Neues zur EnEV 2006(07?)(08?) ...

Diskutiere Neues zur EnEV 2006(07?)(08?) ... im EnEV 2002 / 2004 / 2007 / 2009 Forum im Bereich Bauphysik; Hat da jemand gewürfelt...? Kann mir bitte einer den Unterschied in der Anlagenaufwandszahl erkären für: 24.1 Elektro-Nachtspeicherheizung bis...

  1. Julius

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    Hat da jemand gewürfelt...?

    Kann mir bitte einer den Unterschied in der Anlagenaufwandszahl erkären für:

    24.1 Elektro-Nachtspeicherheizung bis 1994 1,12 1,12
    und
    24.2 Elektro-Nachtspeicherheizung ab 1995 1,05 1,05

    Da muß es einen Technologiesprung gegeben haben, der mir völlig entgangen ist... :confused:
    Oder gelten seitdem einfach etwas modifizierte Naturgesetze (so im Rahmen der DIn-EN -Harmonisierung...)? :yikes

    Aber macht ja nichts. Denn da sinnigerweise für die Einstufung stets das älteste Anlagenbauteil maßgeblich sein soll, helfen ja auch neue Öfen nichts, wenn man die alte Zuleitung in der Wand läßt. :irre
     
  2. #22 VolkerKugel (†), 09.06.2007
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    Sach ich doch ...

    ... das ist Alles so weit runtergebrochen (tschulligung - vereinfacht) worden, dass der tatsächliche Aussagewert dieses Ausweises gegen Null geht.

    Ich kann nur jedem MFH-Besitzer raten (und tu´s auch), sich nen Verbrauchsausweis ausstellen zu lassen, da ist das wenigste Geld aus dem Fenster geschmissen.
    Und für die Zahlen haftet der Ersteller der Jahresabrechnung und nicht der Ausweisaussteller :cool: .

    Darüber, dass beim Verbrauchsausweis von unrealistischen Bezugsflächen und Klimafaktoren ausgegangen wird, wollen wir mal gar nicht reden.
     
  3. #23 Florian Obst, 09.06.2007
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    @ Julius

    Zu deinem Baudenkmal. Technisch kann ich dir auch keine weiteren Informationen geben, sorry! Was ich mit Erleichterungen meinte, ist, dass du - solltest du deine "Hütte" jemals verkaufen/vermieten wollen usw. - deinem potenziellen Vertragspartner keinen Energieausweis (weder nach Bedarf noch nach Verbrauch) aushändigen musst (die Verordnung spricht hier von "Zugänglichmachen"); die Regierungsvorlage sah dies noch vor. Im Übrigen wird es in Zukunft so sein, dass du selbst entscheiden kannst, ob und in welcher Weise du von den Anforderungen der EnEV abweichen darfst. Die entsprechende Bestimmung - § 24 Abs. 1 EnEV - sah ursprünglich vor, dass die zuständige Behörde auf Antrag über Befreiungen entscheidet. Nunmehr hat der Bundesrat beschlossen, dass "von den Anforderungen abgewichen werden kann, soweit ..." Die nach Landesrecht zuständige Behörde ist also ausdrücklich nicht mehr im Spiel.
     
  4. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    also können sich alle die mit irgendwelchen Energieausweisen nach DEnA Standard werben damit den ALlerwertesten reinigen???
     
  5. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    Weil ich höre viel und die Wahrheit ist nach den hier mitschreibenden Fachleuten irgendwie was anderes... Wäre nett wenn mich jemand ein bisschen aufklären könnte
     
  6. PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    Da derzeit noch keine neue Regelung gültig ist - muss man sehen, ob die, die der Zeit voraus waren, richtig lagen.

    Fakt ist: alles aus der Kiste ist noch unautorisiert.
     
  7. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    ich kenne dA

    ein paar Fälle die bieten jetzt sowas dubioses nach DeNA Standard an... in einem 1 Tages Kurs ohne Vorkenntnisse :confused:
     
  8. #28 VolkerKugel (†), 10.06.2007
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    Dubioses dazu ...

    ... in Seminar- oder CD-Form wird schon seit Jahren angeboten. Teilweise mit irreführender Werbung wie "der rechtssichere Weg zum Energiepass (obwohl der da schon Energieausweis hieß)".

    Macht´s doch einfach so wie PeMu und ich:
    Abwarten, bis der ganze Kram im Bundesgesetzblatt veröffentlicht ist und dann unter Umständen weiter abwarten, welche Durchführungsverordnungen eventuell noch kommen.
     
  9. #29 Florian Obst, 10.06.2007
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  10. #30 VolkerKugel (†), 10.06.2007
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    Danke ...

    ... sehr :konfusius :konfusius :konfusius
     
  11. JDB

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    Sonderausgabe des zukunft haus Newsletters:
    Bundesrat stimmt EnEV-Novelle zu
    15.06.2007

    Sehr geehrter Herr D. Bakel,


    der Bundesrat hat am Freitag der Kabinettsvorlage zur Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) mit Änderungsvorschlägen (s.g. Maßgaben) zugestimmt.

    Damit fehlt nun lediglich noch die Zustimmung der Bundesregierung zu den Maßgaben, damit die EnEV2007 in Kraft treten kann und der bundesweit einheitliche Energieausweis für Gebäude verbindlich eingeführt wird.

