Mehrkosten bei VOB f. WP-Anlage

Diskutiere Mehrkosten bei VOB f. WP-Anlage im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo seit langem! Haus fertig, eingezogen, alles wunderschön und stressfrei dank ordentlicher Bauleitung. Bezahlt haben wir auch alles , is ja...

  1. #1 Nordlicht, 10.04.2007
    Nordlicht

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    Hallo seit langem! Haus fertig, eingezogen, alles wunderschön und stressfrei dank ordentlicher Bauleitung. Bezahlt haben wir auch alles , is ja logisch. Bis auf ein:
    Unsere Erdwärmeheizung hat Solebohrungen und bei den Bohrungen haben sich in der erde wohl Schichten gefunden, die nicht geeignet waren, so dass die Bohrungen an anderer Stelle im Garten gemacht werden mussten, was eine längere Zuleitung zur WP erforderte. Ausserdem kam noch ein Betonringschacht dazu, in dem die Bohrungen zusammengeführt werden mussten. Das alles kam als Nachtragsrechnung. ZUsammen mit der Tatsache, dass unser Heizi die Heizung wegen zu später Bohrung SEINES Subunternehmers erst zwei Monate nach Frist in Betrieb nehmen konnte und wir deshalb mit Lüfter trockenheizen durften, sehen wir nun nicht ganz ein, den ganzen Rest zu zahlen. Unser Archi/Bauleiter sieht das auch so... nur der Heizi nich :cry

    Is doch so, dass bei VOB Pauschalvertrag die Mehrkosten wegen Bodenproblem und ZUleitungsmehrlänge im Rahmen von 10 % dem Heizi zuzuschlagen sind, oder sind wir da auf dem falschen Weg? Ausserdem können doch wir nix für die trödelnde Bohrfirma, oder? Was sollte man denn da als Abschlag ansetzen? Habt Ihr bitte eine Antwort für mich...gearbeitet haben die sonst ja sehr ordentlich, wollen ja nicht übertrieben meckern, aber das mit dem Nachtrag hat uns bei der Verspätung schon geärgert...
     
  2. Quelle

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    müssen nicht mehrkosten bei vob vor ausführung abgenickt werden?
     
  3. #3 VolkerKugel (†), 10.04.2007
    VolkerKugel (†)

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    Im Prinzip schon ...

    ... wird von den Jungs halt immer mal gerne vergessen :Roll .
     
  4. Lukas

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    Was hatn dann der Zitronenfalter gemacht?

    :winken
     
  5. #5 VolkerKugel (†), 10.04.2007
    VolkerKugel (†)

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    Er meint ...

    ... den da :konfusius .
     
  6. Lukas

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    Und???
    Dann wars evtl. doch nicht ganz so "wunderschön und stressfrei", wenn die Zitronenfalterei eben nicht ganz so "ordentlich" war.

    :winken
     
  7. Bruno

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    Zahlungspfusch in Reinform

    Tolle Einstellung. Das eigene Grundstück war ungeeignet, die Bohrungen wie geplant aufzunehmen. Folge: Mehraufwand für die Firma. Die Firma kann absolut nichts dafür. Sonnenklarer Nachtrag, Ursache in der Sphäre des AG angesiedelt.

    Statt dafür einzustehen wird aber jetzt eigenes Recht gebastelt, weil man sich über die Firma anderweitig geärgert hat: angeblich muss eine Heizungsfirma Mehrkosten bis zu 10% bei Bodenproblemen tragen (wahrscheinlich macht der Nachtrag genau diese Größenordnung aus).

    Ich finde ein solches Recht-Basteln zur eigenen Gewissensberuhigung unmöglich. Sollte die Firma in Verzug gewesen sein (Beweislast beim AG) und dadurch ein Schaden entstanden sein (Beweislast ebenfalls beim AG), haftet die Firma genau für diesen Schaden. Der muss 1. wirklich da sein, 2. seitens des AG gering gehalten worden sein und er ist 3. genau nachzuweisen.

    Also: der Firma das geben was ihr zusteht und nur den tatsächlichen Verzugsschaden gegenrechnen, auch wenns Mühe macht und der Schaden gering bis Null ist. Alles andere ist Zahlungspfusch und rücksichtsloses Entziehen von Betriebsmitteln unter Inkaufnahme der Vernichtung von Firmen und Arbeitsplätzen und der Bedrohung der Lebensgrundlagen von Mitarbeitern und ihrer Familien. Nur, um irgendein "gefühltes" Recht durchgesetzt und Macht demonstriert zu haben.
     
  8. Bruno

    Bruno

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    PS:

    Um mal ein Gefühl zu vermitteln, wieviel 10% sind, die Firmen angeblich schlucken müssen: die Umsatzrendite im Baugewerbe liegt unter 1%. Hochtief hat neulich 0,65% Jahresgewinn als höchst positive Börsenmeldung bekanntgegeben. Wenn man also einen solchen "10%"-Kunden hat, braucht man mindestens 10 faire, um wieder auf Null zukommen.
     
  9. #9 VolkerKugel (†), 11.04.2007
    VolkerKugel (†)

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    Ich möchte das mal ...

    ... ein bisschen relativieren (davon ausgehend dass es so war, wie geschildert).

    Mitschuld an der Situation hat hier zweifellos der AN. Der muss doch gewusst haben, dass er unter den vorgefundenen Bedingungen mit seiner Kalkulation nicht hinkommt.
    Und da gehört es auch zur Fairness (und nicht nur weil´s in der VOB steht), rechtzeitig die unvermeidlichen Mehrkosten anzumelden und absegnen zu lassen :konfusius .
     
  10. Bruno

    Bruno

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    nichts verwässern

    Du betreibst Seelsorge für das Gewissen von jemandem, der es nicht verdient hat Volker. Es ist doch völlig weltfremd anzunehmen, dass die geänderten und zusätzlichen Leistungen vor Ausführung weder angekündigt noch offensichtlich waren (womit die Anspruchsgrundlage geklärt wäre). Und dass die "ordentliche Bauleitung", deren Wissen man sich als Bauherr zurechnen lassen muss, die Abweichung vom Plan und deren Notwendigkeit nicht gesehen haben will und man am Ende jetzt dasteht und sagt "oh ein Schacht, wo kommt der denn her, der ist aber schön, wer will mir denn sowas Schönes schenken". Ich bleibe dabei: hier wird mit der Heizungsfirma Schindluder getrieben.
     
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