Kein Reklamationsgrund ?

Diskutiere Kein Reklamationsgrund ? im Fenster/Türen Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen , ich habe mal eine Frage. Ein Kunde von mir hat bei seinem Lieferanten ein Türblatt reklamiert und dieser hat ihm darauf hin...

  1. OlliF

    OlliF

    Dabei seit:
    04.07.2006
    Beiträge:
    58
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Maler und Lackierer
    Ort:
    Hagen
    Benutzertitelzusatz:
    Das Leben ist viel zu kurz um ein langes Gesicht z
    Hallo zusammen ,

    ich habe mal eine Frage. Ein Kunde von mir hat bei seinem Lieferanten ein Türblatt reklamiert und dieser hat ihm darauf hin einen Aussendienstmitarbeiter geschickt. Dieses Türblatt unterscheidet sich komplett von den anderen Türblättern auf der Etage und der Aussendienstler meinte dies wäre kein Grund zu reklamieren denn Holz wäre niemals gleich.

    Das leuchtet mir ein aber wenn ich doch Türen mit dem gleichen Dekor bestelle dann gehe ich doch davon aus das diese nicht so extreme Unterschiede aufweisen ?

    Ich hoffe auf den Bildern erkennt man den Unterschied denn in der Realität sieht das noch viel schlimmer aus.


    Gruß Olli :winken
     
  2. Mathae

    Mathae

    Dabei seit:
    16.03.2006
    Beiträge:
    105
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    KFZ Technikermeister
    Ort:
    österreich
    naja gut das mit Holz ist immer unterschiedlich ist ja schön und gut...

    Aber DAS würde ich mir auch nicht montieren lassen.

    Mfg Mathae
     
  3. #3 Gast23627, 28.03.2007
    Gast23627

    Gast23627 Gast

    Jein!

    Hallo Olli,
    offenbar handelt es sich hier um Seriengefertigte Normtürblätter ohne besondere Anforderungen.
    Diese werden in der Regel zwar in der jeweilig gleichen Holzart aber aber ohne spezielle Furnierauswahl gefertigt.
    Weil es nun mal Holz ist, können die dargestellten Farb- und Strukturunterschiede entstehen.
    Selbstverständlich ist es möglich Türblätter in begrenzter Anzahl mit (fast) gleichmäßigem Furnierbild herzustellen.
    Letztendlich ist das eine Preisfrage.
    Wurden die Türblätter mit gleichmäßigem Furnierbild bestellt, hat der Kunde einen Anspruch darauf.
    Wenn nicht, also Normtürblätter ohne besondere Anforderungen, dann (leider) nicht.
    Freundliche Grüße
     
  4. Wizard

    Wizard

    Dabei seit:
    01.12.2006
    Beiträge:
    84
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Kaufmann
    Ort:
    Pforzheim
    Hallöchen,

    daß Holz unterschiedliche Maserungen aufweist sollte ja inzwischen den meisten Menschen bekannt sein.
    Jedoch würde mir das Streifenhörnchendesign der linken Tür auch nicht behagen. Da geht es bestimmt nicht um einen Unterschied in der Maserung, sondern um den deutlichen Hell-Dunkel-Unterschied.
    Wenn es sich doch um NormTürblätter handelt sollte es doch für den Lieferanten/Hersteller kein großes Problem sein dieses eine Türblatt auszutauschen.
    Früher gab es mal den geflügelten Spruch - der Kunde ist König - heute eher - der Kunde ist lästiger Bittsteller.
    Wenn die Türe sonst noch ohne Beschädigungen ist - wo liegt das Problem?

    Ralf
     
  5. #5 Gast23627, 29.03.2007
    Gast23627

    Gast23627 Gast

    "König" Kunde

    Hallo Ralf,
    dass der Kunde König ist, ist klar und selbstverständlich, schließlich leben wir und unsere Familien mehr oder weniger gut davon.
    Nur,
    davon ausgehend dass, wie mal von mir vermutet, Türblätter ohne besondere Anforderungen bestellt und geliefert wurden.
    Wie soll denn der Türentausch praktisch von Statten gehen?
    Sie sehen also kein Problem darin, vom Werk oder Lager, sagen wir mal so 8-10 Türen zum Kunden zu schaffen, diese dann aus der Original-Verpackung herauszunehmen und ein passendes Modell zu finden?
    Es gelingt Ihnen dann, weil man/frau die ganze Prozedur schon mal angefangen hat, bei der 7. Tür was passendes zu finden, packt aber den Rest auch noch aus, es könnte ja noch eine besser passende Tür dabei sein, und alle sind dann glücklich?
    Wirklich?
    Sehen Sie das doch mal unter kaufmännischen Gesichtspunkten.
    Alles andere habe ich schon dazu geschrieben.
    Freundliche Grüße
     
  6. Wizard

    Wizard

    Dabei seit:
    01.12.2006
    Beiträge:
    84
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Kaufmann
    Ort:
    Pforzheim
    Hallo Josef,

    ich bin selbst Kaufmann und habe fast täglich damit umzugehen. Es sind bei solchen Dingen immer Kosten und Nutzen abzuwägen.
    Wie ich auch geschrieben habe ginge es mir gar nicht um eine unterschiedliche Maserung sondern um dieses seltsame Streifenmuster. Vielleicht kommt das ja auch nur auf dem Bild so raus aber diese Hell-Dunkel-Unterschiede sind doch nicht mit unterschiedlicher Maserung zu erklären.

    Ralf
     
  7. OlliF

    OlliF

    Dabei seit:
    04.07.2006
    Beiträge:
    58
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Maler und Lackierer
    Ort:
    Hagen
    Benutzertitelzusatz:
    Das Leben ist viel zu kurz um ein langes Gesicht z
    Danke sehr ...

    Vielen Dank für die schnelle und fachliche Antwort. :respekt

    Wie der JSch schon richtig angenommen hatte handelt es sich um eine Bestellung laut "Türblätter ohne besondere Anforderungen ".

    Aber ich muß dazu sagen das der Lieferant sich ohne weiteres kulanterweise bereit erklärt hat dieses Türblatt auszutauschen. Und wieder hat hier der JSch richtig gelegen denn der Außendienstler meinte es gäbe keine Garantie dafür das nicht wieder eine Tür mit einem anderen Dekor geliefert würde.

    Für mich war das mal sehr interessant denn ein solcher Fall war mir noch nicht bekannt. Kann aber auch daran liegen das ein solch extremer Unterschied doch eher selten auftaucht.

    Danke nochmal :28:
     
Thema:

Kein Reklamationsgrund ?

Die Seite wird geladen...

Kein Reklamationsgrund ? - Ähnliche Themen

  1. Mangelhafte Fliesenarbeiten - Reklamationsgrund?

    Mangelhafte Fliesenarbeiten - Reklamationsgrund?: Guten Morgen, für unser Bad haben wir einen Fliesenlegermeister beauftragt, den wir auch schon lange kennen. Leider sind wir über die Arbeiten...
  2. Gartenzaun - Fehler bei Einsetzung - Reklamationsgrund?

    Gartenzaun - Fehler bei Einsetzung - Reklamationsgrund?: Neulich habe ich einen Gärtner angestellt, der meinen Garten komplett mit Doppelstabmattenzaun einzäunen sollte (Handtuchgründstück). Jetzt steht...