Frage zum § 13 b USTG

Diskutiere Frage zum § 13 b USTG im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Einfachste Lösung.. ....dann wird das ne eklige Rechnerei, weil auf die Gesamtsumme 19% ...... MfG (und auch richtigste - gibts den Begriff?)...

  1. #41 Olaf (†), 03.04.2007
    Olaf (†)

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    Einfachste Lösung..

    (und auch richtigste - gibts den Begriff?)

    Schlussrechnung über den vollen Betrag + 19% und als Umsatz verbuchen.
    Dann werden die erhaltenen Anzahlungen (auf so einem Konto sollten eigentlich die Abschläge stehen) gegengebucht (eventuell getrennt aus Netto und der abgeführten Märchensteuervorauszahlung) vielleicht noch das gewährte Skonto berücksichtigen, 5% in ein Konto langfristige Forderungen (GL-Einbehalt) umbuchen - übrig bleibt der aktuelle Zahlbetrag. Und dem ist es Bockwurst, ob er Netto oder MWSt heißt.
     
  2. Peeder

    Peeder

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    Nach der VOB ganz einfach !

    Wenn ich jemanden ärgern will, dann wähle ich den Einbehalt als Bareinbehalt.
    Der Rest ist Formsache, und die Kohle liegt nicht beim Bauherren unterm Kopfkissen :biggthumpup:

    @Yilmaz, ach, da haste recht, ich könnte mir bei diesen Thema die Finger wundschreiben, denn ich stand auch mal auf´n Schlauch.
    Ich bin auch nur Handwerker, aber mein Steuerfutzi hat nicht locker gelassen.Wer, was, warum??:winken :winken :deal :deal

    Peeder
     
  3. #43 bauworsch, 03.04.2007
    bauworsch

    bauworsch Gast

    @ Peeder, das ist was anderes.
    Ich hatte es so verstanden, dass Du Dir das Geld holst
     
  4. Lukas

    Lukas

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    Kannste das mal erklären? (vertragliche Regelung/Rechenweg)

    Wer hats denn beauftragt oder wärs ohne die Zusatzleistungen denn gegangen?

    Kann er dennoch ablösen.

    ...und, was willste jetzt noch? Ihm eine mitgeben, weil er Schwäche zeigt?
    Du hast das, was Du bestellt hast, zu Deiner Zufriedenheit. Das Bischen Fairnis kostet Dich nix!

    Ich bin auch in erster Linie Handwerker.
    Ich habe aber, dadurch, daß ich mich selbstständig gemacht habe, so viel unsinnigen Mist, der mit der eigentlichen Arbeit nichts zu tun hat, lernen müssen, daß das Drumrum manchmal mehr kostet, als die eigentliche Arbeit.:irre
    Ich kann mich sehr gut in die Handwerker hineinversetzen, die damit einfach überfordert sind. Je öfter sie um Ihren gerechten Lohn geprellt werden, desto unmöglicher wird es für sie, sich die notwendige Hilfe zu kaufen.

    Jammert nicht, wenns keine ordentlichen Handwerker mehr gibt und Ihr nur noch von Kaufleuten, wasserdicht, über den Tisch gezogen werdet!


    Gruß Lukas
     
  5. bemi

    bemi

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    Jammert nicht, wenns keine ordentlichen Handwerker mehr gibt und Ihr nur noch von Kaufleuten, wasserdicht, über den Tisch gezogen werdet!

    :biggthumpup: Lukas ich kann dir nur Recht geben :respekt
    Ganz meine Meinung.
    bemi
     
  6. #46 voggel, 04.04.2007
    Zuletzt bearbeitet: 04.04.2007
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    Sorry aber was heisst an der Richtigen Adresse , gehst du Verträge ein , hällst sie nicht ?? und schickst dann die Geldeintreiber die die Vertragsstrafe die du verbockt hast wieder eintreiben ??

    Faktum ist wir haben Kosten gehabt durch die 3 Monate verzögerung , die man bestimmt nicht durch "schlechtwetter" oder erhöhten Niederschlag im Winter ( Rheinland Pfalz ) begründen könnte .

    Fakt ist bei ihm das die Verzögerung durch extreme Geldnot entstanden ist , von meiner Seite hatte er immerseine AZ Zahlungen bevor sie überhaupt fällig waren !!!!!
    Alles was durch unser Verschulden an Zeit abzurechnen war , wurde rausgerechnet ... ( verzögerung 3 Tage weil Dachdecker nicht gekommen ist )

    Ach so ja Fakt ist auch , das der Gute wie ich nach und nach mitbekommen habe , bei keinem Baustoffhändler der Region mehr Material bekommt auf Rechnung sondern nur noch per Vorkasse .. der eine Baustoffhändler sitzt immer noch auf 30 000 Euros aus meinem Bau ...

