Sanierung, genehmigungspflichtig ???

Diskutiere Sanierung, genehmigungspflichtig ??? im Sanierung konkret Forum im Bereich Altbau; Moin Eben treff ich einen Bekannten, der fragte wann es denn nu los geht bei uns...Ich sagte nach Ostern... Ob wir einen Antrag beim Bauamt...

  1. Willie

    Willie

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    Eben treff ich einen Bekannten, der fragte wann es denn nu los geht bei uns...Ich sagte nach Ostern... Ob wir einen Antrag beim Bauamt gestellt hätten, weil es ja bauliche Veränderungen sind bei uns... Öhm..wir reissen keine Wände ab oder so...meinte ich..Trotzdem muss ich es beantragen, dass ich "sanieren" also auch umbauen darf... Es wird baulich am Haus, garnichts verändert..ausser Fensteraustausch, Heizungsaustausch, vorhandenes Dach gedämmt...kein Umbau in dem Sinne... Trotzdem Antragsbedürftig ?? Ne oder ??
    Es bleibt so gut wie alles beim "Alten" nur eben moderner... Fassade "gedämmt" nicht aber so verändert, dass sie anders in dem Sinne aussieht...
    Hat der Mann Recht, oder erzählte er mir was vom Pferd..
    Sorry, auch wenn einige vielleicht lachen..aber dass macht mir schon ein Kopf.

    Danke und lieben Gruß, Willie
     
  2. #2 planfix, 24.03.2007
    planfix

    planfix Gast

    so lange die abstandsflächen eingehalten bleiben, nichts höher wird, keine umnutzung geschieht, loslegen und viel spass!
    ps.:
    zum richtigen loslegen an enev-nachweis und eventuelle fördermittel gedacht?
     
  3. #3 VolkerKugel (†), 24.03.2007
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    ... in der Hessischen Baordnung gibt es bei den genehmigungsfreien Vorhaben eine ganze Latte von Vorbehalten, je nach dem was es ist.
    - Mitteilung (nicht Antrag!) an die Gemeinde
    - Beteiligung von Entwurfsverfassern
    - Beteiligung von Statikern
    - Ausführung durch Fachunternehmer
    - Beteiligung von Schornsteinfegern.

    Ich weiss nicht, wie´s in der Hamburger LBO aussieht. Am Besten ja mal jemand fragen, der sich damit auskennt :konfusius .
     
  4. #4 Willie, 25.03.2007
    Zuletzt bearbeitet: 25.03.2007
    Willie

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    Die Hamburger Bauordnung hat sich verändert, sie wurde vereinfacht, für vieles wie Garage auf dem Grundstück bis zu einer gewissen Größe oder Terrassenüberdachungen, müssen nicht extra Anträge gestellt werden.
    Heizung; das macht eine Heizungsbaufirma / Neu und Umbau, ebenso wird da der Schornsteinfeger natürlich miteinbezogen. Was uns an extra Gebühren auch kostet, in Hamburg für die Abnahme der Neuanlage und dass der Ofen abgebaut wurde; 200 € Gebühren !
    Wegen dem anderen, erkundige ich mich nochmal selber bei der Behörde..
    Aber Danke für die Antworten

    Lieben Gruß, Willie
     
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