs passt nicht, Innenwandständer zu kurz und und und...
    Jetzt bekamen wir den Tip, die Decke abzuhängen, es ist ein ebenerdiges Haus. Also kein Stockwerk darüber.
    Kann man damit den Schaden begrenzen, oder was würdet Ihr machen?
    Auf jeden Fall werden wir die ausführende Firma haftbar machen. Was kann man sonst in so einem Fall tun?
    Die exakten Maße stehen alle in der Statik. Hätte man nur lesen müssen.
    Da steht Wandhöhe 2,73 und jetzt ist sie 2,90 m. Ist doch der Fehler von der ausführenden Firma, oder?
    Danke für Antwort.
    Gruss sikakue
     
  2. R.J.

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    Hi,
    so richtig bekomme ich euer Haus noch nicht ins Bild. Wieso passen die Brüstungshöhen nicht, wenn das Dach zu hoch ist? Wer hat denn die Rähme (?) aufgelegt und nicht eingelassen? Ist 2,73 die Wandhöhe oder lichte Raumhöhe? Mit oder ohne Fußbodenaufbau? Wer hat geplant, wer hat ausgeführt, wer ist Schuld? Eigentlich wird nicht nach Statik gefertigt sondern nach Ausführungs- bzw. Fertigungsplänen.

    Üblicherweise freuen sich die Leute über höhere Räume. Abhängen geht eigentlich immer.
     
  3. #3 sikakue, 28.03.2007
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    Hallo,
    Die Brüstungshöhe ist mit 90,8 cm angegeben, jetzt ist sie 98 cm, weil unten schon ein Schwellholz irrtümlich eingebaut wurde.
    Die Wandhöhe ist mit 2,73 cm angegeben. Fußbodenhöhe müsste man davon noch abziehen, 17 cm.
    Die Fertigungspläne von der Firma waren mehr als dürftig. In den Zeichnungen und Schnitten ist angegeben, dass die Aussenwandständer gekürzt hätten wären müssen, um auf das Maß zu kommen. Das ist aber nicht passiert, sondern sie wurden mit dem gelieferten Maß von 2,70 eingebaut.
    Die ausführende Firma weist jede Schuld von sich. Sie ist der Ansicht, dass sie einen Fertigbausatz aufgebaut haben und da muss nichts mehr zugeschnitten werden.
    Sie haben die Decke jetzt abgesenkt.
    Ist es denn möglich, dass ein Zimmermannsmeister die Aussenwandständer setzt und nicht mal nachmisst, ob alles seine Richtigkeit hat?? Ich kapier das nicht.

    Gruss, sikakue
     
  4. sepp

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    ich versteh das vertragsverhältnis nicht.
    sie liefern von ihnen gekaufte fertigelemente und eine von ihnen beauftragte zimmermannsfirma führt aus?
    oder sie kauften fertigbausatz mit montage von ein und der selben firma?
    wer ist von wem vertragspartner?

    daraus lässt sich dann eher eine schuldfrage ableiten.
     
  5. #5 sikakue, 04.04.2007
    sikakue

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    Hallo,
    also: Wir haben den Bausatz von der Herstellerfirma gekauft und eine andere von uns beauftragte Firma führt den Aufbau aus. Nach Zeichnungen und Anleitungen von der Herstellerfirma. Aber die waren von anfang an sehr abweisend gegen die Herstellerfirma und meinten, sie könnten alles besser.
    Jetzt liegen wir im Clinch mit der Aufbaufirma, weil die jede Schuld von sich weist. Und die Hersteller/Lieferfirma meint natürlich, wenn man genau in die Pläne geschaut hätte, hätte man sehen müssen, dass die Höhe nicht 2,90 m betrage kann. Die beklagen die mangelnde Kommunikation.
    Gruss, sikakue
     
  6. sepp

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    wenn der AN nicht in die pläne schaut bzw. diese prüft (prüfungspflicht) iss er selbst schuld.
    schadensbegrenzung kann man sicherlich betreiben.
    auf alle fälle würde ich mal als erstes einen mangel anzeigen.
    wenn sie es nicht können, sollten sie sich einen holen der das kann, denn dieser bockmist ist kein kleiner und die folgekosten nicht unerheblich.
    mein rat:
    versierten rechtsbeistand oder sachverständigen hinzuholen, da der AN die schuld von sich weist.
     
  7. #7 numerobis1, 25.04.2007
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    mal was ganz anderes...

    wie ist denn die baurechtliche Seite dieser 17cm zu bewerten?

    darf das Haus denn überhaupt 17cm höher sein?

    Der First ist ja auch mit "hoch gerutscht"....
     
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Holzhaus 17 cm höher, als vorgegeben!!

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