Überbau

Diskutiere Überbau im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Ein Nachbar hat sein Haus bereits vor unserem gebaut, ebenso seine Garage, da wir sehr lange auf unsere Baugenehmigung warten mussten. Laut...

  1. #1 leabrahms, 27.03.2007
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    Ein Nachbar hat sein Haus bereits vor unserem gebaut, ebenso seine Garage, da wir sehr lange auf unsere Baugenehmigung warten mussten. Laut Bebauungsplan sind Garagen auf den Grundstücksflächen bis zu 9 m gestattet. Unser Nachbar hat seine Garage auf ca. 12 m ausgedehnt. Er hat wohl so gebaut, dass der Rohbau auf der Grundstücksgrenze steht, was wir aber nicht genau feststellen können, da er den Grenzstein entfernt hat. Wir haben nie eine Genehmigung für die Garage erteilt.
    Nun hat er die Garage noch gedämmt. Wir vermuten, dass ein Teil der Dämmung (also nicht auf der ganzen Länge) auf unserem Grundstück ist. Wir haben allerdings nicht gleich widersprochen. Unserem Nachbarn war es wohl bewusst, dass die Dämmung auf zum Teil auf unserem Grundstück ist. Nun müssen wir seine Garage abstützen, um unsere Garage zu bauen, da unser Niveau deutlich niedriger ist.
    Was kann man tun, um keinen Verlust beim Grundstückswert zu erleiden. Die Garage immer noch nicht ganz fertig - aber die Dämmung ist schon eine ganze Weile dran...
    Weiß jemand Rat. Vielen Dank schon im Voraus
     
  2. #2 VolkerKugel (†), 27.03.2007
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    Das ist leider nichts ...

    ... wo man "aus der Ferne" raten kann.

    Hier braucht man einen Baufachmann (kann ruhig ein Architekt sein :lock ) vor Ort. Ich würde da mal im Branchenverzeichnis suchen. In Halle gibt´s gute Architekten.
     
  3. #3 leabrahms, 27.03.2007
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    Was ich noch vergessen hatte - wir möchten am Wenigsten, das Streit entsteht. Ich weiß, das ist schwierig aber vielleicht gibt es Ideen, bei denen beide Seiten nachgeben.

    Wofür bräuchte man einen Architekten?
     
  4. #4 VolkerKugel (†), 27.03.2007
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    Weil ...

    ... der sich in der Regel mit sowas am Besten auskennt, vor Ort die Situation beurteilen und Euch beraten kann, ohne gleich die große juristische Kanone in Stellung zu bringen :konfusius .
     
  5. operis

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    die juristische kanone

    gefällt mir,

    eine lösung mit dem nachbarn ist sicher besser als eine lösung vor gericht. ansonsten gelten die richtlinien für grenzbebauung, in wieweit die eingehalten bzw. überschritten worden sind, ist von hier sehr schlecht zu erkennen...

    liebe grüße operis
     
Thema:

Überbau

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