    Jetzt erklärt sich auch wieso der Kollege einmal 1 Woche keine Steine beibekommt , eine Woche kein Beton , dann hat er sich verrechnet bei den qm eieiei ....
    Alles Bullshit Klar ist das der Bu kein Material beibekommen hat weil er keine Kohle mehr hatte , er hat mit meiner Kohle eine 2 te Baustelle gesponsort die er paralell hatte , und umgekehrt .. so ist es , aber was solls ... ist Schnee von gestern , das ist auch nicht das Thema
    Ob der Vertag VOB oder DINGSBUMS is weis ich net , müsste ich mal schauen ...

    Der Gewährleistungs einbehalt ist als Vorschlag von gekommen , ganz einfach deshalb , weil der BU mit 99,9 % Sicherheit in seiner Finanzlage keine Bankbürgschaft bekommt .
    Sollte er mir eine bringen dann bekommt er die Restsumme der Gewährleistung ( 4000 Euro ) auch noch ... no Problem .

    Aufgefallen ist diese Freistellungsgeschichte erst bei der Endabrechnung , die AZ waren eh ohne Mwst , dachten die Mwst wird dann erst bei der Abschlussrechnung verrechnet ... :deal

    Ach so ja kurz zum Abschluss nochmal , wenn mir noch mal jemand erzählt mir wären keine Mehrkosten enstanden :winken Hallo ??

    3 Monat mehr Miete für die Wohnung
    3 % mehr Märchensteuer aufs Dach (1200 Euro ca )
    3% Märchensteuer auf die Fenster und Haustür
    3% auf Treppe
    vielleicht noch 3 % auf den Putz

    das ist kein Geld ??

    Gruss Stefan
     
  7. #47 Peeder, 04.04.2007
    Zuletzt bearbeitet: 04.04.2007
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    nee, bin nicht so ein Typ, eher das gegenteil. Diese Art verurteile ich, auch wenn es mir manchmal schwer fällt. :cry

    @voggel
    Egal, wenn du dir als Unternehmer ausgesucht hast, so war es deine Entscheidung.


    Peeder
     
  8. #48 Bauwahn, 04.04.2007
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    Nun hackt mal

    nicht auf dem armen voggel rum.

    Er hat sich ja wohl mehr als fair gegenüber dem Unternehmer gezeigt.

    Und dass er ihm das Geld ohne Rechnung zahlt wollt Ihr doch nicht ernsthaft erwarten?

    Gruß

    Thomas
     
  9. Peeder

    Peeder

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    :konfusius
    Ich bin auch ein Schelm
    [​IMG]

    Reine Nervensache, aber es ist schon traurig genug für beide Seiten.
    Für das nachsichtige Verhalten gegenüber dem BU von mir ein :28:

    Vielleicht sollte man dem BU ein Formular schicken, wie seine Rechnung/Schlussrechnung aus zu sehen hat, was alles draufstehen muss , damit das Chaos ein Ende hat .

    gruss Peeder
     
  10. voggel

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    :-) soll ich euch die Adresse geben :-)

    Stand heute , der gute Herr BU geht nicht mehr ans Handy und ist irgendwie nicht zu erreichen .... ob er schon wegen Steuerbetrug Sitzt ?!:wow :cry :yikes

    Werde euch auf dem laufenden halten ...
     
  11. #51 Hundertwasser, 05.04.2007
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    Voggel hat sich fair verhalten und sein BU ist pleite. Kann nur sein das das der BU noch nicht weiss. Der erinnert mich an den Maurermeister mit dem 16,50 € verrechnungssatz.
     
  12. #52 Baufuchs, 05.04.2007
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Nun lobt

    den Voggel mal nicht über den grünen Klee. Sein Vertrag sah eine Vertragsstrafe von x % je überzogenen Monat, begrenzt auf max. 12% der Bausumme vor.
    War sowieso rechtsunwirksam.
    Auf etwas, dass ich ohnehin nicht kriegen kann, ist gut verzichten.....
     
  13. Lukas

    Lukas

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    @Voggel

    Da sind noch Fragen, aus #44, offen.

    Nicht, daß Du Dich zu früh in die Sonne legst.

    Gruß Lukas
     
  14. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    Jetzt erst gelesen!

    :konfusius Lukas treffender gehts nicht!

     
  15. voggel

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    Kommt noch die antwort kommt noch ....

    na ja Rechtswiedrig lässt sich drüber streiten , 0,2 % je Tag der Bausumme ist nach angaben anderer Häuslebauer keine seltenheit ...

    und mal im ernst Meiner meinung nach auch vollkommen richtig , Termine sidn da um gehalten zu werden
     
  16. #56 Baufuchs, 06.04.2007
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

  17. #57 voggel, 09.04.2007
    Zuletzt bearbeitet: 09.04.2007
    voggel

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    Pfälzer ist das höchste was ein Mensch werden kann
    Antworten auf die Fragen von 44

    Also in dem Vertrag steht er wurde vereinbart das für diesen vertrag folgendes gilt :
    BGB
    VOB/B DIN 1961
    DIN 18299

    Zur Strafe steht drin . das Änderungen und Nachtragsaufträge nur wirksam sind , sofern sie vom Bauherren schriftlich erteilt werden und die Summe der Auftragserweiterung festgelegt wird .

