Neues zur EnEV 2006(07?)(08?) ...

Diskutiere Neues zur EnEV 2006(07?)(08?) ... im EnEV 2002 / 2004 / 2007 / 2009 Forum im Bereich Bauphysik; ... in den beiden Anhängen. Wird aber sicherlich nix nutzen :mad: .

  1. #1 VolkerKugel (†), 03.04.2007
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    ... in den beiden Anhängen.

    Wird aber sicherlich nix nutzen :mad: .
     
  2. #2 Christian Wolz, 03.04.2007
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    Noch was...

    In einem anderen Beitrag hatte ich geschrieben, dass Herr Dr. Frank Heidrich vom BMVBS auf einer dena-Veranstaltung erklärt hat, der Referentenentwurf zur EnEV 2007 werde voraussichtlich am 28. März im Bundestag beraten und verabschiedet. Nachdem ich diesen Punkt im besagten Zeitraum nicht auf der Tagesordung finden konnte, habe ich eine diesbezügliche Anfrage an den Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung des Bundestags gestellt.

    Heute kam die Antwort:

    "Da es sich bei der EnEV um eine Rechtsverordnung und nicht um ein formelles Gesetz handelt, wird diese nicht im Plenum des Deutschen Bundestages beraten. Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung wird sich jedoch in seiner Sitzung am 25. April 2007 einen Bericht der Bundesregierung zur Energieeinsparverordnung geben lassen."

    Den Antrag der GRÜNEN findet man übrigens unter http://dip.bundestag.de/btd/16/047/1604787.pdf

    Schau'n wir mal, wie es weitergeht! :e_smiley_brille02:
     
  3. #3 VolkerKugel (†), 24.05.2007
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  4. #4 Christian Wolz, 24.05.2007
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    Hallo Herr Kollege,...

    ...wie war doch gleich Ihr Zugangscode...? :e_smiley_brille02:
     
  5. #5 VolkerKugel (†), 24.05.2007
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    Mist - und Entschuldigung ...

    ... hatte ich vergessen. Also als PDF im Anhang :konfusius .
     
  6. #6 VolkerKugel (†), 24.05.2007
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    Oder gleich ...

    ... als Volltext:

    Bundestag hat kein Interesse an echter EnEV

    Der Bundestag hat am 10. Mai einen Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen mit den Stimmen von SPD, CDU/CSU und FDP abgelehnt, der aus der EnEV eine echte Energieeinspar-Verordnung (siehe Artikel Bundestag soll echte EnEV fordern in GEB 08-2007) hätte machen können. Die Hoffnungen von vielen Energieberatern (siehe Artikel Energieberater zum EnEV-Antrag der Grünen in GEB-Letter 09-2007) nach einer Korrektur der als falsch und lobbygetriebenen EnEV-Version der Bundesregierung haben sich damit vorerst zerschlagen.

    EnEV am 8. Juni im Bundesrat
    Zum Inkrafttreten muss die EnEV2007 jetzt „nur“ noch im Bundesrat abgesegnet werden. Dort steht sie im Protokollentwurf zur 834. Sitzung am 8. Juni als Punkt 48 von 52. Bisher gilt die Zustimmung in der Länderkammer durch den Abstimmungsprozess im Vorfeld als sicher. Trotzdem hält sich das Gerücht, dass die EnEV noch einmal eine Ehrenrunde drehen könnte, weil mindestens ein Bundesland dem laschen Anforderungsniveau nicht zustimmen will. Da es allerdings jedem Bundesland zusteht, über die eigenen Bausgesetze strengere Anforderungen vorzuschreiben, könnte es sich auch um eine Drohgebärde zur Durchsetzung gänzlich anderer Forderungen handeln. Vielleicht gibt es ja doch noch eine Überraschung. GLR
     
  7. PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    Nichts genaues weiss man nicht.

    Erst nach den 16 Durchführungsverordnungen wird es klar sein, was abgeht.

    Hatte man dieses mal vereinbart auf den Kleinkrieg der DVO's zu verzichten?:Roll
     
  8. #8 VolkerKugel (†), 05.06.2007
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    Architekt . Nachweisberechtigter für Wärmeschutz
    Endspurt oder Neuanfang ...

