Hinweis an alle Planer, Bauleiter und Fensterbauer

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Ist Ihnen/Dir schon mal sowas oder ähnliches passiert?

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  1. #1 VolkerStoeckel, 23.03.2007
    VolkerStoeckel

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    Hallo,
    ich bin gerade dicht am Herzinfarkt vorbei gerutscht.

    Kurz die Fakten:
    * neue Turnhalle
    * Markenfenster, Flügel "nur" etwa 1,00/0,50 m
    * Kippbeschläge, elektrisch zum öffnen

    Die Beschläge sollten zum reinigen leicht zu öffnen sein (logisch). Fensterbauer baut, alles o.k., mangelfreie Abnahme.

    Bei der Bauschlußreinigung muss aber einer einen Flügel nach der Reinigung nicht mehr ordentlich eingerastet haben. Jetzt, etwa 3 Monate nach Beginn der Nutzung, viel ein Flügel komplett raus.

    Der nicht vollständig eingerastete Stift der Öffnungsschere hat sich durch die Nutzung gelöst, der Sturm hat den Flügel aufgekippt und durch die Hebelwirkung sind die Schaniere ausgerissen.
    Die Folge war, dass der Fensterflügel ohne Vorwarnung einfach raus viel.

    Es war eindeutig ein Bedienungsfehler, doch wenn es ein Kind erschlagen hätte, wäre hier keiner mehr glücklich geworden. Wir hatten Glück, dass die Kinder 3 m daneben standen und es nun nur noch um Geld geht.

    Für mich heißt dies, dass Kippflügel nur noch mit Putz- und Fangschienen ausgeschrieben werden.

    Was wir noch nicht abschließend geprüft und geklärt haben ist, ob es hier eventuell Vorschriften gibt, die eine solche zusätzliche Sicherung vorschreiben. Wenn da jemand was verbindliches weiß, wäre ein entsprechender Hinweis schön.

    Mit freundlichen Grüßen

    und in der Hoffnung das sowas keinem anderen passiert
     
  2. #2 VolkerKugel (†), 24.03.2007
    VolkerKugel (†)

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    ??? Kippflügel ohne Fangschere ...

    ... habe ich ehrlich noch nie gesehen. Nur solche, bei denen man die Scheren zum Putzen öffnen konnte :confused: .
     
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