Unterschied Gaube zu Giebel?

Diskutiere Unterschied Gaube zu Giebel? im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo zusammen, im Bebauungsplan des Favorisierten Grundstückes steht: Dachgauben nicht zulässig! Eine Anfrage bei der Stadt ergab: Gaube...

  1. #1 aubauewill, 13.04.2007
    aubauewill

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    Hallo zusammen,

    im Bebauungsplan des Favorisierten Grundstückes steht:
    Dachgauben nicht zulässig!
    Eine Anfrage bei der Stadt ergab:
    Gaube nein, Giebel ja.

    Klasse, aber was ist der Unterschied...hat wer ein Bild oder zwei Bilder worin ich als "Vollprofi" das erkennen kann?
    Der Mensch aus dem Bauamt meinte ein Giebel hätte keine Dachrinnen. :cool:

    Vielen Dank
    Elvis
     
  2. OK

    OK

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  3. #3 Ralf Dühlmeyer, 13.04.2007
    Ralf Dühlmeyer

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    Wobei ...

    gleich das erste Bild (von Wiki) gar kein Giebel, sondern eine Gaube ist :cry .
    MfG
     
  4. Quelle

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    ich würde mal sagen, wenn die außenwand ohne unterbrechung von unten nach oben bis zur spitze geht, dann ist es ein giebel.

    also keine dachziegel o.ä. dazwischen
     
  5. #5 VolkerKugel (†), 13.04.2007
    VolkerKugel (†)

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    In Hessen ...

    ... muss die Gaube mindestens 50cm von der Außenwand zurück sitzen, sonst wird sie bei der Abstandsflächenermittlung als Giebel gerechnet.
    In anderen Bundesländern wahrscheinlich gleich/ähnlich.
     
  6. #6 Der Bauberater, 13.04.2007
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    Hallole,
    muß die Gaube länger als 5m sein, sonst zählt sie als untergeordnetes Bauteil NICHT zur Abstandsfläche.
    Giebel - wie schon gesagt, ist eine Durchgehende Wand. Die Gebäudehöhe wird dann aber auch ganz oben gemessen.
    Gaube - grob gesagt, gehen Ziegel noch durch, dabei wird die Gebäudehöhe am Schnittpunkt Außenwand / Oberkante Dachhaut gemessen.
    Im B-Plan gucken ob Wandhöhe begrenzt! :wow
    Gruß aus Baden
    Peter
     
  7. #7 butterbär, 13.04.2007
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    Die Gaube ist ein Dachaufbau, deren Zulässigkeit in B-Plänen und Satzungen meist über das Verhältnis zur maßgebenden Dachfläche geregelt wird.

    Der (Quer-, Zwerch- oder Dritte) Giebel ein Anbau oder Gebäudelement, für das oftmals in B-Plänen die gleichen Vorgaben für Höhe (Traufe und First) wie für das eigentliche Gebäude gelten. Der Quergiebel kann bündig zum Hausgrund meist aber vor diesen stehend ausgeführt werden.

    Beide Elemente können je nach planerischem Einsatz und Feingefühl gestaltend, aber auch oftmals verunstaltend wirken. Deswegen wird in vielen Baugebieten das Errichten von Gauben sehr rigide gehandhabt.

    Der Quergiebel erfordet in der Regel eine Unterbrechung der Traufe bzw. Dachfläche.

    Weitere Punkte für die Zulässigkeit beider Gebäudeelemente können Aspekte aus Definitionen und Festsetzungen für Vor- und Anbau, Abstandsflächen, Brandschutz, überbaubare Fläche usw. sein.

    Die Feinheiten hierzu werden, wie für unsere, mit reglementierungswütigen Behörden ausgestatteten, Heimat üblich in 16 Bundesländern, unzähligen Landkreisen und zigtausenden Gemeinden weiter feinstens detailiert definiert -

    Es lebe unser vereintes Europa!
     
  8. #8 aubauewill, 14.04.2007
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    Ok - also Wand durchgehend bis Oberkante Giebel (Gaube)

    Durch diesen, so meine Idee, würde ich gern mehr Licht, Platz, und Raumgefühl ins obere Stockwerk bringen.

    Die max. Traufhöhe ist mit 3,5m angegeben.
    Beschränkt das in iergendeiner Art den Giebel?
    Oder welche Abstandsmessungen....welche?

    Grüße
    Elvis
     
  9. #9 MSchneider, 17.04.2007
    MSchneider

    MSchneider Gast

    Gauben und Giebel

    look...
     
  10. #10 butterbär, 17.04.2007
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    ... das sind beides gauben!

    die eine ist zumindest schwer bei behörden als quergiebel zu verkaufen. :D

    was die traufhöhe angeht, so kann es sein, dass hier für die traufen des quegiebels die gleichen höhen einzuhalten sind, wie für den hauptbaukörper. auf dem bauamt nachfragen - dann weisst du es sicher!
     
  11. #11 Der Bauberater, 20.04.2007
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    Die Traufhöhe wird,

    Hallole Elvis,
    am Schnittpunkt Außenwand/Dachhaut gemessen. Beim Gegengiebel auch. d.h. wenn Dein Giebel höher als die 3,5 m wird, dann brauchst Du eine Befreiung von der zulässigen Traufhöhe.
    Gruß aus Baden
    Peter
     
  12. #12 arwen1403, 01.03.2008
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    Hallo!

    Habe im Internet recherchiert, weil wir Probleme mit dem Bauamt haben. Bin dabei auf Ihren Beitrag vom 20.04.07 gestoßen und habe dazu folgende Frage:
    "muß die Gaube länger als 5m sein, sonst zählt sie als untergeordnetes Bauteil NICHT zur Abstandsfläche."
    Ist das in ganz Ba-Wü so oder gibt es da regionale Unterschiede?
    Unsere Gaube ist nämlich kürzer, ist aber laut Bauamt nicht untergeordnet und bringt uns daher Probleme, was den Abstand zum Nachbarhaus betrifft.
    Wo kann man so was nachlesen? Rechtliche Grundlage?

    Vielen Dank für Ihre Hilfe!

    arwen1403
     
  13. #13 Der Bauberater, 03.03.2008
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    Kommentar,

    Hallole Arwen1403,
    Schlotterbeck, von Arnim, erschienen im Boorberg Verlag, 4. Auflage:
    § 5 RND Nr. 62:
    Der Gesetzgeber hat zur Anrechnung von Dachaufbauten auf Absatndsflächen in der LBO nichts geregelt ... . Bei Dachaufbauten bis zu 5m Breite kann jedoch regelmäßig im Wege der Ausnahme nach § 6 IV 1 Nr. 2 auf die Einhaltung von Abstandsflächen verzichtet werden, da anstelle der Dachaufbauten in den Dachraum hineinragende Vorbauten ("Wände") dieser Breite zulässige wären (vgl. § 5 VI Nr. 2) ...
    Eigentlich gehe ich davon aus, dass die LBO bw für ganz BaWü gilt. Aber wie hieß es bei Toyota ? "Nichts ist unmöglich ..." :biggthumpup:
    Gruß aus Baden
    Peter
     
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