    ... es bleibt spannend:

    "EnEV auf Messers Schneide

    Am Freitag steht die EnEV der Bundesregierung im Bundesrat auf der Tagesordnung. Die Verordnung kann erst in Kraft treten, nachdem die Länderkammer ihr zugestimmt hat. Sang und klanglos wird das nicht ablaufen, es sei denn, hinter den Kulissen werden in den verbleibenden Tagen noch Kompromisse gefunden. Die sind dringend erforderlich, denn eine 32-Seiten starke Empfehlung des federführenden Ausschusses für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung sowie des Finanzausschuss, des Ausschuss für Kulturfragen, des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und des Wirtschaftsausschusses sind ein wahres Minenfeld.

    Komplette Wahlfreiheit
    Die Empfehlung sieht vor, dass in §17 „Grundsätze des Energieausweises“ in Abs. 2 die Sätze 2 bis 4 zu streichen sind. Damit würde die Bedarfsausweispflicht für ältere Gebäude mit weniger als 5 Wohneinheiten entfallen. Für alle Gebäude bestünde dann völlige Wahlfreiheit zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis. Der Bauausschuss, der dies beschlossen hat, macht dazu geltend, nur so werde die EU-Gebäuderichtlinie 1:1 umgesetzt.

    Damit wäre der von Bundesumweltminister Sigmar Gabriel eingebrachte Akzent und Kompromissvorschlag, der überhaupt erst wieder Bewegung in die EnEV-Novellierung gebracht hatte, komplett gestrichen. Seine Zustimmung für die EnEV damit wohl ebenfalls. Pikanter Weise könnte Gabriel ausgerechnet Bundeswirtschaftsminister Michael Glos zur Seite stehen. Der bisher schärfste Gegner von allzu viel Bedarfsausweis. Im Freistaat Bayern tritt man nämlich zwischenzeitlich stärker für den Bedarfsausweis ein. Glos würde deswegen aus parteipolitischen Gründen zumindest stillhalten.

    Auch Bundesbauminister Wolfgang Tiefensee müsste sich eine überzeugende Argumentation zurechtlegen, um der Demontage des Koalitionskompromisses zuzustimmen. Tiefensee hatte dem Druck der Wohnungswirtschaft als erster Minister nicht Stand gehalten und die Wahlfreiheit „erfunden“. Ganz wohl war ihm dabei wohl nie. Auf jüngeren Veranstaltungen sind immer wieder Äußerungen von ihm zu hören, dass sich der Bedarfsausweis wohl in der Mehrzahl der Fälle aufgrund seiner Vorteile durchsetzen werde.

    Falls die beiden Sätze in §17 nicht gestrichen werden, sieht die Empfehlung in einer anderen Ziffer vor, die generelle Wahlfreiheit bis zum 1. Oktober 2007 zu verlängern.

    Erweiterter Ausstellerkreis nach Länderrecht
    Ziffer 7 will in §21 „Ausstellungsberechtigte für bestehende Gebäude“ ergänzen, dass zur Erstellung von Energieausweisen und von Modernisierungsempfehlungen auch Personen berechtigt werden sollen, die nach den bauordnungsrechtlichen Vorschriften der Länder zur Unterzeichnung von bautechnischen Nachweisen des Wärmeschutzes oder der Energieeinsparung bei der Errichtung von Gebäuden berechtigt sind.

    Was ganz plausibel klingt, weil beispielsweise das Landesrecht in Bayern erweiterte Regelungen für Handwerksmeister des Bau- und Zimmererfachs kennt, ist trotzdem brisant. Ein derartiger „gleitender Verweis“ auf Landesrecht dürfte dem Grundgesetz widersprechen. Hierauf haben die Vertreter der Bundesregierung in den Ausschussberatungen klar – allerdings vergeblich – hingewiesen. Also würde im Bundeskabinett zwangsläufig auch die Stimme der Justizministerin Brigitte Zypries fehlen. Die nach anderen Empfehlungen zu streichenden Bußgeldandrohungen, die bei der EU-Kommission auf Missfallen stoßen werden, dürften Zypries aufgrund europäischen Rechts ebenfalls keine Wahl lassen.

    Ausweise sollen später Pflicht werden
    Mit dem Energieeinsparen und dem Klimaschutz hat man es in Deutschland offensichtlich nicht besonders eilig. In den Änderungsempfehlungen, fast könnte man meinen, die Wohnungswirtschaft wäre auch ein Ausschussmitglied, sind die Fristen zur Einführung der Energieausweise jeweils gegenüber der schon sehr großzügigen Kabinettsvorlage um weitere sechs Monate nach hinter verschoben. Genau dies hatte die Wohnungswirtschaft nach dem Kabinettsbeschluss gefordert.

