DHH durchsägen ?

Diskutiere DHH durchsägen ? im Bauphysik allgemein Forum im Bereich Bauphysik; gewährleistung.dauerte 1994 2 Jahre nach VOB und 5 Jahre nach BGB. Also seit mindestens 8 Jahren keine Gewährleitung mehr vorhanden. MfG

  1. #21 Ralf Dühlmeyer, 18.04.2007
    Ralf Dühlmeyer

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    dauerte 1994 2 Jahre nach VOB und 5 Jahre nach BGB.
    Also seit mindestens 8 Jahren keine Gewährleitung mehr vorhanden.
    MfG
     
  2. Quelle

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    schon klar, nur es geht um die absicht als ausschluss für eine wie auch immer geartete oder genannte eintretenspflicht.
     
  3. #23 Baufuchs, 18.04.2007
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Selbst

    Vorwurf Arglist und damit ggf. verbundene verlängerte Haftung kann man vergessen. 3 Jahre nach Kenntnis des Mangels ist Schluss.
    Gutachten wg. mangelhaftem Schallschutz stammt aus 1997.
    Also ist der Mangel bereits seit 10 Jahren bekannt.
     
  4. morauf

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    Ich bin leider kein Rechtsexperte. Aber wir haben den Mangel 1997 schriftlich angezeigt und er ist ja seitdem nicht behoben worden. Aber eine Frist hatten wir nicht gesetzt. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass dadurch die Gewährleistung ins unendliche verlängert wird. Oder ?
     
  5. bemi

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    Was Herr Ralf Dühlmeyer hier geschrieben hat genau beachten.
    Ist überhaupt ein Mangel da.
    bemi
     
  6. #26 Baufuchs, 19.04.2007
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    So

    lese ich den Text von R.D. nicht.
    .
    Durchaus möglich, dass der geplante/ausgeführte Wandaufbau den 1994 geschuldeten Schallschutz gar nicht erreichen kann. Dann wäre sägen sinnlos, Planungsfehler läge dennoch vor.
     
  7. bemi

    bemi

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    Da stimmt nur wie will man die den beheben?
    Ich meinte auch nur erst mal genau prüfen ob überhaupt ein Mangel vorliegt,
    wenn ja überprüfen wer den verursacht hat.
    Wie R.D. schrieb hatte vieleicht der Wärmeschutz vorrang.
    Aber das sind alles Mutmaßungen.
    Jetzt müßte vom H.E. geklärt werden welche Steine sind lt. Statik u. Schallschutz vorgeschrieben.
    Welche Steine wurden verbaut?
    Sind in den Haustrennwänden Steckdosen Lichtschalter vieleicht sogar Rohre eingebaut.(Ein gerne gemachter Fehler in 75% der DH die ich kenne)
    Wenn diese Punkte geklärt sind,kann man über Abstellen des Schalls nachdenken.
    bemi
     
  8. JoSeb

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    Aspekt Wärmeschutz kann hier vernachlässigt werden, da es sich bei einer doppelschaligen Haustrennwand um ein Bauteil gegen beheizte Räume handelt und nicht gegen Außenluft.
    Es muß aber doch einen Schallschutznachweis in der Bauakte geben, welcher die Qualität und Rohdichte des Trennwandmauerwerkes definiert.
    Die eingebauten Styroporplatten tragen natürlich auch nicht zu einer Schallentkoppelung bei, sondern können im ungüstigen Fall Körperschall transportieren.
     
  9. #29 Baufuchs, 19.04.2007
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Mal

    angenommen, es liegt tatsächlich ein Mangel vor.
    Gerügt wurde nach Angabe des Fragestellers 1997, also vor 10 Jahren. Passiert ist nix.
    War es ein VOB Vertrag, war damals schon die Gewährleistung abgelaufen.
    War es ein BGB Vertrag, wäre die Verjährung des Mangels nur dann gehemmt, wenn Verhandlungen über Mangel/Magelbeseitigung geführt worden wären. Nach Fragesteller ist aber derartiges nicht geschehen.
    Bleibt in beiden Fällen also nur noch arglistige Täuschung (Nachweisproblem) oder Organisationsverschulden (Nachweisproblem).
    Außerdem wird schwierig, darzulegen, warum sich der Fragesteller 10 Jahre nicht weiter um den Mangel gekümmert hat.
    Fazit:
    Fragesteller muss Anwalt fragen ob/was zu machen ist...
    Erfolgsaussichten schriftlich geben lassen:D
     
  10. morauf

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    Zur Ausführung:
    Ich werde mir mal die ganzen Unterlagen durchsehen, ob ich was finden kann (Statik, usw.). Ich kann mir allerdings nicht vorstellen, dass dort die verwendeten Steine beschrieben sind.
    In den Haustrennwänden sind natürlich auch Steckdosen, Schalter und Kabel verlegt.

    Zum Recht:
    Das Haus hat eine Bauherrengemeinschaft (3 Privatleute) gebaut. Dann liegt wohl ein BGB-Vertrag vor.
    Wir haben den Mangel 1997 angezeigt. Daraufhin haben die Bauherren den Treppenbauer vorbeigeschickt, der unter die Holztritte Gummimanschetten eingebaut hat. Ansonsten gibt es nichts Schriftliches.
    Wir wollten die Sache dann weiter verfolgen, aber die andere Partei (DH) war dagegen. Aussage: „Uns stört das nicht so. Wir haben keine Lust und kein Geld für einen Rechtstreit.“. In dem Fall müssen aber beide Parteien an einem Strang ziehen. Inzwischen sind Kinder da und die machen bekanntlich mehr Lärm. Nun stört es die andere Partei auch und sie würden gerne etwas unternehmen. Eine Gewährleistung hatte ich eigentlich nicht mehr ins Auge gefasst. Das wäre „Nice to have“.

