Frage zum § 13 b USTG

Diskutiere Frage zum § 13 b USTG im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hi Leute , was muss ich als aboluter Privatmann beachten , wenn ich in meiner Abschlussrechnung stehen habe : Der leistungsempfänger ist...

  1. voggel

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    Hi Leute ,

    was muss ich als aboluter Privatmann beachten , wenn ich in meiner Abschlussrechnung stehen habe :

    Der leistungsempfänger ist Schuldner der Umsatzsteuer gem. § 13 b USTG

    Mehrwertsteuer taucht ja nicht auf Freistellungsbescheinigung hat uns der Rohbauer vorgelegt

    was kann bei uns jetzt passieren mit Mwst . oder wie sieht das jetzt aus mit der Steuer ?

    Irgendwie stehe ich total auf m Schlauch .. :irre :irre :motz

    Gruss Stefan
     
  2. Yilmaz

    Yilmaz

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    Er darf euch kein rechnung ohne Mwst ausstellen!
     
  3. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    so aus der Hüfte

    ist der 13 b doch zwischen Betrieben welche beide Bauleistungen erbringen.
     
  4. voggel

    voggel

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    Pfälzer ist das höchste was ein Mensch werden kann

    ?? wie er darf uns keine Rechnung ohne Mehrwertsteuer austellen ...
     
  5. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    Nochmal

    aus der Hüfte...

    Bei kleingewerbe darf er netto ausstellen aber auch keine Vorsteuer geltend machen.
     
  6. voggel

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    Pfälzer ist das höchste was ein Mensch werden kann
    Leute ich bin Privatmann , erklärt mir mal was ich mit der UST zu tun habe ...

    Was passiert wenn ich die Dinger beim Finanzamt abgebe ? Blödefrage gell....


    es geht um einen kompletten Rohbau also Summe <<< 80 000 Euronen
     
  7. Yilmaz

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    Ihr schuldet gegenüber dem Bauunternehmer die Mwst und mußt auch an Ihm bezahlen und nicht ans Finanzamt.

    Wen du ein Baubetrieb hast und hast gem. §14 ein Freistellungbescheinigung dann kann er die Rechnung ohne Mwst ausstellen!
     
  8. Yilmaz

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    Dann mußt du ein ganz normele Rechnung mit 19% MwSt erhalten!
     
  9. voggel

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    Pfälzer ist das höchste was ein Mensch werden kann
    Wie ich Schulde dem Bauunternehmen die MWst , was wie warum ?

    Kann mir das jemand mal erklären ... wenn dann schulde ich dem Staat die Steuer ... weil ich diese nicht bezahlt habe ....
     
  10. Yilmaz

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    ich glaube du kopiert nur mein antworten lesen tuest du sie nicht :)
     
  11. voggel

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    Pfälzer ist das höchste was ein Mensch werden kann
    Dochdoch klar lese ich sie und bin auch Dankbar .... aber verstehen tu ich irgendwie nicht was mir das ganze jetzt bringen soll mit dieser Freistellungsbescheinigung un dem kleingedruckten in der Rechnung .


    Was würde jetzt passieren wenn der gute herr bauunternehmer mir keine Rechung mit MWst ausstellt und diese Rechung die Endgültige wäre ....
     
  12. Yilmaz

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    Der unternehmer ist in diesem fall der treuhänder,er bekommt von euch die Mwst und leitet das an finanzamt weiter!

    Wen er euch keine mwst in rechnung stellt muß er von dem erhaltene betrag(Netto) die 19% ans finanzamt abführen um das auszugleichen wird er sich bei euch melden und die mwst verlagen.
     
  13. voggel

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    Pfälzer ist das höchste was ein Mensch werden kann
    aha das hört sich ja verständlich an , und wenn er sich nicht meldet kann ich meine Mwst (die ich ja nicht gezahlt habe ) aber auch nicht bei meinen Baukosten bzw bei der Lohsteuerjahresausgleich beim Finanzamt geltend machen ... bzw die Rechnung einreichen ...

    logisch oder ....
     