    Zur Erinnerung: Der eigentliche Umsetzungstermin in der EU-Gebäuderichtlinie war der 4. Januar 2006. Geht es nach dem Empfehlungspapier, würde die erste Übergangsfrist am 1. Juli 2008 mit 18 Monaten Verspätung ablaufen. Sich an anderer Stelle auf eine 1:1-Umsetzung zu berufen, erscheint da schon recht widersprüchlich. Vor den Kopf gestoßen dürften sich dadurch alle die fühlen, die viel Geld und Zeit in ihre Ausstellerqualifikation investiert haben und seit dem auf Aufträge warten. Planungssicherheit scheint nur für die zu gelten, die laut danach schreien.

    Die Begründung der Ausschüsse ist haarsträubend: „Mittlere oder schlechte energetische Qualitäten werden mittelfristig zu entsprechenden Wertabsenkungen führen […]. Daher liegt es im Interesse eines jeden Immobilieneigentümers, mit dem zu beauftragenden Energieausweis möglichst gute energetische Qualitäten attestiert zu bekommen. Dieses setzt […] in vielen Fällen eine vorherige energetische Sanierung des Gebäudes voraus. Gerade bei Außenarbeiten an Fassade, Dach, Fenstern und Türen, aber auch bei Sanierungen der Heizungssysteme, ist dafür witterungs- und temperaturbedingt die warme Jahreszeit als Ausführungsdatum notwendig. Gerade unter Berücksichtigung der anstehenden Sommerferien wird es im handwerklich ausführenden Bereich zu entsprechenden Auftragstaus kommen, bevor energetische Sanierungen durchgeführt werden können […]“

    Solch eine Wirkung der Energieausweise hatte bisher selbst die größten Optimisten nicht erwartet.

    Integration eines Wärmegesetzes
    Eine echte Überraschung sind die Ziffern 21 bis 23, für die nur der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit eintritt. Auf Basis der letzten Umweltministerkonferenz wird dem Bundesrat empfohlen, die Bundesregierung in einer Entschließung aufzufordern, „möglichst rasch“ die Höchstwerte des zulässigen Primärenergiebedarfs sowie der zulässigen Transmissionswärmeverluste für den Neubau um mindestens 30% zu verringern, sowie die bauteilbezogenen Wärmedurchgangskoeffizienten auf Basis des wirtschaftlich Angemessenen anzupassen.

    Weiter soll die Bundesregierung aufgefordert werden, im Rahmen einer künftigen Novellierung der EnEV in §5 bei Neubauten und bei der Heizungserneuerungen eine Mindestdeckungsrate von 20% der Endenergie durch erneuerbare Energien verpflichtend vorzuschreiben. Dieser Pflichtanteil soll alternativ über Wärmerückgewinnung, Erd- und Umweltwärme und Abwärme (darunter würde auch KWK-Abwärme fallen) bzw. durch einen um 20% niedrigeren Jahresprimärenergiebedarf erfüllt werden können.

    Außerdem soll der Bundesrat die Bundesregierung auffordern, durch eine verlässliche Förderung mit ausreichenden Anreizen zur Investition in erneuerbare Energien im Wärmemarkt, Sorge zu tragen.

    Tücke im Detail
    Die Energieeinsparverordnung ist ein bereits hochkomplexes Regelwerk. Die letzten Meter scheint sie nun allerdings unter besonders chaotischen Verhältnissen zurückzulegen. Kenner der Szene können sich an keinen vergleichbaren Fall erinnern. Zurzeit wird noch gerungen, um die Empfehlungen für die Bundesregierung annehmbar zu machen. Letztendlich können im Bundesrat noch alle oder einige der Empfehlungen abgelehnt, angenommen oder auch verändert werden. Erfolgt die Zustimmung mit Änderungen, kann die Bundesregierung diese Änderungen nur als Ganzes annehmen und dann die Verordnung verkünden. Erscheint ihr nur eine einzige Empfehlung nicht annehmbar, dann ist die ganze Verordnung gescheitert. Sie müsste dann vom Bundeskabinett völlig neu beschlossen und wieder beim Bundesrat neu eingebracht werden. GLR"
     
  9. PeMu

    PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    Na ja

    als Punkt 48 von 52 gibt es nur eine reale Möglichkeit: Das Thema wird verschoben.
    Oder in einem Kompromißpaket mit durchgewunken.