    Die wesentlichen Maßgaben des Bundesrates sind:

    Die Fristen zur Einführung von Energieausweisen sollen um 6 Monate verschoben werden. Danach wären die ersten Energieausweise ab dem 01.07.2008 verpflichtend auszustellen.
    Die von der Bundesregierung geplanten Regelungen zur eingeschränkten Wahlfreiheit zwischen bedarfs- oder verbrauchsbasierten Energieausweisen bleiben bestehen. Allerdings soll es bis zum 01.10.2008 zulässig sein, für alle Gebäude frei zwischen bedarfs- und verbrauchsbasierten Energieausweisen zu wählen.
    Die Regelungen zur Ausstellungsberechtigung sollen ausgeweitet werden. Für die Ausstellung von Energieausweisen sollen auch nach Landesrecht berechtigte Personen zugelassen werden. Zudem wurde die die Gruppe der ausstellungsberechtigten Handwerker und Techniker erweitert.
    Eine Zusammenfassung der Maßgaben des Bundesrates und ausführliche Informationen zur neuen EnEV 2007 finden Sie unter www.dena-energieausweis.de/enev2007.

    Ferner ist gestern der erste Teil der aktualisierten Bekanntmachungen zur EnEV veröffentlicht worden. In den Bekanntmachungen veröffentlicht das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung begleitende Daten für die Berechnung von Energieausweisen wie z. B. Klimafaktoren sowie zulässige Möglichkeiten zur Vereinfachung der Berechnung. Die Bekanntmachungen stehen ebenfalls unter dem oben genannten Link zum Download zur Verfügung.

    Mit freundlichen Grüßen
    Ihre dena
     
  12. #32 VolkerKugel (†), 27.06.2007
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    Aktueller Stand ...

    "Bundesregierung segnet EnEV ab

    Jetzt steht der EnEV nichts mehr im Wege. Heute hat das Bundeskabinett, die am 8. Juni vom Bundesrat beschlossenen Änderungen angenommen. Energieausweise für bestehende Wohngebäude werden damit bei Verkauf und Vermietung ab dem 1. Juli 2008 zur Pflicht. Zunächst sind Wohngebäude, die vor 1965 fertig gestellt worden sind, betroffen. Für jüngere Wohngebäude sind Energieausweise ab dem 1. Januar 2009 vorzulegen. Für Nichtwohngebäude und „öffentlich zugängliche Dienstleistungsgebäude“ ist der Starttermin der 1. Juli 2009.

    In den nächsten Tagen wird die endgültige amtliche Fassung der EnEV im Bundesanzeiger veröffentlicht. GLR"

    ... also immer noch kein Grund für hektische Betriebsamket :sleeping .
     
  13. OldBo

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  14. Julius

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    Klar kann das sein!

    Der Regierung ist langweilig - wußtest du das nicht...? :mauer

    Viel interessanter finde ich aber diesen Abschnitt jenes Beitrags:

    Dann weiß man auch, was von den beliebten "Sie sparen bis zu soundsoviel %"-Sprüchen zu halten ist...
    Ich hab Euch besagte Studie mal rausgesucht:
    http://www.iup.uni-heidelberg.de/institut/studium/lehre/Uphysik/paleo_climate/DPG-Klimastudie_2005.pdf
     
  15. Bruno

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    Ich habe mir die Studie angetan. Während im Artikel suggeriert wird, dass Sanierungsmaßnahmen nur zu 35% wirken, Dämmung quasi weniger dämmt als berechnet, liest sich die Studie völlig anders.

    Verglichen wird die verordnete Effizienzsteigerung (die sich aus den gesetzlichen Anforderungen an das Dämmniveau von Neubauten und einem auf Erfahrung beruhenden Erneuerungszyklus der Bausubstanz insgesamt ergibt) mit dem tatsächlichen Rückgang des Heizenergieverbrauchs der gesamten vorhandenen Bausubstanz.

    Die Differenz von 0,35 auf 1 wird als "unzureichender Vollzug" bezeichnet. Keine Rede ist von unzureichender Dämmwirkung.
     
  16. Julius

    Julius

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    Von unzureichender Dämmwirkung war da NIRGENDS die Rede!
    Wie kommst Du darauf?

    Stattdessen ist der Tenor doch klar - "Die beste Dämmung hilft nix, wenn die Wärme weiterhin zum(gekippten) Fenster hinausgeblasen wird".

    Also vermutete Ursache das falsche Nutzerverhalten, nicht etwa die als solche unwirksame Dammung...
     
  17. #37 VolkerKugel (†), 17.07.2007
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    Was ich mich frage ...

    ... bei der ganzen CO2-Diskussion:

    Wenn das wirklich Alles so wenig belegt ist, warum nimmt dann nicht mal die "Wirtschaft" (die sich ja am meisten gegen Restriktionen sträubt) richtig Geld in die Hand (ist ja wohl ausreichend vorhanden :Roll )
    und gibt ein belastbares Gutachten in Auftrag, das die ganze Schwarzmalerei von Al bis Angela widerlegt?
    Oder hat sie das vielleicht schon getan und das Ergebnis hat nicht gepasst?
     
  18. R.B.

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    Wozu? Wenn man damit vorzüglich Geld verdienen kann?
    Aufschwung dank CO2

    Gruß
    Ralf
     
  19. Julius

    Julius

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    So ist es!

    Und dann an der absehbaren noch teureren Entsorgung der WDVSe nochmals...
     
  20. #40 VolkerKugel (†), 18.07.2007
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    Hmmm ...

    ... würde ich da fast sagen, wenn das nicht schon fest vergeben wäre :Roll .

    Die WDVS-Entsorgungskosten kannst Du auch gleich unter dem Punkt "Schauermärchen" ablegen.
    Wer behauptet das denn? KoFi?

    Mein erstes WDVS aus 1982 hat jetzt (nach 25 Jahren!) mal nen neuen Anstrich erhalten, das war´s.
    Warum soll denn das Zeugs nicht solange halten wie das Haus :confused:
     
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