Dachneigung bis 35 Grad - was bedeutet das?

Diskutiere Dachneigung bis 35 Grad - was bedeutet das? im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Guten Tag zusammen, unsere Architekten haben für unser zu errichtendes EFH einen wunderschönen Entwurf gefertigt, der idealerweise - da dem...

  1. #1 Blaumann, 26.03.2007
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    Guten Tag zusammen,

    unsere Architekten haben für unser zu errichtendes EFH einen wunderschönen Entwurf gefertigt, der idealerweise - da dem Bauhaus-Stil angelehnt - ein Flachdach erhalten soll. Für den Fall, dass die Baubehörde (Stadt in NRW) "Zicken" macht, gibt es eine zweite Variante mit leicht geneigten Pultdächern. Der B-Plan sieht das Zeichen für Dachneigung bis 35 Grand vor. Kann mir jemand aus Erfahrung sagen, wie die Baubehörden hier ihre Vorschriften auslegen? Für mich sind "bis 35 Grad" auch 0 Grad Neigung. Unsere Architekten haben uns aber schon auf längere Diskussionen mit offenem Ausgang "vorbereitet".

    Selbstverständlich haben wir kein Interesse an einem Rechtsbehelfsverfahren für den Fall, dass die Stadt unser Flachdach nicht akzeptiert, wir hätten es aber schon sehr gern.:confused:
     
  2. sepp

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    wenn auf der baubehörde einer sitzt, der A das sagen hat und B etwas architektonisches Verständnis aufbringt, kanns was werden.
    vorausgesetzt der technische ausschuss nickt sowieso immer ab.

    und wie die behörde drauf ist, weiss euer architekt am besten.

    normalerweise steht aber im b-plan ob flach-sattel-pult-walmdächer zugelassen sind.
     
  3. Octo

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    Hallo,

    wir sind in der gleichen Situation: Anlehnung an Bauhaus (scheint in
    Mode zu kommen), daher Flachdach gewünscht.

    In unserem Bebauungsplan steht, dass nur geneigte Dächer erlaubt sind mit
    MAXIMAL 30 Grad Neigung. Das
    Bauamt ist der Ansicht, dass geneigte Dächer mindestens eine
    Neigung von 1 Grad haben ;) .

    Wir bauen nun mit 5 Grad, das Haus erhält allerdings eine Attika, so dass
    das Dach gar nicht zu sehen ist.

    Gruß Octo

    PS.: Schick doch mal ein Eintwurfsbild. Würde mich brennend interessieren.
     
  4. #4 butterbär, 03.04.2007
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    wenn das ein baugebiet mit der typisch deutschen dacklegaragenarchitektur (ha was schreibe ich da für einen mist... architektur!!!), dann gebe ich dem ansinnen wenig chance.... zum mal nicht nur die verwaltung in solchen fällen rebellisch wird - nein oft genug meutern da auch die nachbarn, die sich in ihrem heimeligen, gemütlichen dasein durch allzu "moderne" architektur gestört fühlen.
     
  5. #5 Blaumann, 11.04.2007
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    Danke für Eure Antworten!

    Kommende Woche finden die Gespräche mit dem Bauamt statt. Wir sind ganz gespannt, ob die Stadt bei unserem schönen Entwurf mitspielt. Ich werde berichten.

    Gruß - Blaumann
     
  6. Hannes

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    Wenn in dem gültigen B.Plan steht " Dachneigung bis 35 Grad" dann heißt das
    das Dach kan von 0,1 bis 35 Grad geneigt sein, nicht mehr und nicht weniger.

    Jede weitere Disskussion ist vertane Zeit.







     
  7. tom93

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    Wenn im B-Plan bis 30° Dachneigung steht, kann es keine Diskussionen beim Bauordnungsamt geben, denn dann ist alles zulässig zwischen 0 und 30°. Schwieriger wird es wenn eine Firstrichtung im Plan festgeschrieben ist.
    Also wie hannes schon schrieb keine Diskussion anfangen. Die kommunale Satzung ist eindeutig.
     
  8. Octo

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    ... oder wenn es wie bei uns heißt: Zugelassen sind alle
    GENEIGTEN Dächer BIS zu einer Neigung von 35 Grad.
    Wie gesagt, beginnt bei 1 Grad :)

    Octo
     
  9. #9 Blaumann, 15.08.2007
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    Nachtrag zu meiner Frage vom 23.03.2007

    Vielleicht interessiert es ja jemanden:

    Das Bauamt in unserer Gemeinde hat mittlerweile in Form des Bauvorbescheids nicht nur dem Flachdach zugestimmt, sondern auch akzeptiert, das der Bau über 50 % der Grundfläche qua Definition 2-geschossig wird, obgleich der B-Plan eingeschossige Bauweise vorsieht. Wir hatten allerdings auf Anraten unserer Architekten mit dem Antrag auch die Zustimmungserklärungen zur Planung aller unmittelbarer Grundstücksnachbarn eingereicht. Wir sind jetzt ganz glücklich und können auf dieser Basis in die Feinplanung einsteigen.

    Wenn ich daher einen Tip an alle Bauwilligen geben kann:

    Nicht sofort vor den Beschränkungen des B-Plans kapitulieren. Wenn der Architekt sich reinhängt, kann er - siehe oben - manches erreichen....:)
     
  10. #10 VolkerKugel (†), 15.08.2007
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    Na, das ...

    ... hört/liest man ja auch mal gerne :lock .
     
  11. #11 Baufuchs, 15.08.2007
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    das hier

    ist gem. BauONW bei Vorgabe 1-geschossig ganz normal genehmigungsfähig, nennt sich Staffelgeschoss.
    Da muss sich kein Architekt besonders reinhängen, das ist Grundwissen.

    Auch das hier ist 1-geschossig i.S. der BauONW:
    [​IMG]
     
  12. #12 Blaumann, 17.08.2007
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