Isolierung im zweischaligem Außenmauerwerk

Diskutiere Isolierung im zweischaligem Außenmauerwerk im Mauerwerk Forum im Bereich Neubau; Hallo Ich bin dabei im Norden ein Haus bauen zulassen. Jetzt gab es ein par Differenzen zwischen mir und den Bauleuten wodurch ein Gutachter...

  1. #1 Schoepf, 30.07.2003
    Schoepf

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    Hallo
    Ich bin dabei im Norden ein Haus bauen zulassen.
    Jetzt gab es ein par Differenzen zwischen mir und den Bauleuten wodurch ein Gutachter folgenden Wandaufbau empfohlen hat.
    Hinterlüftetes Mauerwerk
    - Klinker 11,5cm
    - Luft 4,5cm
    - Dämmung 10cm z.B. Rockwool TECTOROCK 035VS Fassadendämplatten
    - Innenwand Porenbeton


    Der Bauunternehmer hat jetzt Dämmplatte von Isover Kontur FSP 1-035 Kern- Dämmplatte geliefert. Und möchte diese doppelt versetzt anbringen.

    Jetzt der Punkt, ist die Kern- Dämmplatte genauso gut wie die Rockwool TECTOROCK Dämmung. Ich denke Fassenden Dämmung und Kerndämmung unterscheiden sich ich weiß nur nicht wo durch.

    Und die nächste Frage ist es besser mit eine Dämplatte von 10cm, oder wie angeliefert 2x5cm und dann mit versetzter Montage.
     
  2. MB

    MB Gast

    Geht alles

    Es muß vor allem zum Wärmeschutznachweis passen. Kerndämmung spart Platz, so daß bei gleichen Außenmaßen mehr Innenraum zur Verfügung steht.

    Versetzt anordnen ist besser, aber auch teurer.
     
  3. #3 Schoepf, 30.07.2003
    Schoepf

    Schoepf

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    Danke

    Im Wärmeschutznachweis steht 10 cm 035 Dämmung.

    mich wundert jetzt nur warum der Gutachter Fassadendämmung empfohlen hat. Für mich ist zwischen den Beiden Isolierungen kein Unterschied beim Hersteller aufgefallen.
     
  4. MB

    MB Gast

    Warum, weiß ich nicht

    Zunächst muß natürlich beachtet werden, ob die alternative Dämmung auch WLG 035 hat. Im Grunde ist sogar die Berechnung jetzt anders, da die Vormauerschale mit einbezogen wird. Aber das macht den Kohl nicht dumm.

    Bei den Dämmungen kommt es noch darauf an, ob die eine Zulassung als Kerndämmung haben. Das wird wohl der Unterschied sein.
     
  5. #5 bauworsch, 30.07.2003
    bauworsch

    bauworsch Gast

    Ich vermute da will einer

    zumindest beim Material sparen. Obwohl die doppelte Verlegung sicherlich aufwändiger ist.
    Die Tectorock ist hochwertiger bezüglich der Anwendungsklasse / Typ als WV, die Kontur FSP 1 ist Typ W.
    Wie sich das mit Zulässigkeit doppelt verlegter Dämmung verhält entzieht sich meiner Kenntnis.
    Wenn aber die Tectorock ausgeschrieben war und kein " oder gleichwertig " im Text stand, wüde ich darauf bestehen. Ansonsten würde ich mir die Gleichwertigkeit nachweisen lassen.
    WLG 035 gibt es für beide. Nur gibt es die Kontur FSP 1 meiner Kenntnis nach nicht in 50 mm Stärke???
     
  6. MB

    MB Gast

    Bauworsch macht mich fettig

    Ich warte noch auf die Antwort, und er hat die schon *grummelvormichhin*

    Zur Erklärung: ich weiß es auch nicht und hab daher per Mail bei den Herstellern nachgefragt.
     
  7. TAMKAT

    TAMKAT

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    Es gibt keine Verblendung mit Kerndämmung und Luftschicht!!
    Beides schließt sich gegenseitig aus.
    Entweder mit Luftschicht, dann müssen es 6 cm sein, 4 cm wäre zwar erlaubt, aber dann darf kein Mörtel nach innen zur Glaswolle Quillen, und das kann keiner Gaantieren.

