VOB oder BGB?

Diskutiere VOB oder BGB? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Na ja ... Die VOB sieht also die fiktive Abnahme als Regel vor. Eine abweichende Vereinbarung führt dazu, dass die VOB nicht mehr vereinbart ist....

  1. #21 VolkerKugel (†), 03.04.2007
    VolkerKugel (†)

    VolkerKugel (†)

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    Na ja ...

    ... mit welchen unsinnigen (sprich: weltfremden) BGH-Urteilen haben wir uns denn mehr und mehr herumzuschlagen :fleen ?

    Nebenbei:
    Wenn Einer heute noch in seine Vetragsbedingungen schreibt: Es gilt die VOB in der jeweils neuesten Fassung, kann er böse am Fliegenfänger hängen, weil er dann automatisch den Teil A mit vereinbart hat. Und der sieht seit 2006 ein bisschen anders aus. Nämlich EU-harmonisiert :shades .
     
  2. Eric

    Eric

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    Das Zitat von Rauch stimmt schon mal nicht. In der angeführten Entscheidung des OLG Dresden ging es überhaupt nicht um das Thema Inhaltskontrolle von VOB/B-Vorschriften wegen Verlängerung der Verjährungsfrist auf 5 Jahre.

    Im übrigen schließe ich mich den zutreffenden Ausführungen von Bruno an.
     
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