Simple Frage Abrechnung von Öffnungen nach VOB

Diskutiere Simple Frage Abrechnung von Öffnungen nach VOB im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, hab nur eine bescheidene Frage. Wenn nach VOB Mauerwerk abgerechnet wird, werden Öffnungen, bei der Abrechnung nach m², < 2,5 m²...

  1. #1 Pejuniro, 26.03.2007
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    Hallo, hab nur eine bescheidene Frage.

    Wenn nach VOB Mauerwerk abgerechnet wird, werden Öffnungen, bei der Abrechnung nach m², < 2,5 m² übermessen - darüber wird abgezogen.
    Im LV gibt es eine weiter Position mit Öffnungen anlegen.
    Darf ich jetzt die Öffnungen die kleiner 2,5 m² sind hier zum Ansatz bringen, oder sind diese mit dem Übermessen schon abgegolten????
    Würde gerne auch den Beweiß für eine Antwort haben wollen.:think

    Vielen Dank für eure Mühe
    Pejuniro
     
  2. Robby

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    und Vergabeordnung für Bauleistungen sollte man bei der Berufsbezeichnung im Schrank haben oder ?
     
  3. #3 Pejuniro, 26.03.2007
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    Danke für die Auskunft, ist aber keine Antwort
     
  4. Eric

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    Robby meinte halt nur, daß man als MM die DIN 18 330 und einen Kommentar zum Teil 5 - am besten bebildert - haben sollte. Ist so ungefähr wie mit dem Zollstock. Den kann man sich als MM ja auch nicht ständig vom BH leihen.

    Kommentare gibts im Fachbuchhandel, z.B. bei Sack und in der Goethe-Buchhandlung in Düsseldorf. Zumindest der Kommentar erbringt den " Beweiß ".
     
  5. #5 Pejuniro, 26.03.2007
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    Danke Eric,
    natürlich hab auch die VOB Bild und Kommentare hab ich schon genug gelesen, aber... eine Antwort auf die Frage hab ich immer noch nicht, wenn's so einfach wäre würde ich nicht fragen wollen, oder ich hab da mal nicht richtig aufgepsst ist ja auch möglich.
     
  6. PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    Was steht bei der LV-Position? evtl. etwas anders als die VOB-Regelung?

    Nun seid mal nicht so:

    "5.1.... Stürze, ... werden gesondert gemessen, auch wenn die Öffnung oder Nische abgezogen wird."
     
  7. #7 Carden. Mark, 26.03.2007
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    und öbuv SV für das Maurer- und Betonbauerhandwerk
    Aus der Hüfte geschossen.
    Bei Verblendung werden die sichtbaren Leibungen extra vergütet. Das anlegen ME nach aber nicht.
     
  8. #8 Pejuniro, 26.03.2007
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    Hallo PeMu,
    danke das du dich beteiligst, ich will keinen Sturtz berechnen ich will die Öffnung haben
     
  9. Robby

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    @Mark

    du meinst sicher das früher übliche :" Anlegen hochführen und überdecken" nicht wahr ?
     
  10. Robby

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    Din 18330

    nach 5.2.2 Öffnungen (auch raumhoch) über 2,5m² Einzelgröße werden abgezogen

    aber 5.1.12 Leibungen von Öffnungen über 2,5m² Einzelgröße und von Nischen , soweit für das dahinter liegende Mauerwerk besondere Ansätze in der Leistungsbeschreibung vorgesehen sind, werden bei Sicht und Verblendmauerwerk gesondert berechnet.
     
  11. Robby

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    wenn mans nicht verinnerlicht hat, gehört sowas ins Regal! Und zwar JEDE neue Ausgabe!
     
  12. #12 Pejuniro, 26.03.2007
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    Hi Robby ,
    nein ich meine nur das anlegen, nicht das überdecken und nicht beim Klinkern.....:think nur das nackte anlegen beim Roh-mw
     
  13. Robby

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    Aaaaaaa

    steht da was von Rohmauerwerk????
     
  14. #14 Pejuniro, 26.03.2007
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    Da steht was von Öffnungen, eigentlich egal wo gemauert, aber eben nur die Öffnung!!! Das Thema ist zu simpel als das sich da einer einen Kommentar zu erlaubt, oder ich hab mal wieder nicht richtig aufgepasst:)
     
  15. Robby

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    du unter "Besondere Leistungen" was von anlegen von Öffnungen??? Unter 4.2.8 lediglich das übedecken wie zuvor beschrieben!
     
  16. #16 Pejuniro, 26.03.2007
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    hat den keiner einen Kommetar wo das beschrieben steht, ich kann es nicht glauben, oder ich hab mal wieder nicht richtig aufgepasst
     
  17. #17 Pejuniro, 26.03.2007
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    ja ich lese vorher 4.2.4 dann wende ich Abrechnung 5.2.1 an , nein falsch. zuerst lese ich 5.1.4 oder so. dann 5.2.1 dann 4.2.4 ??? also bekomme ich das anlegen bezahlt !! oder????
     
  18. #18 Pejuniro, 26.03.2007
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    Gedankenhilfe VOB Bild:
    z.B Öffnung größer als 0,25 cbm = in Abzug bringen dann steht Betonsturz 0,208 cbm, da der Betonsturz kleiner als 0,25cbm ist wird die Einbindung im MW beim Aufmaß übermessen. OK.
    Aber den Betonsturz bekomme ich doch dann trotzdem extra bezahlt!!
    Wasist bei der Öffnung????
     
  19. Robby

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    In welcher

    Version hast du Abrechnung nach Raummaß?
     
  20. #20 Pejuniro, 26.03.2007
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    Version ist doch egal hier gehts um das Prinzip... darf ich die Öffnung die unter 2,5 m² ist und nicht abgezogen wird, als besonder Leistung Abrechnung
     
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