    Was sagt die DIN

    8.4.3.2 Zweischalige Außenwände mit Luftschicht
    Bei zweischaligen Außenwänden mit Luftschicht ist folgendes zu beachten:

    a) Die Luftschicht soll mindestens 60 mm und darf höchstens 150 mm dick sein. Die Dicke der Luftschicht darf bis auf 40 mm vermindert werden, wenn der Fugenmörtel mindestens an einer Hohlraumseite abgestrichen wird. Die Luftschicht darf nicht durch Mörtelbrücken unterbrochen werden. Sie ist beim Hochmauern durch Abdecken oder andere geeignete Maßnahmen gegen herabfallenden Mörtel zu schützen.
    b) Die Außenschalen sollen unter und oben mit Lüftungsöffnungen (z. B. offene Stoßfugen) versehen werden, wobei die unteren Öffnungen auch zur Entwässerung dienen. Das gilt auch für die Brüstungsbereiche der Außenschale. Die Lüftungsöffnungen sollen auf 20 m2 Wandfläche (Fenster und Türen eingerechnet) eine Fläche von jeweils etwa 7500 mm2 haben.
    c) Die Luftschicht darf erst 100 mm über Erdgleiche beginnen und muß von dort bzw. von Oberkante Abfangkonstruktion (siehe Abschnitt 8.4.3.1 Aufzählung c)) bis zum Dach bzw. bis Unterkante Abfangkonstruktion ohne Unterbrechung hochgeführt werden.
    d) In der Außenschale sollen vertikale Dehnungsfugen angeordnet werden. Ihre Abstände richten sich nach der klimatischen Beanspruchung (Temperatur, Feucht usw.), der Art der Baustoffe und der Farbe der äußeren Wandfläche. Darüber hinaus muß die freie Beweglichkeit der Außenschale auch in vertikaler Richtung sichergestellt sein.
    Die unterschiedlichen Verformungen der Außen- und Innenschale sind insbesondere bei Gebäuden mit über mehrere Geschosse durchgehender Außenschale auch bei der Ausführung der Türen und Fenster zu beachten. Die Mauerwerksschalen sind an ihren Berührungspunkten (z. B. Fenster- und Türanschlägen) durch eine wasserundurchlässige Sperrschicht zu trennen.
    Die Dehnungsfugen sind mit einem geeigneten Material dauerhaft und dicht zu schließen.

    8.4.3.3 Zweischalige Außenwände mit Luftschicht und Wärmedämmung
    Bei Anordnung einer zusätzlichen matten- oder plattenförmigen Wärmedämmschicht auf der Außenseite der Innenschale ist außerdem zu beachten:

    a) Der lichte Abstand der Mauerwerksschalen darf 150 mm nicht überschreiten.
    b) Die Luftschichtdicke von mindestens 40 mm darf nicht durch Unebenheit der Wärmedämmschicht eingeengt werden. Wird diese Luftschichtdicke unterschritten, gilt Abschnitt 8.4.3.4.
    c) Hinsichtlich der Eigenschaften und Ausführung der Wärmedämmschicht ist Abschnitt 8.4.3.4, Aufzählung a) sinngemäß zu beachten.

    8.4.3.4 Zweischalige Außenwände mit Kerndämmung
    Abweichend von Abschnitt 8.4.3.1, Aufzählung b) ist die Außenschale mindestens 115 mm dick auszuführen.
    Der lichte Abstand der Mauerwerksschalen darf 150 mm nicht überschreiten. Der Hohlraum zwischen den Mauerwerksschalen darf ohne verbleibende Luftschicht verfüllt werden, wenn Wärmedämmstoffe verwendet werden, die für diesen Anwendungsbereich genormt sind oder deren Brauchbarkeit nach den bauaufsichtlichen Vorschriften nachgewiesen ist, z. B. durch eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung.
    Für die Außenschale sind keine glasierten Steine oder Steine bzw. Beschichtungen mit vergleichbar hoher Wasserdampf-Diffusionswiderstandszahl zulässig.
    Auf die vollfugige Vermauerung der Verblendschale und die sachgemäße Verfugung der Sichtflächen ist besonders zu achten.
    Entwässerungsöffnungen in der Außenschale sollen auf 20 m2 Wandfläche (Fenster und Türen eingerechnet) eine Fläche von mindestens
    5000 mm2 Fußpunktbereich haben.
    Als Baustoffe für die Wärmedämmung dürfen z. B. Platten, Matten, Granulate und Schüttungen aus Dämmstoffen, die dauerhaft wasserabweisend sind, sowie Ortschäume verwendet werden.
    Bei der Ausführung gilt insbesondere:

    a) Platten- und mattenförmige Mineralfaserdämmstoffe sowie Platten aus Schaumkunststoffen und Schaumglas als Kerndämmung sind an der Innenschale so zu befestigen, daß eine gleichmäßige Schichtdicke sichergestellt ist.
    Platten- und mattenförmige Mineralfaserdämmstoffe sind so dicht zu stoßen, Platten aus Schaumkunststoffen so auszubilden und zu verlegen (Stufenfalz, Nut und Feder oder versetzte Lage), daß ein Wasserdurchtritt an den Stoßstellen dauerhaft verhindert wird.
    Materialausbruchstellen bei Hartschaumplatten (z. B. beim Durchstoßen der Drahtanker) sind mit einer lösungsmittelfreien Dichtungsmasse zu schließen.
    Die Außenschale soll so dicht wie es das Vermauern erlaubt (Fingerspalt) vor der Wärmedämmschicht errichtet werden.
    b) Bei lose eingebrachten Wärmedämmstoffen (z. B. Mineralfasergranulat, Polystyrolschaumstoff-Partikeln, Blähperlit) ist darauf zu achten, daß der Dämmstoffen Hohlraum zwischen Außen- und Innenschale vollständig ausfüllt. Die Entwässerungsöffnungen am Fußpunkt der Wand müssen funktionsfähig bleiben. Das Ausrieseln des Dämmstoffes ist in geeigneter Weise zu verhindern (z. B. durch nichtrostende Lochgitter).
    c) Ortschaum als Kerndämmung muß beim Ausschäumen den Hohlraum zwischen Außen- und Innenschale vollständig ausfüllen. Die Ausschäumung muß auf Dauer in ihrer Wirkung erhalten bleiben.
    Für die Entwässerungsöffnungen gilt Aufzählung b) sinngemäß.

    Die Isover Kontur FSP 1-035 ist eine Hervoragende Kerndämmung, mit allen nötigen zulassungen für Zweischaliges Mauerwerk, für diesen zweck ist Isover besser als Rockwoll. Wie es mit Rockwoll ist ( Rockwoll braucht doch kein Mensch für Zweischaliges mauerwerk)weis ich nicht.
    Auf jeden fall 2 X 5 cm Stöße versetzt.


    TAMKAT
     
  8. #8 bauworsch, 31.07.2003
    bauworsch

    bauworsch Gast

    @tamkat

    Die DIN kennen wir, Du solltest aufgrund der Urheberrechte vom Beuth-Verlag vorsichtig sein, die in aller Öffentlichkeit preiszugeben. ;) ;) Aber bei der 1053 interessiert es keinen, die gibt es ja überall im netz.
    Du hast richtig Kerndämmung und mit Luftschicht unterschieden. Die Platten differieren teilweise, aber zulassungstechnisch doch für beide Anwendungen geeignet. Wie ich lese, stehst Du auf die "Katzenpisse" :D :D , aber gibt es die tatsächlich in 50 mm??
    Und Du kennst Dich sicherlich mehr im zweischaligen Bereich aus, wie siehst Du das mit der Doppellage?
     
  9. MB

    MB Gast

    Zement mal

    Auf den Gedanken bin ich ja noch gar nicht gekommen. Ich habe es als Laienfrage einfach vorausgesetzt, daß eine Kerndämung auch ausgeführt werden soll.

    Ist das jetzt richtig, daß der alte Aufbau bleibt und nur die Dämmung selbst geändert wird?

    Dann wäre ja meine erste Aussage auch Lötzinn. Denn da bin ich ja vom Wegfall der Luftschicht ausgegangen. Damit gibt es eben bei gleichen Außenabmessungen innen mehr Platz.

    An Schoepf: können wir das genauer erfahren?
     
  10. #10 Schoepf, 01.08.2003
    Schoepf

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    Ich sehe schon das ganze ist etwas komplexer.

    Das Mauerwerk sollte laut Vertrag als Zweischaliges Mauerwerk mit Hinterlüftung
    Ausgeführt werden mit Mineraldämmung.
    Die Luftschicht soll denke ich mal erhalten bleiben.
    Mit mindestens 60 cm Luftschicht geht das so ja schon nichts mehr. Die Drahtanker sind schon in der Innenwand drin und kann man nicht mehr verlängern.

    In meiner Zeichnung steht leider nicht muss TECTOROCK Fassandendämmung verwendet werden sondern nur: (z.B. TECTOROCK 035VS Fassadendämplatten).
    Das mit den 10cm und 035 steht auch so im Wärmeschutznachweis.

    Hm jetzt weiß ich gar nicht mehr weiter. Soll ich die Kontur KP 1-035 so Verbauenlassen mit 4,5 cm Luftschicht ?


    Ich sehe gerade ich habe mit copy und paste in der Ursprungsmail die gelieferte Dämmung falsch angegeben :mauer das ist wie geschriben keine Fassandendämmung (Kontur KP 1-035).
     
  11. TAMKAT

    TAMKAT

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    gerade den Urlaub beendet, deshalb erst jetzt.

    Nun, die Doppellage hat sich in letzter Zeit durchgesetzt. Weil die Dämmung immer dicker geworden ist, und es beim anbringen der Krallplatten probleme geben kann. Drücke ich die Krallplatte über den Luftschichtanker gegen die Dicke Dämmung, gehen die ränder hoch, und alles wird undicht.

    TAMKAT
     
  12. #12 Schoepf, 25.08.2003
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    :winken Danke für die Antworten.

    Der Verblender verschiebt sich mitlerweile von Tag zu Tag und soll jetzt doch schon endlich diese Woche starten.
     
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Isolierung im zweischaligem Außenmauerwerk

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