    Maßnahmen:
    Ein Durchsägen kostet (habe mich erkundigt): ca. 15 T€.
    Die Frage ist nur: Bringt das etwas ?
    Am Mauerwerk kann man nachträglich ja auch nichts mehr ändern.
    Und die Treppe ? Für die gibt es ein Schallschutzgutachten. Sofern sie korrekt montiert wurde.

    Fazit:
    Für mich als Laie ist die Ursache nicht klar zu bestimmen. Wer kann die Ursache(n) finden ? Vielleicht ein Sachverständiger ?
     
  11. #31 Ralf Dühlmeyer, 19.04.2007
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    Nochmal gaaaanz langsam....

    sozusagen zum Mitschreiben.
    1) Es gibt (wohl) eine Schallmessung mit einem tatsächlich erreichten Wert. Dieser sagt zunächst weder etwas über die Übertragungswege noch die Mangelursache.
    2) Es gibt ein Trennwand-MW unbekannter Güte.
    Dieses kann evtl. mehr als den gemessenen Schallschutz leisten (bei mängelfreier Erstellung), vielleicht auch nicht.
    ***
    Zunächst ist also festzustellen, was die Trennwand überhaupt können MUSS - mit den TATSÄCHLICH verwendeten Materialien.
    Mag sein, es ergibt sich ein Wert <, = oder nur geringfügig > dem gemessenen. Dann ist Mangelursache das Wandmaterial!
    Ergibt sich rechnerisch ein Wert, der deutlich > als der gemessene ist, DANN gibt es Schallbrücken, Löcher oder anderes, das dem Schall den Weg zwischen den Häuser ebnet.
    Bei Schallbrücken (aber auch wirklich nur da) KÖNNTE Sägen den Wert verbessern.
    Sind Löcher, Querschnittsschwächungen usw. Mangelursache, bringt Sägen 0,00!
    Das muss VOR ORT sehr sorgfältig auseinanderklamüsert werden.
    MfG
     
  12. #32 Ralf Dühlmeyer, 19.04.2007
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    Ergänzung..

    Bis auf die Treppe handelt es also um LUFTschallübertragung.
    Wären Schallbrücken zwischen den Wänden vorhanden - harte Dämmung, Mörtel, Steine, durchbindende Bauteile - sollte eigentlich auch Körperschall übertragen werden - Laufen, Fließgeräusche usw.
    Da dies kein oder ein kleineres Problem zu sein scheint, bin ich fast geneigt, dem grundsätzlich mangelhaften Schallschutz den Vorzug zu geben.
    MfG
     
  13. Laermi

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    Hören Sie wirklich keinen Trittschall?

    und was kam bei der Trittschallmessung und Luftschallmessung nochmals raus?

    Gruß Lärmi
     
  14. morauf

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    Das stand gleich im ersten Posting:
    Gemessen wurde der Trittschall nach L'n,w.
    Bewerteter Trittschallpegel: 59dB (erlaubt sind max. 53dB)
    "Prüfbericht und gutachterliche Stellungnahme".
    In dem Frequenzbereich bei 125 Hz wurden sogar Werte über 70db gemessen.

    Bitte nicht verwechseln mit der Luftschalldämmung (R'w,b). Die wurde damals nicht durchgeführt. Dort müssen Werte über 57db für Gebäudetrennwände erreicht werden.

    Auszug aus den techn. Daten für Porenbeton (siehe Anhang). Dort ist genau unsere Wand beschrieben. Allerdings mit Mineralfasermatte. Laut Prüfzeugnis der TU Braunschweig wird damit eine Luftschalldämmung über 68db (R'w,b) erreicht. Also viel besser, als die vorgeschriebenen 57db.

    Für die Treppe gibt es ähnliche Schallschutzgutachten.
    Entweder wurde bei der Ausführung gepfuscht (Mörtel, Treppenverankerung) oder es liegt doch an der Fuge (Styropor).
     
  15. #35 Ralf Dühlmeyer, 19.04.2007
    Ralf Dühlmeyer

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  16. bemi

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    Die Steckdosen und Leitungen nicht vergessen.
    :think :think :think
     
  17. morauf

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    Kann man denn nachträglich (also ohne Etikett) feststellen, um welchen Typ es sich handelt ? Im Giebelbereich komme ich noch an die unverputzten Steine ran.
     
  18. bemi

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    Das muß Etagenweise kontrolliert werden.
    Aber die Schallwerte können nicht mehr ereicht werden,wegen den Ssteckdosen.
    Wandschwächung um fast 50 %.
    Hat der Nachbar auch Steckdosen in den Trennwänden,und liegen diese sich noch fast gegenüber?
    bemi
     
  19. morauf

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    Die Leitungen und Steckdosen liegen sich 100%ig genau gegenüber, da das Haus gespiegelt ist.
     
  20. bemi

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    Habe mir fast sowas gedacht kenne diese Häuser.
    Hört auf zu suchen ihr habt die Ursache die bestimmt 50% verursacht.
    Es können auch noch andere Ursachen dasein,aber ihr habt eine die ihr nur schwer beheben könnt.
    bemi
     
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