    Ist eh heiß, was unsere Vertreter da an einem Brückentag durchackern wollen.:)
     
  10. #10 VolkerKugel (†), 08.06.2007
    VolkerKugel (†)

    VolkerKugel (†)

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    Architekt . Nachweisberechtigter für Wärmeschutz
    Sie haben durchgehackt ...

    Bundesrat stimmt EnEV mit Änderungen zu

    Heute hat der Bundesrat der EnEV mit mehreren Änderungen zugestimmt. Nimmt die Bundesregierung jetzt alle Änderungen an, dann kann die EnEV zügig in Kraft treten. Erscheint ihr allerdings eine Empfehlung als nicht annehmbar, wäre die Verordnung gescheitert. Wir hatten bereits im GEB-Infoletter 14-2007 unter dem Titel EnEV auf Messers Schneide aufgezeigt, welche Brisanz die Beschlussempfehlungen der Ausschüsse hatten. Offensichtlich wurde aber hinter den Kulissen noch vermittelt und von der Regierung nicht annehmbare Empfehlungen fallen gelassen. Die Ziffern 4, 8, 9, 12, 14, 21 und 22 der Ausschussempfehlungen wurden nicht angenommen. Die wichtigsten Änderungsbeschlüsse im Einzelnen:

    Die Bedarfsausweispflicht für Wohngebäude mit weniger als 5 Wohneinheiten und Bauantrag vor dem 1. November 1977 (§17) wurde von der Länderkammer bestätigt.
    Allerdings wurde die Frist der Energieausweis-Wahlfreiheit bis zum 1. Oktober 2008 verlängert.
    In §27 „Ausstellungsberechtigte für bestehende Gebäude“ soll nach Auffassung des Bundesrats ergänzt werden, dass zur Erstellung von Energieausweisen und von Modernisierungsempfehlungen auch Personen berechtigt werden sollen, die nach den bauordnungsrechtlichen Vorschriften der Länder zur Unterzeichnung von bautechnischen Nachweisen des Wärmeschutzes oder der Energieeinsparung bei der Errichtung von Gebäuden berechtigt sind. Aus Regierungskreisen war aber schon vor der Bundesratssitzung zu hören, dass trotz der rechtlichen Problematik eines „gleitenden Verweises“ auf Landesrecht dieser akzeptiert würde.
    Nicht zugestimmt hat der Bundesrat der Ausschussempfehlung, den Ausstellerkreis auf Ausbaugewerke mit Zusatzausbildung zu erweitern.
    Ergänzend zu §21 sollen auch Handwerksmeister und staatlich anerkannte oder geprüfte Techniker anderer als der in §21 Abs. 1 Nr. 4 genannten Fachrichtungen zur Ausweisausstellung für bestehende Wohngebäude berechtigt sein, die am 25. April 2007 über eine abgeschlossene Weiterbildung zum Energieberater des Handwerks verfügt haben.
    Der Bundesrat stimmte auch der vorgeschlagenen Bußgeldbewährung für die Fälle zu, in denen ein Energieausweis von einer unberechtigten Person ausgestellt wird.
    Der Bundesrat hat gemäß der Ausschussempfehlung beschlossen, in §29 „Übergangsfristen für Energieausweise und Aussteller“ die Fristen für Energieausweise um sechs Monate zu verschieben. Die erste Ausweispflicht für Wohngebäude, die vor 1965 fertig gestellt worden sind, greift dann am 1. Juli 2008, die letzte am 1. Januar 2009, wie von der Wohnungswirtschaft gefordert. Für Nichtwohngebäude und „öffentlich zugängliche Dienstleistungsgebäude“ ist als Starttermin der 1. Juli 2009 vorgesehen.
    Die von vielen Energieberatern stark kritisierte Erhöhung des Primärenergiebedarfskennwerts bei Wohngebäuden mit Kühlung wurde im Bundesrat nicht in Frage gestellt.
    Der Aufforderung an die Bundesregierung, zukünftig mindestens 20% des Endenergiebedarfs über erneuerbare Energien vorzuschreiben sowie das Anforderungsniveau der EnEV beim Primärenergiebedarfskennwert und bei den Bauteilanforderungen um 30% abzusenken, wurde von der Länderkammer nicht zugestimmt.
    Die Änderungswünsche des Bundesrats bedürfen noch der Zustimmung der Bundesregierung. Nach der Kabinettsentscheidung kann die neue EnEV im Bundesgesetzblatt kurzfristig verkündet werden. Bundesbauminister Tiefensee hat in einer Presseerklärung unmittelbar nach der Sitzung des Bundesrats begrüßt, dass der Bundesrat in den Kernelementen dem Vorschlag der Bundesregierung gefolgt, so dass momentan von einer Annahme der Änderungen auszugehen ist. GLR