    Dann wurden fristen gesetzt und dort steht Vertragsstrafe bei Überschreitung der Teil - und Fertigstellungsfrist für jeden Werktag der Verspätung 0,2 % des Endbetrages der Abrechnungssumme , jedoch auf 12 % gegrenzt .


    Gewährleistungsdauer 5 Jahre und es werden 5 % der Abrechnungssumme vereinbart als Gewährleistungssumme .
    Na ja die kann er eh nicht mehr einlösen weil für ihn wahrscheinlich ne Bankbürgschaft wie n 6er im Lotto wäre ...



    Zu meiner Ursprungsfrage nochmals eine kurze Anmerkung im Vertag steht :

    Gemäß §§ 48 bis 48d EStG ist der Bauherr verpflichtet , von der Vergütung des Auftragsnehmers 15 % an das Finanzamt abzuführen . falls diese nicht weniger als 5000 Euro beträgt oder der Auftragnehmer mit der Rechnung eine Kopie der Freistellungsbescheinigung vorlegt .

    Also die Freistellungsbescheinigung haben wir , Auf der Endabrechnung taucht aber auch nichts von Mwst auf ...

    Was heisst das jetzt für uns ?!

    Bis heute noch keine Rückinfo des BU
     
  18. voggel

    voggel

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    Pfälzer ist das höchste was ein Mensch werden kann
    Neues von der BU Front

    Hi Leute , nachdem der gute Mann jetzt das ganze umgerechnet hat und uns die Endabrechnung gegeben hat ... der nächste Hammer ...

    Heute ein Anruf , er hätte sich irgendwie mit Brutto und Netto verrechnet ( MwSt ) und es wären noch 10 000 Euros offen ...

    Abschlussrechnung ist jetzt zwar richtig , aber irgendwie doch nicht ..
    Weil ja ich :

    Das Material zum Teil vorgestreckt habe und ihm mit MwSt berechnet und von seiner Summe abgezogen habe ...

    Und er irgendwie einen Fehler gemacht hätte mit MwSt aus der AZ ( Anzahlung ) und soweiter ..

    Man bin ich sauer ... hab hn erst mal weggedrückt und ihm direkt gesagt das er von mir keinen Euro mehr sieht ... komme mir im Moment echt vor wie die Melkkuh der Nation und verarscht noch dazu ..

    Der Kasper ist zu blöd zum rechnen und rechnet sich da irgendwas gut ... und versucht bei mir die Kohle zu ziehen ...

    Bin echt am überlegen ob ich die ganze Schose nicht direkt zum Anwalt gebe ... aber dann bin ich ja auch wieder der böse Bauherr der seine Rechnungen nicht zahlen will und die armen BU prellt ...


    Man man man ich könnt platzen :motz
     
  19. #59 Baufuchs, 19.04.2007
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Zu

    Freistellungsbescheinigung und Abführung nach § 48 EStG mal dies hier lesen.

    Unter "welche Auftraggeber........"


    Aus dem 1. Beitrag entnehme ich aber "absoluter Privatmann". Also nix mit Pflicht zur Abführung der 15%.

    Und mit Mehrwertsteuer hat dieser Abzug nix zu tun.
    Siehe unter "wie hoch ist der Steuerabzug.." Da steht deutlich "Grundlage Rechnungsbetrag zzgl. MwSt".

    Da hat wer aber einen ganz merkwürdigen Vertrag zusammengebastelt.
    Was soll den gelten? VOB/B oder BGB? Wenn auch nur Teile BGB vereinbart werden, gilt VOB/B komplett nicht mehr als vereinbart.
     
  20. voggel

    voggel

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    Pfälzer ist das höchste was ein Mensch werden kann
    Darum geht es nicht unbedingt Baufuchs ...

    ich könnt gerade platzen das ich als Bauherr dem Kasper noch sagen müsste wie er Rechnungen zu stellen hat ...

    Jedesmal wenn dem Spacken das Wasser bis zum Hals steht meint er irgendein Fehler gefunden zu haben um Kohle aus den Rippen zu leihern ...

    Der is echt zu Blöd seine Buchführung im Griff zu haben , geschweige denn zu Kalkulieren ..

    Habe es ihm eben Telefonisch gesagt , das er von mir keinen Müden Cent mehr bekommt ...

    Ansonsten würde ich es auch drauf ankommen lassen dann aber mit allem was ich mittlerweile habe ... dann kommt das Thema Vertragsstrafe und Umsatzsteuer wieder auf de nTisch ..

    Ich hab jetzt schon sowas von die Schnauze voll vom Bauen ...

    Zum Glück gibt es auch noch Leute die Ihre Buchführung im Griff haben . so wie meine Dachdecker , Zimmerleute , Verputzer , Wasserinstalatööör ...

    Aber der Kerl ... den Könnt ich echt im Garten vergraben sowas von Diletantisch .... :-)


    So jetzt gehts mir besser ... wieder ...
     
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