  14. Yilmaz

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    Dann habt Ihr erstmal die 19% gespart,ärger bekommt der BU von finanzamt nicht Ihr!

    Es ist alles meine meinung und kein Rechtsberatung :)
     
  15. voggel

    voggel

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    Pfälzer ist das höchste was ein Mensch werden kann
    hey wenn ich ne Rechtsberatung wollte würde ich auf www.Rechtsverdreher.de gehen und dort meine Frage einstellen :shades

    ne bin dankbar für die Info , lässt mich auf jeden Fall wieder Ruhig schlafen ...

    Herzlichen Dank an Yilmaz und guts Nächtle ... :angel:

    Sollte jemand noch Anmerkungen zu dem Thema haben bitte Posten , is ja n Forum und vielleicht hilft es anderen ein wenig

    Thy Yilmaz und N8 bis morgen
     
  16. Yilmaz

    Yilmaz

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    ich bin kein jurist nur ein handwerker :)

    Vieleicht meldet sich ein jurist dazu.

    kannst auch googeln unter § 13b UStG gibts viel zu lesen.

    Guten nacht!
     
  17. #18 Olaf (†), 02.04.2007
    Zuletzt bearbeitet: 02.04.2007
    Olaf (†)

    Olaf (†)

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    Mal langsam,

    dt. Steuerrecht is nich ganz ohne und kaum zu verstehen:fleen
    Die Zahllast der Umsatzsteuer wird bei Bauleistungen umgekehrt, wenn der Empfänger selbst Unternehmer ist, der Bauleistungen erbringt.
    Bei Einzelunternehmen ist es wurscht, ob er diese für seinen Geschäftsbetrieb oder aber privat in Anspruch nimmt.
    Meister Voggel, Du bist Unternehmer? Erbringst selbst Bauleistungen im Sinne §13b Abs. 1 Nr. 4? ( http://www.stb-mundorf.de/ustg/13b.htm)
    Dann muss Dir der BU eine Netto-Rechnung stellen und Du musst die dafür fällige MWSt erklären und abführen.

    Mal praktisch: Ich fertige normalerweise nur Fenster und montiere nicht - keine Umkehr MWSt. Würde ich auch montieren (Bauleistung) dürfte ich nur Nettorechnungen erstellen, wenn ich für andere bauausführende Unternehmen (BU, GU also als Sub) tätig werde. Privat oder z.B. für einen Uhrmacher - mit MWSt.
    Feinheit: manchmal montier ich schon - trotzdem keine Umkehr, solange der Umsatz daraus 10% nicht übersteigt.
    Olaf
     
  18. voggel

    voggel

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    @ yilmaz


    hab ich schon und werde nicht schlau , aber null und niemals werde ich daraus schlau

    @ Olaf

    Ich bin Meister in der Industrie ( zum Glück den ich versteh von Steuerrecht Goarnix )

    also kein Gewerbe angemeldet und keine Leistungen die ich irgendwie steuerlich verrechnen kann

    Ich mach wie die meisten Bundesbürger nur einen Lohsteuerjahresausgleich ..

    Also ganz normaler Bauherr der heute dusslig aus der Wäsche geschaut hat als die Abschlussrechnung gekommen ist ...


    Gruss und thx an das Forum
     
  19. #20 Olaf (†), 02.04.2007
    Olaf (†)

    Olaf (†)

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    Kannste Dir...

    jetzt aussuchen, ob Du den BU ins Messer rennen lässt oder nich.
    FiA will auf jeden Fall von ihm Umsatzsteuer sehen, weil Du ja nur privat bist - wie kommt der Kerl bloß auf die Idee Dir ne Netto-Rechnung zu stellen? Wenn ich das so höre - nich zum ersten mal - wirds noch bittere Tränen bei mancher Umsatzsteuerprüfung bei den Unternehmen geben.
     
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