    ... schaun mer mal :shades .
     
  11. #11 Olaf (†), 08.06.2007
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    Ich trau...

    mir ja ne ganze Menge zu, aber das ist doch ein Witz (auch wenns kaufmännisch für mich interessant wäre) und der Energieausweis zur Lachnummer - fehlt eigentlich bloß noch der Hausmeisterservice:

    +++ VFF Ticker +++++++++++++
    +++ 08.06.2007 +++++++++++++
    Die Meldung
    1. Fensterbauer dürfen Energieausweise ausstellen
    Am 08.06 .2007 beschloss der Bundesrat die neue Energieeinsparverordnung.

    Durch Initiative des Verbandes wurde heute durch Niedersachsens Ministerpräsident Wulff ein Plenarantrag eingebracht, der auch Handwerkern wie Tischler und Glaser erlaubt, den Energieausweis auszustellen.

    Bislang war den Fensterbauern diese Möglichkeit verwehrt.

    "Wir sind sehr froh, dass unser Einwirken auf der politischen Bühne Erfolg hatte", so Verbandsgeschäftsführer Ulrich Tschorn.

    Diese Entscheidung zeigt, wie wichtig die politische Lobbyarbeit des Verbandes im Hinblick auf die Interessen unserer Branche ist.

    Der Verband wird weiter intensiv an dem Geschehen in Berlin dranbleiben.

    +++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++

    ++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++
     
  12. Jonny

    Jonny

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    Und uns (Elektriker) wurde er gestrichen!
    (wahrscheinlich zuwenig Lobbyarbeit)
    Aber ohne Zusatzqualifikationen trau ich ne ordentliche energetische Begutachtung eines Gebäudes keinem Handwerksberuf zu!
    Aber das ausfüllen von Bedarfsausweisen kann wahrscheinlich auch ein Friseur, :fleen

    Weiss der Teufel was da auf uns zukommt.

    :winken
    Jonny
     
  13. #13 VolkerKugel (†), 08.06.2007
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    Wohl nicht ganz richtig gelesen ...

    Zitat:
    "Nicht zugestimmt hat der Bundesrat der Ausschussempfehlung, den Ausstellerkreis auf Ausbaugewerke mit Zusatzausbildung zu erweitern.
    Ergänzend zu §21 sollen auch Handwerksmeister und staatlich anerkannte oder geprüfte Techniker anderer als der in §21 Abs. 1 Nr. 4 genannten Fachrichtungen zur Ausweisausstellung für bestehende Wohngebäude berechtigt sein, die am 25. April 2007 über eine abgeschlossene Weiterbildung zum Energieberater des Handwerks verfügt haben."

    ... das ist die Angst vor Schadenersatzklagen wg. unnötiger Ausbildungskosten - denke ich mal :Roll .
     
  14. #14 Olaf (†), 08.06.2007
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    Mir sollte..

    es recht sein.

    Aber biste Dir sicher, dass die von mir geanne Ausschussempfehlung hier dabei ist?:

    "Die Ziffern 4, 8, 9, 12, 14, 21 und 22 der Ausschussempfehlungen wurden nicht angenommen."

    Ach ja, ein Fb is kein Ausbaugewerbe.
     
  15. #15 VolkerKugel (†), 08.06.2007
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    Ich sach Dir Bescheid ...

