Din 18195

Diskutiere Din 18195 im Dach Forum im Bereich Neubau; Tagschen, mein Estrichleger meinte, dass die Abdichtungen im Bereich der Tür- / Fensterelemente nicht so ganz i.O. wären und evtl. nicht ganz...

  1. #1 Gast4711, 30.07.2003
    Gast4711

    Gast4711 Gast

    Tagschen,

    mein Estrichleger meinte, dass die Abdichtungen im Bereich der Tür- / Fensterelemente nicht so ganz i.O. wären und evtl. nicht ganz mit der Flachdach-DIN (?) konform gehen.
    Das finde ich aber seltsam ... leider wollte er nicht mehr dazu sagen, da er ja kein "Fenster-Fachmann" sei.

    Ist Ihnen etwas über diese DIN bekannt? Und was sagt die aus? Fordert die etwas bestimmtes?

    Vielen Dank für Ihre Bemühungen!
     
  2. Lebski

    Lebski Gast

    Auf dem Balkon oder Terasse?
    Hab kein DIN greifbar, bei Flachdächer muss die Abdichtung 15 cm hochgezogen werden, auch an den Türen! Die Ausbildung des Anschlusses muss auch entsprechend wasserdicht sein, da gibt es Profile dafür. Oder gute Handwerker.
     
  3. #3 NBasque, 30.07.2003
    NBasque

    NBasque

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    Flachdach-Richtlinien

    neben der DIN 18195 können auch die Flachdach-Richtlinien Anwendung finden.

    Darin sind auch Abdichtung mit einer geringeren Höhe als 15 cm möglich, wenn eine Entwässerungsrinne vor dem entsprechenden Bauteil angeordnet wird.

    Ein sehr informativer Artikel von Dipl-Ing. Köhnke dazu, unter folgendem Link

    http://www.kronoworld.com/deutsch/images/cms/1888.pdf
     
  4. MB

    MB Gast

    Mit Vorsicht "genießen"

    Das ist nämlich genau der Grenzfall, wo sich die - Flachdachrichtlinien -, genauer:
    Deutsches Dachdeckerhandwerk - Regelwerk -
    Fachregel für
    Dächer mit Abdichtungen
    - Flachdachrichtlinien -
    Aufgestellt und herausgegeben vom
    Zentralverband
    des Deutschen Dachdeckerhandwerks
    - Fachverband Dach-, Wand- und Abdichtungstechnik - e. V.
    und
    Hauptverband
    der Deutschen Bauindustrie e. V.
    - Bundesfachabteilung Bauwerksabdichtung

    Ichh fange noch mal neu an :)
    Also die -Flachdachrichtlinien- verweisen auf die DIN 18195, und die wiederum auf die Flachdachrichtlinien.

    Anders ausgedrückt: "wir schaffen uns eine Grauzone, die Gutachter und Rechtsanwälte auf Jahre hinaus beschäftigt"

    Und damit es nicht zu einfach wird: die Fensterbauer haben auch ein ordentliches Wort mitzureden. Die EnEV auch. Die DIN 4108 auch.

    Langer Schrieb, kurzer Sinn: wo liegt genau das Problem?
     
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