Asbestabbau von Privatperson!?

Diskutiere Asbestabbau von Privatperson!? im Sanierung konkret Forum im Bereich Altbau; Hallo zusammen, bin neu hier! Ich habe eine Frage bezüglich des Abbaus von Asbesthaltigen Wellplatten. Ich hab das Internet und diese Forum...

  1. Vauka

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    Hallo zusammen, bin neu hier!

    Ich habe eine Frage bezüglich des Abbaus von Asbesthaltigen Wellplatten.

    Ich hab das Internet und diese Forum schon durchsucht aber keine passende antwort gefunden. Bin zwar auf die TRGS´s gestossen, die beziehen sich aber nuf auf Firmen/Unternehmer.

    Nun würde ich gerne wissen in welchem ?Gesetz? festgelegt ist was eine Privatperson bez. Asbestabbau (Bsp.: Dachwellpaltten) durchführen darf.

    (Falls erforderlich: Bundesland Baden-Württemberg)

    Hoffe ihr könnnt mir ein par Links schreiben die mir weiterhelfen.

    Mfg, Vauka
     
  2. Bruno

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  3. Vauka

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    Danke für den Link.

    Da weis aber auch keiner genau bescheid, leider!

    Werde das mal weiterverfolgen!
     
  4. #4 Flachdach, 26.03.2007
    Flachdach

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    Werden asbesthaltige Abfälle aus Privathaushalten durch Privatanlieferer zur Entsorgung auf eine Kreisdeponie gebracht, so ist hierfür keine Transportgenehmigung und kein Entsorgungsnachweis erforderlich.

    Die für dich zuständige Deponie gibt auch gerne kostenlos Auskunft über den Abbau von Asbest.
     
  5. carpe

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    Wieso wird eigentlich immer davon ausgegangen dass die trgs 519 nur für Unternehmen gilt?
    In § 1 steht:
    Zitat: "Die TRGS 519 gilt zum Schutz der Beschäftigten und anderer Personen bei
    Tätigkeiten mit Asbest...." Zitatende

    Desweiteren sind die TRGS Regeln des Bundes und nicht von der BG erlassen.

    Und schlussendlich noch folgender Hinweis: Wenn Sie Asbestzementplatten entfernen und dabei Ihre eigene Gesundheit gefähreden ist dass nur vordergründig Ihr Bier. Die Kosten bei einem gesundheitlichen Schaden werden dann wieder von der allgemeinheit getragen. Desweiteren kann es, wenn Sie beim nicht Regelgerechten Umgang mit Asbestzement beobachtet und angezeigt werden, heftig teuer werden.
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 27.03.2007
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    und Beschäftigte zeigt, wer gemeint ist. Menschen, die keine Wahl haben.
    Entweder, weil der Chef Ihnen vorschreibt, die Arbeit zu machen (Beschäftigte) oder weil in Ihrer Nachbarschaft gearbeitet wird (andere Personen)
    Der Chef kann ohne Schutzmaßnahmen mit Asbest hantieren, so wie er auch nicht in der BG ist. Und der Eigentümer des Asbest kann sich auch gefährden (ist ja seine Entscheidung), solange andere davon verschont bleiben (was zugegebener Massen schwer ist).
    MfG
     
  7. sepp

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    ich habs schonmal geschrieben!
    asbest zählt zu den gefahrstoffen.
    und der nicht fach-und sachgerechte umgang mit gefahrstoffen ist strafbar, auch wenn die die gafahrstoffverordnung nicht auf private haushalte anwendbar ist.

    http://www.umweltinstitut.de/Projekte/asbest.php?druck=1
    hier noch etwas genauer
    http://www.polizei-ortenau.de/servlet/PB/show/1074709/asbest.pdf
    siehe punkt 5 und den verweis auf 14.1
     
  8. R.J.

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    Was im Klartext bedeutet Privatman und Frau darf ... unter Beachtung der TRGS 519 bzw. der
    und Anderer.
     
  9. carpe

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    womit wir dann soweit wären, dass die trgs 519 von jedermann einzuhalten wäre...meine rede.
     
  10. Vauka

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    Vieln Dank schonmal für eure Antworten.

    Ich werde jetz mal kurz schildern warum ich diese Frage gestellt habe.

    Ich werde in kürze das Dach eines Bekannten neu Decken (privat). Das heist ich muss die alten Wellplatten ( über 30 Jahre alt, sicherlich asbesthaltig! ) abbauen. Etwa 60m². Ich bin gelernter Zimmerer und habe einige Jahre in einem Betrieb gearbeitet in dem Asbest abbgebaut wurde, mein damaliger Chef hatte die erforderliche Sachkunde und durch Kurse eine ?Abbau Erlaubnis?. Somit habe ich das Fachwissen wie und was beachtet werden muss beim Abbau duch "Erfahrung" (Was rechtlich gesehen vermutlich egal ist, oder?). Die Platten (110,0x62,5) können problemlos abgebaut werden, es werden keine Platten gebrochen oder geschnitten. Die Platten befinden sich in einem guten Zustand. Die Asbestfaserkonzentration beim Abbau auf dem Dach wird, wenn nicht ausversehen eine Platte bricht, extrem gering sein.