    ... wenn´s im Bundesgesetzblatt veröffentlicht ist. Bis dahin ... :sleeping
     
  16. #16 Florian Obst, 08.06.2007
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    Was tatsächlich beschlossen worden ist

    Also, da ich beruflich am Entstehen der EnEV '07 mehr oder weniger unmittelbar beteiligt war, möchte ich zur Aufklärung ein paar Anmerkungen loswerden. Der Bundesrat hat der Verordnung heute nach Maßgabe unter anderem folgender Änderungen zugestimmt: Der Stichtag, ab dem Eigentümer von Wohngebäuden mit nicht mehr als vier Wohnungen, für die der Bauantrag vor dem 1.11.1977 gestellt worden ist, grundsätzlich nicht mehr zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis wählen dürfen, wird vom 1.1.2008 (Regierungsvorlage) auf den 1.10.2008 verschoben; für alle Übrigen gilt nach wie vor uneingeschränkte - d. h. auch unbefristete - Wahlfreiheit. Zu den Handwerkern (§ 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 EnEV): Die (zu) engen Vorgaben der Regierungsvorlage wurden deutlich erweitert. Künftig dürfen "Personen, die für ein zulassungspflichtiges Bau-, Ausbau- oder anlagentechnisches Gewerbe oder für das Schornsteinfegerwesen die Voraussetzungen zur Eintragung in die Handwerksrolle erfüllen, Handwerksmeister der zulassungsfreien Handwerke dieser Bereiche sowie Personen, die auf Grund ihrer Ausbildung berechtigt sind, ein solches Handwerk ohne Meistertitel selbständig auszuüben", Energieausweise ausstellen und Modernisierungsempfehlungen geben. Auch Elektriker sollten also profitieren können (sowie Schreiner, Maler/Lackierer usw.). Im Übrigen müssen Handwerker und die meisten anderen Berechtigten gemäß § 21 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Nr. 2 EnEV stets eine erfolgreiche Fortbildung im Bereich des energiesparenden Bauens absolviert haben, um überhaupt entsprechend tätig werden zu können. Ansonsten ist hervorzuheben, dass der Bußgeldtatbestand für unberechtigtes Ausstellen von Energieausweisen (d. h. eben ohne die erforderliche Qualifikation) bestehen bleibt. Für Baudenkmäler wird es Erleichterungen geben. Der Bund hat signalisiert, dass alle Änderungen, auch die seiner Ansicht nach verfassungsrechtlich gegebenenfalls problematischen (Berücksichtigung der nach Landesbauordnungsrecht Nachweisberechtigten), umgesetzt werden sollen, so dass die Verordnung im Herbst diesen Jahres in Kraft treten kann.
     
  17. Julius

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    Danke!

    Kann man zu den Erleichterungen für Baudenkmale schon Näheres erfahren?

    Ich stelle mir das sehr sinnig vor, wenn man versucht, meine antike MF-Hütte so pauschal zu "berechnen". Da kommt von 15cm Fachwerk über 30cm Vollziegel bis 1m(sic!) Bruchstein so ziemlich alles als Außenwand vor. Außerdem kleine Nettigkeiten wie praktisch kein rechter Winkel im Außengrundriß, nach Belieben auskragende Obergeschosse und ein zum Kaltdach hin offenes Treppenhaus...
    Energetisch hat da ne EG-Wohnung mit einer im Dachgeschoß nicht die Bohne gemeinsam.
    Welchen Wert soll dann irgendso ein Pauschalpapier haben???

    Noch was:
    Wie funktioniert ein Verbrauchsausweis bei Beheizung mitttels Festbrennstoff-Einzelöfen?
     
  18. #18 VolkerKugel (†), 09.06.2007
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    Da ...

    ... funktioniert er gar nicht. Und problematisch ist´s auch bei Etagenheizungen.
     
  19. Bruno

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    In Anlehnung an Julius:

    Wie funktioniert ein Bedarfsausweis bei Beheizung mittels Festbrennstoff-Einzelöfen?
     
  20. #20 VolkerKugel (†), 09.06.2007
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    Architekt . Nachweisberechtigter für Wärmeschutz
    Kann ich Dir auch nicht sagen ...

    ... mit dem Bedarfsausweis hab´ ich mich noch nicht näher beschäftigt, weil ich nicht vorhabe, einen solchen Unfug mitzumachen.

    Lies Dir doch bloß den Anhang mal durch. Jede Wette, dass bei ein und demselben Gebäude bei 10 Ausstellern 10 verschiedene Werte rauskommen.
    Vorprogrammierter Ärger - nee Danke.
     
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Neues zur EnEV 2006(07?)(08?) ...

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