    Meiner Meinung nach sind das "Arbeiten geringen Umfangs" (TRGS-519 2.9)

    Da ich Erfahrung habe und die nach dem Stand der Technik gebotenen Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit einhalten werde gehe ich davon aus das ich diese oben geschilderte Arbeit ,ohne gefahr auf eine Anzeige, durchführen darf!
     
  11. Julius

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    @ carpe

    Nein, das sehe ich anders. Kein Privater ist verpflichtet, den Stand der Technik insoweit einzuhalten/anzuwenden. Er darf nur keinen anderen schädigen. Und im Gegensatz zu Straftaten sind nach meiner bescheidenen Rechtskenntnis in D Ordnungswidrigkeiten "erlaubt" (in dem Sinne, daß sie zwar eine Sanktion nach sich ziehen können, aber man nicht an Ihrer Begehung gehindert werden darf).

    Außerdem steht sogar in jenen Unterlagen z.B. auch eine Ausnahme (mit erheblicher Erleichterung der Anforderungen) bei nur gelegentlichen ("nur im Einzelfall") Arbeiten mit Asbest!

    Und seitdem ich gesehen habe, was mit dem Asbest passiert, den ich (als Privatmann) ordnungsgemäß und kostenpflichtig an der für unsere Gegend zuständigen Deponie abgegeben habe, kann ich über dan ganzen Brimborium sowieso nur noch lachen. Das wird (ohne jede Abdeckung) auf nen Haufen geworfen und gut ist. Wobei in dem Moment so manche Transportverpackung (so überhaupt vorhanden) schon einreißt... :irre
     
  12. Vauka

    Vauka

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    kann ich bestätigen, ist bei unserer Deponie das gleiche! War entsetzt als ich gesehen habe wie der Radlader das Zeug abgeladen hatte! :wow
     
  13. #13 C. Schwarze, 27.03.2007
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    Das habe ich schon vor´m Jahr geschrieben, nach außen Hui, nach innen Pfui, Hauptsache, der Dumme löhnt kräftig.

    Wie auch schon geschrieben, einfach bei Regen abreißen, und gut iss.
    Da wird kein Nachbar, bzw. 3. geschädigt.
     
  14. carpe

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    @julius, vauka ect.
    ich möchte mich nicht über gesetzesauslegungen ect streiten. fakt ist: wenn sie ihre 60 qm abbauen, der gute herr nachbar aber irgendwo bei rtl2 mal gesehen hat dass die platten gefährlich sind und die polizei, gewerbeaufsicht oder was weiss ich anruft und sagt, sein garten wäre nun mit fasern kontaminiert, dann wird es leider leider heftig teuer.
    haben sie schonmal gesehen wie ein garten per sauger "abgesaugt" wird.
    mir sind hierzu der ein oder andere fall bekannt.

    wie auf deponien das zeugs gelagert wird steht wieder auf einem anderen blatt. dass hier eine grosse diskrepanz zwischen gesetzeslage, praxis und gesundem menschenverstand besteht...nu denn. wo gibt es die nicht.
    wenn leute heute schon unterlassungserklärungen bekommen weil sie das bild eine brötchens aus dem netz kopieren....so what.
     
  15. #15 MLiebler, 27.03.2007
    MLiebler

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    Nur nochmal zur Zusammenfassung

    Asbest:

    -Gefahrstoff gemäß GefStoffV
    -krebserzeugend Kategorie 1, die höchste
    -Arbeitsschutzstufe 4, die höchste
    -BaustellV, Anhang II,2 "besonders gefähliche Arbeiten" = Verantwortlichkeit des Bauherrn um die er sich nicht drücken kann, ansonsten bewegt er sich im Bereich der Ordnungswidrigkeit.
    In diesem Fall ist "Nachbarschaftshilfe" ein Bärendienst
     
  16. jetter

    jetter

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    natürlich Mecklenburg
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    Dat löppt
    Zusammenfassung komplettieren:
    !Asbest ist keine Spielzeug!

    Unterscheidung zwischen schwach gebundenen Asbestprodukten und fest gebundenen Asbestprodukten, meist Asbestzementprodukte

    im eingebauten Zustand keine akute Gesundheitsgefahr

    Anzeigegebot bei Arbeiten an Asbestzementprodukten
    - gewerblich immer
    - objektbezogen bei >100m²

    - Abbruch privat in Eigenregie möglich
    - Schutzausrüstung ist sehr empfehlenswert, kann aber Privaten kaum aufgezwungen werden - beim helfenden Nachbarn siehts schon wieder anders aus
    - mindestens Einhaltung von TRGS 519, Abs. 15 ist notwendig, da ansonsten Gefährdung "anderer Personen" nicht ausgeschlossen werden kann
     
Thema: Asbestabbau von Privatperson!?
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